Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.

Verband der Veranstaltungs-Centren

EVVC Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.

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Wie wollen Sie die Kommunen bei Ihrer tragenden Rolle in der Gesellschaft und insbesondere in der Veranstaltungswirtschaft zukünftig finanziell unterstützen und wird es dazu für die Jahre 2021 und 2022 einen Ausgleich des Bundes für die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen geben?
Ja, wir halten es für dringend erforderlich, dass Gewerbesteuerausfälle der Kommunen auch in den Folgejahren umfänglich kompensiert werden. Des Weiteren setzen wir uns für eine bessere kommunale Finanzausstattung ein, die zudem verstetigt werden muss: Dazu wollen wir u.a. die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer mit breiterer Bemessungsgrundlage und Einbeziehung der freien Berufe unter Gewährung eines erhöhten Freibetrags weiterentwickeln. Ferner fordern wir einen kommunalen Altschuldenfonds, die Auflage eines Solidarpakts III für strukturschwache Regionen und dass der Bund in vollem Umfang die Kosten für Sozialleistungen trägt, die die kommunalen Haushalte weiterhin stark belasten (strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzip).

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Auf welchen Wegen soll auch zukünftig ein Zusammenkommen von Menschen aus unterschiedlichen Regionen und Staaten für einen vertrauensvollen direkten Austausch, auch zur Entwicklung von Innovationen und gemeinschaftliche Emotionalität im persönlichen Kontakt, ermöglicht werden?
Soziale Kontakte, der freie und gleichberechtigte Austausch mit anderen Personen – egal aus welchen Zusammenhängen - gehören zu den Grundrechten aller Menschen, sie sind eine unverzichtbare Voraussetzung für unser Menschsein. Eine Behinderung der Ausübung dieser Grundrechte wie in der Corona-Pandemie muss deshalb immer demokratisch legitimiert und zeitlich begrenzt sein, das Ziel hat stets die baldige Aufhebung der Einschränkungen zu sein. In diesem Sinne beantwortet sich auch die obige Frage: die Wege sind bekannt und langerprobt, sie sind schnellstmöglich wieder zu öffnen und die Behinderungen aufzuheben.

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Welche Rolle sollen aus Ihrer Sicht Veranstaltungen und insbesondere die Versammlungsstätten (vom Bürgerhaus bis zu Arena, vom Club bis zum Kongresszentrum, von der Stadthalle bis zur Messe) im Rahmen zukünftiger Stadtentwicklung spielen?
Kulturveranstaltungen und Versammlungsstätten sind ein wichtiger Bestandteil für lebenswerte Städte und Dörfer. Clubs und kleine Bühnen waren schon vor Corona durch Spekulation und den Ausverkauf der Städte bedroht. Es ist der LINKEN ein wichtiges Anliegen diese Orte der Kultur und der Vielfalt zu erhalten. Dazu wollen wir ein soziales Gewerbemietrecht schaffen, dass wirksam vor Mietsteigerungen schützt und für einen starken Kündigungsschutz sorgt. Es gibt aber noch weitere Hebel, an denen wir – etwa baurechtlich – seitens des Bundes ansetzen müssen. Wir wollen Kulturschutzgebiete schaffen, um bestehende Versammlungsstätten vor Verdrängung zu schützen und die Ansiedlung neuer Stätten auch in Innenstädten zu ermöglichen. Die Städtebauförderung des Bundes wollen wir zielgerichtet für die Belebung von Innenstädten und für den Erhalt und Ausbau von Versammlungsstätten investieren.

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Welche Förderprogramme sind geplant, um den Stau an Innovation und Investition im Bereich der Digitalisierung, der sich während der Corona Pandemie besonders gezeigt hat, schnell zu beheben?
DIE LINKE hat stets auf die eklatanten Fehler beim Aufbau der digitalen Infrastruktur hingewiesen. Entscheidender Unsinn ist es, die Bereitstellung einer öffentlichen Infrastruktur privaten Anbietern zu überlassen und auf die eklatanten Probleme ständig mit neuen öffentlichen Förderprogrammen zu Lasten Dritter zu reagieren. Letztere werden zudem meistens nicht genutzt, da viele Kommunen ihren Co-Finanzierungsanteil gar nicht aufbringen können. Eine jahrelange politische Farce! Wir wollen genau deshalb die Kommunen finanziell besser aufstellen und eine öffentliche Investitionsoffensive (120 Mrd. Euro p.a.) in die digitale Infrastruktur und Digitalisierung der Verwaltung, um ein einheitliches, kostengünstiges Netz (Breitband und Funk) mit flächendeckender Abdeckung zu bekommen. Der Netzausbau und -betrieb gehört in die öffentliche Hand. Dann können digitale Dienstleistungen von privaten Unternehmen kostengünstiger angeboten werden und zwar in der Fläche für Alle!

