Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.

BV selbstständiger Physiotherapeuten

Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. - ***MAX. 5000 ZEICHEN FÜR ALLE 7 FRAGEN INSGESAMT!***

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Selbstständige Physiotherapeuten sind ein wesentlicher Bestanteil der ambulanten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Das Lohnniveau in der Physiotherapie ist jedoch seit Jahren viel zu gering. Das belastet gerade ambulante Physiotherapiepraxen und führt dazu, dass eine flächendecke ambulante Versorgung mit Physiotherapie – insbesondere fern der großen Zentren – akut bedroht ist. Wie kann Ihrer Meinung nach Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzfähigkeit in der ambulanten Physiotherapie hergestellt werden?
Die DIE LINKE hat in den letzten Jahren im Bundestag viel Druck gemacht, dass die Preise bei den Heilmittelerbringenden steigen. Unter anderem haben wir 2019 den Antrag gestellt, die Vergütung sofort um 30 Prozent zu erhöhen, die Grundlohnsummenbindung unbefristet aufzuheben und die unterschiedlichen Vergütungen in Deutschland unverzüglich anzugleichen (Bundestagsdrucksache 19/4887). Teilweise sind diese Forderungen, die ja auch von den Berufsverbänden gestellt wurden, von der Bundesregierung aufgegriffen worden. Auch in der nächsten Wahlperiode wollen wir uns für die berechtigten Interessen der Heilmittelerbringenden einsetzen.

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Wie stehen Sie zu der Forderung des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), Patienten den Direktzugang zur Physiotherapie zu ermöglichen?
Auch dies hat DIE LINKE in dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/4887 im Bundestag gefordert. Leider ist diese Forderung von CDU/CSU und SPD nicht erfüllt worden und steht damit weiterhin auf unserer Agenda.

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Die Telematik-Infrastruktur wird in Kürze unter anderem die Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitssystem erleichtern. Wie sehen Sie in diesem – digitalen – Gefüge die Rolle der Physiotherapeuten? Setzen Sie sich mit dem IFK dafür ein, dass Physiotherapeuten von Anfang an gleichberechtigte Partner in dieser interprofessionellen Zusammenarbeit sein werden – beispielsweise indem sie volle Lese- und Schreibrechte bei der elektronische Patientenakte erhalten?
Wir unterstützen dies. Selbstverständlich sollte die Anbindung schnellstmöglich und in gleicher Weise wie bei den Arztpraxen erfolgen. Es wäre falsch, diese Kompetenzen nicht rasch einzubeziehen. Klar muss aber auch sein, dass stets die Sicherheit der Technik, aber auch die Sicherheit bezogen auf die Personen, die in den Praxen auf die Daten zugreifen, z.B. durch Schulungen gesichert ist, dass also auch die gleichen Anforderungen wie auch in einer Arztpraxis erfüllt werden.

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Digitale Gesundheitsanwendungen, also zum Beispiel therapieunterstützende Apps, sind derzeit auf dem Vormarsch. Zum jetzigen Zeitpunkt können diese aber lediglich von Krankenkassen, Ärzten und Psychotherapeuten ausgegeben, also verordnet werden. Unterstützen Sie die Forderung des IFK, dass dieses Recht auf Physiotherapeuten ausgeweitet werden sollte?
Das halten wir für eine sehr sinnvolle Forderung. Gerade bei Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten liegt es nahe, dass eine Behandlung durch digitale Anwendungen zwischen den einzelnen Terminen oder nach einer Behandlung zur Vermeidung eines Rezidivs eingesetzt werden. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind mindestens ebenso wie Ärztinnen und Ärzte in der Lage, einzuschätzen, welche Apps sinnvoll oder nicht.

