Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
Vertragspsychotherapeuten
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V.
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Kinder und Jugendliche sind in besonderer Weise Leidtragende der Pandemie. Im Gegensatz zur Wirtschaft scheinen sie aber oft keiner Förderung wert. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um deren seelische Gesundheit zu stärken und zu sichern?
Kinder und Jugendliche gehören zu den großen Verlierer*innen der Corona-Pandemie. Obwohl sie selbst durch Covid19 wenig gefährdet sind, wurden sie durch die Gegenmaßnahmen besonders hart getroffen. Wir fordern seit langem, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und damit zu einem prioritären Staatsziel zu machen. Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Familien muss in der Krise und darüber hinaus deutlich ausgebaut werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt für uns in der Förderung der psychischen Gesundheit, um Lebenszufriedenheit zu fördern und psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Hierzu müssen die schulpsychologische Ausstattung deutlich verbessert und insbesondere auch mehr Anstrengungen für Bildungsgerechtigkeit unternommen werden. Letztlich bedarf es aber auch einer Gesamtpolitik, die Existenzsorgen und Prekarisierung von Familien bekämpft und verhindert, dass Kinder ein Armutsrisiko sind.
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Gesundheit und Pflege
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In den Praxen niedergelassener Psychotherapeut*innen ist die notwendige Kontinuität der Behandlung in geschütztem Rahmen wohnortnah und individuell gewährleitet. Wie gedenken Sie diese hochwertige Versorgung sicherzustellen?
Die psychotherapeutische Versorgung ist der LINKEN ein besonders wichtiges Anliegen. Die Bedarfsplanung hat sich gerade in diesem Bereich überholt und bildet bei weitem nicht den Bedarf ab. DIE LINKE setzt sich daher für eine wissenschaftliche Neudefinition des Bedarfs anhand der erheblich größeren Bedeutung, die psychische Gesundheit und Psychotherapie heute haben, ein. Das Ziel muss dabei sein, dass Menschen mit Behandlungsbedarf flächendeckend unabhängig vom eigenen Wohnort eine kassenfinanzierte Psychotherapie in angemessener räumlicher und zeitlicher Nähe erhalten können. Wir begrüßen sehr, dass sich das Spektrum der Richtlinientherapien erweitert hat und befürworten bei entsprechenden Nachweisen der Wirksamkeit auch die zeitnahe Aufnahme von humanistischen Methoden.
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Gesundheit und Pflege
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Digitalisierung kann förderlich sein, aber beinhaltet auch die Gefahr der missbräuchlichen Nutzung sensibler Daten. Wie können Datennutzung im Sinne der Patient*innen und Gesundheitsdatenschutz miteinander vereinbart werden?
DIE LINKE lehnt digitale Anwendungen nicht ab, gerade im Bereich der psychischen Gesundheit kann sie zum Beispiel Barrieren abbauen und Adhärenz fördern. Zentrale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte können bei richtiger Ausgestaltung dazu beitragen, die Selbstbestimmung der Versicherten bzw. Patient*innen und die Versorgungsqualität zu verbessern.
Wir sehen aber verschiedene Entwicklungen mit Sorge. Die Digitalstrategie der Bundesregierung setzt unkritisch auf kommerzielle Anwendungen, bei denen weder Qualität noch Datenschutz ausreichend geprüft werden. Die nur grobe Steuerung der Patientenakte durch die Versicherten ist für uns datenschutzrechtswidrig. Durch die Hoheit der Krankenkassen über den Online-Zugang der Versicherten droht diese zu einem Spielball des Kassenwettbewerbs zu werden. Datenschutz und Datensouveränität der Versicherten sind nicht Hemmschuh, sondern für uns integrale Bestandteile der Digitalisierung.
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Gesundheit und Pflege
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Diese können - eingebunden in ein indikationsspezifisches Gesamtbehandlungskonzept – sinnvoll sein. Dagegen steht die Gefahr, dass die psychotherapeutische Leistung zur digitalen Ware für Unternehmen pervertiert. Wie wollen Sie das verhindern?
Wie bei allen anderen Verfahren muss der Patientennutzen bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) entscheidend sein für die Erstattungsfähigkeit. Wir kritisieren scharf, dass die Nutzenbewertung von DiGA weit hinter dem sonst üblichen Standard zurückbleibt. Hier spielen Industrieinteressen offensichtlich eine größere Rolle als die Bedarfe der Patient*innen. Für die LINKE ist klar, dass digitale Anwendungen ebenso wie andere Verfahren Potentiale und Risiken bergen, die ohne Skeptizismus und auch ohne Vorschlusslorbeeren wissenschaftlich belegt werden müssen.
