Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

LiveMusikKommission e.V.

LiveMusikKommission

LiveMusikKommission e.V.

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Die Kulturbranche wurde schwer von der Krise getroffen. Wie steht ihre Partei zur Verstetigung der Clubprogramme und zum Ausbau der Festivalförderungen auf Bundesebene?
Club- und Festivalkultur ist ein wichtiger und wertvoller Teil unserer Kultur. Es geht um Freiräume, in denen Menschen Musik genießen, tanzen und feiern können. Deshalb wollen wir die Club- und Festivalkultur fördern und erhalten. Das Clubsterben ist Teil des Ausverkaufs der Städte, wir wollen es stoppen. Clubs sind deshalb als Kultur anzuerkennen und mit anderen Kulturstätten gleichzustellen, insbesondere im Steuer- und Baurecht. Die Festivalförderung wollen wir ausbauen. Die Clubprogramme der Bundesregierung wollen wir verstetigen, bis diese wieder das wirtschaftliche Niveau von vor März 2020 erreicht haben.

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Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, dass für die Schaffung zielgenauer und schneller Hilfsprogramme kaum bis wenig Daten der Veranstaltungsbranche verfügbar waren. Wie sieht Ihre Partei die Notwendigkeit der Unterstützung von regelmäßigen Erhebungen struktureller Kennzahlen von Clubs- & Festivals?
Wir haben während der Pandemie gemerkt, dass viele Daten für die Kultur- und Kreativwirtschaft fehlen. Daher unterstützen wir regelmäßige Erhebungen von strukturellen Kennzahlen von Clubs und Festivals. Es ist gut, dass die Pandemie zum ersten Mal dazu führte, dass eine bundesweite Clubstudie mit Steuermitteln finanziert wurde. Die Daten müssen aber fortan regelmäßig erhoben werden. Darüber hinaus brauchen wir qualitative Erhebungen der Lebenswirklichkeit von Kulturarbeiter:innen. Daher fordern wir, in Form einer Sondererhebung kreativer Erwerbstätigkeit im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) diese Datenlücke zu schließen.

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Die Sicherung von Kulturräumen im Sinne der funktionsgemischten, nachhaltigen Stadt, entsprechend der Neuen Leipzig Charta, muss Ziel für den Erhalt und die Stärkung der Musikinfrastruktur sein. Wie sieht Ihre Partei eine jährliche finanzielle Unterstützung für die Bundesstiftung LiveKultur?
Clubs und kleine Bühnen waren schon vor Corona durch Spekulation und den Ausverkauf der Städte bedroht. Es ist der LINKEN ein wichtiges Anliegen diese Orte der Kultur und Vielfalt zu erhalten. Für nachhaltige und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung, so wie sie auch die Neue Leipzig Charta skizziert, sind kulturelle Räume jenseits von reinen Verwertungsinteressen auch in Zukunft wichtig neu zu schaffen. Einen Beitrag dazu liefert die Bundesstiftung LiveKultur und die unterschiedlichen Kulturfonds. Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass diese Struktur essentiell war, um die Corona-Hilfen an die Kulturmacher:innen weiterzugeben. Zudem machen die Kulturfonds wichtige Lobbyarbeit. Es ist daher sinnvoll wenn der Bund die Bundesstiftung LiveKultur finanziell unterstützt und auf die dort gebündelte Expertise zurückgreift. Es gibt aber noch weitere Hebel, an denen wir - etwa baurechtlich - seitens des Bundes ansetzen müssen. Wir fordern, Kulturschutzgebiete zu schaffen, um bestehende Clubs vor Verdrängung zu schützen und die Ansiedlung neuer Clubs auch in Innenstädten zu ermöglichen. Außerdem brauchen wir endlich einen mietrechtlichen Schutz für Gewerbe und kulturelle Einrichtungen etwa durch Regelungen zur Begrenzung von Mieterhöhungen für Gewerberäume und die Verbesserung des Kündigungsschutzes.

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Wie stehen Sie zu Schallschutzfonds zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Kultur und heranrückender Wohnbebauung? Halten Sie verpflichtende Regeln zum “passiven Schallschutz” für geeignet und wie stehen sie zu einer Änderung der TA Lärm?
Der maßgeblich durch die LINKE vorangebrachte und vom Berliner Senat umgesetzte Schallschutzfonds hat Clubs und Livespielstätten unterstützen können. So gibt es weniger Grund zu Beschwerden und die Kulturräume werden von den enormen Kosten entlastet. Schallschutzfonds sind ein Erfolgsmodell, das wir nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bund fordern. Als LINKE wollen wir einen Bundeslärmschutzfonds einrichten, um Lärmschutzmaßnahmen an und um Clubs zu finanzieren. Gerade für heranrückende Bebauung oder neue Eigentümer in der Nachbarschaft, sehen wir das Gebot der Rücksichtnahme auf kulturelle Infrastruktur als wichtig an. Häufig werden lebendige Nachbarschaften zerstört. Schon jetzt gibt es kommunale Planungsinstrumente für regulierende Eingriffe. Es wird zu selten genutzt und reicht nicht aus. Das sogenannte Agent-of-change-Prinzip in London besagt, dass Investoren selbst für den Immissionsschutz in der Nähe lauten Gewerbes oder Clubs sorgen müssen. Wir fordern dieses Prinzip im Baurecht zu verankern. Eine darüber hinausgehende Modernisierung der TA Lärm hält DIE LINKE für dringend geboten. Sowohl die Dezibelgrenzwerte sind zu bestimmten Anlässen oder Zonen zu erweitern, als auch die Messweise dem Stand des baulichen Immissionsschutzes anzupassen und passiven Schallschutz zu ermöglichen.

