Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Krankenhausgesellschaft
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
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Was sind die gesundheitspolitischen Schwerpunkte Ihrer Partei für die kommende Legislaturperiode?
Für DIE LINKE ist eine gute Gesundheitsversorgung der Menschen unabhängig vom persönlichen Geldbeutel eine besonders wichtige öffentliche Aufgabe. Wir wollen, dass wieder alle medizinisch notwendigen Leistungen ohne Zuzahlung der Versicherten bezahlt werden. Die Zwei-Klassen-Medizin wollen wir abschaffen und mit der solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerversicherung) allen Menschen in Deutschland eine Behandlung auf dem aktuellen Stand des Wissens ermöglichen. Eine notwendige Voraussetzung dafür ist genügendes und gut qualifiziertes Personal, daher treten wir für eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus und auch in der Altenpflege ein. Wir wollen die Rechte der Patient*innen gegenüber den Behandelnden und den Krankenkassen stärken sowie die Profitorientierung im Gesundheitswesen, etwa bei Krankenhäusern, beenden. Wir wollen, dass die Pflegeversicherung alle pflegebedingten Kosten abdeckt und so zu einer Vollversicherung ausgebaut wird.
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Welche Veränderungen plant Ihre Partei für die sektorenübergreifenden Zusammenarbeit von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten, Rehakliniken und Pflegeeinrichtungen?
Wir sehen die strikte Trennung der Sektoren im deutschen Gesundheitssystem überaus kritisch. Diese Struktur ist nicht von den Patient*innen aus gedacht, verursacht unnötige Konsultationen sowie Doppeluntersuchungen und macht allen Beteiligten viel unnötige Arbeit. Wir hatten viel Hoffnung, dass die Koalition in dieser Wahlperiode bei der Notfallversorgung anfangen würde, daran etwas zu ändern. Herausgekommen ist dabei leider nichts. Wenn Patient*innen in die Notaufnahmen kommen, ohne dass ein Notfall vorliegt, ist es Unsinn, ihnen die Schuld zu geben und sie wegzuschicken. Wir brauchen vielmehr Strukturen an den Krankenhäusern am besten gemeinsam mit den KVen, die diese Menschen auffangen und adäquat behandeln können. Hierfür sind die Voraussetzungen zu schaffen. Die Versorgung durch ambulante oder stationäre Reha- und Pflegeeinrichtungen muss nahtlos erfolgen. Patient*innen dürfen nicht einfach nach Hause entlassen werden, wenn ihre Versorgung zuhause nicht geklärt ist.
3
Flächendeckende medizinische Versorgung in ländlichen Strukturen ist unerlässlich. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, um dem fortlaufenden kalten Strukturwandel in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken? Wenn ja, wie sehen diese genau aus?
Ja, wir wollen den Strukturwandel stoppen. Wir lehnen Schließungen von Krankenhäusern aus ökonomischen Gründen ab. Die Krankenhausplanung der Länder muss hierzu gestärkt werden (siehe auch Antwort 8). Alle Krankenhäuser, deren Bedarfsnotwendigkeit im Krankenhausplan festgestellt wurde, müssen bezüglich der Betriebskosten ausfinanziert werden, damit sie alle notwendigen Leistungen anbieten können. Wir setzen uns daher für eine Abschaffung der DRGs ein, die das nicht leisten können, insbesondere nicht im ländlichen Raum. Stattdessen wollen wir eine Finanzierung nach dem Selbstkostendeckungsprinzip. Damit würde kein ordentlich wirtschaftendes Krankenhaus mehr Verluste machen. Dort, wo die Länder eine dem Bedarf nach nicht adäquate Versorgung sehen, müssen sie natürlich Änderungen herbeiführen können. Dies sollte unter Einbeziehung aller relevanten Akteur*innen vor Ort erfolgen. Die Landesgremien nach § 90a könnten hierbei helfen.
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Unterstützen Sie das von DKG, Pflegerat und Verdi entwickelte Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0? Was genau sind die Gründe für Ihre Entscheidung?
Ja. Selbstverständlich unterstützen wir diesen Vorschlag aktiv und sind mit den Initiator*innen in Kontakt. Leider hat der Gesundheitsminister die Corona-Krise vorgeschützt, um das Ansinnen mit ewiger Prüfung auf die lange Bank zu schieben, statt es einfach schnellstmöglich umzusetzen – auch gegen die Interessen der Kostenträger. Wir haben hierzu im März 2020 einen Antrag im Bundestag gestellt (BT-Druckssache 19/17544). Leider lehnt die Koalition mit ihrer Mehrheit mit Unterstützung der AfD diesen Antrag ab. Die "Lösung" der Koalition, nun bis 2025 ein Personalbemessungsinstrument zu entwickeln und dann zum Einsatz zu bringen, verkennt, dass es bereits jetzt möglich wäre, die PPR 2.0 einzuführen und zu nutzen. Das ist ein riesiges Versäumnis, macht den Pflegeberuf weiterhin unattraktiv und verursacht bei den Krankenhäusern Probleme, dringend benötigte Fachkräfte zu finden. Offensichtlich will die Koalition dieses Anliegen auch weiterhin auf die lange Bank schieben.
