Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Forum der Migrant*innen im Paritätschen

Migrant*innen im Paritätschen

Forum der Migrant*innen im Paritätschen

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Wie steht die LINKE dazu?
Rassismus muss überall benannt und bekämpft werden. Dafür braucht es institutionalisierte und unabhängige Hilfs- und Beratungsstrukturen für Betroffene, die niedrigschwellig und angemessen sind. Wir wollen, dass diese Strukturen flächendeckend regelfinanziert werden. Zusätzlich muss die Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgestockt werden. Auch Rassismus in Behörden und Gesetzen muss überwunden werden: Menschen mit Rassismuserfahrungen sind kein Sicherheitsproblem. Die Zuständigkeit für Migration und Integration muss dem Bundesinnenministerium entzogen werden - wir wollen ein Bundesministerium für Migration und Partizipation. Die LINKE fordert, im Grundgesetz eine Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierung aufzunehmen. Es braucht eine klare Arbeitsdefinition von institutionellem und strukturellem Rassismus. Zudem fordern wir eine grundlegende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) - z.B. längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen (sechs Monate) und eine Entlastung von Betroffenen durch gesetzliche Prozessstandschaft - sowie ein Verbandsklagerecht. Es braucht außerdem einen Diskriminierungsschutz, der auch staatliches Handeln einbezieht sowie eine*n Antirassismus-Beauftragte*n mit echten Befugnissen.

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Wie steht die LINKE dazu?
Wir teilen das. Die LINKE tritt für die Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt ein. Wir fordern den Gleichheitsartikel im Grundgesetz um das Schutzmerkmal "sexuelle Identität" zu ergänzen und forderten die Bundesregierung auf, über Maßnahmen im Rahmen der Istanbul-Konvention zu berichten, die die Staaten ausdrücklich dazu verpflichtet, die besonderen Bedürfnisse "schutzbedürftiger Personen" (Art. 12) zu berücksichtigen, worunter auch Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie weitere queere Personen fallen. Wir unterstützen die Forderung, Migrant*innenorganisationen als Träger für Beratungsangebote der migrantischen LGBTQI-Communities einzurichten und langfristig zu finanzieren. In unserem Antrag "Fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen - Aufarbeiten, Entschuldigen und Entschädigen" machen wir Vorschläge, wie grundlegende Menschenrechtsverletzungen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufgearbeitet werden können.

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Wie steht die LINKE dazu?
Wir teilen das. Unsere Wirtschaft basiert vielfach auf schlechten Arbeitsbedingungen von Migrant*innen mit oft prekärem Aufenthaltsstatus und teilweise eingeschränkter gesundheitlicher Versorgung, zum Beispiel in Schlachthöfen, auf Spargelfeldern und in der Pflege. Menschen mit Migrationsgeschichte sind nach Generationen noch häufiger von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen. Diese Diskriminierungen müssen abgebaut werden. Um sie zu überwinden, braucht es eine gerechte Verteilung von Rechten, Reichtum und Ressourcen. Denn Demokratie setzt Teilhabe im Alltag voraus und Antirassismus ist mehr als Symbolpolitik. Wir wollen daher, dass alle Menschen im Rahmen einer Teilhabe-Agenda rechtlich, politisch und sozial gleichgestellt werden. Dazu gehören Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse unabhängig von Beschäftigungsdauer und Arbeitgeber sowie flächendeckende Kontrollen zur Durchsetzung des Mindestlohns von 13 Euro für alle Menschen. Der Einschränkung sozialer Sicherheiten für Migranten*innen aus EU-Ländern und anderen Staaten stellen wir uns entgegen. Wir fordern alle Arbeitsverbote für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge zu streichen, um ihnen einen Arbeitsmarktzugang zu eröffnen. DIE LINKE fordert zudem ein Bundespartizipationsgesetz und verbindliche Vorgaben für Vielfalt und Teilhabe im öffentlichen Dienst.

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Wie steht die LINKE dazu?
Wir teilen das und setzen uns für eine klare gesetzliche Regelung ein, damit ein rechtlicher Anspruch auf Sprachmittlung ähnlich der Regelung für Personen mit einer Hör- oder Sprechbehinderung im SGB I und SGB X festgelegt wird. Seit längerem fordern wir die rechtlich verbindliche Übernahme der Sprachmittlungskosten für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge. Doch nicht nur neu Zugewanderte, sondern auch weitere Gruppen wie Arbeitsmigrant*innen aus Drittstaaten, Unionsbürger*innen sowie Spätaussiedler*innen - darunter auch Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit - werden teilweise in den Sozialbehörden abgewiesen, wenn sie ohne Sprachmittlung zum Termin erscheinen, da die Amtssprache Deutsch ist. Es kann nicht sein, dass die Last zur Überbrückung der Sprachbarriere überwiegend die Betroffenen selbst tragen müssen, zumal Antragsformulare noch immer nicht in leichter Sprache oder den gängigen Sprachen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Hier muss die Kommunikation sichergestellt werden, auch um in Folge der Sprachbarrieren Mehrkosten für die Leistungserbringer zu vermeiden.

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Wie steht die LINKE dazu?
Wir teilen das. Die geltende Rechtlage und Einbürgerungspraxis enthält zu hohe Hürden. DIE LINKE setzt sich seit Jahren für umfassende Einbürgerungserleichterungen ein, wie für die generelle Akzeptanz von Mehrfachstaatsangehörigkeiten, aufgrund der Geburt oder infolge einer Einbürgerung in Deutschland. Einwanderer dürfen nicht durch die Verpflichtung, die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben von der Einbürgerung abgehalten werden. Denn bei einer großen Gruppe einbürgerungswilliger Personen führt das Verbot der Mehrstaatlichkeit zur Nichteinbürgerung und damit zu deren Ausschluss von partizipatorischen Rechten in ihrem permanenten Aufenthaltsland. Wir wollen Menschen mit Migrationsgeschichte nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in der Bundesrepublik einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ermöglichen.

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Wie steht die LINKE dazu?
Wir teilen diese Forderung. Zehn europäische Länder gewähren bereits das kommunale Wahlrecht auch für Drittstaatenangehörige und ebnen dabei die direkte Beteiligung auf kommunaler Ebene. DIE LINKE fordert das aktive und passive Wahlrecht auf allen Ebenen für alle langfristig in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte, damit sie gleichberechtigt die Gesellschaft mitgestalten können.

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Wie steht die LINKE dazu?
Wir teilen das. Struktureller Rassismus in Sicherheits- und Justizbehörden wird von der LINKEN seit Jahren thematisiert. Ausgerechnet die Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz beschreibt gemäß §14 "Ausländervereine" eine rechtliche Grundlage für die rassistische Behandlung migrantischer und postmigrantischer Vereine. Die sogenannten Ausländervereine unterliegen besonderen Auskunfts- und Anmeldepflichten. Wir fordern die ersatzlose Streichung von Vereinen als "Ausländervereine" sowie deren damit einhergehende Schlechterstellung.