Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. (DGHS)
DGHS
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V. (DGHS)
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Halten Sie die geltende Rechtslage für ausreichend, um Missbrauch zu ahnden? Können Sie sich vorstellen, keine explizite gesetzliche Neuregelung zu schaffen? Wo würden Sie die Neuregelung implementieren wollen? Im Strafgesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in einem eigenen Suizidhilfegesetz?
Wie in allen demokratischen Parteien gibt es auch in der LINKEN keine einheitliche Position zur Suizidassistenz. Zu unterschiedlich sind die persönlichen Zugänge zu ethischen Fragen am Lebensende, eigene Erfahrungen und individuellen Werten. Bei der Neuregelung der Suizidbeihilfe im Jahr 2015 votierten ca. 18 Prozent der Abgeordneten der Linksfraktion für den dann neu eingeführten § 217 StGB zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. 46 Prozent wollten nur die gewerbsmäßige Suizidassistenz verbieten. 32 Prozent votierten dafür, den damaligen Status quo beizubehalten, der weder geschäfts- noch gewerbsmäßige Suizidbeihilfe untersagte.
DIE LINKE ist sich jedoch darin einig, dass der Wunsch zu sterben nicht durch eine fehlende Palliativ- und Hospizversorgung und Beratung genährt werden darf. Dazu haben wir umfangreiche Forderungen in den Bundestag eingebracht (Antrag „Hochwertige Palliativ- und Hospizversorgung als soziales Menschenrecht sichern“ auf Drucksache 18/5202).
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Welche gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe kann sich Ihre Partei vorstellen? Wie müsste diese konkret gestaltet sein? Was wären darin die wichtigsten Punkte?
Im Augenblick (Stand Juni 2021) liegen zwei Gesetzentwürfe vor, eingebracht auch von Abgeordneten der Linksfraktion. Beide Initiativen sind nicht bestimmten Fraktionen zuzuordnen. Eine dritte Initiative ist angekündigt. Eine einheitliche Position ist auch in der 2022 kommenden Abstimmung nicht zu erwarten. Unabhängig davon wollen wir einen Rechtsanspruch auf allgemeine Palliativversorgung, so dass Jede und Jeder diesen unabhängig von der Art der Erkrankung oder Behinderung, vom Lebensort oder der Wohnform sowie der Versicherungsart nutzen kann. Auch Sterbende in stationären Pflegeeinrichtungen sollen einen Anspruch auf Versorgung im stationären Hospiz erhalten. Wir wollen die Fortbildung zur Palliativfachkraft stärker fördern und Palliativversorgung in Krankenhäusern sofort außerhalb der Fallpauschalen finanzieren. Die Sterbebegleitung in Pflegeheimen ist als Bestandteil des Versorgungsauftrages durch wissenschaftliche und ethische Standards in verbindlichen Leitlinien zu qualifizieren.
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Sehen Sie es als Aufgabe des Staates an, staatlich anerkannte Beratungsstellen für Fragen am Lebensende einzurichten oder sollte diese von gesellschaftlichen Gruppen oder privaten Anbietern eingerichtet werden?
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020 stellt den Gesetzgeber vor große Herausforderungen. Die Beratung von Sterbewilligen spielt in allen Initiativen, die von Abgeordneten der Linksfraktion mit getragen werden, eine große Rolle. Die meisten nichtstaatlichen Akteure leisten sehr wertvolle Arbeit, sind aber klar bestimmten Lagern beim Umgang mit der Suizidhilfe zuzuordnen. Eine ergebnisoffene und unabhängige Beratung ist so nur schwer zu gewährleisten. Daher favorisieren wir eine staatliche oder staatliche lizenzierte Beratung, um den gerichtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Nichtstaatliche Akteure können selbstverständlich weiter Beratungsleistungen anbieten, wenn sie sich im Rahmen der dann geltenden gesetzlichen Regelungen und verfassungsrechtlichen Grenzen bewegt. Kommerzielle Beratungsdienstleistungen lehnen wir in diesem Zusammenhang ab.
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Wie wollen Sie den Pflegeberuf attraktiver machen, um die steigende Zahl von pflegebedürftigen Personen zu versorgen?
DIE LINKE will die Arbeitsbedingungen für alle Pflegebeschäftigten verbessern, damit gut ausgebildete Pflegekräfte im Beruf bleiben. Wir brauchen 100 000 Pflegekräfte mehr, außerdem sofort 500 Euro mehr Grundgehalt für alle Pflegekräfte sofort und eine flächendeckende tarifliche Bezahlung, die die Lohnlücke zwischen Kranken- und Altenpflege schließt, sind unsere Lösungen. Tarifverträge regeln eben auch Bedingungen wie Arbeitszeiten und Dienstpläne. Wir wollen eine vom Bedarf her bestimmte wissenschaftliche Personalbemessung sowohl in den Krankenhäusern als auch in der stationären und ambulanten Pflege. Wöchentliche Arbeitszeiten von 30 Stunden bei vollem Lohnausgleich können Anreize schaffen, in den Beruf zurückzukehren und lange zu bleiben. Zugleich brauchen Pflegekräfte mehr Kompetenzen und klar abgegrenzte eigene Tätigkeitsbereiche. Spezialisierte Pflegekräfte können gerade in der ambulanten Versorgung deutlich mehr Aufgaben übernehmen. Interprofessionelle Teammodelle mit gleichberechtigten Pflegekräften wollen wir ausbauen.
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Welche Maßnahmen können Sie sich vorstellen, um der zunehmenden Vereinsamung von Senioren entgegenzuwirken?
Aus unserer Sicht, benötigen wir seniorengerechte Angebote, kommunale Begegnungsstätten sowie aufsuchende Sozialarbeit um Einsamkeit und Isolation entgegenwirken. Auch brauchen wir endlich eine bundesweite Strategie im Kampf gegen die zunehmende Alterseinsamkeit. DIE LINKE befürwortet präventive Hausbesuche für ältere und alte Menschen als freiwillig nutzbares Angebot. Wir wollen diese Besuche themenübergreifend mit Beratungsleistungen aus einer Hand verbinden, feste Ansprechpersonen, ausgestattet mit Kompetenzen, Unterstützung auch praktisch einzuleiten. Pflegestützpunkte und Sozialverbände könnten die vermittelnde Plattform sein. Als kommunales Angebot sollen diese Besuche gebührenfrei sein. Des Weiteren bedarf es einer guten Infrastruktur, auch in ländlichen Regionen und in Pflegeheimen müssen Menschen Zugang zu öffentlichem Nahverkehr, Rufbussen und schnellem Internet haben. Digitale Teilhabe ist eine Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.