Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Paritätischer Gesamtverband

Paritätischer GV - Wohnungspolitik

Paritätischer Gesamtverband

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Was sind die Vorschläge Ihrer Partei, um die vielerorts angespannten Wohnungsmärkte zu entspannen und um zur Schaffung von günstigem Wohnraum für die gesamte Bevölkerung beizutragen?
Die hohen Mieten, der Niedergang des sozialen Wohnungsbaus und der überwiegende Neubau teurer Miet- und Eigentumswohnungen haben dazu geführt, dass Gering- und Durchschnittsverdienende vielerorts kaum noch bezahlbare Wohnungen finden. Hier hat der Markt versagt. Deshalb wollen wir Mieten mit harten Obergrenzen deckeln, Wohnungen zurück in öffentliches Eigentum bringen, Spekulation bekämpfen, sozialen Wohnungsbau fördern und die Immobilienwirtschaft gemeinnützig machen. Konkret heißt das: Damit nicht weiter günstige Wohnungen verloren gehen, fordern wir einen Mietenstopp für bestehende Mietverträge in angespannten Wohnungsmärkten, einen Mietendeckel um bereits überhöhte Mieten abzusenken und ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Große Wohnungskonzerne, die systematisch Mietwucher betreiben, wollen wir vergesellschaften. Immobilien- und Hedgefonds wollen wir die Zulassung entziehen. Zudem wollen wir den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau stärken und im ersten Schritt ein Rettungsprogramm für den sozialen Wohnungsbau auflegen. Kommunen sollen durch ein erweitertes Vorkaufsrecht sowie durch die Möglichkeit flächendeckender Vorgaben für den sozialen Wohnungsbau besseren Zugriff auf Bauland erhalten.

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Wie wollen Sie zur Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit beitragen?
Wohnungslosigkeit ist ein Skandal, den sich eine reiche Gesellschaft nicht leisten darf. Die LINKE hat bereits vor Jahren ein umfassendes Konzept zur Abschaffung der Wohnungslosigkeit vorgelegt, wie es auch das EU-Parlament jetzt gefordert hat. Durch ein öffentliches Wohnungsprogramm über 15 Milliarden Euro im Jahr wollen wir bis zu 250.000 Sozialwohnungen pro Jahr schaffen. Das Wohngeld sowie die Leistungen für die Kosten der Unterkunft wollen wir erhöhen und auch EU-Bürger*innen zugänglich machen. Den Spielraum für Mieterhöhungen wollen wir deutlich einschränken. Lücken im Kündigungsschutz, etwa bei Mietschulden und bei Eigenbedarfskündigungen, wollen wir schließen und Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit verbieten. Das Recht auf Wohnen muss ins Grundgesetz. Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung, um ein flächendeckendes Netz von Präventionsstellen gegen den Wohnungsverlust zu schaffen und Programme umzusetzen, die die Menschen nach dem Prinzip "Housing First" von der Straße holen.

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Wie stehen Sie zu der Forderung, dass mindestens 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr zu schaffen sind und dass der Bund den öffentlich geförderten Wohnungsbau jährlich mit ca. 6 Milliarden Euro unterstützen sollte, um den Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen zu decken?
Wir unterstützen diese Forderung! Bundesweit fehlen rund 5 Millionen Sozialwohnungen. Weil zuletzt nur rund 25.000 Sozialwohnungen im Jahr gebaut wurden, aber gleichzeitig jedes Jahr etwa 75.000 aus der Bindung fallen, wird Lücke zwischen Bedarf und Angebot immer größer. Deshalb will DIE LINKE ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild auflegen, das jährlich 15 Milliarden Euro in den sozialen, gemeinnützigen sowie in den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau investiert. Auf diese Weise können im Jahr bis zu 250.000 Sozialwohnungen und weitere 175.000 kommunale und genossenschaftliche Wohnungen entstehen oder langfristig gesichert werden. Durch diese Investitionen kann ein nicht-profitorientierter Wohnungssektor entstehen, der Menschen mit geringen und durchschnittlichen Einkommen ein sicheres und bezahlbares Zuhause bietet. Gleichzeitig sinken so mittelfristig die Kosten für Mietzuschüsse durch das Wohngeld oder die Kosten der Unterkunft, die auf einem historischen Höchststand angelangt sind.

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Was sind Ihre Vorschläge, um mehr barrierefreien Wohnraum sowie nachrüstbaren und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnraum zu schaffen?
Umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen ist eine Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und altersbedingten Beeinträchtigungen. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf volle soziale Teilhabe, der auch den Anspruch auf barrierefreies Wohnen enthält sowie die Herstellung von Barrierefreiheit als Gemeinwohlziel und als Teil einer angemessenen Wohnraumversorgung gesetzlich verbindlich im Baugesetzbuch sowie in den Bauordnungen der Länder festschreiben. Im Rahmen des von uns geforderten öffentlichen Wohnungsbauprogramms soll ein bedarfsdeckender Anteil barrierefreier Wohnungen entstehen.