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Würden Sie sich vor dem Hintergrund einer Wiederbelebung des stark geschädigten Kulturbereichs für Open-Air-Veranstaltungen einsetzen und dass es für die Jahre 2022, 2023 und 2024 eine Ausweitung der sogenannten „Seltenen Ereignisse" nach der Freizeitlärm-Richtlinie, selbst in den Abendstunden gibt?
Ja. Der Kulturbereich ist während der Pandemie stark geschädigt worden. Das aufgestaute Programm wird nicht einfach nachzuholen sein, während der kreative Nachwuchs nun schon sehr lange wartet, sich vor Publikum zu präsentieren. Auch ist das Bedürfnis an Kultur größeren Teilen der Gesellschaft bewusst geworden. Nach eineinhalb Jahren im Corona-Ausnahmezustand ist auch die Akzeptanz für über die üblichen Einschränkungen hinausgehende Veranstaltungen gewachsen. Gerade die anhaltenden Einschränkungen in geschlossenen Räumen verschieben den Fokus auf nur halbjährig mögliche Popen-Air-Veranstaltungen. Die Freude, sich wieder Liveauftritte anschauen und zu tanzen ist groß und kann über vergangene und kommende Entbehrungen hinweghelfen. Deshalb befürwortet DIE LINKE eine vorübergehende und experimentelle Ausweitung der sogenannten Freizeitlärmrichtlinie und die Anwendung der Ausweisung "Seltener Ereignisse" für Festivals und andere Open-Air-Kultur. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE auch dafür ein, passende öffentliche Flächen identifizieren und vermehrt für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.

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Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat sich 2020 für eine als Drug-Checking bekannte Analyse von Partydrogen auch in Deutschland ausgesprochen. Wie beurteilt Ihre Partei die Zulassung, auch des „mobilen Drugcheckings“ – Verfahrens, unter anderem in Spielstätten und auf Eventflächen?
DIE LINKE hat sich seit langem für Drugchecking-Projekte ausgesprochen und sie auch bereits durchgesetzt, etwa im Land Berlin. Drugchecking ist für uns nicht nur eine Möglichkeit, die Gesundheitsgefährdung aufgrund von verunreinigten Drogen zu reduzieren. Es ermöglicht auch, sich ein zuverlässigeres Bild vom Konsumgeschehen zu machen und es erschließt Konsumentengruppen für Präventionsangebote, die ansonsten wenig erreichbar sind (z.B. Clubszene). Daher befürworten wir ausdrücklich auch aufsuchende, mobile Testangebote neben der Testmöglichkeit etwa über Einrichtungen der Drogenhilfe. Auf Bundesebene wollen wir eine gesetzliche Klarstellung im Betäubungsmittelgesetz, dass Drugchecking von den Strafvorschriften ausdrücklich ausgenommen wird. Dies würde es Ländern und Kommunen ermöglichen, entsprechende Initiativen zu starten bzw. zu genehmigen. Zudem fordern wir evaluierte Modellprojekte in Finanzierung des Bundes.

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Es bedarf Regelungen zur Scheinselbstständigkeit in der Veranstaltungswirtschaft. Projektarbeit im Veranstaltungswesen muss von dem Verdacht auf Scheinselbständigkeit freigesprochen werden. Zur Projektarbeit zählen u.a. Tätigkeiten in Tontechnik und Bühnenbild. Sieht Ihre Partei hier Handlungsbedarf?
Ja. Grundsätzlich befürworten wir, zum Schutz der BeschäftigtenScheinselbstständigkeit zu verhindern - etwa mit Blick auf die soziale Absicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche oder den Kündigungsschutz. Dabei darf echte Selbstständigkeit natürlich nicht behindert werden.DIE LINKE macht sich deshalb für klarere Regeln stark. So sollte es wieder - wie bis Ende 2002 - eine widerlegbare Vermutungsregelung und klare Kriterien geben, wann genau von abhängiger Beschäftigung auszugehen ist.

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Wie steht ihre Partei der Forderung gegenüber, den Bundesanteil an der Finanzierung der Künstlersozialversicherung auf mindestens 50% zu erhöhen, damit sich die versicherten Künstler:innen sowie die abgabepflichtigen Unternehmen besser von den Folgen der Pandemie erholen können?
Die Corona-Pandemie hat ganz klar gezeigt, dass wir eine bessere soziale Absicherung von Kulturarbeiter:innen benötigen. Wir wollen daher die KSK erhalten und reformieren. Um einen niedrigen KSK-Abgabesatz zu stabilisieren, wollen wir den Bundeszuschuss auf mind. 25 Prozent erhöhen. Und wir fordern, dass die Verdienstobergrenze für "nicht-künstlerische oder publizistische" Tätigkeiten dauerhaft angehoben wird. Wir wollen aber auch verhindern, dass die Auftraggeber:innen bzw. Arbeitgeber:innen ihren sozialen Verpflichtungen nicht nachkommen und diese auf die Solidargemeinschaft abwälzen. Deshalb möchten wir an der Arbeitslosenversicherung ansetzen und diese für Selbstständige so reformieren, dass sich Beitragsbemessung und Leistung an dem tatsächlichen Einkommen orientiert. Wir wollen alle Freischaffenden, Selbständigen und unständig Beschäftigten in Kunst und Kultur obligatorisch in den Schutz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einbeziehen, dabei muss selbstverständlich eine Überlastung durch den Arbeitslosenversicherungsbeitrag verhindert werden.