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Bayerischer Hebammenlandesverband.de

Bayerischer Hebammenlandesverband

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Der Deutsche Hebammenverband fordert: Die Aufstockung und das Fortschreibung des Förderprogramms über das Jahr 2023 hinaus, bis eine Eins-zu-eins-Betreuung in den Kreißsälen erreicht ist. Dazu gehört die Einführung von verbindlichen Personalanhaltzahlen und Betreuungsrelationen für Hebammen in der klinischen Geburtshilfe. Mit einem standardisierten Personalbemessungsinstrument können die Bedarfe entsprechend ermittelt werden. Zukünftig steht damit jeder gebärenden Frau und damit auch jedem Kind und der Familie mindestens eine Hebamme während der Geburt zur Seite. Gleichzeitig führt dies auch zu angemessenen Arbeitsbedingungen für Hebammen. Wie beurteilen Sie die Situation in der klinischen Geburtshilfe und für welche Maßnahmen werden Sie sich einsetzen, um die Betreuungssituation von Frauen in den Kreißsälen zu verbessern?
Die klinische Geburtshilfe befindet sich in einem sehr angespannten Zustand, unter dem Beschäftige, Schwangere und Neugeborene leiden. Hauptursache hierfür sind der Sparzwang in den Kliniken und das fehlgeleitete Finanzierungssystem der Fallpauschalen (DRG). Dieses System wollen wir abschaffen und durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ersetzen. Wir unterstützen die Forderung des Hebammenverbandes nach einem Geburtshilfestärkungsgesetz mit dem Ziel einer Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt. Die Kosten für den laufenden Betrieb in den Geburtshilfeabteilungen müssen von den Krankenkassen so finanziert werden, dass diese Abteilungen ihre Vorhaltekosten decken und die Hebammen bei gutem Stellenschlüssel leistungsgerecht bezahlen können.

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Der Deutsche Hebammenverband fordert: Hebammen in der klinischen Geburtshilfe und der klinischen Schwangeren- und Wöchnerinnenbetreuung konsequent von fachfremden Tätigkeiten zu befreien und ihrer Qualifi kation und Kompetenzen entsprechend für die direkte Betreuung der Frauen und Neugeborenen einzusetzen. Außerdem müssen Frauen bereits früh in der Schwangerschaft eine umfängliche Hebammenbetreuung erhalten können und eine echte Wahlfreiheit haben zwischen einer ärztlichen, einer hebammengeleiteten oder einer gemeinsamen Schwangerenvorsorge. Für welche Maßnahmen werden Sie sich einsetzen, damit Frauen von Beginn der Schwangerschaft an, in der ambulanten und in der klinischen Geburtshilfe und auch nach der Geburt das uneingeschränkte Fachpotential einer Hebamme zur Verfügung steht?
Hebammen in der klinischen Geburtshilfe sind aktuell überlastet. Gleichzeitig wird ihnen oft nicht der angemessene Respekt entgegengebracht, der ihnen als medizinische Fachpersonen und zentrale Figuren in der Geburtshilfe zusteht. Hebammen können, wie in den Niederlanden, erste Ansprechpartnerinnen für Schwangere sein. Dieses Selbstverständnis muss auch in die Bevölkerung hineingetragen werden. Das Wissen um die Leistungen der Krankenkassen auch im Wochenbett und darüber hinaus muss breit kommuniziert werden. Außerdem müssen ausreichend Hebammen auch im ambulanten Dienst tätig sein um Schwangere in der Schwangerschaft und im Wochenbett zu begleiten. Auch hier muss eine bessere Finanzierung gewährleistet werden, um den Beruf attraktiver zu machen.

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Der Deutsche Hebammenverband fordert: Geburtshilfe wie im vom BMG herausgegebenen Nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ defi niert an der optimalen Betreuung der Frau auszurichten. Dazu muss die Arbeit von Hebammen sowohl im stationären Bereich als auch im ambulanten Bereich durch freiberufl iche Hebammen als integraler Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung von Müttern und Neugeborenen angesehen werden und eine höhere Wertschätzung erfahren. Wie kann aus Ihrer Sicht die Geburtshilfe sowie die Betreuung von Schwangeren und Wöchnerinnen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in der Gesundheitsversorgung in Deutschland besser abgebildet werden und welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um dieser Versorgung den Stellenwert zu geben, den sie verdient?
Geburtshilfe und Betreuung von Schwangeren und Wöchnerinnen, sowie ein umsorgter Start ins Leben für jedes Kind ist von unermesslicher Bedeutung. Die LINKE blickt mit Sorge auf die immer größeren Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Marktzwängen und wirtschaftlicher Logik unterworfen werden. Dies betrifft auch die Sorgearbeit, worunter Sorgende und Umsorgte leiden. Neben den oben genannten Maßnahmen für die Geburtshilfe und die Hebammenversorgung in Schwangerschaft und Wochenbett sieht die LINKE eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Sorge- und Pflegearbeit soll sowohl im privaten, als auch im professionellen Bereich aufwerten und gerechter verteilen sollen. Auch Beschäftigte in haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z.B. Mütterpflegerinnen und Haushaltshilfen im Wochenbett, sollen dadurch besser anerkannt und bezahlt werden. Wir wollen einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Zudem soll der Elterngeldanspruch auf 12 Monate pro Elternteil ausgeweitet werden. Die Bedeutung dieser Lebensphase für Eltern und Kinder soll dadurch sichtbar und geschützt werden.