Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
BV Kindertagespflege
Bundesverband für Kindertagespflege e.V.
1
Der Bundesverband hat beobachtet, dass Programme des Bundes die Kindertagespflege zwar mit berücksichtigen, in der Ausführung durch Länder und Kommunen die Fördermittel aber nicht bei der Kindertagespflege ankommen. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Steuerung und Kontrolle sieht Ihre Partei?
Mit einem Kitaqualitätsgesetz wollen wir den Bund stärker an der Finanzierung der Kinderbetreuung und Frühförderung beteiligen, denn es ist eine Verfassungsaufgabe, bundesweit für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein hohes Gut und es ist Aufgabe der Kommunen, auch die Kindertagespflege entsprechend den Bedarfen zu berücksichtigen. Mit dem Kitaqualitätsgesetz wollen wir zudem für einen transparenteren Geldfluss sorgen.
2
Die Bundesregierung plant, ab 2025 schrittweise einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Sind Sie der Ansicht, dass die Kindertagespflege als anerkanntes Angebot der Kinder- und Jugendhilfe für die Nachmittagsbetreuung erhalten und ausgebaut werden sollte?
Ja. Das Wunsch- und Wahlrecht nimmt im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) eine zentrale Bedeutung ein. Die Umsetzung des SGB VIII obliegt den Kommunen. Es ist aber auch Aufgabe der Landesgesetzgebung, das Verhältnis zwischen Kindertagepflege und Kindertagesstätten wie auch der Ganztagsbetreuung auszugestalten. Hier bestehen große Defizite. DIE LINKE setzt sich seit Jahren für ein Kitaqualitätsgesetz ein, um einheitlicheren Standards in der Kinderfrühförderung und Kinderbetreuung zu gelangen. Es darf nicht sein, dass Kinder komplett unterschiedliche Bedingungen vorfinden, nur weil sie in unterschiedlichen Kommunen aufwachsen. Der Geltungsbereich eines Kitaqualitätsgesetzes soll Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umfassen und die jeweiligen Besonderheiten der Frühförderungseinrichtungen berücksichtigen. Ein Kitaqualitätsgesetz würde bestehende strukturelle Ungleichgewichte auch zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen reduzieren und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern stärken. Dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter fehlt bislang komplett ein Diskurs um die Qualität. Hier wiederholt sich der Fehler aus dem Kitaausbau. DIE LINKE fordert daher analog zum Kitaqualitätsgesetz einen entsprechenden Prozess zur Qualität beim Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter.
3
Befürworten Sie eine Änderung des § 24 SGB VIII dahingehend, dass die Kindertagespflege auch für Kinder über drei Jahren ein gleichwertiges und gleichrangiges Angebot darstellt und Eltern volle Wahlfreiheit haben?
Die Bedarfsfeststellung auch bzgl. der unterschiedlichen Angebote Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen obliegt den Kommunen. Diesen Grundsatz stellt DIE LINKE nicht in Frage. Für uns ist wichtig, dass im Rahmen der Wahlfreiheit die entsprechenden Bedarfe in den unterschiedlichen Betreuungs- und Förderungsvarianten gedeckt - also die Plätze vorhanden - sind.
4
Befürworten Sie eine Fortführung des Gute-KiTa-Gesetzes und halten Sie Änderungen bei den Handlungsfeldern für notwendig?
Ja. DIE LINKE setzt sich für ein Bundeskitaqualitätsgesetz mit einer dauerhaften stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes auch an den laufenden Betriebskosten. Dieses soll unter Beteiligung der Akteure auf Grundlage das Guten-Kita-Gesetzes erfolgen. Im Rahmen dieses Prozesses soll eine Überprüfung und ggf. Erweiterung der Handlungsfelder stattfinden.
5
Der Bundesverband setzt sich für eine konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Betreuung von Kindern bis drei Jahre ein, insbesondere für die Mitbestimmung der Jüngsten in der Kindertagesbetreuung sowie für den Schutz vor Diskriminierung. Welche konkreten Maßnahmen plant Ihre Partei, diese Arbeit an der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auch langfristig zu unterstützen?
DIE LINKE fordert seit langem, dass die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dazu zählen selbstverständlich auch eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls sowie das Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Ansichten eines Kindes. Unsere Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Wahlperioden wiederholt entsprechende Initiativen ergriffen und damit Druck aufgebaut. Wichtig ist: Die Umsetzung von Kinderrechten ist nicht umsonst zu haben. Daher müssen nach einer Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz bestehende Gesetzeslagen überprüft und mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um Kinderrechte mit Leben zu füllen.
6
Die Verbesserung der Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche, der Schutz vor Diskriminierung und die Prävention von Rechtsextremismus eine dauerhafte Aufgabe, die durch Projektarbeit nur bedingt erfüllbar ist. Wie steht Ihre Partei zu einer Verstetigung des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ und zur Einführung des Demokratie-Fördergesetzes?
