Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
KORSO Koordinierungsrat säkularer Organisationen e.V.
Ko-Rat säkularer Organisationen
KORSO Koordinierungsrat säkularer Organisationen e.V.
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Kirchliche Einrichtungen sind vielfach öffentlich finanziert und handeln nach Sonderrecht. Unterstützen Sie die Streichung von §118 Abs. 2 BetrVG und die Begrenzung der Ausnahmebestimmungen im AGG auf den kirchlich-religiösen Kernbereich zugunsten von Arbeitnehmerrechten und fairem Wettbewerb?
Ja. DIE LINKE fordert in ihrem Bundestagswahlprogramm „die Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts für die Beschäftigten in den Kirchen, in Diakonie und Caritas.“ Dies betrifft alle arbeitsrechtliche Regelungen außer im kirchlich-religiösen bzw. verkündigungsnahen Kernbereich.
Themen:
Bürgerrechte und Demokratie
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Das Grundgesetz enthält den Auftrag, altrechtliche Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, diesen Verfassungsauftrag in der kommenden Legislaturperiode einzulösen? Welche Ablöseregelung nach welchen Kriterien unterstützen Sie ggf. dabei?
Ja. DIE LINKE hat sich seit 2012 mit mehreren parlamentarischen Initiativen für die Ablösung der Staatsleistungen eingesetzt und u.a. bei der Höhe der Ablösung das zehnfache der aktuellen jährlichen Staatsleistungen gefordert. Da wir mit diesen Initiativen keinerlei Unterstützung bei den anderen Bundestagsfraktionen fanden, haben wir in diesem Jahr zusammen mit FDP und Bündnis90/Die Grünen einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt, um die Zahlungen endlich zu beenden. Darin schlagen die drei Fraktionen gemeinsam einen Faktor nach dem Bewertungsgesetz von 18,6 vor, obgleich unsere Forderungen weitergehend sind.
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Bürgerrechte und Demokratie
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Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Recht eines jeden freiverantwortlichen Menschen festgestellt, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Strebt Ihre Partei eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe (im BGB oder StGB) an? Was wären bei einer gesetzlichen Regelung Ihre wichtigsten Punkte?
Ja. Die gesetzliche Regelung der Sterbehilfe berührt sensible ethische, medizinische und auch soziale Fragen und wird vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte mit großer Sorgfalt und mitunter Sorge diskutiert. Die Mitglieder und Abgeordneten der LINKEN haben bislang keine einheitliche Position zum Umgang mit dem assistierten Suizid formuliert. Konsens ist allerdings, dass die Regelung, die das BVerfG 2020 eingefordert hat, dessen Grundsätzen entsprechen muss, und daher, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht „als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ umfasst und das Recht gewährleistet, „selbstbestimmt die Entscheidung zu treffen, sein Leben eigenhändig bewusst und gewollt zu beenden“ und dafür auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Der Zugang zu professioneller Beratung und Begleitung muss suizidwilligen Personen unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten oder ihrem Wohnort offen stehen.
Das BVerfG schrieb in seinem Urteil, das den Rahmen für den Bundestag als Gesetzgeber setzt, weiter: „Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit. Sie bedarf keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung, sondern ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ An diesen Vorgaben wird sich jedes Gesetz zur Sterbehilfe zu orientieren haben.
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Bürgerrechte und Demokratie
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Religiös begründete Moralvorstellungen behindern Frauen in ihren reproduktiven Rechten. Was wird Ihre Partei unternehmen, um für Schwangerschaftsabbrüche als Kassenleistung und die Abschaffung von Informationsverboten für Ärztinnen und Ärzte, Pflichtberatungen und Wartezeiten für Frauen zu sorgen?
International muss die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, konsequent und vollständig umgesetzt werden. Die durch die Bundesregierung bei der Ratifizierung vorgenommenen Einschränkungen wollen wir zurücknehmen, damit zahlreichen geflüchteten oder migrierten Frauen nicht der Zugang zu Schutz verweigert wird. In der Bundesrepublik wollen für Frauen*, trans und nicht-binäre Menschen einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbruch. Die Paragrafen 218 bis 219 b Strafgesetzbuch (StGB) wollen wir streichen. Laufende Verfahren nach 219a müssen umgehend eingestellt werden. Öffentliche Krankenhäuser müssen in ihrer Planung dafür sorgen, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gesichert ist. Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung und müssen, wie andere medizinische Leistungen, geregelt werden. Die nötige fachliche Ausbildung dafür muss zum Teil des Medizinstudiums werden. Dazu gehört für uns auch, dass sämtliche Verhütungsmethoden von ausnahmslos allen Krankenkassen bezahlt werden müssen. Weiter müssen Mittel zur Forschung an neuen Verhütungsmethoden zur Verfügung gestellt werden, um auch für Männer zusätzliche Methoden zu entwickeln und Verhütungsmethoden für alle verträglicher zu machen.
