Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutsche Hochschulmedizin e.V. (VUD & MFT)
Hochschulmedizin
Deutsche Hochschulmedizin e.V. (VUD & MFT)
1
Welche strukturellen Veränderungen im Krankenhausbereich sind zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Versorgung erforderlich, um die absehbaren Herausforderungen in Folge des demografischen Wandels (Fachkräftemangel, alternde Gesellschaft) zu bewältigen?
Eine bedarfsgerechte Versorgung braucht als Grundlage eine bedarfsgerechte Finanzierung (siehe Antwort 3 und 4). Im Bereich der Versorgung wollen wir von den Patient*innen her denken, nicht von den Strukturen. Konkret bedeutet das, dass wir Strukturen brauchen, die Patient*innen, die ins Krankenhaus kommen, auffangen. Wenn jemand ohne objektiv feststellbaren Notfall in die Notaufnahme kommt, dann muss er/sie am Krankenhaus dennoch die notwendige Versorgung erhalten und nicht an niedergelassene Ärzt*innen verwiesen werden. Dafür ist eine Öffnung der Krankenhäuser für das ambulante System bzw. eine Öffnung des kassenärztlichen Systems für die Krankenhäuser notwendig. In dieser Wahlperiode ist hierfür eine Chance vergeben worden, indem die Reform der Notfallstrukturen zwar im Koalitionsvertrag verankert wurde, aber dann erst auf die lange Bank geschoben und dann fallengelassen wurde.
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Welche besondere Rolle sollten die Universitätsklinika mit Blick auf die Erfahrungen aus der Pandemie zukünftig in unserem Gesundheitssystem einnehmen?
Universitätsklinika leisten als innovative Maximalversorger einen unverzichtbaren Anteil an der Versorgung. Das war vor der Pandemie so, in der Pandemie sind sie meist als Schwerpunktkrankenhäuser besonders gefordert gewesen und auch nach der Pandemie werden sie diese Rolle haben.
3
Welche Anpassungen bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser (DRG-System) sind notwendig, um dauerhaft die bedarfsnotwendige Grundversorgung in der Fläche und die spezialisierte Vorhaltung im Bereich der Maximalversorgung abzusichern?
Die DRGs finanzieren die bedarfsnotwendigen Leistungen nicht aus, denn als Durchschnittskosten ist ihnen immanent, dass es Krankenhäuser gibt, deren tatsächliche Kosten niedriger sind – diese machen Gewinne – und dass es Krankenhäuser gibt, deren Kosten höher sind – diese machen Verluste. Das Krankenhaus ist am erfolgreichsten, das sich der Strategie verschrieben hat, mit möglichst wenig Personal möglichst viele möglichst schwere „Fälle zu machen“ und das in möglichst kurzer Zeit. Gesundheitspolitisch ist diese Art „Effizienz“ ein Fiasko, denn von der Diagnose über die Behandlung bis zur Entlassung werden fatale Anreize gesetzt. Deshalb fordern wir den vollständigen Ersatz der notwendigen Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Krankenhauses (Selbstkostendeckung). Wir sehen es als Erfolg der Proteste der Beschäftigten, dass in dieser Wahlperiode wenigstens die Pflegekosten aus den DRGs ausgegliedert wurden. Hier wollen wir weitermachen und die Proteste weiter parlamentarisch begleiten.
4
Sollte sich der Bund an der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser beteiligen und in diesem Zuge ein Mitspracherecht bei der Krankenhausplanung der Länder einnehmen?
Bei den Investitionskosten fordert unsere Fraktion im Bundestag seit über zehn Jahren in den Haushaltsberatungen einen Titel von 2,5 Mrd. Euro jährlich für zehn Jahre, um den Investitionsstau in den Krankenhäusern abzubauen. Konkret soll der Bund auf jeden von den Ländern zusätzlich investierten Euro einen Euro drauflegen. So könnten jährlich zusätzlich zu den bisherigen rund 3 Mrd. Euro der Länder weitere 5 Mrd. Euro gehebelt werden. Ein Mitspracherecht des Bundes haben wir nicht vorgesehen, denn die bisherige Schwerpunktsetzung des Bundes verhindert notwendige Investitionen: Mit dem Krankenhausstrukturfonds und dem Krankenhauszukunftsfonds hat die Bundesregierung unsere Idee der Bundesfinanzierung teilweise aufgegriffen – das haben wir begrüßt. Allerdings hat sie die Verwendungsmöglichkeiten (im Wesentlichen Bettenabbau, Digitalisierung, Notfallversorgung) viel zu stark eingeschränkt. Das haben wir kritisiert.
