Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutscher Jagdverband e.V.
Jagdverband
Deutscher Jagdverband e.V.
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Sehen Sie Änderungsbedarf im Bundesjagdgesetz (wenn ja: welchen?), wie sehen Sie die aktuellen forstlichen Herausforderungen (Wiederaufforstung und Waldumbau) im Zusammenhang mit dieser Diskussion und wie werden Sie dabei die Nutzerinteressen und die Belange der Wildtiere in Einklang bringen?
Der Zustand des Waldes ist besorgniserregend. Diese Entwicklung hat viele Ursachen: u.a. waldbauliche Versäumnisse, Personalabbau im Forst, Defizite in der Wild- und Waldforschung sowie klimawandelbedingte Ursachen. Vielerorts sind historisch hohe Wildbestände eine zusätzliche Herausforderung für die umso dringendere Beschleunigung von Waldumbau und Wiederbewaldung. In der Kulturlandschaft trägt der Mensch eine Mitverantwortung. Im Gemeinwohlinteresse muss ein Wildtiermanagement zum Entstehen des Zukunftswaldes beitragen, der auch für Wildtiere naturnähere Lebensbedingungen schafft. Die Änderung des BJagdG kann hierzu eine Stellschraube von vielen sein. Dazu gehört die Verankerung eines Erfolgsmonitorings als Grundlage der Bewertung der Einflussmöglichkeiten jagdlicher Mittel auf den Zustand des Waldes und dessen Einbeziehung in Fördertatbestände, u.a. durch Vegetations- und Verbissgutachten, Weisergatter zur Feststellung des Verjüngungspotentials sowie Lebensraumanalysen.
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Erachtet Ihre Partei eine Kürzung oder Erweiterung des Katalogs jagdbarer Arten (§ 2 BJagdG) oder der erlaubten Jagdmethoden (insbesondere Fangjagd, Baujagd, Beizjagd, Jagd auf Zugvögel) für erforderlich - wenn ja, welche und warum?
Nein. DIE LINKE hält es für geboten, die Liste der jagdbaren Tierarten regelmäßig zu prüfen mit dem Ziel, vor allem die Tierarten aufzuführen, die auf absehbare Zeit tatsächlich bejagt werden können, für die es eine sinnvolle Nutzung oder einen wildbiologisch ableitbaren Bejagungsgrund gibt. Dafür muss aus unserer Sicht auch die jagdliche Forschung personell und finanziell deutlich aufgewertet werden, damit Bestandsdynamiken und Konsequenzen für das Ökosystem Wald oder die Agrarlandschaft exakter bewertet werden können. Auch bei der Jagd gilt der Grundsatz, dass den Tieren keine unnötigen Leiden zugefügt werden dürfen. Das muss bei den erlaubten Jagdgeräten Grundvoraussetzung sein.
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Wie steht Ihre Partei zum Einsatz von tierschutzgerechten Fanggeräten für die Bejagung von Prädatoren (nicht nur beschränkt auf Artenschutzprojekte) und zur Eindämmung invasiver gebietsfremder Arten? Wie stellen Sie sich die Umsetzung des AIHTS-Abkommens (Abkommen über humane Fangnormen) vor?
Auch bei der Jagd auf Prädatoren gilt der Grundsatz, dass den Tieren keine unnötigen Leiden zugefügt werden dürfen. Aus diesem Grund bedeutet die Fallen- oder Baujagd eine besonders hohe Verantwortung, ist aber in bestimmten Fällen unverzichtbar, z.B. bei der Jagd auf invasive Arten oder Neozoen mit massiver Bedrohung der heimischen biologischen Vielfalt. Die Umsetzung des AIHTS-Abkommen muss Grundvoraussetzung für die sachgerechte Anwendung von Fangeräten sein. Das AIHTS-Abkommen ist ein wichtiger Schritt um international einheitliche Standards zu setzen. Jedoch müssen Lücken geschlossen werden u.a. durch eine verpflichtende Umsetzung im Bundesjagdgesetz. Fallen die den Anforderungen AIHTS nicht entsprechen müssen umgehend verboten werden. Eine regelmäßige Evaluierung des Abkommens und seiner Umsetzung muss gewährleistet werden.
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Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht Ihre Partei vor dem Hintergrund eines weiter zunehmenden Wolfsbestandes in Deutschland (u.a. Feststellung des "günstigen Erhaltungszustandes", Bestimmung eines Akzeptanzbestandes, Änderung in den Anhängen der FFH-Richtlinie, Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht)?
Der Wolf hat nach wie vor einen hohen EU-Schutzstatus, d. h., dass ein guter Erhaltungszustand erreicht werden soll. Das ist auch das Ziel von DIE LINKE. Mit der Evaluierung des Erhaltungszustands in unserem Land ist die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) beauftragt. Deutliche Vorteile nach Aufnahme des Wolfes ins sächsische Jagdrecht sind bislang nicht erkennbar. Das Naturschutzrecht lässt ganz klar Ausnahmen vom grundsätzlichen Schutzstatus für eine mögliche Bejagung bei Gefahr in Verzug zu oder wenn schwächere Methoden wie Vergrämen nicht ausreichen. Landesverordnungen setzen dieses Recht um. Wenn der gute Erhaltungszustand der Wolfspopulation erreicht ist, wird über eine Änderung des Schutzstatus‘ diskutiert werden.
