Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Wikimedia Deutschland

Wikimedia

Wikimedia Deutschland

1

Dass im Auftrag der öffentlichen Hand erstellte immaterielle Güter wie Werke, Datensammlungen und Register für die Allgemeinheit frei nutzbar sein sollten, weil / wo sie maßgeblich mit Steuergeld finanziert wurden, liegt nahe. Welche Wege sehen Sie, diesen Grundsatz gesetzlich zu verankern?
Wir wollen die Definition amtlicher Werke in § 5 UrhG erweitern, so dass sie tatsächlich alle Werke erfasst, an denen die öffentliche Hand andernfalls Rechte halten würde. Das Urheberrecht darf nicht missbraucht werden, um den Zugang zu öffentlichen Dokumenten zu behindern. Wo dies nicht möglich ist, weil die Rechte bei Dritten liegen, muss sich die öffentliche Hand von Anfang an – also etwa bereits bei der Vergabe eines Auftrags – um eine möglichst freie Lizenzpolitik bemühen. Auch diesen Grundsatz wollen wir gesetzlich verankern, wobei eine entsprechend faire Vergütung von Urheber*innen unabdingbar ist.

2

Ob Behördenpublikationen nach § 5 II UrhG "andere amtliche Werke" und damit weitgehend gemeinfrei sind, hängt meist von den Intentionen der Behörde ab, die wiederum für Außenstehende oft nicht erkennbar sind. Werden Sie sich dafür einsetzen, dieses Erkennbarkeitsdefizit gesetzlich zu beheben?
Wir wollen § 5 UrhG so ändern, dass es auf die Intention der Behörde nicht mehr ankommt (siehe Antwort zu 1.). Unabhängig davon sollten alle durch Behörden publizierten Dokumente im Sinne des Open-Data-Prinzips maschinenlesbar veröffentlicht werden, wozu auch eine Anreicherung mit relevanten Metadaten wie dem Urheberrechts- und Lizenzierungsstatus gehört. Wenn Dokumente öffentlicher Stellen nicht gemeinfrei, nicht frei lizenzierbar, nicht veröffentlichungsfähig sind oder unter einen Ausschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes fallen, sollte dies bereits von Anfang an unter Angabe der Gründe dokumentiert werden.

3

Gemeinwohlorientierte Plattformen funktionieren anders und oft besser als das übrige Plattform-Internet, u. a. weil es bei ihnen echte Selbstverwaltung der Nutzendencommunities gibt, durch die soziale Normen entstehen und greifen können. Wie werden Sie dies bei der Netzregulierung berücksichtigen?
Orientierung an Gemeinwohl und Teilhabe sind zentrale Pfeiler der Programmatik der LINKEN. Für die Regulierung von Plattformen und den für sie relevanten gesetzlichen Rahmen heißt das: Marktbeherrschende Monopole müssen zerschlagen werden. Wir setzen auf commonsbasierte öffentliche Alternativen. Nur so haben alternative Plattformen eine Überlebensmöglichkeit und können für viele Menschen attraktiv werden. Mit der LINKEN wird es keine Angriffe auf die Gemeinnützigkeit gemeinwohlorientierter Plattformen geben. Wir wünschen uns offene, partizipative, diverse und kollaborative Plattformen und werden sie fördern. Für soziale Normen, die aus der Selbstverwaltung von Nutzendencommunities entstehen, wünschen wir uns, dass sie die Diversität der Gesellschaft repräsentieren und die Communities Vorkehrungen treffen, um der Spiegelung gesellschaftlicher Hierarchien und Stereotype effektiv entgegentreten zu können. Darüber hinaus wollen wir Plattformgenossenschaften und öffentlich-rechtlich betriebene Plattformen als Alternativen fördern. Durch ein Plattformstrukturgesetz wollen wir Selbstbegünstigung der IT-Unternehmen verbieten, Datenschutz sicherstellen und die Interoperabilität und Portabilität der Nutzerdaten sanktionsbewehrt garantieren. Alle kommerziellen Dienste und Softwarehersteller müssen verpflichtet werden, den Import und Export aller persönlichen Inhalte in offenen Formaten anzubieten. Diese Hersteller müssen auch verpflichtet werden, auf ihren Plattformen die Nutzung auf ihre privaten Konten mit ihren Diensten konkurrierenden Angeboten zu ermöglichen. Plattformen wie Airbnb müssen verpflichtet werden, ihre Daten mit öffentlichen Behörden zu teilen. Wettbewerber sollen ein Zugriffsrecht auf Daten von Plattformen bekommen, die auf Datenmonopolen basieren.

4

Digitalisierung von Kulturgut durch öffentlich finanzierte Kulturinstitutionen ist zentral für freien Zugang zu unserem Kulturerbe. Welche Strategien verfolgen Sie, um die Digitalisierung auch in kleineren Institutionen und von marginalisierten Sammlungen zu unterstützen?
Die digitale Erschließung dieser Kultur- und Wissensgüter bietet große Potenziale für Kultur, Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft. Um auch Objekte aus kleineren Institutionen und unerforschten Sammlungen zu erschließen, fordern wir eine finanziell ausreichend untersetzte gesamtstaatliche Digitalisierungsstrategie. Wir setzen uns für eine Open Access-Strategie auch im Kulturbereich ein. Wir wollen Möglichkeiten und Anreize für Kultur- und Forschungseinrichtungen schaffen, ihre digitalen Veröffentlichungen unter freie Lizenzen zu stellen. In Archiven, Bibliotheken, Museen und Sammlungen existieren Millionen von Büchern, Kunstwerken, Filmen und weiteren Exponaten, die derzeit nur schwer zugänglich sind. Viele dieser Objekte müssen neben ihrer digitalen Archivierung auch konserviert werden, um nicht für immer verloren zu gehen.

