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Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - KOK e.V.
Ko-Kreis gegen Menschenhandel
Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - KOK e.V.
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Menschenhandel ist eine schwere Straftat, durch die Personen in eine Ausbeutungssituation gebracht und gezwungen werden, Tätigkeiten zu verrichten, durch die andere profitieren. Werden Sie die Bekämpfung von Menschenhandel und dabei vor allem den Schutz der Betroffenen zur Priorität machen?
Bekämpfung von Menschenhandel ist für uns eines der zentralen Themen der Innenpolitik. Rein repressiv, auf Strafverfolgung ausgerichtete Konzepte ignorieren aber häufig die Folgen für die Opfer von Menschenhandel. Priorität hat für uns ein sicheres Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel, die finanzielle Förderung von Unterstützungsstrukturen, ein kostenfreier Rechtsbeistand, psychologische und medizinische Behandlung, Entschädigungsleistungen, Zugang zu sozialen Leistungen und Bildungsangeboten.
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Werden Sie sich für die Einrichtung einer politischen Koordinierungsstelle auf Bundesebene zum Thema Menschenhandel einsetzen, um Kohärenz und Synergie im Handeln unterschiedlicher Akteure zu erreichen? Wo soll sie verankert werden?
Opferentschädigung und Opferschutz sind bislang beim Bundesministerium für Justiz angesiedelt, daher käme dies auch als Ort für eine Koordinierungsstelle in Betracht. Dort sollten dann weitere Ressorts wie das Bundesinnenministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesfamilienministerium angebunden und vertreten sein. Wichtig ist für uns auch der Erhalt und Ausbau der zivilgesellschaftlich getragenen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, auch hier müssen Koordinierungsstellen auf Ebene des Bundes gefördert und ausgebaut werden.
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Betroffene von Menschenhandel im Kontext von Flucht und Asyl werden oft nicht identifiziert und nicht ausreichend geschützt. Werden Sie sich für Verbesserungen einsetzen, etwa dass Betroffene nicht nach der Dublin-Verordnung überstellt werden, wenn Gefahr droht, dann erneut ausgebeutet zu werden?
Ja. Wir wollen geregelte Verfahren und Mechanismen, die eine frühzeitige Identifizierung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge ermöglichen, wozu natürlich auch Betroffene von Menschenhandel zählen. Dazu gehören zum Beispiel eine flächendeckende individuelle Asylverfahrensberatung durch unabhängige Stellen noch vor der Anhörung, niedrigschwellige medizinische Beratungs- und Behandlungsangebote und die Schulung und Fortbildung von Bediensteten, die im Kontakt mit Geflüchteten stehen. Die Übernahme der Asylprüfung ("Selbsteintritt") durch das BAMF sollte eine Selbstverständlichkeit sein, wenn Asylsuchende im formell zuständigen Mitgliedstaat Opfer von Menschenhandel wurden. Hier fehlt es im BAMF eindeutig an der nötigen Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein.
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Betroffene von Ausbeutung bei der Bettelei oder der Begehung strafbarer Handlungen werden nach wie vor kaum identifiziert, Strafverfolgung findet so gut wie nicht statt. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dafür sorgen, diesen Missstand zu beheben und diese Formen von Menschenhandel zu bekämpfen?
Auch bei dieser Form des Menschenhandels ist für uns zentral, dass den Opfern ein Ausweg aus ihrer Zwangslage geboten wird - dazu gehören sicheres Bleiberecht, nicht-staatliche Unterstützungsstrukturen und soziale Hilfeleistungen an erster Stelle.
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Gute Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Menschenhandel tragen wesentlich zur Identifizierung Betroffener und zur Bekämpfung von Menschenhandel bei. Werden Sie sich dafür einsetzen, das (bisher lückenhafte) Hilfesystem für Betroffene aller Formen des Menschenhandels auf- und auszubauen? Wie?
