Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V.
BAG Familienmediation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V.
1
Im Sinne der Mediations-RiLi 2008/52/EG und der Rechtspr. des BVerfG zur außergerichtlichen Streitbeilegung sollten Gerichts- und ADR-Verfahren als ebenbürtige Wege zu Recht und Konfliktlösung gelten. Was tun Sie, um diese Gleichwertigkeit bzgl. Zugang, Finanzierung und Ausbildung herzustellen?
Die Linke fordert:
Mediationskostenhilfe muss eingeführt werden, und eine bundesweit einheitliche Ausbildung der Mediatoren muss sichergestellt werden. Für die sachkundige Durchführung einer Mediation
braucht man eine hochqualifizierte
Ausbildung in Psychologie und Kommunikation sowie mindestens durchschnittliche Rechtskenntnisse. Dies muss für für qualifizierte Mediatoren gewährleistet sein.
2
Die vorgelegte Evaluierung (§ 8 MediationsG) zeigt, dass Mediation nicht wie wünschenswert genutzt wird und ihr Potenzial nicht voll entfaltet ist (vgl. S. 3). Wie kann dies erreicht werden, insb. mit dem Ziel, die hiesige Förderung der Familienmediation auf internationales Niveau zu heben?
Familienmediation kann als ergänzendes Instrument im Bereich des Familienrechts zur Beilegung von Streitschlichtung genutzt werden. Die Linke fordert ein langfristiges Programm zur Schulung und Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter in Zusammenarbeit
mit Mediator*innen im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Gerichtsverfahrens, den Umgang mit und die Befragung von Kindern insbesondere in Trennungssituationen aufzulegen sowie entsprechende Fachkenntnisse als Voraussetzung für die Tätigkeit als Familienrichterin oder Familienrichter gesetzlich festzuschreiben.
3
Gleichwertiger Zugang zu ADR (gerichtsfern und -nah) bedeutet auch deren Finanzierung, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Wie kann der Staat aus Ihrer Sicht dem rechtsstaatlichen Anspruch der Bürger:innen auf Zugang zu ADR im Sinne der erweiterten Rechtswegsgarantie gerecht werden?
Beim Zugang zu ADR-Verfahren ist besonders die strukturelle Ausgeglichenheit der Streitparteien zu gewährleisten. DIE LINKE. fordert, Länder und Kommunen in die Lage zu versetzen, eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützen, sie bei der Umsetzung weiter begleiten und bei grundlegenden Erziehungsaufgaben beratend zur Seite stehen. Dies gilt insbesondere für psychologisches Personal sowie Mediatorinnen und Mediatoren.
4
Insbesondere in Familienstreitigkeiten ist erwiesen, dass ein Einvernehmen der Eltern für das Kindeswohl essentiell ist und Folgekosten vermieden werden. Wie stehen Sie zu einem Rechtsanspruch des Kindes auf ein Verfahren der einvernehmlichen Konfliktlösung und wie soll dieser umgesetzt werden?
Bei Streitigkeiten in Trennungssituation muss vor allem das Kindeswohl im Mittelpunkt der Konfliktlösung stehen. Die Erzwingung einer Einigung im Sinne eines gerichtlichen Vergleichs ist nicht immer zielführend im Sinne des Kindeswohls wenn hierbei die Kostenvermeidung ein treibendes Argument wird. Es bedarf es sensibler Klärung in jedem Einzelfall. Ein Anspruch des Kindes auf einvernehmliche Konfliktlösung sollte Bestandteil des Kindeswohls seins. Ein direkter Rechtsanspruch der gesetzlichen Vertreter auf Mediation wäre denkbar. Hier ist jedoch zwingend zu beachten, dass dies nicht gegen den Willen oder das Wohl des Kindes insbesondere im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauchs erfolgen darf. DIE LINKE. fordert ein langfristiges Programm zur Schulung und Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Gerichtsverfahrens, den Umgang mit und die Befragung von Kindern insbesondere in Trennungssituationen aufzulegen.