Wir unterstützen das und wollen die Kräfte der Zivilgesellschaft, die sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Neonazis engagieren, mit einem Demokratiefördergesetz endlich dauerhaft und langfristig stärken. Protest und Aufklärung gegen Rechts sind eine Bedingung von Demokratie und dürfen nicht mehr behindert werden. Dabei darf es kein strukturelles Misstrauen und keinen Kooperationszwang mit Polizei und Inlandsgeheimdienst geben. Wir setzen uns für eine antifaschistische Erinnerungskultur ein, um das Gedenken an die Opfer von damals und heute zu bewahren. Der 8. Mai soll als Tag der Befreiung vom Faschismus endlich ein bundeseinheitlicher Feiertag werden. Die politische Bildung an den Schulen sowie kritische Sozialwissenschaften an den Hochschulen wollen wir stärken. Niedrigschwellige Angebote für Erwachsene zur Demokratiebildung begrüßen wir, sie sollten flächendeckend angeboten werden. Auch eine Verstetigung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" begrüßen wir, dafür müssten aber die derzeitigen Förderrichtlinien überarbeitet werden.
7
Befürwortet Ihre Partei die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr- und Lernmethoden in der Qualifizierung und Fortbildung von Kindertagespflegepersonen (z.B. Blended Learning) und ist Ihre Partei bereit, die Einführung solcher Methoden auch finanziell zu fördern?
Ja. Insgesamt sehen wir großen Handlungsbedarf, da die Anforderungen an die Qualifikation von Tagespflegepersonen unserer Meinung nach zu gering sind: Derzeit ist keine Ausbildung erforderlich, für eine Förderung der Betreuung durch das Jugendamt sind lediglich vertiefte Kenntnisse über die Anforderungen der Tagespflege nötig, die durch Lehrgänge oder auf andere Weise nachzuweisen sind. Auch wenn viele Tagespflegepersonen über viel Sachverstand und hohe Qualifikationen verfügen, zu einem Drittel auch eine Ausbildung als Erzieherinnen und Erzieher haben, braucht es verbindliche bundesweit gültige Mindestqualifikationsstandards. DIE LINKE sieht im Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) einen guten Ansatz. Im Rahmen einer Umsetzung müssen Fragen der finanziellen Förderung berücksichtigt werden.
8
Welche Vorschläge macht Ihre Partei, um die Kindertagespflege attraktiver zu gestalten und neue Kindertagespflegepersonen zu gewinnen?
Tagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und erbringen ihre Leistung in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der Familie des Kindes. Die Verdienstchancen in der Kindertagespflege sind gering. Im Gegenzug sind die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Flexibilität der Tagespflegepersonen hoch. Ihre individuelle Existenzsicherung, tarifliche Entlohnung und angemessene Arbeitsbedingungen werden aber kaum in den Blick genommen. DIE LINKE setzt sich seit Jahren für eine insgesamt bessere Anerkennung der Tätigkeiten in der Sozial- und Erziehungsberufen ein. Gerade im Bereich der Kinderbetreuung muss unserer Meinung nach gelten: Gutes Geld für gute Arbeit! DIE LINKE setzt sich für die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger und tarifgebundener Beschäftigung für Tagesmütter und -väter auf kommunaler Ebene ein. Hier käme den Jugendämtern die Aufgabe zu, Tagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig einzustellen. Eine tarifgebundene Beschäftigung stellt auch eine jährliche Anpassung sicher und gewährt eine Gleichbehandlung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, womit auch die Kindertagespflege für die Beschäftigten an Attraktivität gewinnen würde.
Tagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und erbringen ihre Leistung in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung der Familie des Kindes. Die Verdienstchancen in der Kindertagespflege sind gering. Im Gegenzug sind die Anforderungen an die Verfügbarkeit und Flexibilität der Tagespflegepersonen hoch. Ihre individuelle Existenzsicherung, tarifliche Entlohnung und angemessene Arbeitsbedingungen werden aber kaum in den Blick genommen. DIE LINKE setzt sich seit Jahren für eine insgesamt bessere Anerkennung der Tätigkeiten in der Sozial- und Erziehungsberufen ein. Gerade im Bereich der Kinderbetreuung muss unserer Meinung nach gelten: Gutes Geld für gute Arbeit! DIE LINKE setzt sich für die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger und tarifgebundener Beschäftigung für Tagesmütter und -väter auf kommunaler Ebene ein. Hier käme den Jugendämtern die Aufgabe zu, Tagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig einzustellen. Eine tarifgebundene Beschäftigung stellt auch eine jährliche Anpassung sicher und gewährt eine Gleichbehandlung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, womit auch die Kindertagespflege für die Beschäftigten an Attraktivität gewinnen würde.