Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV)

BAGSV

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV)

1

Wie werden Sie Rechtssicherheit in Bezug auf die Statusfeststellung herstellen, um u.a. die weitere Verlagerung von Projekten ins Ausland zu verhindern – in Hinblick auf Kriterien, Verfahren, Sanktionen und Beseitigung von Interessenkonflikten bei der DRV?
DIE LINKE sieht das Statusfeststellungsverfahren als wichtiges Instrument an, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern. Wir stehen sinnvollen Veränderungen des Verfahrens jedoch grundsätzlich offen gegenüber. Allerdings wäre bei Vereinfachungen genau zu prüfen, dass sie Zielsetzungen im Arbeits- und Sozialrecht nicht entgegenlaufen. Die vor kurzem in einem fragwürdigen Verfahren von der Bundesregierung im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetz beschlossenen Prognose- und Gruppenentscheidungen im Statusfeststellungsverfahren lehnen wir ab, da beide Instrumente sehr missbrauchsanfällig sind. Gerade den mehrheitlich schutzbedürftigen Erwerbstätigen kann so die soziale Absicherung im Rahmen der Sozialversicherung vorenthalten werden.

2

Wie verhindern Sie, dass die große Mehrzahl der Selbstständigen, die vorgesorgt haben und dafür oft laufende Verpflichtungen (z.B. Rentenversicherungen, Immobilienfinanzierungen) eingingen, doppelt belastet bzw. mit enormer Bürokratie / Rechtsunsicherheit konfrontiert werden?
DIE LINKE spricht sich für den Umbau der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu einer Erwerbstätigenversicherung aus. Erwerbstätigenversicherung bedeutet, dass alle Erwerbstätigen (also z. B. Beamt:innen, Selbstständige und Politiker:innen) in die GRV einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge an die GRV abgeführt werden. Analog wären dann im Ruhestand natürlich auch alle demselben Leistungsrecht unterworfen. Dieses Reformvorhaben ist allerdings ein langwieriger Prozess ist, der nicht mit einem einzelnen Gesetz abgeschlossen werden kann. Die Erwerbstätigenversicherung muss vielmehr über einen längeren Zeitraum realisiert werden, in dem für die neu miteinzubeziehenden Gruppen Übergänge gesichert werden und erworbene Anwartschaften geschützt bleiben (Vertrauensschutz). Doppelte Belastungen und Rechtsunsicherheiten können so vermieden werden.

3

Wann und wie wollen Sie sicherstellen, dass bei künftigen Pandemien Selbstständige im Fall von Betätigungsverboten angemessen entschädigt werden? Wie sollen die Entschädigungen bemessen werden? Wie wollen Sie insbesondere auch die Lebenshaltungskosten berücksichtigen?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Arbeitslosenversicherung für Selbständige so zu reformieren, dass auch Selbständige besser geschützt sind. Beitragsbemessung und Leistung sollen sich dabei an ihrem tatsächlichen Einkommen orientieren. Für Eine Überlastung kleiner Unternehmen und Solo-Selbständige und Freiberufler*innenr sind durch den Arbeitslosenversicherungsbeitrag gilt es dabei zu verhindern, und Möglichkeiten, die Auftraggeber in einem Umfang am Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu beteiligen, der im Wesentlichen dem Arbeitgeberanteil entspricht, sind zu prüfen.die Auftraggeber*innen analog den Arbeitgeber*innen an den Beiträgen zu beteiligen.Der Leistungsbemessung soll das beitragspflichtige tatsächliche Einkommen zugrunde liegen. Alle Selbständigen sollen obligatorisch in den Schutz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Solange ein solches System noch nicht greift, sollten im Fall einer Pandemie schneller fließende und umfangreichere Soforthilfen Selbständige besser schützen.

4

Die Grundrente setzt langjährige DRV-Beiträge voraus. Selbstständige, die ein Leben lang hart gearbeitet, aufgrund vorgegebener Rahmenbedingungen aber privat vorgesorgt haben, werden von der aus Steuergeldern finanzierten Subvention ausgeschlossen. Wie werden Sie diese Ungleichbehandlung beseitigen?
Bereits heute können Selbstständige, die im Rahmen der selbst gewählten Antragspflichtversicherung Beiträge an die GRV abführen, einen Anspruch auf die sogenannte "Grundrente" erhalten. Unabhängig davon spricht sich DIE LINKE, wie oben ausgeführt, für den Umbau der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung aus. Die GRV sichert, anders, als es bei kapitalgedeckten Formen der Altersvorsorge üblich ist, neben dem (versicherungsrechtlichen) Risiko der Langlebigkeit auch das Risiko der Invalidität (Erwerbsminderungsrente) sowie das des Todes (Hinterbliebenenrente) ab. Außerdem beinhaltet sie Leistungen des Solidarausgleichs (z. B. Bewertung von Kindererziehungszeiten und die von Ihnen erwähnte sogenannte Grundrente). Durch die Einbeziehung aller Selbstständiger in die GRV hätten konsequenterweise somit auch alle Selbstständigen - solange sie die auch für Arbeitnehmer geltenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen - einen Anspruch auf die sogenannte Grundrente.