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Das Berufsgesetz, auf dem die Ausbildung der Physiotherapeuten basiert, muss dringend überarbeitet werden. Ziel muss aus Sicht des IFK neben einer grundlegenden Modernisierung der Ausbildungsinhalte auch die Überführung in eine vollständig akademische Ausbildung aller Heilmittelerbringerberufe sein. Wie stehen Sie dazu?
Es ist eine Schande, dass die Koalition keine andere Antwort gefunden hat als eine weitere jahrelange Verlängerung der Modellprojekte. Ergebnisse liegen durchaus vor und deuten darauf hin, dass es für die Patientinnen und Patienten durchaus von Vorteil wäre, wenn akademisiert würde. Zwei Dinge sind uns dabei wichtig: Erstens muss für Schulabsolventinnen und -absolventen die Durchlässigkeit gewahrt bleiben und zweitens darf keine Zwei-Klassen-Gesellschaft von akademischen und in einer klassischen Ausbildung ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten geben.

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Die wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie wirken sich auch auf die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Die GKV finanziert sich überwiegend durch Beiträge und einen jährlichen Bundeszuschuss. Wie möchten Sie dafür sorgen, dass hier auch in den kommenden Jahren verlässliche Zahlungsgrößen und vor allem Kontinuität garantiert werden kann?
DIE LINKE steht für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf hohem Niveau, wir wollen, dass alle notwendigen Leistungen voll bezahlt werden. Dazu zählt auch die Abschaffung aller Zuzahlungen, die im Heilmittelbereich besonders hoch ausfallen. Das benötigt solide und zukunftsfähige Finanzierungsgrundlagen. Wir wollen die Einnahmebasis mit unserem Konzept einer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung verbreitern. Dazu zählt die Einbeziehung aller in Deutschland lebenden Menschen, die Verbeitragung aller Einkommensarten und die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Studien ergeben, dass der Beitragssatz so bei gleichem Ausgabeniveau auf unter 12 Prozent gesenkt werden könnte. Das bedeutet umgekehrt, dass damit ein enormer Spielraum für Leistungsverbesserungen geschaffen würde. Zudem wäre diese Finanzierung unabhängig von dem gesellschaftlichen Verhältnis aus Lohn- und Kapitaleinkommen.

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Nicht zuletzt die ungewisse Situation nach dem ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 hat verdeutlicht, dass das Unternehmerrisiko ein nicht zu unterschätzender Faktor für selbstständige Physiotherapeuten ist. Praxisinhaber müssen die Möglichkeit haben, für das Alter vorzusorgen, ohne dass dieses Vermögen zum Beispiel während Krisenzeiten oder im Krankheitsfall zum Ausgleich von Erwerbsausfall herangezogen werden muss. Dennoch gibt es einzelne politische Bestrebungen, die dieses sogenannte „Schonvermögen“ Selbstständiger angreifen möchten. Wie stehen Sie dazu?
Wir wollen den Schutz der Sozialversicherung auch auf Selbstständige ausweiten und ihnen dadurch soziale Absicherung – zum Beispiel bei Erwerbslosigkeit – garantieren. Außerdem fordern wir bei künftigen pandemiebedingten Überbrückungshilfen einen fiktiven Unternehmer*innenlohn von min. 1.200 Euro, der den Lebensunterhalt sichert, ohne dass die betroffenen Selbstständigen ALG II beziehen müssen. Auch selbstständige Physiotherapeut*innen sollen wie alle anderen Selbstständigen und überhaupt alle Menschen angemessen fürs Alter vorsorgen können. Dies soll auch in Fällen von Existenznot gesichert sein. Hartz IV wollen wir durch eine sanktionsfreie und armutsfeste Mindestsicherung ersetzen, die derzeit bei rund 1.200 Euro liegt. Im Bundestag hat DIE LINKE gefordert, dass dabei Vermögen bis 60.000 Euro generell nicht angerechnet wird, ebenso wenig weiteres angemessenes Vermögen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum von mittlerem Umfang. An dieser Forderung orientieren wir uns auch für die Bundestagswahl. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch auf Selbstständige und andere bislang nicht einbezogene Berufsgruppen ausgeweitet wird.