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BBH Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

BV selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter

BBH Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e.V.

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Die berufspolitische Problematik der selbständigen Buchhalter und Bilanzbuchhalter ist uns bekannt.
Ja. Der LINKEN ist bekannt, dass aufgrund restriktiver Vorgaben im Steuerberatungsgesetz selbstständige (Bilanz-)Buchhalter*innen ihren Beruf nur begrenzt ausüben und zudem nur eingeschränkt werben dürfen. Insbesondere ist selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter*innen nicht erlaubt, die Buchhaltung einzurichten und die Umsatzsteuervoranmeldung vorzunehmen. Diese Einschränkungen sind angesichts der technologischen Entwicklung (Stichwort: IT) praxisfern. Selbstständige (Bilanz-)Buchhalter*innen unterliegen bei der Bewerbung ihrer Tätigkeiten einem hohen Abmahnungsrisiko, da sie beispielweise nicht mit dem Begriff "Buchhaltung" werben dürfen.

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Die Befugnisse selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter, die im §6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz geregelt sind, sollten in der Praxis angepasst werden. Erlaubt werden sollte a) Die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung b) Die Einrichtung der Buchhaltung
DIE LINKE will, dass selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter:innen zukünftig die Einrichtung der Buchhaltung und die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung erlaubt sein sollen. Die Befugnisse der selbständigen (Bilanz-)Buchhalter:innen sollten entsprechend im Steuerberatungsgesetz angepasst werden, auch um Rechtssicherheit herzustellen.

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Nach §8 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz dürfen sich selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter auch als solche bezeichnen. Sind Sie dafür, dass selbständige (Bilanz-)Buchhalter mit dem Begriff "Buchhaltung" auch werben dürfen, ohne die ihnen erlaubten Tätigkeiten im Einzelnen aufzählen zu müssen?
DIE LINKE will, dass selbstständige (Bilanz-)Buchhalter:innen künftig mit dem Begriff "Buchhaltung" werben dürfen, ohne die ihnen erlaubten Tätigkeiten im Einzelnen aufzählen zu müssen. Das Steuerberatungsgesetz sollte entsprechend angepasst werden, um Rechtssicherheit herzustellen.

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Um die berufspolitische Situation selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter zu verbessern, setzen wir uns für folgende Änderungen ein:
DIE LINKE will, dass selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter:innen zukünftig die Einrichtung der Buchhaltung, die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und vorbereitende Abschlussarbeiten erlaubt sein sollen. Zudem sollten selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter:innen mit dem Begriff "Buchhaltung" auch werben dürfen, ohne die ihnen erlaubten Tätigkeiten im Einzelnen aufzählen zu müssen. Die Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie die Bilanzerstellung für Betriebe bis zu einem Umsatz von 600.0000 Euro im Kalenderjahr sollte für selbstständige (Bilanz-)Buchhalter:innen erlaubt sein, aber an das Bestehen einer Zusatzprüfung geknüpft werden, um die Qualität des Beratungsangebots sicherzustellen.

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Aus folgenden Gründen sind wir gegen Änderungen der aktuellen berufsrechtlichen Situation für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter:
DIE LINKE befürwortet Änderungen zur Verbesserung der berufsrechtlichen Situation für selbständige (Bilanz-) Buchhalter:innen - siehe Antworten zu den vorangegangenen Fragen.

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Wird die europäische Kommission zur Deregulierung des Steuerberatungsgesetzes von Ihrer Partei unterstützt?
Grundsätzlich sieht DIE LINKE den Steuerberatungsmarkt im Spannungsfeld zwischen ausreichender Qualität des Beratungsangebots und der Gefahr einer ständischen Monopolisierung. Insoweit ist eine Öffnung des Marktes für Steuerberatungsleistungen eine Gratwanderung, da Qualitätssicherung und Marktöffnung in Widerspruch treten könnten. Einerseits sind die beruflichen Herausforderungen für die auf dem Gebiet der Steuerberatung Tätigen aufgrund der Komplexität und Variabilität der steuerlichen Gesetzgebung außerordentlich hoch. Im Sinne hoher Qualitätsstandards sollte daher deren Anforderungsprofile nicht verwässert werden. Andererseits sehen wir durchaus noch Nachfragepotenziale für ein differenziertes Angebot von Hilfen in Steuersachen und können uns daher eine inhaltlich wie sachlich beschränkte Marktöffnung vorstellen. In diesem Sinne würden wir eine begrenzte Öffnung des Marktes z. B. für (Bilanz-) Buchhalter:rinnen begrüßen - unter der Voraussetzung des Nachweises entsprechender Qualifikationen (z. B. Zusatzprüfung).