Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
BUND für das Bündnis Bodenwende
BUND Bodenwende
BUND für das Bündnis Bodenwende - Die Fragen sind Teil der Wahlprüfsteine des Bündnis Bodenwende.
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Wie wollen Sie das Bundesrecht (z.B. BBauG, BNatSchG) für ein integriertes regionales Bodenmanagement verbessern, damit ziel- und bedarfsgerecht Flächen für Naturschutz, Klimaschutz und -anpassung, Land- und Forstwirtschaft sowie Siedlung- und Verkehr gesichert bzw. bereitgestellt werden können?
DIE LINKE setzt sich für eine nachhaltige, sozial ausgewogene und an den Interessen der Bewohner:innen orientierte Bodenpolitik ein. Durch einen klaren Vorrang der Bestands- und Innenentwicklung vor einer weiteren Ausweisung von Neubaugebieten an Siedlungsrändern muss die Zersiedelung gestoppt und der Flächenverbrauch deutlich verringert werden. Umwelt- und Beteiligungsbelange sind unbedingt zu berücksichtigen. Die üblicherweise für den Bau von Einfamilienhaussiedlungen am Rande kleinerer Ortschaften und Städte genutzte und gerade von der Koalition verlängerte Regelung zur beschleunigten Ausweisung von Bauland im Außenbereich (§ 13 b BauGB) untergräbt all diese Ziele. Die sofortige Streichung dieser Regelung fordern wir seit Jahren. Außerdem sollten als Ausgleichsmaßnahmen für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen der Natur die Entsiegelung, Wiedervernetzung und produktionsintegrierte Kompensation (§ 15 Satz 3 BNatSchG) nicht nur geprüft, sondern als vorrangig festgeschrieben werden.
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Inwiefern setzen Sie sich dafür ein, dass der Bund dies durch Überlassung bundeseigener Grundstücke, finanzielle Förderung und/oder Krediterleichterungen für die Bodenbevorratung unterstützt?
Die massive, anhaltende Privatisierung öffentlicher Grundstücke und Immobilien seit den 1990er Jahren war und ist ein großer Fehler. Sie hat dazu beigetragen, dass die öffentliche Hand angesichts vollkommen überhitzter Bodenpreise entscheidend an Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten verloren hat. DIE LINKE will die Privatisierung mit einem Bodensicherungsgesetz stoppen. Bundeseigene Grundstücke sollen nur noch verbilligt oder kostenlos an landeseigene, kommunale oder gemeinnützige Wohnungsgesellschaften oder im Erbbaurecht abgegeben werden. Für die öffentliche Bodenbevorratung wollen wir ein Ankaufprogramm in Höhe von zwei Milliarden Euro im Jahr auflegen, aus dem Bund, Länder und Kommunen Mittel für den Bodenerwerb erhalten. Außerdem wollen wir das kommunale Vorkaufsrecht stärken. Es soll flächendeckend, innerhalb einer Frist von sechs Monaten und zu einem sozialverträglichen Ertragswert ausgeübt werden können, um Grundstücke und Wohnungen für die öffentliche Hand zurückzugewinnen.
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Durch welche bindenden Standards lassen sich ihrer Meinung nach Freiraumsicherung und ökologische Aufwertung der Freiflächen gewährleisten und wie lässt sich dies durch ein eigenständiges Förderprogramm für Kommunen und Private ausgestalten?
Die doppelte Innenentwicklung als Grundprinzip beim flächensparenden und ökologischen Bau von Wohnungen und kommunalen Infrastrukturen wollen wir im Baugesetzbuch verankern. Nachverdichtung muss immer mit der Aufwertung von Freiflächen einhergehen. Die Städtebauförderung wollen wir auf zwei Milliarden Euro im Jahr erhöhen und damit auch grüne Infrastrukturen wie Parks, Kleingärten und Gemeinschaftsgärten fördern. Solche Flächen sind nicht nur für die Klimaanpassung, sondern auch für die Naherholung, gerade auch in strukturschwachen Stadtvierteln, von essenzieller Bedeutung. Den kommunalen Eigenanteil wollen wir streichen, damit auch finanzschwache Kommunen die Förderung uneingeschränkt in Anspruch nehmen können. Förderprogramme allein können die Sparzwänge und den Personalabbau in den Kommunen der letzten Jahrzehnte aber nicht auffangen. Kommunen brauchen eine ausreichende Finanzausstattung, um ihre Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge angemessen erfüllen zu können.
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Welche verbindlichen bundesrechtlichen Vorgaben sind aus Ihrer Sicht erforderlich, um das „30 ha-Ziel“ zum Flächensparen bis 2030 und das Netto-Null-Ziel bis 2050 umzusetzen?
DIE LINKE will die Rahmenbedingungen für einen solidarischen Umgang mit Land mit einem System aufeinander abgestimmter Instrumente gestalten. Dafür kann zunächst das bestehende Planungsinstrumentarium genutzt werden. Insbesondere die Raumordnung erscheint durch ihren überfachlichen und überörtlichen Ansatz geeignet.
Konkrete Maßnahmen sind der Vorrang der Bestands- und Innentwicklung vor Ausweisung Neubaugebieten, die Streichung von §13b BauGB (Frage 1) sowie die Doppelte Innenentwicklung im Baugesetzbuch (Frage 3).
Besonders wirkungsvoll wird es sein, die Genehmigung der Neuversieglung von Boden von einer mindestens ebenso großen Flächenentsiegelung in der Region abhängig zu machen.
Den Verbrauch von Flächen für den Straßenverkehr will DIE LINKE durch ein Umsteuern auf den Umweltverbund vermindern. Dieses Umsteuern wird viele versiegelte Flächen, die heute dem motorisierten Individualverkehr vorbehalten sind, für andere Zwecke oder zur Entsiegelung freimachen.