Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

BAG ASD

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Personalschlüssel entscheiden über Qualität und Arbeitszufriedenheit in der Sozialen Arbeit. In Jugendämtern fehlen bundesweite, verbindliche Standards. Wie kann Ihrer Meinung nach umgesetzt werden, dass Personalbemessungsmodelle flächendeckend eingeführt und Qualitätsstandards gelten?
Die LINKE hat sich im Rahmen der SGB VIII-Novelle in der ablaufenden Wahlperiode dafür eingesetzt, einen Fachkräfteschlüssel für die Jugendämter zu entwickeln und festzulegen, um die Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) als zentrale Akteure und vor dem Hintergrund des Aufgabenzuwachs entsprechend personell auszustatten. Die Arbeitsbedingungen müssen verbessert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Da mit der Novelle die bestehenden Problemlagen im System Jugendhilfe eher zunehmen werden, wird die Frage der Personalbemessung in der kommenden Wahlperiode von großer Bedeutung sein. Die LINKE wird dieses Thema erneut in den Bundestag tragen und die Debatte anstoßen.

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Die Corona-Pandemie führt zu erheblichen Lern- und sozial-emotionalen Entwicklungsdefiziten bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Wie planen Sie in Anbetracht der aktuellen Situation einen Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen?
Die im Rahmen des sogenannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gewählte Verankerung von Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bestätigt lediglich den unzufriedenstellenden Status Quo und beantwortet keine finanziellen oder fachlichen Fragen. Zur Überwindung der Corona-Krise bedarf es mehr. Schulsozialarbeit muss als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII verankert werden sowie auf den Prinzipien der in § 11 SGB VIII formulierten Grundsätze der Jugendarbeit aufbauen. Der Bund muss sich angemessen an der Finanzierung beteiligen damit die bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit nicht der Finanzierung der Schulsozialarbeit geopfert werden. Das sogenannte Corona-Aufholpaket der Bundesregierung ist mit einer einmalige Mittelzuweisung an die Länder eine Farce. Damit Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gute Arbeit machen können, braucht es Verlässlichkeit und gesicherte Finanzierungswege.

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Laut Angaben der Frauenhauskoordinierungen fehlen in Deutschland 14.200 Frauenhausplätze. Noch immer ist das Hilfesystem ungenügend ausgebaut und chronisch unterfinanziert. Was werden Sie tun, um diese Versorgungslücke zu schließen?
Die eklatante jahrzehntelange finanzielle Unterversorgung des gesamten Hilfesystems wird zu einer Versorgungskrise für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt. Das kann im schlimmsten Fall Leben kosten. Damit Beratungsstellen und Frauenhäuser genügend Kapazitäten haben, um alle Anfragen bedienen zu können wollen wir zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Dabei darf die Finanzierung von Frauenhäusern nicht länger eine freiwillige Leistung sein. Hier brauchen wir eine bundeseinheitliche Finanzierung, an welcher der Bund beteiligt ist. Nur mit ausreichend Geldern können Frauenhäuser zusätzliche Platzkapazitäten bereitstellen und das Personal aufstocken. Wir wollen einen Ausbau von Schutzwohnungen und Frauenhäusern entsprechend den Vorgaben der Istanbul-Konvention (2,59 Betten pro 10.000 Einwohner:innen). Dabei wollen wir sicherstellen, dass auch Unterbringungskosten vollständig übernommen werden, die nicht über das SGB finanziert werden können.

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Welche Schritte planen Sie zur Umsetzung der Istanbul Konventionen, insbesondere auch für den Ausbau der Arbeit mit Täter*innen?
Bezüglich der Umsetzung der Istanbul-Konvention wollen wir vorrangig eine staatliche Koordinierungsstelle schaffen, die die Anstrengungen der einzelnen Ministerien und die der Länder koordiniert; wir wollen eine externe und unabhängige Monitoring-Stelle etablieren, die für die Evaluierung der einzelnen Maßnahmen sowie für die Berichterstattung zuständig ist und eine externe und unabhängige Forschungsstelle verankern, die umfassend Daten zu Gewalt an Frauen und Mädchen generiert und ein jährliches Lagebild zu allen Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen erstellt. Darüber hinaus wollen wir ausreichend finanzielle Mittel für die Zivilgesellschaft bereitstellen, damit diese unabhängig und kritisch die Umsetzung der Istanbul-Konvention begleiten kann. Für geflüchtete gewaltbetroffene Frauen wollen wir ein eigenständiges vom gewalttätigen Ehemann unabhängiges Aufenthaltsrecht und dass die Vorbehalte gegen Art. 59 zurückgenommen werden. Täter*innenarbeit ist ein Teil des Opferschutzes. Deshalb müssen diese sowohl personell als auch finanziell gut ausgestattet sein.

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Welche Angebote werden Sie ausbauen, um Kinder sowie Jugendliche bei der Verarbeitung von häuslicher Gewalt zu unterstützen?
Als LINKE setzen wir uns weiterhin für eine finanziell gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe ein, damit Kinder und Jugendliche die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Es ist Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, hierfür die Ressourcen bereit zu halten bzw. die Tür zu anderen Angeboten zu öffnen, die selbst nicht in in deren Zuständigkeit fallen. Eine zentrale Bedeutung kommt dem ASD zu. Dieser ist personell und finanziell so auszustatten, dass fachliche Kriterien im Mittelpunkt stehen. Ebenso müssen stationäre Angebote, in denen Kinder und Jugendliche nach erlebter häuslicher Gewalt dauerhaft oder nach einer Inobhutnahme vorübergehend untergebracht werden, gut ausgestattet und mit ausreichend Fachpersonal besetzt sein. Wir lehnen jegliche Umgangsweisen mit Kindern und Jugendlichen ab, die auf autoritäre und menschenverachtende Methoden beruhen wie z.B. Token-System oder Geschlossene Unterbringung.