Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein

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1

Sind Sie der Auffassung, dass öffentliche Sicherheit eine öffentliche Aufgabe und durch öffentliche Behörden zu bewerkstelligen ist? Soll sich nach Ihrer Meinung das kommerzielle Sicherheitsgewerbe aus öffentlichen und halböffentlichen Räumen zurückziehen? Sollen nach Ihrer Ansicht private Sicherheitsdienste in als (halb)öffentlich definierten Räumen Aufgaben übernehmen, die bisher durch Polizei bzw. Ordnungsämter durchgeführt wurden (z.B. Durchsetzung der Infektionsschutzbestimmungen in öffentlichen Parks)? Sollen private Sicherheitsdienste in solchen Räumen mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet werden, wie beispielsweise der Berechtigung zur Personalienkontrolle oder zur Erteilung eines Platzverweises?

2

Geflüchtete Menschen müssen sich nach gesetzlichen Vorgaben bis zu 18 Monaten, ggf. auch länger, unter sehr prekären Bedingungen in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAen) aufhalten. Werden Sie sich für die Schließung der bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen in der Form von AnkER- und Ankunftszentren, die vielfach den Charakter von Massenlagern haben, einsetzen? Werden Sie sich – etwa im Rahmen von Koalitionsverhandlungen oder als Opposition – dafür einsetzten, dass die einer rechtlichen Grundlage entbehrenden Einsätze von privaten Wachschützern in EAen gegen Geflüchtete beendet werden?
DIE LINKE spricht sich schon immer für eine dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden aus, soweit möglich in Wohnungen. Größere Massenunterkünfte müssen geschlossen werden, sie sind insbesondere mit dem Kindeswohl oder mit den Bedürfnissen besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge unvereinbar. Wir kämpfen gegen eine Politik, die zur Abschreckung auf menschenunwürdige Lager setzt. Die euphemistisch „Anker-Zentren“ genannten Lager haben wir als Orte der Entrechtung scharf kritisiert, sie müssen abgeschafft werden. Mit der Integration von Asylsuchenden sollte so früh wie möglich begonnen werden, denn entgegen offizieller Verlautbarungen werden die meisten von ihnen längerfristig oder sogar dauerhaft in Deutschland bleiben. Viel wäre auch gewonnen, wenn die rechtliche Verpflichtung zur Wohnsitznahme in Erstaufnahmelagern aufgehoben würde. Nicht wenige Schutzsuchende könnten z.B. zunächst bei hier lebenden Angehörigen unterkommen. Die oft willkürliche und strukturell rassistische Kontrollpraxis privater Wachschutzdienste haben wir stets kritisiert, das Recht auf Privatleben muss auch für Geflüchtete in größeren Unterkünften uneingeschränkt gelten und geschützt werden.

3

Das Streikrecht soll im Bereich Kritischer Infrastrukturen, in denen private Sicherheitsdienste selbst auch tätig sind, beschränkt werden. Sind Sie dafür, dass die Arbeitsfelder und Kompetenzen von Sicherheitsunternehmen im Rahmen etwa eines Sicherheitsdienstleistungsgesetzes ausgeweitet und Streikrechte eingeschränkt werden?

4

Sind Sie der Auffassung, dass grundrechtsrelevante Eingriffe wie die Durchsuchung von Personen und Sachen sowie die Entscheidung über die Zulässigkeit von Meinungsäußerungen nach Art. 5 GG privatrechtlich organisierten Firmen überlassen werden dürfen? Sind Sie der Auffassung, dass effektive Maßnahmen erforderlich sind, um zu verhindern, dass Angehörige der rechtsextremen Szene mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Zusammenhang mit Fußballspielen betraut werden? Gehen Sie davon aus, dass solche Maßnahmen durch privatrechtliche Firmen möglich sind und diesen überlassen werden sollten?