Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.

BV unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. - Stimmen Sie den folgenden 8 Thesen zu?

1

Jugendliche sollen bei Bundestagswahlen ab 16 Jahren wählen dürfen.
DIE LINKE setzt sich sogar für eine Absenkung des Wahlalters in allen demokratischen Entscheidungsprozessen auf europäischer, Bundes-, Länder- und Kommunalebene. Das schließt das Wahlrecht für langfristig hier lebende Migrant:innen ein.

2

Geflüchtete Minderjährige sollen Anspruch auf Nachzug ihrer minderjährigen Geschwister haben.
Stimme zu. Das Recht auf Familiennachzug muss uneingeschränkt gelten – auch für »subsidiär« Schutzberechtigte. Bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten muss es ein Recht auf Nachzug der Geschwisterkinder geben.

3

Geflüchtete Kinder und Jugendliche sollen in ganz Deutschland von Anfang am regulären Schulunterricht teilnehmen dürfen / in Regelklassen unterrichtet werden.
Stimme zu. Der reguläre Schulzugang muss für geflüchtete Kinder so schnell wie möglich gewährleistet werden, unterstützt von besonderen Förderangeboten. Als eindeutigen Verstoß gegen die Kinderrechte bewerten wir, wenn es beispielsweise in Lagern wie den "Anker-Zentren" nur ein eingeschränktes Bildungsangebot in den Lagereinrichtungen speziell für Flüchtlingskinder gibt.

4

Für obdach- und wohnungslose junge Menschen soll ein bundesweites Netz an Wohnangeboten und Notschlafstellen eingerichtet werden.
Stimme zu. Obdach- und wohnungslose junge Menschen brauchen besondere Unterstützung und diese auch deutlich über das 18. Lebensjahr hinaus. Die LINKE setzt sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Festschreibung des so genannten Housing-First-Prinzips sowie eines Vorrangs des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) vor anderen Sozialgesetzbüchern insbesondere Hartz IV ein . Das SGB VIII muss in der Praxis konsequent angewandt werden und das regelmäßige Systemversagen in der Kinder- und Jugendhilfe im Umgang mit obdach- und wohnungslosen jungen Menschen bzw. Straßenkindern beendet werden. Wir wollen zielgruppenspezifische Angebote für besonders vulnerable Gruppen, wozu auch junge Menschen mit Fluchterfahrung zählen, stärken, in dem rechtlich klargestellt wird, dass diese Angebote sich an den realen Bedarfen vor Ort zu orientieren haben. Die individuelle Lage des jungen Menschen im Sinne der Lebensweltorientierung muss stärker berücksichtigt werden und der Zugang zu den Leistungen für junge Volljährige ist durch die Streichung der Defizitorientierung bedingungslos auszugestalten. Gleichzeitig müssen bestehende und bewährte Unterstützungssysteme der Jugendsozialarbeit, dazu zählt auch das Jugendwohnen. Dazu wollen wir das SGB VIII aktualisieren und Rechtsansprüche stärker formulieren.

5

Die Anerkennung der Elternschaft soll sich (weiterhin) am traditionellen Familienbild (Vater, Mutter, Kind) und am Abstammungsprinzip orientieren.
Stimme nicht zu. Es darf nicht sei, dass es für die Kinder zu Benachteiligungen kommt, etwa wenn sie in einen anderen Mitgliedstaat reisen oder dorthin ziehen und die Gefahr besteht, dass die ihnen als Kindern aus der Familienangehörigkeit erwachsenden Rechte (z. B. Unterhalt) nicht anerkannt werden. Dabei ist das Abstammungsprinzip, dass bereits im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht 2000 verändert wurde und sich darauf bezieht, dass auch Kinder nicht deutscher Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erlangen können, nicht relevant. Wir fordern ein Wahlverwandtschaftsrecht, in dem nicht nur (heterosexuelle) Paare Verantwortung füreinander übernehmen dürfen, sondern jede Gemeinschaft, die sich einander verbunden fühlt. Dies kann auch eine mehr als zwei Personen umfassende Beziehung meinen (zum Beispiel eine Mehrelternfamilie mit zwei lesbischen Müttern und zwei schwulen Vätern). Diesen Menschen ist ein umfangreiches Besuchsrecht im Krankheitsfall, Adoptionsrecht und Aussageverweigerungsrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden besondere Zuwendungen fällig, wenn ein Angehöriger (nach dem Wahlverwandtschaftsrecht) gepflegt werden muss oder sich Kinder in einer Wahlverwandtschaft befinden.

6

Deutschland soll in seiner Entwicklungszusammenarbeit Kinder und ihre Rechte in den Mittelpunkt der Strategien und Maßnahmen stellen und deutlich mehr Geld für den wirtschaftlichen Aufbau armer Länder bereitstellen.
Stimme zu. Kinder müssen in der Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit als handelnde Subjekte mit eigenen Rechten wahrgenommen werden. Die UN-Kinderrechtskonvention ist hierfür eine entscheidende Richtschnur. Wir wollen Entwicklung durch Gerechtigkeit und fordern nicht nur mehr Geld für den wirtschaftlichen Aufbau armer Länder, sondern wollen, dass sich Entwicklungszusammenarbeit an den Bedürfnissen der Menschen in den ärmeren Ländern orientiert - anstatt weiter vor allem den Interessen europäischer Unternehmen zu dienen.

7

Alle in Deutschland geborenen Kinder sollen (unabhängig von der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern) die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Stimme zu. Alle hier geborenen Kinder und Jugendlichen, deren Eltern dauerhaft im Land wohnen, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und ein Recht auf Mehrstaatlichkeit haben - ohne die Staatsbürgerschaft der Eltern ablegen zu müssen.

8

Geflüchtete Kinder und die Personen, die sie begleiten, sollen weiterhin an den EU-Außengrenzen zurückgewiesen werden können.
Stimmen nicht zu! Die Zurückweisung von Schutzsuchenden, seien es Kinder oder Erwachsene, an den EU-Außengrenzen ist schon nach geltendem Völker- und EU-Recht rechtswidrig. Dass dies dessen ungeachtet häufig geschieht, etwa durch rechtswidrige Pushbacks durch die griechische Küstenwache oder durch kroatische Grenzbeamte, ist ein Skandal und eine Schande für die EU. Wir sprechen uns auch gegen Pläne der EU-Kommission und der Bundesregierung aus, so genannte Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen vorzunehmen - wovon auch Kinder und Familien betroffen wären (nur Familien mit unter 12jährigen Kindern sollen ausgenommen werden). Unter den Bedingungen tatsächlicher oder faktischer Haft an den Außengrenzen sind keine fairen oder sorgfältigen Asylprüfungen möglich. Wir sind auch grundsätzlich gegen die Inhaftierung von Schutzsuchenden und gegen Hotspot-Konzepte, die einer Inhaftierung und Entrechtung von Geflüchteten nahe kommen. Mit dem vorrangig zu schützenden Kindeswohl sind solche Grenzverfahren unvereinbar.