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Bürgerrechte und Demokratie
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Blasphemie (hierzulande § 166 StGB) und Apostasie führen in einigen Staaten immer noch zu Verurteilung und Verfolgung. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Geflüchtete, die in ihren Herkunftsländern deswegen bedroht wurden, in Deutschland sicher sind und § 166 abgeschafft wird?
Die Freiheit Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzliche Grundrechte und als Asyl- bzw. Fluchtgrund anzuerkennen. Niemand darf wegen sog. „Gotteslästerung“ die Ansprüche auf diese Menschenrechte verwehrt bekommen. Zum § 166 StGB in der Bundesrepublik hat sich DIE LINKE noch keine programmatisch verbindliche Meinung gebildet und wir diskutieren darüber noch, weil die Sachlage nicht einfach ist. Wenn etwa eine Synagoge oder eine Moschee mit Schweinblut beschmiert wird oder jüdische oder muslimische Menschen gezwungen werden Schweinefleisch zu essen. Das Motiv der Angreifer zielt dabei in aller Regel auf die religiösen Vorstellungen und versucht diese zu verletzen bzw. diese religiösen Menschen ihrer Religion wegen zu diskriminieren und sie damit aus der Gesellschaft auszugrenzen. Das gefährdet das Zusammenleben aller Menschen und damit den öffentlichen Frieden und wir halten es für einen Gewinn an Freiheit und Sicherheit für alle, dass Menschen nicht mehr wegen ihrer Religion oder Weltanschauung verfolgt oder diskriminiert werden. In diesem Sinne wurde mit dem Strafrechtsreformgesetz 1969 in der Bundesrepublik auch der sog. Blasphemie- oder Gotteslästerungparagraf entscheidend geändert. Vorher wurde eine „Lästerung Gottes“ bestraft. Seit 1969 ist es Ziel des § 166 den „öffentlichen Frieden“ zu schützen, und nicht das „religiöse Empfinden des Einzelnen“, wie es in der Begründung der Gesetzesänderung ausdrücklich hieß. Aus diesen Gründen sind Bezeichnungen wie Blasphemie- oder Gotteslästerungparagraf nicht mehr zutreffend und steht ein anderes Problem, als es früher in der Bundesrepublik oder in anderen Ländern steht, die derartige Blasphemieparagrafen haben.
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Bürgerrechte und Demokratie
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Weltanschauliche Neutralität schließt religiöse Normen und Gottesbezüge in Verfassungen und Gesetzen sowie öffentliche politische und religiöse Symbolik bei der Legislativen/Judikativen/Exekutiven und Bildungsstätten aus. Wie wird sich Ihre Partei für die Gewährleistung dieser Neutralität einsetzen?
Ja. DIE LINKE lehnt religiöse Normen und Gottesbezüge in Verfassungen und Gesetzen ab. Ebenso lehnen wir religiöse Symbolik in staatlichen Gebäuden, wie etwa Kreuze in öffentlichen Schulen oder Gerichtssälen ab. Das Menschenrecht auf freie Religionsausübung schließt für uns das Recht auf öffentliches Bekenntnis zu einer Religion ein. DIE LINKE verteidigt das Selbstbestimmungsrecht von muslimischen Frauen, spricht sich gegen ein Verbot religiös motivierter Bekleidung aus und lehnt eine Einschränkung von Beschäftigtenrechten auf dieser Grundlage ab.
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Bürgerrechte und Demokratie
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Wie wird sich Ihre Partei im öffentlichen Raum unseres weltanschaulich neutralen Staats für eine angemessene Repräsentanz säkularer humanistischer Weltanschauung und Interessen einsetzen, beispielsweise bei Ethik-/Rundfunkräten, Religionsbeauftragten, Bundesprüfstellen und öffentlichen Gedenkfeiern?
Ja. DIE LINKE steht für das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und will säkulare Positionen und bisher unterrepräsentierte Religionen wie etwa muslimische stärker zur Geltung bringen. Die bisherige Privilegierung der ev. und kath. Kirchen ist ein Relikt aus den religiös-weltanschaulichen Verhältnissen und Debatten um die Weimarer Reichsverfassung 1919 und schon lange nicht mehr zeitgemäß. Ob bei privaten oder öffentlich-rechtlichen Medienhäusern: für DIE LINKE muss sich die Vielfalt der Gesellschaft in der Personalstruktur und im Programm wiederfinden, damit mehr Lebensrealitäten widergespiegelt werden.
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Bürgerrechte und Demokratie
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Der staatliche Kirchensteuer-Einzug macht den Staat zum Dienstleister der Kirchen und verpflichtet die Bürger, verfassungs- und datenschutzwidrig ihre Religionszugehörigkeit bei Behörden und Arbeitgebern offenzulegen. Wie werden Sie sich für das Ende des staatlichen Kirchensteuer-Einzugs einsetzen?
Ja, wir setzen uns für ein Ende des staatlichen Kirchensteuereinzugs ein. In unserem Bundestagswahlprogramm heißt es dazu klar „DIE LINKE fordert, dass die Kirchen in Zukunft ihre Steuern bzw. Beiträge selbstständig einziehen.“
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Bürgerrechte und Demokratie