Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesnetzwerk Selbsthilfe Seelische Gesundheit e.V. (NetzG)

Selbsthilfe Seelische Gesundheit

Bundesnetzwerk Selbsthilfe Seelische Gesundheit e.V. (NetzG)

1

Zwangsmaßnahmen wie z. B. Fixierungen, Zwangsmedikation und auch Aufenthaltsbestimmung stellen den tiefsten Eingriff in die Grund- und Persönlichkeitsrechte von Menschen dar. Wir bitten Sie um Ihre Positionierung, wie die Zahl der Zwangsmaßnahmen zu reduzieren und deren Transparenz zu erhöhen ist.
Psychiatrische Zwangsmaßnahmen sind auch nach Ansicht der LINKE der schwerste legale Grundrechtseingriff. Umso bedenklicher ist es, dass es nach wie vor keine systematische Erfassung über Art und Häufigkeit der Eingriffe gibt. DIE LINKE hat als einzige Fraktion gegen die Wieder-Legalisierung der Zwangsbehandlung gestimmt, weil sie keine Maßnahmen zur Reduktion von Anzahl und Schwere der Maßnahmen enthielt. DIE LINKE fordert, dass alle Zwangsbehandlungen und -unterbringungen anonymisiert zusammengetragen und in einem Register veröffentlicht werden. Wir wollen zudem die Zahl der Eingriffe reduzieren, unter anderem indem speziell dafür Personal aufgebaut und evaluierte Modellprojekte mit alternativen Behandlungsformen (z.B. Konzept der offenen Türen, weiche Zimmer etc.) initiiert bzw. in die Regelversorgung übernommen und flächendeckend angeboten werden. Nicht zuletzt wollen wir ein staatliches Forschungsprogramm, das die positiven und negativen Gesundheitseffekte untersucht.

2

Viele Teilnehmende der zertifizierten Ausbildungskurse zur Genesungsbegleitung haben die teure Ausbildung selbst finanzieren müssen, obwohl sie an der Armutsgrenze oder von Erwerbsminderungsrenten leben. Wir bitten Sie um Ihre präzise Positionierung zur Finanzierung der Ausbildung.
Für DIE LINKE sind Peer-Begleitungen (Genesungsbegleitung, Ex-IN) ein Schlüssel für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung. Sie können nicht nur den Zugang zu Betroffenen verbessern, sondern auch anwaltlich die Sichtweise von Patient*innen vermitteln und verständlich machen. Sie sollten zu einer normalen psychiatrischen Behandlung und sozialpsychiatrischen Versorgung gehören. DIE LINKE setzt sich für die Einrichtung eines Ausbildungsfonds ein, in den Krankenkassen/-versicherungsunternehmen, Kliniken und öffentliche Hand einzahlen und so für alle ernsthaften Interessent*innen eine EX-IN-Ausbildung ermöglicht.

3

Einrichtung & gesetzliche Verankerung von unabhängigen psychosozialen Beschwerdestellen als Teil der regionalen Pflichtversorgung in allen Pflichtversorgungsregionen. Wir bitten Sie um eine Positionierung zur Einrichtung und Finanzierung von institutionsunabhängigen psychosozialen Beschwerdestellen.
In vielerlei Hinsicht ist die psychiatrische Versorgung noch immer intransparent. Die Fürsorge für Menschen, die selbst nur eingeschränkt ihre Interessen wahrnehmen können, ist ethisch besonders sensibel. Das Alles-oder-nichts-Prinzip bei der rechtlichen Betreuung trägt auch dazu bei, dass sich viele Menschen in der Versorgung und Unterbringung allein gelassen fühlen. DIE LINKE befürwortet Beschwerdestellen, die sowohl von der kommunalen Versorgung (sozialpsychiatrische Dienste, Krisenintervention etc.), als auch vom klassischen Gesundheitssystem (Kliniken, Praxen, Krankenkassen) unabhängig sind. Wir wollen die Patientenvertretung und Unabhängige Patientenberatung in vielerlei Hinsicht aufwerten und professionalisieren. Eine unabhängige Beschwerdestelle würden wir am ehesten in der Selbstverwaltung der Patientenschaft sehen.

4

Wir fordern die bundesweite Einrichtung von Krisenhilfen unter Beteiligung der Kosten durch die GKV/PKV analog zu den somatischen Notfallhilfen. Wir bitten Sie um Ihre präzise Positionierung zur bundesweiten Einrichtung der Krisenhilfen mit Beteiligung an den Kosten durch die GKV/PKV.
Die Versorgung von Menschen mit psychischen Problemen ist besonders zersplittert. Neben der klassischen Gesundheitsversorgung (Psychotherapie, Psychiatrie) gibt es mit Sozialpsychiatrie, psychosozialer Beratung, Krisendiensten, Sorgentelefone, aber auch Sozialarbeit, Drogen- und Suchthilfe, Jugendamt und andere Hilfesysteme zwar ein breites, aber auch undurchsichtiges und regional unterschiedliches Angebot. DIE LINKE fordert eine einheitliche Anlaufstelle für Betroffene, die als Schnittstelle und door-opener zwischen den Systemen fungiert. Die Hilfen sollten bundesweit möglichst einheitlich sein und nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die weitere Beteiligung der Krankenversicherung an der Finanzierung einer einheitlichen Krisenhilfe sollte geprüft werden.

5

Ein finanziell getragenes Anreiz-, Förder- und Finanzierungssystem des §20 des SGB V eröffnet die Möglichkeit den Leistungskatalog der Krankenkassen zur Primärprävention mit Maßnahmen der sek. und tertiären Prävention zu ergänzen. Wir bitten Sie um Ihre Positionierung zur Anpassung des §20 SGB V.
DIE LINKE sieht Gesundheitsförderung als gesamtgesellschaftliche und damit gesamtpolitische Aufgabe an (Health in all policies-Konzept der WHO). Wir fordern einen Präventionsfonds, der mit Mitteln des Bundes und der Länder sowie der Krankenversicherungen gespeist wird und dazu beiträgt, die Lebenswelten der Menschen von Kita über Verkehrsplanung bis Arbeitsplatz gesundheitsförderlich auszugestalten. Wir unterstützen das Anliegen, auch sekundär- und tertiärpräventive Maßnahmen in die Leistungen nach § 20 SGB V aufzunehmen. Dafür muss das finanzielle Gesamtvolumen deutlich erhöht werden (Präventionsfonds), damit nicht in anderen Bereichen sinnvolle Maßnahmen abgebaut werden. Zudem sehen wir grundsätzlich die enge Anbindung der Maßnahmen von § 20 und § 20a (Prävention in den Lebenswelten) SGB V an die Krankenkassen kritisch, da die Präventionsmaßnahmen teilweise eher zu einem Mittel des Konkurrenzkampfs der Krankenkassen untereinander geworden sind.