Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundesrechtsanwaltskammer
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Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht dient dem Vertrauensschutz des Mandatsverhältnisses. Diese darf nicht durch Offenbarungspflichten, insbesondere gegenüber den Steuer- und Datenschutzbehörden ausgehöhlt werden. Die Anwaltschaft lehnt solche Mitwirkungspflichten ab. Wie ist Ihre Position?
DIE LINKE hält die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht als Grundlage für das Vertrauensverhältnis zwischen Anwaltschaft und Rechtssuchenden für ein hohes Gut und lehnt Mitwirkungspflichten insbesondere gegenüber den Steuer- und Datenschutzbehörden ab.
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Das Fremdbesitzverbot an Anwaltskanzleien und das Verbot der Prozessfinanzierung durch die Anwaltschaft darf nicht angetastet werden. Öffnungen jedweder Art tangieren die anwaltliche Unabhängigkeit und belasten das Mandatsverhältnis. Welche Meinung vertreten Sie hierzu?
DIE LINKE hält den Grundsatz des Fremdbesitzverbotes im Kern für unverzichtbar. Denn die Forderungen nach einer Aufhebung des Fremdbesitzverbots folgen einer ausschließlich wirtschaftsliberalen Logik. Profitabilität und der „Umsatz pro Berufsträger*In“ sind nicht die einzigen Parameter, an denen sich Anwältinnen und Anwälte zu orientieren haben. Als Organ der Rechtspflege ist die Anwaltschaft nämlich in erster Linie dem Gemeinwohl
verpflichtet. Es ließe sich allenfalls über moderate Formen der stillen Beteiligung nachdenken, da stille Gesellschafter*Innen keinerlei Einwirkungsmaßnahmen vornehmen können und soweit sie Informationsrechte in aggregierter Form erhalten. Ein Argument hierfür ist, dass junge Anwält*Innen und solche, die unternehmerisch agieren wollen, nicht durch den
Ausschluss solcher Finanzierungen beim Marktzugang benachteiligt werden und auf diese Weise die alteingesessene Anwaltschaft privilegiert wird.
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Eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat ist erforderlich. Die Anwaltschaft muss von Beginn an ausdrücklich und sachgerecht im Pakt berücksichtigt werden. Welche Position vertreten Sie zu diesem Thema?
Auch DIE LINKE hält eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat unter ausdrücklicher sachgerechter Einbeziehung der Anwaltschaft für erforderlich. Die bisherige Umsetzung ist durch eine deutliche Schieflage zugunsten der Polizeibehörden und zuungunsten von Gerichten und Staatsanwaltschaften gekennzeichnet. Diese Aspekte sollten bei einer Neuauflage im Vordergrund stehen.
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Der Digitalisierungsprozess muss auch in der Justiz vorangetrieben werden. Er darf aber nicht den Zugang zum Recht durch einen verkürzten Rechtsschutz beschränken. Die Justiz muss in der Fläche präsent bleiben. Wie stehen Sie zum Digitalisierungsprozess mit Blick auf den Zugang zum Recht?
DIE LINKE hält den Digitalisierungsprozess in der Justiz für dringend erforderlich. Damit dieser aber nicht den Zugang zum Recht durch einen verkürzten Rechtsschutz schmälert, treten wir für großzügige Übergangsfristen von mehreren Jahren ein, innerhalb derer die Rechtssuchenden ein Wahlrecht zwischen digitaler und herkömmlicher Kommunikation haben. Auch soll die Anzahl der Amtsgerichte im Zuge der Digitalisierung nicht verringert werden.
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Die beschloss. Änderungen sind nur ein Teilschritt - es bedarf noch struktureller RVG-Anpassungen. Wir setzen uns für eine regelm. und angemess. Erhöhung der Anwaltsvergütung durch eine Indexierung vergl. mit der Kopplung der Diäten der MdBs an die Entw. des Nominallohnindexes ein. Wie sehen Sie das?
Auch DIE LINKE setzt sich für eine regelmäßige und angemessene Erhöhung der Anwaltsvergütung durch eine Indexierung vergleichbar mit der Kopplung der Diäten der MdBs an die Entwicklung des Nominallohnindexes ein.
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Die bewährten Versorgungswerke der Rechtsanwälte dürfen nicht angetastet werden. Neu zugelassene Anwälte müssen weiter in ihre Versorgungswerke eintreten können. Wie stehen Sie hierzu?
DIE LINKE verfolgt das Konzept der solidarischen Erwerbstätigenversicherung, welche eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen, Managerinnen und Manager und Politikerinnen und Politiker bietet. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Daher bleibt für die berufsständischen Versorgungswerke kein Raum mehr.