Gerade bei DiGA mit Bezug auf psychische Gesundheit sehen wir die Gefahr, dass sie als Billigtherapie betrachtet und zur Reduktion der Ausgaben entsprechend bei den Versicherten angepriesen werden. Bei allen Potentialen von DiGA dürfen sie keinesfalls den Anspruch auf einen flächendeckenden Zugang zu klassischer Psychotherapie ersetzen und die Krankenkassen dürfen hier auch nicht zu Paralleldienstleistern werden.
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Gesundheit und Pflege
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Wie bewerten Sie die geplanten QS-Instrumente für die ambulante Psychotherapie, besonders mit Blick auf die Einführung von Methoden, die die Behandlung von Patient*innen mit ungünstigen Prognosen erschweren dürften, wie die Veröffentlichung eines Benchmarkings von Praxen?
Wir freuen uns, dass der Druck aus der Psychotherapeutenschaft, aber auch von der LINKEN dazu geführt hat, dass der Auftrag für eine „schweregradorientierte“ Rasterung von Psychotherapien letztlich doch nicht eingebracht wurde. Für uns ist die psychische Gesundheit und damit auch Psychotherapie zu vielfältig und individuell, als dass Pauschalierungen hier zur Qualitätssicherung beitragen könnten. Wir sehen auch die Nähe zu den von uns ebenfalls abgelehnten Diagnosegruppen (DRG) im Krankenhaus, die zu mehr Intransparenz und weniger Qualität geführt haben. Menschen sind aber keine genormten Maschinen und Psychotherapie ist kein Blinddarm-OP.
Der vermeintliche Qualitätswettbewerb, der durch eine Veröffentlichung von Behandlungsdaten ausgelöst werden soll, hat noch nie funktioniert. Nicht nur, dass Behandlungsqualität und Gesundheit kaum messbar sind. Die Veröffentlichung würde auch de facto Therapeut*innen benachteiligen, die die Behandlung schwer therapierbarer Menschen auf sich nehmen.
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Gesundheit und Pflege
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Wie wollen Sie die ausreichende Finanzierung für Studium und Weiterbildung und eine ausreichende Zahl an WB-Stellen in Kliniken sichern? Wie die Verfahrensvielfalt im Studium? Wie können die gesetzlichen Vorgaben zur Vergütung der PiA verbindlich umgesetzt werden?
DIE LINKE hat das neue Psychotherapiestudium grundsätzlich begrüßt und die Beendigung der ausbeuterischen Bedingungen für die Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) mit in den Mittelpunkt gestellt. Wir haben gefordert, dass die Verfahrensvielfalt in der Ausbildung gesichert werden muss, indem ein Rechtsanspruch auf die mögliche Spezialisierung auf mehrere Verfahren an den Universitäten vorgeschrieben werden soll. Nicht nur die psychodynamischen Verfahren, sondern auch die systemische Therapie und die humanistischen Methoden sollten Teil der wissenschaftlichen Ausbildung sein.
Wir kritisieren sehr, dass momentan (Stand Juni 2021) auf das spezialisierte Studium eine längere Weiterbildung folgen soll. Besser ausgebildete und approbierte Psychotherapeut*innen sollen nun 5 Jahre brauchen, was nichtapprobierte Psycholog*innen und Pädagog*innen zuvor in drei Jahren geschafft haben? Das ist für uns nicht hinnehmbar und macht die Vorteile des neuen Studiums in großen Teilen wieder zunichte.
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Gesundheit und Pflege
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Bei der Behandlung vieler schwer psychisch erkrankter Patient*innen ist die (Mit-)Behandlung durch Psychiater*innen oder Fachärzt*innen für psychosomatische Medizin notwendig. In beiden Arztgruppen gibt es eklatante Nachwuchsprobleme. Was gedenken Sie dagegen zu tun?
In der Medizin ist seit geraumer Zeit eine Entwicklung weg von der zuwendungsorientierten hin zu der technologisch orientierten Medizin zu beobachten. Nicht nur die Psychiater*innen und Psychosomatiker*innen, sondern auch Allgemeinärzt*innen haben mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Wir wollen die Fachrichtungen, in denen es schon jetzt oder absehbar zu Versorgungsproblemen kommt, explizit in den Ausbildungscurricula stärker vertreten sehen. Es ist zu prüfen, ob hier die Vergütungsverteilung der KVen entsprechend des Bedarfs angepasst werden kann, um Anreize für junge Ärzt*innen zu setzen, sich für diese Fachrichtungen zu entscheiden.
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