Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Freunde und Förderer der Väterbewegung in Deutschland e.V.

Freunde und Förderer der Väterbewegung

Freunde und Förderer der Väterbewegung in Deutschland e.V.

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Familie wird von der Politik vielfach auf intakte Familien (Kernfamilie) reduziert. Die Familienpolitik in der Bundesrepublik stellt sich seit Jahren nicht den Anforderungen der heutigen Gesellschaft. Nachtrennungsfamilien werden von ihr zumeist fragmentiert verstanden – mit dem nahezu ausschließlichen Blick auf den Haushalt, bei dem das Kind gemeldet ist [„Alleinerziehende“]. Die zweiten Elternteile, die die Kinder zu 20 %, 30 %, 40 % oder zu 50 % betreuen, werden von der Politik nicht gewürdigt. Weder beim Kindergeld, der Lohnsteuerklasse oder Regelungen im Arbeitsumfeld z.B. bei Krankheit der Kinder. Beides sind defizitäre Ansätze. Viele westliche Länder gehen an diese Problemlagen anders heran. Was ist Ihre Partei bereit zu ändern?
Wir fordern ein Wahlverwandtschaftsrecht, in dem nicht nur (heterosexuelle) Paare Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jede Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Dies kann auch eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen (zum Beispiel eine Mehrelternfamilie mit zwei lesbischen Müttern und zwei schwulen Vätern). Diesen Menschen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden. Des Weiteren fordern wir einen dauerhaften Ausbau der Kinderkrankentage, bei denen beide Eltern einen Anspruch auf Lohnersatz erhalten. Das soll auch für Beschäftigte in Mini- und Midijobs, Soloselbstständige und Freiberufler*innen gelten. Das Ehegattensplitting werden wir durch familien- und geschlechtergerechte Steuermodelle und ein frei übertragbares Existenzminimum ersetzen.

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Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass Mütter eine höhere gesellschaftliche Teilhabe erreichen und Väter von Ihren Kindern nicht entfremdet werden?
In Deutschland leisten Frauen 50 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer (Gender-Care-Gap). Es geht nicht nur um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, damit Frauen ihre Kinder und Karriere noch schneller jonglieren können. Wir brauchen neue Arbeitszeitmodelle – und zwar für alle! Wir streiten für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung in Richtung eines neuen Normalarbeitsverhältnisses mit einer 30 -Stunden -Woche, z.B. als Vier-Tage-Woche. Wir fordern eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine Ausweitung und qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung ein. Durch eine Ausweitung des Elterngeldes auf 12 Monate pro Elternteil, die nicht übertragbar sind sowie eine bessere Unterstützung von ärmeren Familien durch das Elterngeld wollen wir die partnerschaftliche Aufteilung von Haus- und Sorgearbeit in Familien fördern. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen endlich ein Ende haben.

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Zehn Tage Urlaub müsste Deutschland Vätern nach der Geburt eigentlich einräumen, so besagt es ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Die Vereinbarkeitsrichtlinie der Europäischen Union (EU), die ein Recht darauf in den Mitgliedstaaten fordert, ist demnach nicht ausreichend durch die hiesige Elterngeld-Regelung erfüllt. Andere EU-Länder haben bereits weitreichende Regelungen zum Vaterschaftsurlaub durchgesetzt. Der DGB etwa verweist auf Frankreich: Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lehnt dies ab Wie wird sich Ihre Partei hierzu positionieren?
Wir unterstützen die Forderung des DGB zu einer Einführung eins zehntägigen Elternschutzes für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Unsere Fraktion im Bundestag hat dazu bereits in dieser Wahlperiode einen Antrag in den Bundestag eingebracht, zu dem auch eine Anhörung um Familienausschuss stattgefunden hat. (siehe auch Bundestagsdrucksache: 19/26979)

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Prekäre Lage in Nachtrennungsfamilien / Vorhaltung zweier Haushalte: Wird sich Ihre Partei für Verbesserungen der finanziellen Lage vieler Nachtrennungsfamilien einsetzen, wie in anderen westlichen Ländern üblich und wenn ja wie?
DIE LINKE fordert, dass die Regelungen im SGB II so zu ändern sind, dass das Konstrukt der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ aufgelöst wird und stattdessen 1.) dem Elternteil im SGB-II-Leistungsbezug, bei dem sich das Kind vorwiegend, also mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind zuzusprechen und 2.) dem anderen Elternteil, der im SGB-II-Leistungsbezug steht einen pauschalen Umgangsmehrbedarf in Höhe des hälftigen Regelbedarfs zuzugestehen. 3. Für die Kosten der Unterkunft und Heizung gilt, dass das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet wird. Dementsprechend sind Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft und Heizung anzuwenden. Wir setzen uns für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die alle Kinder wirksam vor Armut schützt. Sie beträgt für Familien mit geringem Einkommen 630 Euro im Monat. Um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, wollen wir den Elterngeldanspruch auf 12 Monate pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende) verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt bis zum siebten Lebensjahr des Kindes; den Mindestbetrag des Elterngelds wollen wir auf 400 Euro anheben. Elterngeld darf nicht mit anderen Transferleistungen verrechnet werden. Zudem wollen wir Elternarmut bekämpfen, in dem wir für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen eintreten. Wir wollen den Mindestlohn auf 13 € pro Stunde anheben, sachgrundlose Befristungen verbieten und Leiharbeit und Werkverträge zurückdrängen.