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Wie kann eine schnelle energetische Sanierung von Versammlungsstätten trotz der schwierigen finanziellen Situation der Kommunen erreicht werden, damit auch diese Gebäude einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und Ihrer Vorbildfunktion gerecht werden?
Um den Sanierungsstau im privaten und öffentlichen Gebäudesektor zu beheben, setzen wir auf einen Mix aus öffentlicher Förderung und klaren staatlichen Vorgaben. Mit einem bundesweiten Klimacheck bis 2025 mit verbindlichen Sanierungsplänen sowie mit der Aufstockung der Sanierungsförderung auf 10 Milliarden Euro im Jahr wollen wir einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2035 erreichen. Neubauten müssen ab sofort klimaneutral über den gesamten Lebenszyklus errichtet werden. Subventionen für umweltschädliche Baustoffe wollen wir streichen und mit verbindlichen Vorgaben die Benachteiligung recycelter und nachwachsender Rohstoffe beenden.

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Unterstützen Sie die Umstellung von Tages- auf Wochenarbeitszeit wie es die Europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht, um dem in der Veranstaltungsbranche so dringend erforderlichen Flexibilisierungsbedarf nachzukommen, ohne den Gesundheitsschutz einzuschränken?
Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie gibt einen europaweit geltenden Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten mit eigenen, konkreteren Schutzbestimmungen füllen können. Im deutschen Arbeitsrecht hat sich die arbeitsmedizinische Auffassung einer täglichen Höchstarbeitszeit nicht zuletzt durch die Kämpfe der Gewerkschaften erfolgreich durchgesetzt. DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten und fordert, die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze zu erhalten, nicht zuletzt, da nachweislich das Unfallrisiko der Beschäftigten nach einer achtstündigen Arbeitstätigkeit stark zunimmt. Wer also den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht einschränken möchte, sollte sich für den Erhalt der täglichen Höchstarbeitsgrenze einsetzen.

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Welche konkreten Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Veranstaltungssektor werden Sie vorantreiben und was tun Sie, um die Auswüsche im Datenschutz (bis hin zur Unmöglichkeit von geschäftlichen Tätigkeiten) einzudämmen?
Die zunehmende Digitalisierung und Ausweitung digitaler Dienste in alle Lebensbereiche erfordert zwangsläufig eine verstärkte Regulierung und Anpassung von Gesetzen und Verordnungen. DIE LINKE sieht hier keine generelle Überregulierung – auch nicht im Datenschutz. Allerdings sehen wir die Notwendigkeit effektiverer und konsistenter Regulierung, um etwa den Arbeits-, Daten- und Verbraucherschutz durchzusetzen. Wir lehnen allen unsinnigen bürokratischen Aufwand ab (für BürgerInnen wie Unternehmen) und wollen deshalb auch eine zielgerichtete proaktive Anwendung und Durchsetzung bestehender Gesetze und Verordnungen und soweit wie möglich verfahren automatisieren und Kundenfreundlich machen. Belastungen lassen sich reduzieren, wenn wir auf allen Ebenen eine funktionsfähige digitale Verwaltung schaffen. Hierzu wollen wir 10 Mrd. Euro pro Jahr zusätzlich investieren, um die Behörden von Bund, Land und Kommunen technologisch und personell zukunftsfähig zu machen.

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Wie unterstützen Sie die Forderung, dass Zuwendungen des Bundes z.B. zu Sport-Großveranstaltungen zukünftig als umsatzsteuerfreie Zuschüsse anstatt als umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch beurteilt werden, um so die Minderung der Zuschüsse durch Steuerzahlungen zu verhindern?
DIE LINKE will sowohl den Breitensport mit seiner positiven sozialen und gesundheitlichen Wirkung fördern als auch mögliche Sportkarrieren unterstützen. Die Spitzensportreform des Bundes wie auch das Konzept zur Förderung von Sportgroßveranstaltungen gehören auf den Prüfstand. Sport muss aber auf alle Fälle kommunale Pflichtaufgabe werden. Bei kommerziellen Sport-Großveranstaltungen sehen wir die Umsatzsteuerbefreiung kritisch. Dieses Geld könnte für die Förderung des Breitensports fehlen. Wir unterstützen aber beispielsweise, dass Sportveranstaltungen eines gemeinnützigen Sportvereins dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zugeordnet werden und somit die Einnahmen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.