Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Altenarbeit in der EKD (EAfA)

EAfA

Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Altenarbeit in der EKD (EAfA)

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Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um Altersarmut zu bekämpfen?
DIE LINKE hat ein umfassendes Konzept zur Vermeidung von Altersarmut entwickelt. Wir fordern, das Rentenniveau von derzeit gut 48 Prozent (ohne den Revisions-Effekt ab Juli 2021) auf 53 Prozent anzuheben, damit die gesetzliche Rente den erarbeiteten Lebensstandard wieder sichern möge. Dies ist mit einer moderaten Beitragssatzanhebung von knapp 35 Euro im Monat für Durchschnittsverdienende möglich, dafür würden die Renten um ca. zehn Prozent steigen. Den sozialen Ausgleich in der Rentenversicherung wollen wir stärken, z. B. durch eine höhere Bewertung von Zeiten der Pflege von Angehörigen. Auch mit einer starken gesetzlichen Rente gäbe es allerdings Menschen, die z. B. aufgrund von jahrelanger Niedriglohnbeschäftigung eine Rente unterhalb der Armutsschwelle erhielten. Daher setzen wir uns für eine einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente ein, mit der das Nettoeinkommen im Alter, sofern es unter 1.200 Euro netto liegt, mit einem Steuerzuschuss auf 1.200 Euro angehoben wird.

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Wie können flexiblere Lebensarbeitszeitmodelle entstehen, ohne das soziale Ungleichgewicht in der Alterssicherung zu vergrößern?
Flexible Arbeitszeitmodelle waren und sind ein wesentlicher Bestandsteil der tariflichen und betrieblichen Ausgestaltung. Hinzukommend erlebt die Debatte über flexible Arbeitszeitmodelle innerhalb eines Erwerbslebens (und damit über die betrieblichen bzw. tariflichen Strukturen) in letzter Zeit neuen Auftrieb. Der berechtigte Wunsch vieler abhängig Beschäftigter, durch gesetzliche Rahmenbedingungen für flexiblere Lebensarbeitszeiten der Verweigerungshaltung vieler Arbeitgeber zu begegnen, ist nachvollziehbar und sinnvoll. Gleichwohl muss auch dort sichergestellt sein, dass nicht allein die Beschäftigten die Last tragen und es lediglich um eine Umverteilung der von ihnen erwirtschafteten Überstunden geht und damit die gesellschaftlich relevante Debatte über die Personalbemessungen und einer gerechtere Verteilung von Arbeit (und damit auch Arbeitszeit) ins Hintertreffen gerät.

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Mit welchen konkreten Maßnahmen will Ihre Partei die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung verbessern?
DIE LINKE spricht sich für den Umbau der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu einer Erwerbstätigenversicherung aus. Das bedeutet, dass alle Erwerbstätigen (also z. B. auch Beamt:innen, Selbstständige und Politiker:innen) in die GRV einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge an die GRV abgeführt werden müssen. Untersuchungen zur Erwerbstätigenversicherung zeigen, dass mit einer solchen Ausweitung die GRV auch auf mittlere Sicht deutlich stabilisiert werden würde. Je nach Ausgestaltung und Zeitpunkt der Umstellung würde der Beitragssatz bis ins Jahr 2040 gegenüber aktuellen Kalkulationen sinken, das Rentenniveau hingegen spürbar steigen. Für Arbeitnehmer:innen würde die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung also eine höhere Rente bei einem niedrigen Beitragssatz bedeuten! Ferner setzen wir uns dafür ein, dass die sogenannte „Mütterrente“ als nicht beitragsgedeckte Leistung vollständig aus Steuermitteln finanziert werden möge.

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Welchen Standpunkt vertritt Ihre Partei hinsichtlich einer Anhebung des Renteneintrittsalters?
Eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze bzw. deren automatische Kopplung an die durchschnittliche Lebenserwartung lehnt DIE LINKE entschieden ab. Schon jetzt schaffen viele Beschäftigte es nicht, bis knapp 66 oder perspektivisch gar 67 Jahren im Beruf zu bleiben. Erhöhungen der Regelaltersgrenze sind somit nichts als Rentenkürzungen durch die Hintertür. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass jede und jeder wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen muss. Menschen, die 40 und mehr Beitragsjahre aufweisen können, wollen wir eine abschlagsfreie Rente ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ermöglichen. Anstatt die Regelaltersgrenze realitätsfremd immer weiter anzuheben, machen wir uns für alters- und alternsgerechte Arbeitsbedingungen sowie kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten stark, damit mehr Menschen in die Lage versetzt werden, trotz steigendem Alter ihren Beruf weiter ausüben zu können.