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Welche Maßnahmen planen Sie, um die Digitalisierung in Krankenhäusern voranzutreiben?
DIE LINKE unterstützt grundsätzlich die sichere Vernetzung von Leistungserbringenden und Patient*innen zum Beispiel mittels der elektronischen Patientenakte. Den Einsatz digitaler Anwendungen und Methoden zur bloßen Kostenreduzierung unter Inkaufnahme der Verschlechterung der medizinischen Versorgung lehnen wir ab. Der Krankenhauszukunftsfonds greift eine Ko-Finanzierungsmöglichkeit durch den Bund auf, die unsere Fraktion seit über 10 Jahren in der Investitionsfinanzierung fordert und ist daher zu begrüßen. Allerdings sollte dies nicht auf Digitalisierung verengt sein und die Mittel sollten ausschließlich durch Bund und Länder, nicht durch die Träger aufgebracht werden. Der Schwerpunkt muss auf einer sinnvollen, die Pflegekräfte entlastenden Digitalisierung liegen. Staatliche Gelder sollen zuerst in die Bekämpfung des Pflegenotstands und die Verbesserung der Gesundheitsinfrastruktur fließen, statt sie für die Subventionierung von IT-Konzernen zu nutzen.
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Unterstützen Sie, dass die befristete Befreiung der Krankenhäuser von zahlreichen Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen während der Corona-Pandemie auch in Zukunft fortgeführt wird? Begründen Sie bitte kurz Ihre Entscheidung.
Ja. Wir sehen, dass der Dokumentationsaufwand Ressourcen bindet, die wir in der Versorgung brauchen. Wir sind offen, Dokumentationspflichten abzubauen, wenn sie nicht für den Patientenschutz, zur Qualitätsverbesserung oder aus Haftungsgründen benötigt werden. Ein wesentlicher Grund für überbordende Dokumentation ohne Nutzen ist die Kodierung der DRGs. Wir wollen die DRGs auch aus diesen Gründen abschaffen und durch ein System der Selbstkostendeckung ersetzen. Aus unserer Sicht würde dieser Bürokratieabbau das System effizienter machen und die Versorgung verbessern.
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Personalanforderungen als wichtiges Instrument der Qualitätssicherung müssen die notwendige Flexibilität des Personaleinsatzes gewährleisten und mit den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes vereinbar sein. Teilen Sie diese Einschätzung und welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?
Ganz gewiss ist es gut, auf Widrigkeiten flexibel unter Einhaltung von Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz reagieren zu können. Dies sollte überall dort möglich sein, wo die durch Personalbemessung gesteckten Standards in der Versorgung nicht verletzt werden. Das sehen wir in der PPR 2.0 auch durchaus als gegeben, weniger bei den geltenden Pflegepersonaluntergrenzen. Was den Arbeitsmarkt angeht, sehen wir zunächst einmal die Versäumnisse der Bundesregierung und die Aufgabe für die Zukunft, Pflege- und andere Gesundheitsberufe attraktiver zu machen. Hier gibt es ein großes Potenzial, kurzfristig Vollzeit statt Teilzeit und die Rückkehr in den Beruf durch das Angebot guter Arbeit anzureizen. Wir wollen ein Bundesprogramm, dass Gehaltszulagen von 500 Euro ermöglicht und damit Anreize zur Rückkehr in den Pflegeberuf bietet. Mittel- und langfristig führt kein Weg an mehr Ausbildung vorbei; auch dies ist nur möglich bei attraktiven Perspektiven im Beruf. Bei guter Ausbildung, guter Arbeit, gutem Gehalt und der Durchlässigkeit bei Aufstiegsmöglichkeiten ist viel zu tun.
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Unterstützen Sie eine dauerhafte Verstärkung der Investitionsförderung der Kliniken durch Bundesmittel und/oder Sonderprogramme des Bundes? Begründen Sie bitte Ihre Entscheidung.
Ganz gewiss ist es gut, auf Widrigkeiten flexibel unter Einhaltung von Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz reagieren zu können. Dies sollte überall dort möglich sein, wo die durch Personalbemessung gesteckten Standards in der Versorgung nicht verletzt werden. Das sehen wir in der PPR 2.0 auch durchaus als gegeben, weniger bei den geltenden Pflegepersonaluntergrenzen. Was den Arbeitsmarkt angeht, sehen wir zunächst einmal die Versäumnisse der Bundesregierung und die Aufgabe für die Zukunft, Pflege- und andere Gesundheitsberufe attraktiver zu machen. Hier gibt es ein großes Potenzial, kurzfristig Vollzeit statt Teilzeit und die Rückkehr in den Beruf durch das Angebot guter Arbeit anzureizen. Wir wollen ein Bundesprogramm, dass Gehaltszulagen von 500 Euro ermöglicht und damit Anreize zur Rückkehr in den Pflegeberuf bietet. Mittel- und langfristig führt kein Weg an mehr Ausbildung vorbei; auch dies ist nur möglich bei attraktiven Perspektiven im Beruf. Bei guter Ausbildung, guter Arbeit, gutem Gehalt und der Durchlässigkeit bei Aufstiegsmöglichkeiten ist viel zu tun.