Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Alltagsheld:innen - Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

Alltagsheld:innen

Alltagsheld:innen - Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden

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Wie möchten Sie die steuerrechtliche Mehrbelastung Alleinerziehender- laut OECD eine der stärksten in Europa - in der nächsten Legislatur abbauen?
DIE LINKE erachtet rein steuerliche Maßnahmen für ungeeignet zur Entlastung von Alleinerziehenden, da damit der Großteil der Alleinerziehenden finanziell nicht gestärkt werden kann. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dauerhaft von 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben. Schon diese Anhebung entfaltet für die Mehrheit der Alleinerziehenden keine oder allenfalls eine geringe Wirkung. Denn Alleinerziehende sind besonders massiv von Armut betroffen. Die meisten verfügen über ein zu geringes Einkommen, als dass sie die Anhebung (vollständig) nutzen könnten. Der Entlastungsbetrag entlastet daher vor allem die wenigen gutverdienenden Alleinerziehenden und diese umso stärker, je höher ihr Einkommen ist. Auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags entlastet nur eine besserverdienende Minderheit, wobei die Entlastung mit der Höhe des Einkommens steigt. Das Kindergeld stellt nur zum Teil eine steuerliche Maßnahme dar. Dessen Erhöhung würde zwar die Mehrheit der Alleinerziehenden finanziell stärken, nicht aber diejenigen im Hartz IV-Bezug, die am nötigsten einer finanziellen Stärkung bedürften. DIE LINKE fordert daher die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung. Die Höhe fällt abgestuft aus. Beginnend bei 630 Euro pro Monat und Kind für die ärmsten Kinder wird sie je nach Einkommenssituation bis auf 328 Euro abgeschmolzen. Das entspricht dem erhöhten Kindergeld, das wir für alle Kinder als Sofortmaßnahme fordern. Die Kindergrundsicherung wird weder beim Bezug von Sozialleistungen noch innerhalb des Steuerrechts als Haushaltseinkommen angerechnet.

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Ein-Eltern-Familien tragen proportional zum Haushaltseinkommen höhere Kosten und haben zusätzliche Ausgaben im Vergleich zu Paarfamilien. Wie wollen Sie deren tatsächliche Mehrbedarfe künftig in der Gesetzgebung (z.B.Steuern, SGB) mehr berücksichtigen, um die tatsächlichen Bedarfe zu decken?
DIE LINKE streitet seit langem für die Einführung einer Kindergrundsicherung, die nachhaltig vor Kinderarmut schützt. Unsere Kindergrundsicherung besteht aus vier Komponenten. Als Sofortmaßnahme erhöhen wir das Kindergeld auf 328 Euro monatlich. Es wird an alle Familien gezahlt. Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich einen nach Alter gestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro. Außerdem sollen die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie einmaliger und besonderer Bedarf (Klassenfahrten, IT-Ausstattung u. ä.) berücksichtigt werden. Des Weiteren wollen wir in den Regelungen des SGB II für getrennt lebende Eltern ist ein Umgangsmehrbedarf einzuführen, um die Mehrkosten, die durch die Betreuung des Kindes in zwei Haushalten entstehen, abzudecken. Zudem wollen wir Elternarmut bekämpfen, in dem wir für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen eintreten. Wir wollen den Mindestlohn auf 13 € pro Stunde anheben, sachgrundlose Befristungen verbieten und Leiharbeit und Werkverträge zurückdrängen.

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Werden Sie die vollständige Anrechnung von Kindergeld und Unterhalt auf Unterhaltsvorschuss und Hartz IV abschaffen, und werden Sie beim Unterhaltsvorschuss künftig die Anrechnung nur des halben Kindergeldes umsetzen?
Es ist ein Skandal, dass Alleinerziehende besonders von Armut bedroht sind. DIE LINKE fordert eine armutsfeste Kindergrundsicherung – wie sie auch Sozialverbände, Gewerkschaften und andere fordern. Dazu gehört ein erhöhtes Kindergeld für alle Kinder und ein Zuschlag je nach elterlichem Einkommen und Kindesalter, sodass die Leistung bis zu 630 Euro beträgt. Sie soll bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. der ersten Schulausbildung (inkl. Abitur) gelten und als Leistung ausschließlich für das Kind weder bei Sozialleistungen noch bei der Steuer der Eltern angerechnet werden. Der Unterhaltsvorschuss bleibt bestehen. Als Sofortmaßnahme wollen wir das Kindergeld auf 328 Euro erhöhen und einkommensunabhängig an alle Familien zahlen. Außerdem wollen wir sofort für Kinder aus armen Familien einen altersgestaffelten Zuschlag zum Kindergeld bis zu 302 Euro zahlen und bei Hartz IV die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie Bedarfe für Klassenfahrten und IT-Ausstattung übernehmen. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Anrechnung des Kindergeldes nur noch zur Hälfte beim Unterhaltsvorschuss stattfindet.