5

Werden Sie sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) einsetzen? Wenn ja: In welcher Höhe und mit welchen Modifikationen? Wie wollen Sie es finanzieren? Falls nein: Aus welchen Gründen nicht? Welche Ihrer Forderungen kommen einem BGE am nächsten?
Wir führen die gesellschaftlichen Diskussionen über ein bedingungslosesGrundeinkommen kontrovers und entscheiden im kommenden Jahr mit einem Mitgliederentscheid, ob wir unsere Haltung dazu ändern. Ein bedingungsloses Grundeinkommen diskutiert DIE LINKE und unterstützt die Einsetzung einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag. Sehr nah kommt unsere Forderung nach einer armutsfesten Sanktionsfreien Mindestsicherung in Höhe von 1.200 Euro. : Ähnlich wie ein BGE soll es keinerlei Sanktionsmöglichkeit geben. Außerdem soll sie mit 1.200 Euro monatlich armutsfest (im Sinne der Armutsgrenze der EU) sein. Dieser Betrag soll für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten geleistet werden; bei lokal hohen Mieten gibt es einen Zuschuss. Die Mindestsicherung soll individuell gezahlt werden, wodurch die Bedarfs- und die Einsatzgemeinschaft überwunden wird. Damit wollen wir Hartz IV und die Sozialhilfe ersetzen. Vergleichbar wollen wir die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch eine Solidarische Mindestrente ersetzen. Niemand in unserer Gesellschaft soll von weniger als 1.200 Euro leben müssen.

6

In der Coronakrise hat sich u.E. gezeigt, dass die Grundsicherung trotz "Vereinfachungen" nicht geeignet ist, Selbstständige wirksam zu unterstützen. Welche konkreten Veränderungen werden Sie vornehmen, von denen auch Selbstständige profitieren?
DIE LINKE. will die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch eine Sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen. Davon würden gerade Selbstständige deutlich profitieren: Die Einkommensprüfung wollen wir bürokratiearm so regeln, dass selbstständige Tätigkeiten auch bei wechselnden Einkommen nicht durch langwierige Anrechnungsverfahren gefährdet werden. Die abzusetzenden Beträge für notwendige Betriebsausgaben sollen rechtssicher anerkannt werden, um Selbstständigen nicht die Grundlage ihrer Tätigkeit zu entziehen. Auch die Vermögensprüfung wollen wir stark vereinfachen, indem Vermögen bis zu 60.000 Euro, eine angemessene Altersvorsorge und selbstgenutztes Wohneigentum in ortsüblichem, durchschnittlichem Umfang nicht angerechnet werden. Die Leistungen werden individualisiert, sodass die Bedarfs- und die Einsatzgemeinschaft abgeschafft wird.

7

Sind Sie für die Einführung einer Bürgerversicherung bzw. warum nicht? Welches Ihrer Konzepte kommt ihr am Nächsten? Welche Risiken wären abgesichert? Wie würden sich für Selbstständige Beiträge und Leistungen verändern? Welche Konsequenzen hätte dies für bislang privat Versichernde/Vorsorgende?
Ja, wir haben das Konzept der Solidarischen Gesundheits- und Pflegevollversicherung. Alle in Deutschland lebenden Menschen wären darin abgesichert, auch die bisher Privatversicherten. Zweitens sollen auf alle Einkommensarten Beiträge erhoben werden. Drittens sollen durch Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze auch hohe Einkommen den gleichen Beitragssatz zahlen wie geringe und mittlere Einkommen. Dazu wollen wir auch die Mindestbemessungsgrenze von derzeit knapp 1100 Euro auf 450 Euro absenken und damit geringverdienende Selbstständige deutlich entlasten. Unterm Strich würde das bedeuten, dass der Beitragssatz in der Krankenversicherung bei gleichem Beitragsaufkommen um rund 3,5 Prozentpunkte auf etwa 12 Prozent gesenkt werden könnte. Mittlere und geringe Einkommen von Selbstständigen bis etwa 6300 Euro monatlich würden damit entlastet. In der Pflege könnten bei gleichem Beitragssatz Mehreinnahmen zur AbschaffungReduktion der Eigenanteile, für mehr und für besser bezahltes Personal genutzt werden.

8

Welche Regulierungen planen Sie und wie verhindern Sie, dass davon auch fair bezahlte, freiwillig Selbstständige belastet werden? Wie genau grenzen Sie Plattformarbeit ab? Gehören z.B. auch IT-Selbstständige zu den Plattformarbeitern?
DIE LINKE hat als erstes im Deutschen Bundestag konkrete Vorschläge zu gesetzlichen Regulierungen in der Plattformarbeit vorgelegt, um Beschäftigte besser vor Ausbeutung zu schützen und um Plattformarbeit in die deutsche Arbeits- und Sozialgesetzgebung zu integrieren. Die ortsgebundene Plattformarbeit wollen wir grundsätzlich als abhängige Beschäftigung mit der entsprechenden sozialen Absicherung einstufen. Ortsungebundene Plattformarbeit ist sehr divers und reicht von gutverdienenden IT-Dienstleistern bis zu kleinteiligen Tätigkeiten. Während erste oftmals ihre Arbeitsbedingungen als Selbstständige gut selbst aushandeln können, wird der weitaus größere Anteil, die sogenannte Microtasks ausführen, schlecht bezahlt und aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von Plattformen benachteiligt. Diese prekäre Beschäftigtengruppe braucht daher einen arbeitnehmerähnlichen Status. Zudem wollen wir ein Mindestentgelt ähnlich dem gesetzlichen Mindestlohn einführen.