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Wie steht Ihre Partei zur Einführung einer staatlich geförderten und öffentlich-rechtlich organisierten zusätzlichen privaten Altersvorsorge?
Die GRV deckt, anders als es bei privaten Renten üblich ist, nicht nur das Risiko der Langlebigkeit, sondern auch die Risiken der Invalidität (Erwerbsminderungsrenten) und des Todes (Hinterbliebenenrenten) ab. Außerdem beinhaltet sie soziale Ausgleiche, wie z. B. die „Mütterrente“. Für Arbeitnehmer:innen hat die GRV den Vorteil, dass die Beiträge hälftig von den Arbeitgeber:innen entrichtet werden, die Kosten für private Rentenversicherungen tragen sie hingegen (abgesehen von einer möglichen staatlichen Förderung) allein. Nicht zuletzt weisen Beiträge in die GRV eine höhere Rendite auf, als auf dem Kapitalmarkt mit der für eine planbare Alterssicherung unabdingbaren vollen Beitragsgarantie längerfristig zu holen sein wird. Für DIE LINKE steht daher die Stärkung der gesetzlichen Rente im Fokus der Alterssicherungspolitik. Eine staatliche Förderung privater Altersvorsorge lehnen wir ab, die dafür vorgesehen Gelder sollten stattdessen der GRV zufließen.

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Wird sich Ihre Partei, beispielsweise durch eine Umkehr der Beweislast, dafür einsetzen, dass eine Doppelbesteuerung von Alterseinkünften vermieden wird?
In Zukunft wird die nachgelagerte Rentenbesteuerung über das ganze Leben betrachtet zu einer Entlastung führen, für die Übergangsphase warnen allerdings viele Expert:innen vor einer zunehmenden Doppelbesteuerung der Rente. Um eine solche verfassungswidrige Doppelbesteuerung zu vermeiden, fordert DIE LINKE, dass Neurenten erst ab 2070 (anstatt wie nach geltender Rechtslage bereits ab 2040) voll steuerpflichtig werden sollen. Das Abschmelzen des steuerlichen Rentenfreibetrages ist entsprechend zu verlangsamen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Rentner:innen die Möglichkeit erhalten mögen, das Vorliegen einer Doppelbesteuerung auf Antrag von der Finanzverwaltung und nicht über den Klageweg prüfen zu lassen. Nicht zuletzt will DIE LINKE verhindern, dass Senior:innen mit geringen Alterseinkünften unterhalb der Armutsschwelle auf ihre zu kleinen Renten auch noch Steuern zahlen müssen. Deswegen machen wir uns dafür stark, den steuerlichen Grundfreibetrag auf 14.400 Euro anzuheben.

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Welche alternative Lösung bietet Ihre Partei, um die Beitragsbelastung für die Kranken- und Pflegeversicherung aus den Einkünften von Direktversicherungen zu senken?
Das „GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz“ hat das Problem der Doppelverbeitragung nicht ausreichend gelöst. Wir fordern, dass die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nur einmal anfallen darf. Wenn bereits während der Ansparphase Beiträge abgeführt wurden, muss die Rentenleistung der Auszahlungsphase beitragsfrei sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Betriebsrentner:innen und Direktversicherte, deren Beiträge sozialabgabenfrei waren, mit Renten oberhalb des Freibetrags (der auch für die Pflegeversicherung gelten muss) grundsätzlich nur den halben Beitragssatz zahlen müssen. Für die Zukunft wollen wir die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung abschaffen. Wir fordern die volle Beitragspflicht beim Ansparen und Beitragsfreiheit in der Auszahlung. Ferner fordern wir, dass auf Direktversicherungen, die vor 2004 abgeschlossen werden, gar keine Beiträge mehr erhoben werden und dass Krankenversicherungsbeiträge für Kapitalauszahlungen auf 240 Monate gestreckt werden.