Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

DaMigra e.V.

DaMigra

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Welche Positivmaßnahmen plant Ihre Partei für geflüchtete und migrierte Frauen*, um Diskriminierungen zu bekämpfen bzw. gleichberechtigte Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
DIE LINKE fordert die Respektierung und Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, der Weltanschauung oder Religion, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Identität und Orientierung oder psychischer, geistlicher oder körperlicher Beeinträchtigungen. Das gilt auch für den Bereich Diskriminierung bezüglich der Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt. Um Rassismus gegenüber geflüchteten und migrierten Frauen* im Bereich der Arbeit zu bekämpfen, braucht es wie in Thüringen, eine klare Arbeitsdefinition von institutionellem und strukturellem Rassismus. Darüber hinaus will DIE LINKE eine grundlegende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und ein Verbandsklagerecht. Es braucht einen Diskriminierungsschutz, der auch staatliches Handeln einbezieht. Wir fordern ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen und eine*n Antirassismus-Beauftragte*n mit echten Befugnissen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss hierzu finanziell so ausgestattet werden, dass sie Beratungsangebote zielgruppengerecht, mehrsprachig und barrierefrei in die Arbeitswelt hineintragen werden kann.

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Welche Maßnahmen für migrierte Frauen* plant Ihre Partei, um die Lücke des Gender Migration Pay Gap zu schließen?
Frauen machen den Großteil der entlohnten und der nicht entlohnten Pflege- und Erziehungsarbeit, sie arbeiten häufiger in Teilzeit oder in weniger gut bezahlten Jobs. Dienstleistungsberufe, in denen besonders viele Frauen arbeiten, wollen wir aufwerten und endlich anständig bezahlen. Den Niedriglohnsektor, in dem viele migrierte Frauen tätig sind, schaffen wir ab, sodass alle von ihrer Arbeit leben können. Wir wollen: gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit! Dafür werden wir ein verbindliches Entgeltgleichheitsgesetz samt Verbandsklagerecht einführen, damit Frauen nicht mehr allein vor Gericht ziehen müssen. Auch private Unternehmen dürfen sich dem nicht länger entziehen. Die Wirtschaft basiert vielfach auf der Ausbeutung und auf schlechten Arbeitsbedingungen von Migrant*innen mit oft prekärem Aufenthaltsstatus und teilweise eingeschränkter gesundheitlicher Versorgung. Deshalb fordern wir Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse unabhängig von Beschäftigungsdauer und Arbeitgeber sowie flächendeckende Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohns von 13 Euro für alle Menschen. Wir wollen eine bessere Anerkennung der Qualifikationen und Abschlüsse von Nicht-EU-Bürger*innen, damit diese ihre Berufe weiter ausüben können. Insbesondere Pflege-, Sorge- und Dienstleistungsberufe, in denen besonders viele Frauen arbeiten, wollen wir aufwerten und endlich anständig bezahlen. Den Niedriglohnsektor schaffen wir ab, sodass alle von ihrer Arbeit leben können. Das nützt vor allem Frauen.

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Welche Maßnahmen planen Sie, um die Themen Gender-(Stereotype), Diversity und Intersektionalität durch eine Aktualisierung der Schulbücher, Lehrmittel und Unterrichtssprachen in die Lehrpläne einzuführen, um somit Rassismus, Mobbing und Mehrfachdiskriminierungen an Schulen zu bekämpfen?
In den Lehrplänen der Schulen muss sich die real existierende Vielfalt an Lebensentwürfen sowie geschlechtlicher und sexueller Identitäten umfassend abbilden. Aufklärungsinitiativen zu sexueller Gesundheit in Schulen, Arbeitswelt, Gesellschaft und den queeren Szenen will DIE LINKE. stärken. Bewertung verschiedener Lebensentwürfe darf im schulischen Unterricht nicht stattfinden.

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Wie plant Ihre Partei einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gewaltschutz von Frauen* mit eheabhängigem Aufenthaltstitel zu gewährleisten?
Die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, muss konsequent und vollständig umgesetzt werden. Geflüchtete Frauen erleben häufig sexualisierte Gewalt, nicht nur im Herkunftsland und auf der Flucht, sondern auch im Zufluchtsland. Im Fall von Partnerschaftsgewalt muss das bisher vom Ehemann abhängige Aufenthaltsrecht aufgehoben und in einen eigenständigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. Auch Massenunterkünfte sind Orte, die Gewalt gegen Frauen begünstigen und müssen aufgelöst werden. Wir wollen ein gut ausgestattetes Gewaltschutzsystem, das den Anforderungen der internationalen Menschenrechte entspricht. Dies beinhaltet u.a. auch, dass geflüchtete Frauen mehrsprachige und ihrer besonderen Lage angepasste Beratung erhalten, incl. Informationsmaterial und Aufklärung über ihre Rechte. Darüber hinaus müssen geschlechtsspezifische Fluchtursachen von Behörden und Gerichten anerkannt und Opfer darauf hingewiesen werden. Keine Frau, die in ihrem Herkunftsland von geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht ist, darf abgeschoben werden! Insbesondere für Frauen, die besonders schutzbedürftig sind, ist diese Umsetzung existenziell. Damit Beratungsstellen und Frauenhäuser genügend Kapazitäten haben, um alle Anfragen von ALLEN betroffenen Frauen bedienen zu können, wollen wir zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass Unterbringungskosten von ALLEN von Gewalt betroffenen Frauen vollständig übernommen werden.