5
Das Kindeswohl fördernde Einvernehmen der Eltern erstreckt sich idR auch auf finanzielle Aspekte. Diese notwendige Vollmediation wird aber nur z.T. durch die Jugendhilfe auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage und nicht flächendeckend finanziert. Wie kann hier Rechtssicherheit geschaffen werden?
Familien müssen in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung eines geeigneten
Umgangsmodells bestmöglich unterstützt und anschließend bei der Umsetzung der
Entscheidung von multiprofessionellen Teams begleitet werden. Dazu ist eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen. Dies
gilt insbesondere für psychologisches Personal sowie Mediatorinnen und Mediatoren.
Daneben bedarf es einer entsprechenden Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Jugendämtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie Richterinnen und Richtern im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Verfahrens, den Umgang mit und die Befragung von Kindern insbesondere in
Trennungssituationen.
6
Gleichwertigkeit von Justiz und ADR setzt voraus, dass in beiden Verfahren professionell qualifizierte Fachleute (Jurist:innen wie auch Mediator:innen) arbeiten. Wie kann dies sichergestellt und damit bei den Bürger:innen das notwendige Vertrauen in die Mediation als Verfahren geschaffen werden?
DIE LINKE. fordert Länder und Kommunen in die Lage zu versetzen, eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützen, sie bei der Umsetzung weiter begleiten und bei grundlegenden Erziehungsaufgaben beratend zur Seite stehen. Dies gilt insbesondere für psychologisches Personal sowie Mediatorinnen und Mediatoren. Notwendig sind langfristige Programme zur Schulung und Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Gerichtsverfahrens, den Umgang mit und die Befragung von Kindern insbesondere in Trennungssituationen aufzulegen sowie entsprechende Fachkenntnisse als Voraussetzung für die Tätigkeit als Familienrichterin oder Familienrichter gesetzlich festzuschreiben.
7
Empirische Befunde, zuletzt die von Prof. Greger i.A.d. BMJV erstellte Pilotstudie (2010 mwN), belegen, dass Mediation gegenüber gerichtlichen Verfahren Konflikte nachhaltiger und kostengünstiger löst. Welchen Forschungsbedarf sehen Sie noch, um konkrete Schritte der ADR-Förderung umzusetzen?
Mediation im familienrechtlichen Bereich muss wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden. Es müssen in Verfolgung des mit § 7 MediationsG angestrebten Forschungsziels Erkenntnisse darüber gesammelt werden, ob beispielsweise durch die öffentliche Förderung von Mediation Ergebnisse erzielt werden können, die für die Konfliktbetroffenen und – beispielsweise durch Einsparen von Verfahrens- bzw. Folgekosten – für die Allgemeinheit vorteilhaft sind.
Berlin ist bisher das einzige Bundesland, das ein solches gefördertes Forschungsvorhaben initiiert hat. DIE LINKE. setzt sich dafür ein, die Forschung und Evaluierung in diesem Bereich auszubauen und zu stärken.
8
Welche konkreten materiell- und verfahrensrechtl. Regelungen schlagen Sie vor, um weitere Anreize für die Inanspruchnahme von ADR-Verfahren zu schaffen und damit die Gleichwertigkeit von Justiz und ADR zu fördern. Wie kann sichergestellt werden, dass dies Länder und Ressort übergreifend gelingt?
Mediation setzte immer den Willen der Streitparteien zur Verständigung voraus. Ein Rechtsanspruch könnte den Zugang und ei Finanzierung zu Mediationsverfahren befördern. Aber auch hier ist dringend zu beachten, dass dies nicht gegen den Willen oder das Wohl des Kindes insbesondere im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch erfolgen darf.
Es müssen langfristige Programme zur Schulung und Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter aufgelegt werden im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Gerichtsverfahrens, den Umgang
mit und die Befragung von Kindern insbesondere in Trennungssituationen aufzulegen sowie entsprechende Fachkenntnisse als Voraussetzung für die Tätigkeit als Familienrichterin oder Familienrichter gesetzlich festzuschreiben.