Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Datenschutzbeauftragte

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

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Im 2. Datenschutz-Anpassungsgesetz wurde die Grenze für die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten von 10 „ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ befassten Mitarbeitenden auf 20 angehoben. Wie beurteilen Sie diese Änderung?
Wir haben uns gegen diese Änderung während des Gesetzgebungsverfahrens im Innenausschuss ausgesprochen. Die Anhebung erfolgte ohne jede empirische Kenntnis der tatsächlichen Belastung, die für "kleine" Betriebe von der Bestellung eines betrieblichen DSB ausgeht. Ein Verzicht auf eine solche Schwelle ist keine Alternative. Bei Datenverarbeitungen mit einem besonderen Risiko ist ohnehin alternativ auch jetzt schon ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass: - die bewährte 10-Personen-Grenze wieder eingeführt wird

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Halten Sie es für sinnvoll, in der nächsten Legislaturperiode weitere Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz vorzunehmen? Falls ja, welche sind dies?
Im Großen und Ganzen haben sich die Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz nach seiner Anpassung an die DSGVO bewährt, die von den Kritikern herbeigeredeten katastrophalen gesellschaftlichen Folgen sind ausgeblieben. Allerdings fehlt es an einer Evaluation unter Beteiligung von Wissenschaft, Verwaltung und Interessenverbänden. Das muss nachgeholt werden. Eine Nachschärfung braucht der im Gesetz als Allzweckwaffe für die Begründung von Datenverarbeitung oder die Abwehr von Auskunftsansprüchen gebrauchte Begriff des "öffentlichen Interesses". Dieses wird häufig mit dem Interesse der Behörden an reibungslosen Abläufen gleichgesetzt - was dem Sinn des Datenschutzrechts, den Bürger gegenüber der staatlichen Verwaltung zu stärken, zuwiderläuft.

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Dem Datenschutzbeauftragten kommt in der DSGVO eine zentrale Rolle zu. Im BDSG hat der DSB eher eine beratende Funktion gegenüber dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter, sowohl im Bereich des Datenschutzes als auch bei der IT-Sicherheit. Welche gesetzgeberischen Möglichkeiten wollen Sie nutzen, um die Einbindung des Datenschutzbeauftragten in die Gestaltung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu stärken und damit Unternehmen von komplexen und bürokratischen Fragen zu entlasten?
Das BDSG nimmt lediglich ergänzende Vorschriften zu den unmittelbar geltenden Regelungen der DSGVO vor, aber keine abweichende Aufgabenzuweisung. Nach den einschlägigen Bestimmungen der DSGVO ist der DSB frühzeitig einzubinden. Wie weit die Empfehlungen des DSB berücksichtigt werden, auch um ggf. spätere Eingriffe der Datenschutzaufsicht zu vermeiden, liegt in der Verantwortung der Unternehmen und anderen nicht-öffentlichen Stellen. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen wir insofern nicht.

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Wenn Sie die Regierung stellen könnten, würden Sie ein Digitalministerium schaffen (JA / NEIN)?
Jein: Wir sind gegen ein Digitalministerium, wenn es nicht die Zuständigkeit für zentrale Bereiche wie bspw. das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) oder die digitale Infrastruktur bekäme. Letztlich ist die Organisationsform aus unserer Sicht zweitrangig - wichtig ist die Zuständigkeit für strategische Steuerung von Fragen der Digitalisierung, die in andere Ressorts hineinragen: IT- und Daten-Sicherheit, Fragen der Teilhabe, des Gemeinwohls, der Zugänglichkeit der Schritte der Digitalisierung.

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Wenn Sie die Regierung stellen könnten, was würden Sie auf Bundesebene tun, um die Gesamtstruktur der Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland effektiver zu gestalten?
Aus unserer Sicht ist es den Datenschutzaufsichtsbehörden innerhalb der föderalen Struktur gut gelungen, auch mit den komplexer werdenden Herausforderungen an eine effektive Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich fertigzuwerden. Als Beispiel sei die Zuweisung der Aufsicht über die sozialen Netzwerke an eine einzige Landesbehörde genannt. Ob beispielsweise mit der Übertragung der Aufsicht über einzelne Branchen an den Bundesdatenschutzbeauftragten die Effektivität der Aufsicht tatsächlich erhöht werden könnte, ist für uns eine offene Frage, die wir gern weiter diskutieren. Die Grenzen des derzeitigen Systems sehen wir vor allem dort, wo durch die Behörden erhobene Daten in gemeinsame Datenverarbeitungssysteme der Länder und des Bundes eingepflegt und dann auch von anderen beteiligten Behörden verarbeitet werden können. Hier müssen verstärkt Möglichkeiten einer koordinierten Kontrolltätigkeit genutzt werden. Eine Stärkung des Bundesdatenschutzbeauftragten für solche Koordinierungstätigkeiten wäre für uns ein Element einer effektiveren Datenschutzaufsicht.

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Wenn Sie die Regierung stellen könnten, welchen Punkt der Datenstrategie der Bundesregierung würden Sie zuerst umsetzen?
Für Die Linke ist die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Zugang zu Open Data zentral: Wir wollen den Staat zum Vorreiter auf diesem Gebiet machen. Steuerfinanzierte Daten ohne Personenbezug müssen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen (siehe dazu auch unser Antrag im Bundestag „Öffentliches Geld – Öffentliches Gut – Öffentlich finanzierte Daten und Werke frei zur Verfügung stellen„ auf BT-Drs. 19/12633). Außerdem plädiert Die Linke schon lange für die Weiterentwicklung des veralteten Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz, das öffentliche Stellen verpflichten würde, bestimmte Daten proaktiv zu veröffentlichen.

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Wenn Sie die Regierung stellen könnten, was würden Sie außerdem tun?
Ein zentrales Anliegen ist für uns die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes. Der Beschäftigtendatenschutz fristet im BDSG ein Nischendasein, de facto ist bislang das schärfste Schwert des Beschäftigtendatenschutzes die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung technischer Einrichtungen im Betrieb, die der Kontrolle und Leistungsmessung dienen können. Viele Menschen arbeiten aber in betriebsratsfreien Zonen und haben diesen Schutz nicht. Gerade die fortschreitende

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Wenn Sie Koalitionsverhandlungen führen, an welchen von allen in diesem Fragebogen genannten Punkten wollen Sie auf jeden Fall festhalten?
Die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzes und die weitere personelle Stärkung des Bundesdatenschutzbeauftragten.