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Was wollen Sie unternehmen, um bezahlbaren Wohnraum für Ein-Eltern-Familien zu schaffen – die Bevölkerungsgruppe, die laut der aktuellen Studie der Humboldt-Universität am stärksten unter den hohen Wohnkosten leidet?
Die hohen Mieten, der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus und der überwiegende Neubau teurer Miet- und Eigentumswohnungen haben dazu geführt, dass Gering- und Durchschnittsverdienende vielerorts kaum noch bezahlbare Wohnungen finden. Besonders betroffen sind die „besonderen Bedarfsgruppen“: Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, Jugendliche, Alleinerziehende, Menschen mit Schulden oder anders bei der Wohnungssuche Diskriminierte. Auch und gerade hier haben die Wohnungsmärkte versagt. Wir wollen mit einem öffentlichen Wohnungsbauprogramm im Umfang von 15 Milliarden Euro im Jahr den sozialen, kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsbau stärken. Diese Wohnungen sollen dauerhaft sozial gebunden bleiben. Kommunen sollen durch ein erweitertes Vorkaufsrecht sowie durch die Möglichkeit flächendeckender Vorgaben für den sozialen Wohnungsbau besseren Zugriff auf Bauland erhalten. Damit nicht gleichzeitig vorhandene günstige Wohnungen verloren gehen, fordern wir einen bundesweiten Mietendeckel und ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

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Die Pandemie hat verdeutlicht, dass Carearbeit nicht reduzierbar ist. Sie fällt stetig an und kann nur begrenzt outgesourct werden. Wie lösen Sie den andauernden Konflikt für Alleinerziehende, dass die notwendige, aber unbezahlte Carearbeit trotz Erwerbstätigkeit zu Altersarmut führt?
Um Sorgearbeit und Erwerbsarbeit gut zu vereinen und Altersarmut zu verhindern sind verschiedene Stellschrauben erforderlich. Wir brauchen einen Ausbau öffentlicher Betreuungsangebote mit flexiblen Öffnungszeiten, Ganztagsschulen ohne Hausaufgaben, einen Rechtsanspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten und generell kürzere Arbeitszeiten mit Lohnausgleich. DIE LINKE will zudem den Elterngeldanspruch auf 12 Monate pro Elternteil bzw. 24 Monate für Alleinerziehende verlängern; er soll bis zum siebten Lebensjahr des Kindes gelten. Die Kinderkrankentage müssen dauerhaft erhöht werden, wie dies während der Pandemie vorübergehend umgesetzt wurde. Für die Pandemiesituation haben wir ein Konzept zu einem Corona-Elterngeld erarbeitet, das es Eltern ermöglicht, zur Betreuung der Kinder ihre Arbeitszeit ganz oder teilweise so zu reduzieren, dass Kinder bis 8 Jahre bzw. 14 Jahre (wenn kein Homeoffice möglich ist) von einem Elternteil bis zu 40 Stunden die Woche und Kinder zwischen 8 und 14 Jahren bei Arbeit im Homeoffice von einem Elternteil bis zu 20 Stunden die Woche während der eigentlichen Arbeitszeit betreut werden können, und dazu eine Lohnersatzleistung in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen monatlichen Nettoentgelts bzw. einen fiktiven Unternehmer*innenlohn in Höhe von bis zu 1.200 Euro zu erhalten (analog unseren Kurzarbeitergeld-Forderungen). Zur Verhinderung von Altersarmut - nicht nur von Alleinerziehenden - muss das gesetzliche Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden. Dadurch steigen die gesetzlichen Renten um rund 10 Prozent. Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege von Angehörigen müssen stärker berücksichtigt werden. Wir wollen dazu für jedes Kind 3 Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutschreiben und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln finanzieren. Eine solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für alle ohne ausreichendes Einkommen und hohes Vermögen stellt darüber hinaus sicher, dass niemand im Alter von weniger Leben muss.