5

Werden Sie sich zugunsten des Verbraucherschutzes dafür einsetzen, Herstellern von Endgeräten eine gesetzliche Pflicht zur Sicherung der Geräte gegen technische Angriffe über die gesamte Produktlebensdauer hinweg aufzuerlegen?
Wir fordern eine Anpassung der Produkthaftung an das digitale Zeitalter. Wir fordern gesetzliche Vorgaben zur Produktlebensdauer, die den verpflichtenden Support und Sicherheitsupdates für diese Zeit vorsehen. Wir wollen Security by Design und by Default verbindlich vorschreiben und schlagen dafür eine Anpassung der Regelungen auf europäischer Ebene vor, da hier der Binnenmarkt betroffen und nationale Regelungen nur eingeschränkt möglich und umsetzbar sind. Eine Sicherheitszertifizierung muss obligatorisch für den Marktzugang werden. Als Mindestnutzungsdauer fordern wir mindestens fünf Jahre, auch für andere Haushaltsgeräte. Käufer:innen müssen ihre Gewährleistungsrechte auch direkt beim Hersteller geltend machen können. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass IT-Produkte und Haushaltsgeräte leicht reparierbar und Upgrades jederzeit möglich sein müssen.

6

Wie stehen Sie zur Frage, ob zur Prävention/Verfolgung von Straftaten der öffentliche Raum mithilfe neuer Technologien, z.B. intelligenter Videosysteme mit Gesichtserkennung, verstärkt überwacht werden sollte (natürlich innerhalb des Rahmens der DSGVO).
Wir lehnen eine solche Überwachung des öffentlichen Raums ab. Für den öffentlichen Raum in einer freiheitlichen Gesellschaft ist wesentlich, dass sich die Menschen dort frei und ohne das Gefühl permanenten Überwachtseins bewegen dürfen. Selbst eine DSGVO-konforme Überwachung - also ohne permanente Aufzeichnung von Überwachungsbildern etc. - schränkt dieses Freiheitsgefühl ganz wesentlich ein. Es fehlt zudem der Nachweis, dass eine solche Überwachung zu insgesamt weniger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten führt.

7

Wie stehen Sie zu der Forderung nach einem Recht für Beschäftigte, zu erfahren, zu welchem Zweck KI-Systeme in ihrem Betrieb eingesetzt werden und wie diese funktionieren, um betrieblich mitbestimmen zu können, welche Systeme am Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfen?
DIE LINKE möchte die Mitbestimmungsrechte für Beschäftige umfassend ausbauen und diese unter anderem auch auf die Nutzung von KI-Systemen erweitern. Bei der Zielsetzung sowie der Einführung, Anwendung und der Einschränkung von KI-Systemen müssen Beschäftigte zwingend mitbestimmen können. Dafür sind Betriebsräte schon bei der Planung der Zielsetzung, der Modellierung und Methodenauswahl sowie der Wahl der zu nutzenden Datenquellen der KI-Verfahren einzubeziehen – unabhängig davon, ob das Verfahren zur Verhaltens- und Leistungskontrolle eingesetzt werden soll. Im Übrigen hat der Arbeitgeber zu gewährleisten, dass bei Einsatz von technischen Mitteln die Mitbestimmung auch gegenüber Dritten durchgesetzt werden kann. Auch ist klarzustellen, dass vom Arbeitgeber unter Verletzung der Mitbestimmungsrechte erlangte Beschäftigtendaten nicht als Beweismittel für personelle Einzelmaßnahmen genehmigt werden dürfen.

8

Thema digitale Bildung. Welche konkreten Maßnahmen wird eine Bundesregierung unter Ihrer Beteiligung durchführen, um die Erstellung und Verbreitung von Open Educational Resources (OER) und Open Educational Practices (OEP) im Bildungsbereich zu fördern?
DIE LINKE will die Erstellung und Verbreitung von Open Educational Resources (OER) und Open Educational Practices (OEP) durch verschiedene Maßnahmen fördern und im Bildungsbereich etablieren. Den Fokus wollen wir dabei auf eine nachhaltige und anbieterunabhängige Beschaffungspraxis legen, die OER und OEP in den Bildungseinrichtungen fördert. Förderprogramme von Ländern und Kommunen sollten so gestaltet sein, dass OER und OEP zwingend mitbedacht wurden bzw. Bestandteil des eingereichten Konzepts sind. Wichtig sind zudem Fortbildungen für Lehrkräfte, um OER und OEP bekannt zu machen und Lizenzbedingungen kennenzulernen. Lehrkräfte sollten Ausgleichsstunden erhalten, um OER zu erstellen oder zu bearbeiten. Dementsprechend sind Qualitätssicherungskonzepte zu entwickeln. Idealerweise sind OER mit CC0 lizensiert, um Rechtssicherheit auch bei ungeübten Nutzer:innen sicherzustellen.