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BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.

BF Kinder- und Jugendreisen

BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.

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Wie schätzen Sie die pädagogische, touristische und wirtschaftliche Bedeutung (im Bundesmaßstab) von Kinder- und Jugendreisen ein?
Kinder- und Jugendfreizeiten sind sehr wichtig, weil sie die Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe erweitern und gemeinsame Erfahrungsräume erzeugen. Doch viele Familien mit Kindern und dabei besonders Alleinerziehende können sich überhaupt keine Teilnahme oder gar eine eigene Urlaubsreise leisten, obwohl es auch preiswerte Angebote der Tourismusbranche gibt. Wir wollen die Angebote für Kinder und Jugendliche zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausbauen - barrierefrei, lebensnah und möglichst gebührenfrei. Die Kommunen sind entsprechend finanziell zu unterstützen, um Angebote der Kinder- und Jugendhilfe genauso vorzuhalten wie Sportanlagen, Frei- und Hallenbäder sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen. Dazu zählt auch die Organisation, Finanzierung und Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten. Tourismuspolitisch befürworten wir einen sozialen Tourismus, der insbesondere Alleinerziehende mit Kindern sowie Kinder- und Jugendreisen durch Bildungs- und Urlaubsgutscheine fördert. Soziale Unterschiede dürfen nicht länger darüber bestimmen, welches Kind verreisen kann und welches nicht. Wir fordern, dass der Bund Kinder- und Jugendreisen, Reisen für Familien mit Kindern und barrierefreies Reisen unter dem Aspekt des "Reisen für Alle" organisatorisch und finanziell unterstützt.

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Mit welchen Maßnahmen würden Sie das Arbeitsfeld Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen nach §11 SGB VIII stärkere Bedeutung und Leistungsfähigkeit beimessen wollen?
Die Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII ist enorm wichtig und seit Jahren unterfinanziert. Corona hat die Grenzen erneut deutlich gemacht. Als LINKE wollen wir die Arbeit nach Paragraf 11 mit einem Investitionsprogramm ausbauen und stärken. Zum Beispiel planen wir über 13 Mrd. Euro jährlich für mehr Sozialpädagog:innen und Erzieher:innen ein (inkl. Schulbereich). Zusätzlich planen wir Mittel für gemeinnützige Kinder- und Jugendübernachtungsstätten. Darüber hinaus werden wir neue finanzielle Ressourcen für die vielfältigen Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bereitstellen. Denn wir machen uns stark für ein wirkliches Teilhabegesetz für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. Die jetzigen Bestimmungen in Paragraf 13 SGB VIII sind bloße Absichtserklärungen. Wir wollen sie zu einem Rechtsanspruch auf soziale Teilhabe machen. Im Rahmen des Kitaqualitätsgesetzes soll sich der Bund stärker an den Kosten der frühkindlichen Bildung und Förderung beteiligen. Damit werden wir auf verschiedenen Ebenen neuen finanziellen Spielraum auch für Jugenderholungsmaßnahmen schaffen.

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Unterstützen Sie die Förderung von Unterstützungsstrukturen der Träger von Kinder- und Jugendreisemaßnahmen auf Bundesebene?
Ja, sowohl gemeinnützige als auch gewerbliche Träger von Kinder- und Jugendreisen und damit verbundenen Angeboten unterstützen wir. Zentral sind für uns die Anbieter von Schulfahrten. Schulfahrten dienen nicht nur dem Spaß, sondern tragen auch zur Bildung bei. Früher waren regelmäßige Klassenfahrten selbstverständlich. Heute gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen. Keineswegs ist es mehr üblich, dass jedes Schulkind in seiner Schulzeit einmal verreist. Deshalb brauchen wir einheitliche Kriterien für Schulfahrten für alle Bundesländer. Die jährliche Schulfahrt soll in jeder Klassenstufe zum obligatorischen Bildungsprogramm gehören.

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Unterstützen Sie die Idee und perspektivisch Finanzierung/Förderung eines Deutschen Jugendreise-Preises, z.B. zu besonders herausragenden Ideen, Initiativen, Modellen bzgl. einer Innovations-, pädagogischen oder touristischen Wertschöpfung?
Ja, dieser Vorschlag hat unsere uneingeschränkte Unterstützung.

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Unterstützen Sie eine pauschale, maßnahme- oder projektbezogene Förderung von Trägern der Jugendhilfe auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, welche im Arbeitsfeld Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen aktiv sind?
Siehe Antwort auf Frage 2.

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Wie wollen Sie die Qualität im Kinder- und Jugendreisen unter Berücksichtigung der Vielfalt der Angebote unterstützen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit der Kinder und Jugendlichen?
Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Deswegen müssen auch an Anbieter von Kinder- und Jugendreisen hohe Qualitätsstandards angelegt werden, die regelmäßig evaluiert werden sollten. Die Verantwortung dafür liegt in der Hand der Bundesländer. Die Empfänger von Fördergeldern der öffentlichen Hand sollten sich außerdem an hohen Qualitätskriterien messen lassen.

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Engagieren Sie sich für einen regemäßigen Jugendreisegipfel im Bundestag in Kooperation mit den Akteur*innen des Kinder- und Jugendreisens?
Ja, denn Reisen bildet, nicht nur im Hinblick auf Wissensvermittlung, sondern auch im Umgang mit anderen Menschen. Kinder- und Jugendreisen, ihr Inhalt und die Finanzierung werden auch weiterhin ein wichtiger Teil unserer Arbeit im Bundestag sein. Einen regelmäßigen Jugendreisegipfel unterstützen wir.

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Unterstützen Sie eine einkommensabhängige Förderung (z.B. über das Bildungspaket) auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, um die Teilhabe aller interessierten Mädchen und Jungen an einer Kinder- und Jugendreise zu ermöglichen?
Wir sind bestrebt, entsprechende Regularien zu entwickeln, um allen jungen Menschen die Teilnahme an Kinder- und Jugendreisen zu ermöglichen. Die Unterstützung von Angeboten z.B. nach § 11 SGV VIII erfolgt durch die Kommunen, in denen unterschiedliche Kompensationsmöglichkeiten für finanziell benachteiligte Kinder- und Jugendliche existieren. Hier besteht Handlungsbedarf, damit alle Kinder- und jugendlich Zugang zu entsprechenden Angeboten erhalten. Ob das Bildungs- und Teilhabepaket das richtige Instrument für eine einkommensabhängige Förderung darstellt ist fraglich, da viele Familien es für ihre Kinder nicht entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Wir wollen eine Kindergrundsicherung in Höhe von 328 Euro Mindestsatz für alle Kinder. Dazu kommen einkommens- und altersabhängig bis zu 302 Euro. Sie gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Flankierend wollen wir für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche einen Rechtanspruch auf soziale Teilhabe verwirklichen (siehe oben).