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Immer mehr Eltern wollen sich von der tradierten Arbeitsteilung – eine:r leistet Erwerbs-, eine:r Carearbeit - verabschieden. Wenn alle Elternteile sowohl Erwerbs- als auch Carearbeit leisten, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus für die allgemeine 40h-Woche als Vollzeit?
Es ist Zeit für ein neues Normalarbeitsverhältnis. Wir wollen Arbeit in der Gesellschaft und zwischen den Geschlechtern gerecht verteilen. DIE LINKE unterstützt die Gewerkschaften in ihrem Kampf für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung in Richtung eines neuen Normalarbeitsverhältnisses mit einer 30 -Stunden -Woche, die zum Beispiel auch in Form einer Viertagewoche ausgestaltet werden könnte. Eine solche Umverteilung der Arbeitszeit erhöht die Lebensqualität für alle. Dazu gehören auch die Begrenzung von Überstunden, ein Anspruch auf familienfreundliche Schichtzeiten und ein Mindestlohn von 13 Euro. Zudem wollen wir die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fördern und mehr Freiheit bei der Wahl von Arbeitsort und Arbeitszeit schaffen. Wir streiten für eine Gesellschaft, in der alle Tätigkeiten und Bedürfnisse zu ihrem Recht kommen und nicht die Erwerbsarbeit den Takt vorgibt.

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Welche Lösungen der gesundheitsbezogenen Präventionspolitik zur Erhaltung der Arbeitskraft (vgl. Lebensarbeitszeit) bieten Sie für die anhaltende, von Alleinerziehenden allein zu bewältigende Dreifachbelastung - (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Haushaltsführung – an?
DIE LINKE wendet sich entschieden gegen jede weitere Flexibilisierung, die auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird und deren Position verschlechtert. Ausweitungen von Arbeitszeiten und das Ende einer täglichen Höchstarbeitszeit erteilen wir eine Absage. Der berechtigte Wunsch vieler Beschäftigter, durch gesetzliche Rahmenbedingungen für flexiblere Lebensarbeitszeiten der Verweigerungshaltung vieler Arbeitgeber:innen zu begegnen ist nachvollziehbar und sinnvoll. Gleichwohl muss auch dort sichergestellt sein, dass nicht allein die Beschäftigten die Last tragen und es lediglich um eine Umverteilung der von ihnen erwirtschafteten Überstunden geht und damit die gesellschaftlich relevante Debatte über die Personalbemessungen und einer gerechtere Verteilung von Arbeit (und damit auch Arbeitszeit) ins Hintertreffen gerät. Wir wollen ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung und Auszeit für alle Beschäftigten. Unser Ziel ist eine kürzere Vollzeit für alle, mit einem anständigen Tariflohn, unbefristet und mitbestimmt – kurz: Ein neues Normalarbeitsverhältnis. Für pflegende Angehörige fordert wir eine flexibel an die Pflegesituation angepasste Freistellung mit steuerfinanziertem Lohnersatz in der Höhe des Elterngeldes. Außerdem muss die soziale Infrastruktur für Familie, Kinder und Jugendliche, auf die Alleinerziehende besonders angewiesen sind, weiter ausgebaut werden. Dazu zählt eine gebührenfreie bedarfs- und altersgerechte Kinderganztagsbetreuung ebenso wie auch Betreuungsangebote außerhalb der regulären Öffnungszeiten.

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Welche Lösungsvorschläge sehen Sie kurzfristig, damit migrantische Mütter und Frauen, die sich von ihren Partnern trennen wollen, ihren Aufenthaltsstatus nicht verlieren?
DIE LINKE. fordert die vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt). Die durch die Bundesregierung bei der Ratifizierung vorgenommenen Einschränkungen (Art. 59 IK) gegenüber migrierten Frauen wollen wir umgehend zurücknehmen, damit zahlreiche geflüchtete oder migrierte Frauen ihren Aufenthaltsstatus bei Trennung nicht verlieren. Die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention beinhaltet u.a. auch, dass alle erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Opfer von Gewalt, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus des Partners im Sinne des internen Rechts abhängt, im Fall der Auflösung der Ehe oder Beziehung bei besonders schwierigen Umständen auf Antrag einen eigenständigen Aufenthaltstitel unabhängig von der Dauer der Ehe oder Beziehung erhält.