Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
DEUVET Bundesverband Oldtimer - Youngtimer e.V.
DEUVET
DEUVET Bundesverband Oldtimer - Youngtimer e.V.
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Oldtimer mit H-Kennzeichen und roter 07-Nummer sind von den Fahrverboten in Umweltzonen befreit. Sind Sie dafür, diese Regelung langfristig zu erhalten?
Nein. DIE LINKE begrüßt Umweltzonen, weil damit die Gesundheit vieler tausend Menschen in den dicht besiedelten Innenstadtbereichen geschützt wird. Ältere Fahrzeuge emittieren große Mengen der gesundheitsgefährdenden Feinstäube und Stickoxide. Deswegen bedauern wir die generelle Ausnahme für Oldtimer. Wir verstehen zwar durchaus, dass Sie dies als Vertretung der Oldtimerfahrenden anders sehen. Aber Reisebusunternehmen und Handwerker pochen mit ebenfalls guten Gründen auf eine generelle Befreiung – dann wären die Umweltzonen weitgehend wirkungslos. Uns geht es aber nicht um Fahrverbote, sondern um die Gesundheit der Menschen. Deswegen setzen wir auf die Nachrüstung von Fahrzeugen – bei den von VW und anderen Herstellern manipulierten Abgasreinigungssystemen auf Kosten der Hersteller.
Themen:
Kultur und Medien,
Verkehrspolitik
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Bei Fahrverboten in Innenstädten für Fahrzeuge mit Abgasklasseneinstufung schlechter als Euro 6 sollte der Oldtimer mit H-Kennzeichen davon befreit werden. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Nein, wir lehnen eine Befreiung für Oldtimer ab und verweisen auf die Antwort zu Frage 1. Nur saubere Fahrzeuge sollen dort fahren dürfen, wo die Gesundheit von Menschen gefährdet ist. Ausnahmen lehnen wir generell ab, ob nun für Oldtimer oder andere Fahrzeuge.
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Die Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen sollten verlängert werden. Siehe Bundestagsdrucksache 19/27760. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Wir haben uns bei der Abstimmung über den Antrag erhalten. Für viele Fahrzeuge wäre es sicher ausreichend, die Überprüfung auf fünf Jahre zu strecken. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die allermeisten Halter*innen von Oldtimern ihre Fahrzeuge so sorgfältig pflegen, dass sie von sich aus Mängel erkennen und abstellen, schon aus Eigeninteresse. Aber der Staat kann sich darauf nicht verlassen, dass dies wirklich ALLE so handhaben – bei Oldtimern ebenso wenig wie bei allen anderen Fahrzeugen. Denn trotz geringerer Fahrleistung und überwiegend vorsichtiger Fahrweise können Oldtimer Unfälle bauen und müssen deswegen verkehrssicher sein. Zudem kann sich mit dem Fahrzeugalter ja auch die Anfälligkeit der Bauteile erhöhen, weswegen fünf Jahre Abstand ein sehr langer Zeitraum sind.
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Die derzeitige Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen beträgt 191 € im Jahr. Das ist mehr als für durchschnittliche Alltagsfahrzeuge, die eine wesentlich höhere Jahresfahrleistung als Oldtimer (unter 2000 km/Jahr) haben. Würden Sie eine niedrigere Steuer für Oldtimer befürworten?
Nein, wir wollen die Kfz-Steuer für Oldtimer nicht senken. Wir geben zu bedenken, dass für Oldtimer einer höheren Kfz-Steuer auch Privilegien wie eben die Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen gegenüberstehen. Wir halten die Kfz-Steuer für die meisten Pkw zudem grundsätzlich eher für zu niedrig und wollen sie grundsätzlich reformieren, um einen Anreiz für kleinere und sparsame Fahrzeuge zu schaffen. Auch deswegen wäre die Senkung für eine spezielle Gruppe von Fahrzeugen derzeit ein falsches Signal.
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Für Fahrzeuge mit geringem Hubraum oder besserer Schadstoffklasse und historische Wohnwagen fällt bei H-Zulassung eine Steuer von 191 € an, obwohl die normale Steuer niedriger war. Dieser bisherige Steuerbetrag sollte auch bei H-Zulassung Bestand haben. Würden Sie das befürworten?
Ihr Anliegen ist grundsätzlich verständlich und nachvollziehbar. Dennoch halten wir eine Reform der Kfz-Steuer mit diesem Anliegen angesichts der geringen Zahl betroffener Fahrzeuge für nicht sachgerecht, zumal es die Steuergesetzgebung weiter verkomplizieren würde.
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Bei der Nutzung der roten 07-Nummer ist durch ein veraltetes Dokument (rosa Heft) die Fahrt zu Veranstaltungen in den europäischen Nachbarländern nicht möglich. Sind Sie für die Änderung des Dokuments auf das Format der EU-konformen Zulassungsbescheinigung 1?
Ja. Einer Änderung der Fahrscheinhefte mit dem Ziel, dass mit der 07-Nummer ins Ausland gefahren werden kann, stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
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Bestandsschutz der 07-Nummer bei Umzug. Dies wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Teilweise werden neue Fahrzeugprüfungen und Führungszeugnisse der Halter verlangt, obwohl sich am Status der Fahrzeuge und des Halters nichts geändert hat. Sind Sie für eine Harmonisierung?
Ja, dieses Anliegen unterstützen wir im Sinne einer Entbürokratisierung, so lange gewährleistet ist, dass die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen bei diesen Fahrzeugen erfüllt sind.
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Wir möchten eine Zusage erhalten, dass der Oldtimerbesitzer auch in Zukunft sein Fahrzeug uneingeschränkt entsprechend der Zulassung mit dem H-Kennzeichen nutzen kann. Wie ist Ihr Standpunkt dazu?
Ja. Wir planen keine Nutzungsbeschränkungen für Oldtimer – außer in den Umweltzonen der Städte bzw. bei emissionsbedingten Fahrverboten (s. Antworten auf Fragen 1 und 2). Aus Klimaschutzgründen, um die notwendige Klimaneutralität des Verkehrs zu erreichen, wird es aber perspektivisch (wohl erst nach 2030) erforderlich werden, dass Oldtimer vermutlich teurere synthetische Kraftstoffe tanken müssen, wenn die Fahrzeuge nicht auf Batterieantrieb umgerüstet werden können oder die Besitzer dies nicht wollen. Bezüglich des automatisierten Fahrens setzen wir uns gegen einen Zwang ein. Menschen müssen weiter die Wahlfreiheit haben, mit welchem Fahrzeug sie unterwegs sind. Eine Zukunft mit ausschließlich autonom und vollständig digitalisierten Fahrzeugen können wir uns deswegen nicht vorstellen.
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