Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

pro familia Bundesverband

pro familia BV

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1

Was planen Sie, um weiterhin digitale und analoge Beratungsangebote wie zum Beispiel die telefonische und videobasierte §219-Beratung nach Ende der Pandemie dauerhaft zu gewährleisten?
DIE LINKE fordert die Verankerung eines Rechts auf umfassende und auf Wunsch anonyme Beratung zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung sowie zu allen eine Schwangerschaft oder den Wunsch zur Beendigung einer Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührende Fragen. Die Zugänge zu den Beratungen müssen barrierearm sein, dazu gehören auch die Bereitstellung telefonischer und videobasierter Beratung. DIE LINKE setzt sich zudem für eine Abschaffung der Beratungspflicht ein.

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Wie wollen Sie mit den Belagerungen der Gegnerschaft von sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung vor gesetzlich anerkannten §219 Beratungsstellen, vor Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, umgehen? Was werden Sie unternehmen, um diesbezüglich den Zugang ohne Gehsteigbelästigung sicher zu stellen?
Schwangere Personen in Konfliktsituationen haben das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Wir wollen, dass die Länder ein ausreichendes Angebot wohnortnaher und barrierefreier Beratungsstellen sicherstellen. Sie tragen auch die Verantwortung für einen sicheren, störungsfreien und anonymen Zugang zu Beratungsstellen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.

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Was wollen Sie unternehmen, um die Schwangerschaftsberatungsstellen bei der Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags finanziell zu unterstützen? Laut Gesetz werden die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen derzeit zu 80% von den Bundesländern gefördert. Setzen Sie sich für eine 100% Förderung der Schwangerschaftsberatungsstellen ein und wenn ja, wie?
Ja. Damit Menschen im Falle gewollter oder ungewollter Schwangerschaft professionelle Unterstützung erfahren können, wollen wir eine dichte Beratungsstellenlandschaft. Wir verstehen das Recht auf umfassende und auf Wunsch anonyme Beratung als Teil der Gesundheitsversorgung, geregelt im SGB V und finanziert auf dessen Basis. Eine Anerkennung von Beratungsstellen in diesem Sinne und ihre Finanzierung als Leistung der GKV sind an Kriterien zu binden, u.a. dass die Beratung nach professionellen Standards, sachbezogen und wissenschaftsbasiert abläuft.

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Welche Reformen würden Sie in einem neuen Reproduktionsmedizingesetz anstreben (z.B. Nachbesserung beim Samenspenderregister, altruistische Eizell- und Embryonenspende)?
In der LINKEN werden unterschiedliche Wege diskutiert, wie eine Reform eines Reproduktionsmedizingesetz aussehen kann. Einig sind wir uns darin, dass alle Menschen darin gestärkt werden sollen, frei entscheiden zu können, ob und wie sie mit Kindern leben möchten. Unsere Position als LINKE ist, dass sich Beziehungen in erster Linie sozial herstellen und nicht biologisch und/oder genetisch. Einigkeit herrscht darin, dass wir das Abstammungsrecht so reformieren wollen, dass bestehende Benachteiligungen von lesbischen und schwulen Ehen und Lebensgemeinschaften gegenüber heterosexuellen Ehen und Lebensgemeinschaften beseitigt werden. Das beinhaltet auch die rechtliche Anerkennung der Co-Elternschaft sowie von trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern. Künstliche Befruchtung muss allen Menschen kostenfrei durch Kostenübernahme der Krankenkasse zur Verfügung stehen, auch nichtverheirateten, lesbischen, Single-Frauen, trans und queeren Menschen.

5

Planen Sie die Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch und eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs oder können Sie sich vorstellen, eine solche Initiative zu unterstützen?
Ja, unbedingt. DIE LINKE setzt sich für einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein. Die Paragrafen 218 bis 219 b Strafgesetzbuch (StGB) wollen wir streichen. Öffentliche Krankenhäuser müssen in ihrer Planung dafür sorgen, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gesichert ist. Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung und müssen wie andere medizinische Leistungen geregelt werden. Wir fordern ein "Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte", durch das Schwangerschaftsabbrüche legalisiert werden, indem die §§ 218 - 219b StGB gestrichen werden, sowie das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ersetzt wird.

6

Was werden Sie tun, um zumindest für Menschen mit wenig Einkommen einen kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln zu garantieren?
Als LINKE fordern wir, dass sämtliche Verhütungsmethoden ausnahmslos von allen Krankenkassen bezahlt werden.

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Planen Sie eine dauerhafte Reform des Kinderzuschlags, der die Bemessung des Kinderzuschlages auch künftig anhand der gegenwärtigen Einkommenssituation möglich macht und damit der aktuellen Hilfebedürftigkeit der Familien gerecht wird?
Ja, wir wollen den Kinderzuschlag in eine eigenständige Kindergrundsicherung überführen. Unser Vorschlag orientiert sich am Modell des Bündnisses Kindergrundsicherung: Die Höhe der Kindergrundsicherung ist abgestuft. Beginnend bei 630 Euro für die ärmsten Kinder wird sie je nach Einkommenssituation bis auf 328 Euro abgeschmolzen. Das entspricht dem erhöhten Kindergeld, das wir für alle Kinder als Sofortmaßnahme fordern. Es wird einkommensunabhängig an alle Familien monatlich gezahlt. Außerdem sollen auch für Kinder die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie einmaliger und besonderer Bedarf (Klassenfahrten, IT-Ausstattung u. ä.) berücksichtigt werden. Die Kindergrundsicherung gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für junge Volljährige bis zur Vollendung ihrer ersten Schulausbildung (inkl. Abitur). Mit unserer Kindergrundsicherung ersetzen wir die bestehenden restriktiven und intransparenten Sicherungssysteme für Kinder einkommensarmer Familien. Der Unterhaltsvorschuss bleibt bestehen. Die Kindergrundsicherung ist eine Leistung ausschließlich für das Kind. Sie wird weder beim Bezug von Sozialleistungen noch innerhalb des Steuerrechts als Einkommen der Eltern oder anderer Haushaltsangehöriger angerechnet.