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Was konkret planen Sie in den nächsten zwei Jahren, um die Vorbehalte gegen Art. 59 Abs. 2, 3 der IK bis 2023 zurückzunehmen?
Die durch die Bundesregierung bei der Ratifizierung vorgenommenen Vorbehalte gegen Art. 59 Abs. 2, wollen wir zurücknehmen, damit zahlreichen geflüchteten oder migrierten Frauen nicht der Zugang zu Schutz verweigert wird. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. wird dies wie bereits schon in der Vergangenheit auch weiterhin konsequent fordern.

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Welche Maßnahmen sehen Sie vor, um für alle Frauen* unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus den Zugang zur Gesundheitsversorgung, sexuellen und reproduktiven Rechten sowie psycho-therapeutische Betreuung sicherzustellen?
Der Einschränkung sozialer Sicherheiten für Migrant*innen aus EU-Ländern und anderen Staaten durch die Bundesregierung stellen wir uns entgegen. Gesundheitsschutz darf nicht eingeschränkt werden: Es braucht einen bundesweiten Härtefallfonds und einen anonymen Krankenschein für die Behandlung von Menschen ohne Absicherung. Ausnahmen von der Versicherungspflicht wollen wir aufheben. Auf Dolmetscher*innen-Leistungen soll es im Rahmen medizinischer und psychotherapeutischer Leistungen einen gesetzlichen Anspruch geben. Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit darf keine Frage des Aufenthaltstitels mehr sein. Reproduktive, körperliche und sexuelle Selbstbestimmung für alle Frauen und queere Menschen heißt für uns, dass alle Menschen entscheiden können, ob und wie sie mit Kindern leben möchten. Dazu gehören Aufklärung, der Zugang zu Verhütungsmitteln und die freie Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Paragrafen 218 bis 219 b Strafgesetzbuch (StGB) wollen wir streichen. Darüber hinaus wollen wir, dass die Krankenkassen die Kosten für Verhütung tragen. Ebenso müssen Hygieneprodukte für Menstruation von öffentlichen Gesundheitsstellen und in öffentlichen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Leichte Sprache, lesbare und verständliche Patienteninformationen sowie entsprechende Beratungsleistungen müssen selbstverständlich sein.

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Wie positionieren Sie sich zur Forderung nach verpflichtender geschlechtergerechter und diverser Besetzung der Wahllisten von Parteien?
DIE LINKE. setzt sich für eine gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in der Politik auf verschiedenen Ebenen ein. Ein Parité-Gesetz kann diese Forderung unterstützen und ist ein proaktives Förderinstrument für die tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter. Unsere Ideen setzten hier bei einer quotierten Landesliste für Bundestagswahlen an. Menschen jenseits der Zweigeschlechtlichkeit sollten dabei die Wahl haben, sich formal als Frau oder Mann aufstellen zu lassen. Zusätzlich müssen auch materielle Voraussetzungen für eine geschlechtergerechte Demokratie geschaffen werden. DIE LINKE setzt dabei auf einen breiten Maßnahmenkatalog, um das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe in der Politik zu ermöglich. Wir fordern deshalb ein Normalarbeitsverhältnis im Sinne einer 30 Stunden Woche, um beispielsweise ehrenamtliche Arbeit in der Kommunalpolitik zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen Haushalts- und Sozialpolitik durch Gender Budgeting geschlechtergerecht ausgestaltet werden.

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Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, damit migrierte Frauen* mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft gleichberechtigt politische Prozesse mitbestimmen? (z. B. Wahlrecht für alle)
Wir wollen ein Partizipationsgesetz, um migrierte Frauen besser einzubeziehen und mehr in der Gesellschaft zu repräsentieren. Dazu gehören eine Quote, um den Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte in der öffentlichen Verwaltung entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung zu erhöhen, und ein Partizipationsrat, der in wichtige Entscheidungen in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik einbezogen wird. Hier ist es für uns zentral, dass migrantische Selbstorganisationen Teil des Partizipationsrats sind und es eine Vertretung entsprechend einer Gleichstellungsbeauftragten oder einem Gleichstellungsbeauftragten ist. Die Zuständigkeit für Migration und Integration muss dem Bundesinnenministerium entzogen werden. Wir wollen ein Bundesministerium für Migration und Partizipation. Das aktive und passive Wahlrecht wollen wir auf allen Ebenen für alle langfristig in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, damit sie gleichberechtigt die Gesellschaft mitgestalten können.