Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Grundsteuer: Zeitgemäß!

Grundsteuer: Zeitgemäß!

Grundsteuer: Zeitgemäß!

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Wie könnte aus Ihrer Sicht die Besteuerung von Grund und Boden der Eindämmung der Bodenspekulation, der Abschöpfung leistungsloser Wertsteigerung und der Bereitstellung von Boden für die Bebauung dienen?
Es braucht eine umfassende Steuerreform, um Bodenspekulation zu bekämpfen. Wir wollen die leistungslosen Gewinne aufgrund von steigenden Grundstückspreise abschöpfen. Die Erträge sollen in die kommunalen Haushalte fließen. Wir werden dazu die Debatte der 1970er Jahre um eine Bodenwertzuwachssteuer aufgreifen und weiter diskutieren. In jedem Fall fordern wir, dass Immobilien nach 10 Jahren nicht länger steuerfrei verkauft werden dürfen. Derzeit ist das für Privatpersonen möglich. Nötig ist weiterhin eine Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke, die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten sowie die weitgehende Steuerbefreiung für kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen im Rahmen einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Die Steuervermeidung durch Verkäufe von Grundstücken als Sharedeals muss verhindert werden.

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Wie bewerten Sie die Modelle „Bodenwertsteuer“ und „wertunabhängige Flächensteuer“ und welches Modell für die Grundsteuer befürworten Sie?
DIE LINKE favorisiert auf alle Fälle wertabhängige Modelle. Eine wertunabhängige Flächensteuer lehnen wir u.a. aus Gerechtigkeitsgründen ab. Wir haben ein eigenes Modell zur Grundsteuer-Reform vorgelegt, mit dem Mieter:innen entlastet, Kommunen vor Steuerausfällen geschützt und Grundstücks- bzw. Bodenspekulation bekämpft werden soll (Positionspapier: https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/2018/180910_Positionspapier_zur_Reform_der_Grundsteuer_Fraktion_DIE_LINKE_im_....pdf). Darin haben wir uns u.a. für das Verkehrswertmodell ausgesprochen. Dieses enthält eine starke Bodenwertkomponente, geht durch die Einbeziehung des Gebäudewerts aber noch darüber hinaus, ist aus unserer Sicht noch genauer und gerechter.

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Inwieweit halten Sie eine bundeseinheitliche Senkung der Grunderwerbsteuer für sinnvoll und sollten dabei bestimmte Erwerbsfälle (z.B. selbstgenutztes Eigentum, gemeinwohlorientierte Nutzung) begünstigt werden?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, weswegen die ländereigenen Steuersätze nicht bundeseinheitlich geregelt und so z.B. gesenkt werden können. Im Rahmen der Grunderwerbsteuer ist das primäre Anliegen der LINKEN, Steuervermeidung durch Share Deals zu bekämpfen. Wir haben dazu auch ein Konzept vorgelegt (https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Positionspapiere/2019/190514_Positionspapier_Fraktion_Share_Deals.pdf). Darin fordern wir u.a. die Einführung eines quotalen Besteuerungssystems ab einer Mindestbeteiligung von über 50 Prozent und mit weiteren Beteiligungsschwellen in 10er-Schritten (60%, 70% etc.). Wenn steuervermeidende Share Deals im Rahmen der Grunderwerbsteuer bekämpft und deutlich ausgebremst wurden, stehen wir einer Grunderwerbsteuersenkung gerade im Bereich der Gemeinwohlorientierung offen gegenüber.