Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.

Gehörlosen-Bund

Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.

1

Was wollen Sie tun, um die gesundheitliche Versorgung gehörloser Menschen zu verbessern, z. B. Zugang zu allen wichtigen Informationen von verschiedenen Bundesministerien in Deutscher Gebärdensprache, Einrichtung einer Corona- bzw. Gesundheitshotline für gehörlose Menschen etc.?
Das Gesundheitswesen wollen wir konsequent von Barrieren befreien. Das bedeutet nicht nur, Hindernisse beim Zugang zu Arztpraxen, Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zu beseitigen, sondern auch, Untersuchungstechniken und Kommunikation den besonderen Bedürfnissen von älteren Patient*innen und Menschen mit Behinderung anzupassen. Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetschung, verständliche Patienteninformationen sowie entsprechende Beratungsleistungen müssen selbstverständlich werden. Um medizinischem und pflegerischem Fachpersonal mehr Sicherheit im selbstverständlichen, bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu vermitteln, setzen wir uns für die Implementierung spezieller Module in Aus-, Fort- und Weiterbildung ein. Diese sind von fachkundigen Peerkräften durchzuführen. Die Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderung in der Pflege und in (teil-) stationären Einrichtungenmüssen garantiert werden. Dies schließt auch die Mitnahme persönlicher Assistenz zu medizinischen Untersuchungen und stationären Krankenhausaufenthalten sowie zum Besuch von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ein, auch wenn diese nicht über das Arbeitgebermodell organisiert wird. Darunter zählen wir auch Gebärdensprachdolmetschung.

2

Wollen Sie das Telekommunikationsgesetz nachbessern, sodass gehörlose Endnutzer einen Zugang zu Notdiensten (direkte Echtzeitkommunikation per Textchat und Videotelefonie in Gebärdensprache) haben müssen, der dem Zugang für andere Endnutzer, die die Nummer 112 anrufen, funktional gleichwertig ist?
DIE LINKE will einen bundesweiten, barrierefreien Notruf entwickeln und den barrierefreien Zugang zum Notrufsystem für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen festschreiben. Auch ist dabei das Recht auf angemessene Vorkehrungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu garantieren. Hierbei ist dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und eine barrierefreie Notruf-App zu entwickeln und flächendeckend einzurichten.

3

Wie wollen Sie für bimodale und bilinguale Bildungsangebote mit Gebärdensprache sowie für die Anerkennung und Verankerung der Deutschen Gebärdensprache als Unterrichtsfach an den Schulen für Hörbehinderte und als Wahlpflichtfach im Bereich der Fremdsprachen an den allgemeinbildenden Schulen sorgen?
Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung und das Recht auf das gemeinsame Lernen in einer Regelschule gehört in jedes Schulgesetz. DIE LINKE will barrierefreie Schulen für alle Kinder schaffen, die sich nicht nur auf die baulichen Bedingungen konzentrieren. Sie müssen über adäquate Ausstattung und Qualifizierung bei Personal, Assistenzleistungen, Lehr- und Lernmitteln sowie sonstigen Hilfsmitteln für jedes Kind verfügen. Wir wollen ein Zwei-Lehrer*innen-System umsetzen, als eine der Rahmenbedingungen, mit der wir Förderschulen überflüssig machen. Inklusion darf nicht davon abhängig gemacht werden, wie viel sie kostet. Bund, Länder und Kommunen müssen ein Investitionsprogramm »Inklusive Bildung« auflegen, um Bildungseinrichtungen umfassend barrierefrei umzubauen und auszustatten. DIE LINKE will eine inklusive Schule, in der alle Kinder und Jugendlichen willkommen sind und gemeinsam mit- und voneinander lernen. Auch Angebote in Deutscher Gebärdensprache sollten gefördert werden.