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Sollten die von Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika geschaffenen und in der Aufbauphase vom Bund finanzierten Strukturen der Medizininformatik-Initiative (MII) und des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) dauerhaft etabliert und finanziert werden?
Ja, wir brauchen diese Strukturen. Das Netzwerk Universitätsmedizin leistet einen erheblichen Beitrag zur evidenzbasierten Behandlung in der stationären Versorgung und damit für eine qualitativ gute und auch effiziente Behandlung der Patient*innen. Auch wenn hier derzeit der Fokus auf COVID-19 liegt, so ist absehbar, dass auch nach der Pandemie Investitionen in die Erforschung von Behandlungen und Diagnostik notwendig sind. Die Medizininformatik-Initiative versucht Strategien zu entwickeln, wie Forschung schneller in Versorgung übersetzt werden kann und wie diese vernetzt werden können. Wir können nicht erkennen, dass diese Arbeit und die Digitalisierung nach 2022 abgeschlossen sein sollten. Es geht außerdem darum, dass die Digitalisierung und Datensammlungen nicht nur in den Händen privater Akteur*innen mit Gewinnerwartung liegt. Deshalb unterstützen wir diese Initiativen auch über den Förderungszeitraum hinaus.
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Wer trägt die durch die novellierte Ärztliche Approbationsordnung hervorgerufenen zusätzlichen Kosten von absehbar 400 bis 500 Mio. Euro?
Grundsätzlich sind nach geltender Rechtslage die Länder für Bildung zuständig und müssen diese auch finanzieren. Die Länder müssen daher in die Erarbeitung der Approbationsordnung, die ja auch Implikationen für das Studium hat, beteiligt werden. Eine finanzielle Beteiligung des Bundes über Art. 91b GG ist vorstellbar. Wichtig für uns ist, dass keine Studienplätze abgebaut werden, wenn es pro Studienplatz für die Länder teurer wird. Ebenso darf der bislang geplante frühe und intensivere Praxisbezug nicht verwässert werden. Nicht zuletzt ist es unser Anliegen die Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Ziel muss es sein, eine alleinige Finanzierung des Bundes oder gemeinsame Finanzierungen des Bundes und der Länder in den Bereichen von Bildung, Wissenschaft und Forschung zu ermöglichen.
7
Sollen die eingeführten Clinician Scientists Programme fortgeführt werden und wer stellt die Mittel dafür bereit?
DIE LINKE begrüßt die eingeführten Clinician Scientists Programme ausdrücklich und steht einer Fortführung offen gegenüber. Die Finanzierung des Clinician Scientists Programmes besteht für DIE LINKE neben der direkten Förderung durch die DFG auch in der nachhaltigen Verankerung der Programme mit entsprechenden Stellen an den geförderten Universitätskliniken. Die Nachhaltigkeit der Programme wollen wir mit einer erhöhten Grundfinanzierung der Hochschulen sicherstellen und die Einnahmeausfälle der Universitätskliniken während der Pandemie müssen ausgeglichen werden. Sollte weiterer Finanzierungsbedarf bestehen, sollen sich Bund und Länder im Rahmen der GWK auf eine Finanzierung des Programmes einigen.
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Wie sollen spezifisch universitätsmedizinische Forschungsinfrastrukturen wie Biobanken, Good Manufacturing Practice Facilities oder Zentren für klinische Studien, die bislang nur in der Einrichtungsphase gefördert werden, ihren dauerhaften Betrieb finanzieren?
DIE LINKE will durch eine Grundgesetzänderung Bildung als Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu definieren. Neben der von uns geforderten Erhöhung der Grundfinanzierung könnte sich der Bund im Rahmen der neuen Gemeinschaftsaufgabe an der dauerhaften Finanzierung der universitätsmedizinischen Infrastruktur beteiligen. Dies müsste in der GWK mit den Ländern vereinbart werden. Digitale Forschungsinfrastrukturen können zudem aus dem Hochschuldigitalpakt gefördert werden, den DIE LINKE auflegen will.