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Lohnsteuerklasse 2 für beide Haushalte die im echten Wechselmodell die Kinder betreuen. Derzeit kann nur ein Erziehungsberechtigter die günstigere Lohnsteuerklasse 2 beantragen, obwohl im echten Wechselmodell beide Erziehungsberechtigten für Kinderzimmer, Kleidung und Verpflegung aufkommen. Außerdem wird vom gegebenenfalls leistungsstärkeren Elternteil ein Ausgleich gezahlt. Wäre es daher nicht gerecht wenn auch beide von der günstigeren Steuerklasse profitieren? A. Wird sich ihre Partei für eine Steuerliche Gleichbehandlung einsetzen?
Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Lohnsteuerverfahren. Ihre Forderung nach Steuerklasse II für beide Elternteile, wenn diese ein Kind im Wechselmodus betreuen, läuft daher auf eine Verdoppelung des Entlastungsbetrags hinaus. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dauerhaft von 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Schon diese Anhebung entfaltet für die Mehrheit der Alleinerziehenden keine oder allenfalls eine geringe Wirkung. Denn Alleinerziehende sind besonders massiv von Armut betroffen. Die meisten verfügen über ein zu geringes Einkommen, als dass sie die Anhebung (vollständig) nutzen könnten. Der Entlastungsbetrag entlastet daher vor allem die wenigen gutverdienenden Alleinerziehenden und diese umso stärker, je höher ihr Einkommen ist. DIE LINKE erachtet die Wirkung des Entlastungsbetrags für ungerecht. Eine Verdoppelung des Entlastungsbetrags würde seine verzerrenden Wirkungen noch steigern. Wir wollen aber – entsprechend unserer Forderung nach einem Mindesteinkommen von 1.200 Euro / Monat – den Freibetrag in der Einkommensteuer insgesamt auf 14.400 Euro / Jahr anheben.

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40 % Kontaktabbrüche in Nachtrennungsfamilien: Wird Ihre Partei sich einsetzen für eine korrekte Erhebung der Daten bezüglich der von den Kindern zu erleidenden Kontaktabbrüche?
Wissenschaftliche Studien zur Situation von Nachtrennungsfamilien insbesondere unter dem Blickwinkel des Kindeswohls- und -wunschs sind in Deutschland rar. Forschungen zu diesem Thema sind sinnvoll und werden von uns unterstützt.

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Tatsächlich kann auch schon heute ein Wechselmodell bei gleichberechtigter Teilhabe der Kinder an beiden Eltern sowie gleichberechtigter Teilhabe an der Erziehung beschlossen werden. De Facto stellen sich aber Gerichte, Jugendämter, Ergänzungspfleger etc. dagegen, so dass heute bislang ca. 90 % der Kinder nur bei einem Elternteil leben. Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Ablösung des gesetzlichen Regelfalls „Residenzmodell“: „Eine(r) betreut – einer bezahlt“? (§ 1606 BGB).
Wir lehnen die gesetzliche Festschreibung eines bestimmten Betreuungsmodells als Regelfall ab. Jeder Einzelfall muss in Konfliktsituationen individuell geprüft werden. Oberste Priorität haben dabei das Kindeswohl und der klar artikulierte Kindeswunsch. Abgesehen davon müssen insbesondere beim Wechselmodell/Doppelresidenzmodell zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden, dazu zählen beispielsweise: • Kommunikations-und Kooperationsbereitschaft der Eltern • Bindung des Kindes an beide Elternteile • Nähe der elterlichen Haushalte zueinander und zu Betreuungseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule • Alter der Kinder (gerade bei jüngeren Kindern können häufige Wechsel stressvoll sein) Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass das Wechselmodell/Doppelresidenzmodell grundsätzlich für jedes Kind und jede Familie am besten geeignet ist. Wir lehnen die gesetzliche Festschreibung eines bestimmten Betreuungsmodells als Regelfall ab. Jeder Einzelfall muss in Konfliktsituationen individuell geprüft werden. Oberste Priorität haben dabei das Kindeswohl und der klar artikulierte Kindeswunsch. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass das Wechselmodell/Doppelresidenzmodell grundsätzlich für jedes Kind und jede Familie am besten geeignet ist.

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Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen zur Regelung einer proportionalen Aufteilung des Barunterhalts zum Betreuungsunterhalt auf beide Haushalte für Kinder in Nachtrennungsfamilien?
Unterhaltszahlungen sollten dafür sorgen, dass Kinder bei beiden Eltern die gleichen Lebensverhältnisse vorfinden. Wenn getrenntlebende Eltern paritätisch betreuen, sind wir für angemessene neue Regelungen aufgeschlossen, haben uns dazu aber noch keine abschließende Meinung gebildet.