4

Werden Sie die monatliche Ausgleichsabgabe auf mindestens 750 Euro pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz anheben und die bedarfsgerechten Arbeitsassistenzleistungen weiter verbessern, um gehörlosen Menschen gleiche Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern?
Ja. Die Ausgleichsabgabe wollen wir deutlich anheben. Alle Regelungen sollen beseitigt werden, die es Unternehmen ermöglichen, die Zahlung der Ausgleichsabgabe zu reduzieren und so die Beschäftigungspflicht faktisch auszuhebeln. Wir stellen sicher, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nur für die Schaffung und Sicherung inklusiver Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwendet werden. Assistenzleistungen, auch die Arbeitsassistenz sind aus Steuermitteln zu finanzieren und bedarfsdeckend sowie unbürokratisch zu garantieren. Menschen mit Behinderungen sind wegen fehlender Barrierefreiheit und anderer Diskriminierungen überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen. DIE LINKE will einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen. Die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Unternehmen muss wieder auf sechs Prozent angehoben und konsequent umgesetzt werden. Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit müssen gezielt auch Menschen mit Behinderungen einschließen.

5

Wie wollen Sie die Dolmetscherleistungen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch zur sozialen Teilhabe (§76-84 SGB IX) im sozialen und ehrenamtlichen Bereich finanzieren? Wollen Sie die Formulierung „aus besonderem Anlass“ in § 82 SGB IX „Leistungen zur Förderung der Verständigung“ streichen?
Ja. Wir wollen ein garantiertes Recht auf persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen für ein selbstbestimmtes Leben in Arbeit, Bildung, Wohnen, Freizeit, Familie und Elternschaft sowie im Ehrenamt. Assistenzleistungen sind Teilhabeleistungen, zu denen wir auch die notwendige Verdolmetschung in Deutsche Gebärdensprache zählen. Wir wollen, dass die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen bedarfsdeckend sowie einkommens- und vermögensunabhängig in allen Lebensbereichen nach bundesweit einheitlichen Kriterien und durch Bundesmittel finanziert werden. Auch wollen wir ein Teilhabegeld einführen.

6

Wie steht Ihre Partei zu unserer Forderung, die Deutsche Gebärdensprache – neben den sieben bisher anerkannten Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland – als kulturelle Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anzuerkennen?
DIE LINKE betrachtet Regional- oder Minderheitensprachen als Ausdruck des kulturellen Reichtums und möchte Deutsche Gebärdensprache entsprechend anerkennen und auch entsprechende Angebote in Schulen fördern.

7

Wollen Sie das Behindertengleichstellungsgesetz novellieren, um die Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privatwirtschaftlichen Bereich zu verankern, Rechtsschutzmöglichkeiten und Feedbackmechanismus auszubauen und die finanziellen Ressourcen für die Partizipationsförderung (§ 19 BGG) zu erhöhen?
Ja. Öffentliche Investitionen und Fördergelder müssen an das Kriterium der Barrierefreiheit gebunden werden, unter anderem bei Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und Umbaumaßnahmen. Auch die Privatwirtschaft muss umfassende Barrierefreiheit ermöglichen. Wir wollen dazu verbindliche und wirksame Regelungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie in alle ebenfalls betroffenen Gesetze aufnehmen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß UN-BRK verpflichtet werden. Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, damit Antidiskriminierungsverbände klagen können.

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Was planen Sie in Bezug auf die Behindertenpolitik in der 20. Legislaturperiode? Wie werden Sie die Partizipation an Gesetzgebungsverfahren sicherstellen bzw. stärken, insbesondere hinsichtlich einer fairen Abgabefrist der Stellungnahmen und in Bezug auf die Beteiligung an der Anhörung?
DIE LINKE will ein Land, in dem alle Menschen gleichberechtigt zusammenleben und an den demokratischen Entscheidungen beteiligt werden. Daher fordern wir die Erarbeitung von transparenten Kriterien für barrierefreie und wirksame Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen/Verbände zusammen mit diesen selbst. Diese Kriterien müssen danach gesetzlich verbindlich festgeschrieben werden. Wir wollen, dass alle Wahllokale und der Zugang zu allen Wahlinformationsmaterialien und -unterlagen (z.B. Leichte Sprache oder Gebärdensprache) barrierefrei ausgestaltet werden. Wo keine umfassende Barrierefreiheit nach Prüfung aller Möglichkeiten zu erreichen ist, müssen bedarfsdeckende Assistenz-/Unterstützungsangebote geschaffen werden, um die Nutzbarkeit und den Zugang zu garantieren.