Ja, dafür werden wir uns einsetzen. Im Bund können dafür aber nur Projekte gefördert werden, die Finanzierung dauerhaft arbeitender Strukturen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Auf Ebene des Bundes ist es für uns ein zentrales Anliegen, gemeinsam mit den Trägern der bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen Lücken im bisherigen Hilfesystem zu identifizieren, die über die bereits benannten (Bleiberecht, Zugang zu soziale Hilfeleistungen, etc.) hinausgehen. DIE LINKE will allen Unterstützungsformen für alle Formen des Menschenhandels ausreichend personelle als auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen. Damit Betroffene besser von ihren Rechten Gebrauch machen können, will DIE LINKE durch den Einsatz von bundesweit harmonisierten Richtlinien und Leitfäden Opfer von Menschenhandel besser identifizieren. In diesem Zusammenhang will DIE LINKE einen Aktionsplan mit einer unabhängigen Berichterstattungs- und Koordinierungsstelle, die alle Maßnahmen koordiniert. Solange die Betroffenen keinen sicheren und eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten, sind sie nur schwer zu identifizieren und die Täter durch die Angst der Opfer geschützt. Aufenthaltstitel, Schutz und Entschädigung müssen unabhängig von der Bereitschaft der Opfer, als Zeugin oder Zeuge in einem Strafverfahren auszusagen, gewährt werden. Die Straffreiheit von Betroffenen von Menschenhandel wollen wir dabei garantieren. Unabhängige anonyme Beratungsstellen will DIE LINKE. stärken und Therapiemittel, medizinische sowie psychologische Betreuung, Rechtsbeistand und Rechtshilfe, Zugang zu sozialen Leistungen und Bildungsangebote sicherstellen. Das gesamte Hilfe- und Schutzsystem will DIE LINKE., der Istanbul-Konvention entsprechend, allen betroffenen Frauen niedrigschwellig zur Verfügung stellen. Darüber hinaus will DIE LINKE. ein Verbandsklagerecht einführen, damit betroffene Frauen nicht mehr allein vor Gericht klagen müsse.
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Durch welche Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, Betroffene von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung, insbesondere Frauen in haushaltsnahen Dienstleistungen und der Pflege, verstärkt zu erkennen und ihnen Zugang zu Schutz und Unterstützung zu ermöglichen?
Diese Arbeit findet verdeckt statt und kann nicht im Rahmen von anlasslosen Kontrollbesuchen in Haushalten oder ähnlichem aufgedeckt werden. Daher ist auch hier eine Stärkung von Beratungs- und Hilfsstrukturen unabdingbar. Sie müssen gleichzeitig die Sicherheit haben, keine Daten von Klient*innen an Behörden herausgeben zu müssen. Auch hier steht für uns der Schutz der Betroffenen und die Legalisierung ihres Aufenthalts an erster Stelle. Generell wollen wir die Rechte von Beschäftigten in Privathaushalten stärken und hierfür Strukturen aus zertifizierten Agenturen, gemeinwohlorientierten und kommunalen Trägern und Pflegeplattformen, bei denen die Pflegekräfte unmittelbar sozialversichert beschäftigt sind, als Alternative zum „grauen Markt“ der haushaltsnahen Dienstleistungen schaffen. Ausbeutung in der 24-Stunden-Pflege wollen wir beenden.
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Wie stehen Sie zur Erarbeitung eines Aktionsplans mit konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung und zum Schutz der Betroffenen in Deutschland? Welchen Prioritäten wird er folgen?
Einen solchen Aktionsplan, mit einer unabhängigen Berichterstatter- und Koordinierungsstelle, die alle Maßnahmen koordiniert, zu erarbeiten finden wir richtig und überfällig. Prioritäten wären wie unter 1. dargestellt.
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Will Ihre Partei die für den Zugang zu Gesundheitsversorgung notwendigen öffentlichen Stellen von der Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz ausnehmen, damit Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus gemäß ihres gesetzlichen Anspruchs ohne Angst vor Abschiebung zum Arzt gehen können?
Ja, dafür tritt DIE LINKE. seit vielen Jahren ein.
Wir wollen einen grundlegend anderen Umgang mit Menschen, die sich in der aufenthaltsrechtlichen „Illegalität“ befinden, denn kein Mensch ist illegal.
Die Menschenrechte müssen unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Der Zugang zu medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, zu Schule, zu Arbeitsgerichten usw. muss niedrigschwellig ermöglicht werden, ohne Angst haben zu müssen, abgeschoben zu werden.
Menschen in der aufenthaltsrechtlichen "Illegalität" müssen zudem Wege in die "Legalität" aufgezeigt werden. Das gilt insbesondere für Menschen, die schon seit Jahren in Deutschland leben, aber auch, wenn z.B. Kinder oder Opfer von Menschenhandel betroffen sind. Das kann in Form von Legalisierungsregelungen erfolgen, die meist an der Aufenthaltsdauer anknüpfen, oder aber durch Einzelfallprüfungen, in denen besondere humanitäre Umstände oder persönliche Gründe besser berücksichtigt werden können.