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Wie sollen zunehmende Konflikte bei bislang streng geschützten Arten mit einer rasanten Bestandszunahme (wie z.B. Biber, Kormoran oder auch bestimmten Gänsearten) gelöst werden und welche Managementmaßnahmen sind aus Ihrer Sicht künftig notwendig?
Der Schutzstatus von Tieren ist zu respektieren, aber auch regelmäßig zu evaluieren. Konflikte zwischen Landnutzenden und Tierarten mit Schutzstatus sind durch klare, bundeseinheitliche Regelungen für einen Rechtsanspruch auf Förderung für notwendige Schutzmaßnahmen und Schadensausgleich, aber auch durch ein entsprechendes Management zu vermeiden. Förderungen und Entschädigungen sollen kostendeckend inklusive Arbeitskosten sein, unverzüglich und nicht unnötig bürokratisch ausgezahlt werden. Als Vorgabe können hier einzelne Landesverordnungen dienen.
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Wie werden Sie auf Bundesebene die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation unterstützen (u.a. Hilfe für Bundesländer, Unterstützung ehrenamtlicher Jägerschaft, Wildbretvermarktung in Krisenzeiten)?
DIE LINKE hat immer wieder und ab 2018 auch im Kontext des näher rückenden ASP offene Fragen zu notwendiger Unterstützung und Anreize zur Verringerung der historisch hohen Wildschweinpopulation thematisiert. Der Bund muss die betroffenen Länder solidarisch unterstützen. Eine bessere personelle Ausstattung der Veterinärbehörden ist nach dem ASP-Ausbruch im heimischen Schwarzwild umso dringender. Die Reduktion der Schwarzwildpopulation muss zur Vermeidung noch größerer Folgeschäden intensiviert werden. Dazu kann auch eine Arbeitsfreistellung für Jagdberechtigte erwogen werden. Eine Unterstützung der Vermarktung von Wildbret auch in öffentlichen Kantinen fordert DIE LINKE schon lange.
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Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die Pflichtmitgliedschaft der Jäger in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der gesetzlichen Unfallversicherung, aufzuheben und sich für eine Änderung des Sozialgesetzbuches stark machen? Wenn nein, warum nicht?
Nein. Grundsätzlich ist DIE LINKE für eine solidarische Finanzierung der Sicherungssysteme, das spricht für eine Pflichtmitgliedschaft. Allerdings teilen wir die Forderung, dass sie solidarisch ausgestaltet werden müssen. Da gibt es bei der SVLFG verschiedenen Nachbesserungsbedarf, den wir auch immer wieder thematisiert haben. Aufgrund der Selbstverwaltung muss das vor allem in der SVLFG selbst entschieden werden. Für eine Pflichtmitgliedschaft spricht auch, dass eine freiwillige Versicherung im Zweifel die gesetzliche Krankenversicherung zusätzlich belasten würde. Das ist gegenüber der Allgemeinheit die in die gesetzlichen Sicherungssysteme einzahlt nicht zu rechtfertigen. Ein Umbau zu einer Bürgerinnen-Versicherung, in die alle einzahlen, würde aber diese Diskussion erübrigen.
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Wie möchte Ihre Partei sicherstellen das die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft effektiv und nachhaltig gefördert wird und auch die Landwirtschaft sowohl ökologisch als auch ökonomisch davon profitiert (u.a. Akzeptanz der AUKM steigern, Anreizkomponenten in der GAP)?
Biodiversität in der Agrarlandschaft muss in der GAP als auch auf nationaler Ebene eine deutlich größere Rolle spielen. Die Berichte des Weltbiodiversitätsrat haben das immer wieder angemahnt. Für die GAP ab 2023 hat DIE LINKE biodiversitätsfördernde, einkommenswirksame Öko-Regelungen gefordert, damit Landwirtinnen und Landwirten leichter zusätzliche Umwelt- und Klimaleistungen erbringen können und der Anreizeffekt die nötige Dynamik erzeugt. AUKM und Öko-Regelungen müssen gut aufeinander abgestimmt werden um das Potential bestmöglich zu nutzen, sowohl für Agrarbetriebe als auch die Biodiversität. Bei der Ausgestaltung von Förderung sind auch jagdliche Belange zu berücksichtigen wie Jagdschneisen oder Lebensraumgestaltung für das Wild, zum Beispiel um Schäden durch Wild im Wald und auf dem Acker zu vermeiden, aber auch Risiken für das Wild zu reduzieren, zum Beispiel durch Schutz der Kitze bei Feldarbeiten oder durch Sicherung der Vernetzung der Lebensräume zum Beispiel durch Grünbrücken über Autobahnen.