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Unterstützen Sie die Forderung nach der Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit?
Ja, vorbehaltlos. Die Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit im Jahr 1990 war ein schwerer Fehler in der Wohnungspolitik, der für den aktuellen Niedergang des sozialen Wohnungsbaus, aber auch für den Aufstieg der großen, börsennotierten Wohnungskonzerne maßgeblich verantwortlich ist. Wir haben bereits im Jahr 2016 ein detailliertes Konzept in den Bundestag eingebracht, um durch öffentliche Investitionen, Steuervergünstigungen und einem bevorzugten Zugang zu Grundstücken einen dauerhaft gemeinnützigen, nicht profitorientierten Wohnungssektor aufzubauen. Leider hat die schwarz-rote Koalition auch in dieser Wahlperiode unsere Vorschläge für eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit wiederholt abgelehnt.

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Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass soziale Einrichtungen wie bspw. Senioren- oder Jugendtreffs, Kindergärten oder Beratungsstellen als Gewerbemieter*innen vor Verdrängung geschützt werden?
Ja. Wir kämpfen seit Jahren für ein soziales Gewerbemietrecht, dass die Wild-West-Methoden bei der Vermietung von Räumen an Kleingewerbe, Kindergärten, soziale Einrichtungen, Kulturorte, Gastronomie und Handwerksbetriebe beendet. Da es hier noch nicht einmal einen gesetzlichen Kündigungsschutz und keinerlei Regulierungen zur Miethöhe gibt, sind diese für die Nahversorgung, sozialen Zusammenhalt und kulturelles Leben essenzielen Läden und Einrichtungen oft die ersten, die verdrängt werden. Deshalb fordern wir einen Gewerbemietendeckel sowie einen Kündigungsschutz und ein Recht auf Vertragsverlängerung zu gleichen Bedingungen.

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Wird sich Ihre Partei für die Einführung einer Klima- und Energiekomponente im Wohngeld einsetzen, um Wohngeldhaushalten zu ermöglichen, Wohnungen mit höheren Energiestandards anzumieten bzw. die Wohnungen nach energetischen Sanierungen zu behalten sowie sie bei ihren Energiekosten unterstützen?
Ja. Der Klimawandel ist eine soziale Frage und eine gesellschaftliche Aufgabe. Um die 1,5-Grad-Grenze zu halten, muss die Sanierungsquote im Gebäudesektor deutlich steigen. Gleichzeitig darf das Wohnen in sanierten Wohnungen nicht das Privileg von Vermögenden und Besserverdienenden sein. Deshalb wollen wir die Modernisierungsumlage abschaffen, die zu teuren und ökologisch unsinnigen Modernisierungen einlädt, und stattdessen die Mietsteigerung auf die Höhe der Einsparung bei Heizung und Warmwasser begrenzen. Zugleich wollen wir einen bundesweiten Klimacheck aller Gebäude bis 2025 und ein Sofortprogramm für eine klimagerechte und sozialverträgliche Erneuerung von Siedlungsbauten für eine deutliche Erhöhung der öffentlichen Förderung. So ist Klimaschutz ohne Mieterhöhung möglich. Menschen mit geringen oder ohne eigenes Erwerbseinkommen wollen wir durch eine Klimakomponente beim Wohngeld und bei den Kosten der Unterkunft zusätzlich entlasten. Das Wohngeld soll auf Basis der Bruttowarmmiete gezahlt und um eine Komponente für Stromkosten erweitert werden. Die Heiz-, Warmwasser- und Stromkostenkomponente soll im Wohngeld zu einer Energiekostenkomponente (»Klimawohngeld«) zusammengeführt werden. So wird Energiearmut verhindert. Energiesperren für einkommensarme Haushalte wollen wir verbieten.

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In der Grundsicherung werden nur „angemessene“ Mieten übernommen. Sie sind meist zu gering bemessen. Dadurch finden die Menschen keinen Wohnraum oder kriegen nicht alle Wohnkosten erstattet. Wie sollen Wohnkosten in der Grundsicherung berechnet werden, um tatsächliche Mietpreise widerzuspiegeln?
Wir teilen die Kritik, dass die Wohnkosten in der Grundsicherung oft viel zu niedrig sind, sodass die Betroffenen sich die Miete vom Munde absparen. Die Beträge wollen wir daher so berechnen, dass entsprechender Wohnraum tatsächlich und ausreichend verfügbar ist. Dafür sind insbesondere Angebots- und Neuvertragsmieten einzubeziehen, in angespannten Wohnungsmärkten auch Wohnungen mit mittlerem Standard. Außerdem sollen die Mitgliedsbeiträge in Mieter*innenvereinen übernommen werden, damit überzogene Mieten abgesenkt werden können. Dies fordert DIE LINKE als Sofortmaßnahmen. Danach wollen wir die Grundsicherung durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.200 Euro pro Monat ersetzen. Sie gilt für Erwachsene ohne hinreichendes Einkommen und Vermögen. In angespannten Wohnungsmärkten werden auch höhere Wohnkosten übernommen. Die teilweise Pauschalierung bildet u.a. ab, dass in Regionen mit niedrigen Mieten meist die Infrastruktur schwächer ist und Wege für soziale Teilhabe teurer sind