Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

BIVA

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Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. Siebenmorgenweg 6-8 53229 Bonn

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Was wird Ihre Partei unternehmen, um die Pflegeversicherung weiterzuentwickeln und eine flexible Nutzung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu ermöglichen?
DIE LINKE will eine solidarisch finanzierte Pflegevollversicherung. Sie deckt alle pflegerischen Leistungen ab. Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien müssen keine Eigenanteile zahlen. Keine Pflegeleistung wird aus Kostengründen verweigert. Dieser Leistungsumfang wird solidarisch finanziert: Alle dauerhaft in Deutschland Lebenden zahlen aus allen Einkommen - auch Kapitalerträgen - in die Pflegeversicherung ein und die Beitragsbemessungsgrenze wird schrittweise aufgehoben. Die Soziale und die private Pflegeversicherung werden zusammengeführt. Auf dieser Basis kann auch ein Entlastungsbudget finanziert werden, dass neben Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auch die Tagespflegeansprüche zusammenführt. Diese müssen ausgebaut werden. Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Angehörige sollen unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort selbst entscheiden können, welche Versorgungsform und welche Unterstützungsleistung sie in welchem Mix für gute Pflege brauchen und wollen.

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Welche Maßnahmen werden Sie umsetzen, um den Personalmangel in der ambulanten und stationären Pflege zu beheben?
DIE LINKE will vor allem die Arbeitsbedingungen aller Pflegebeschäftigten verbessern, ohne die Menschen mit Pflegebedarf dafür abzukassieren. Allgemeinverbindliche, tarifvertragliche Regelungen, familiengerechte Dienstplanung, Aufstiegsperspektiven und öffentliche Investitionen sind dafür entscheidend. Als Sofortmaßnahme sollen alle Pflegekräfte 500 Euro mehr Grundgehalt erhalten. Die Lohnlücke zwischen Alten- und Krankenpflege soll geschlossen werden. Wir brauchen mindestens 100 000 Pflegekräfte mehr in den Pflegeeinrichtungen. Wissenschaftliche Personalbedarfsbemessung wollen wir in Krankenhäusern und in allen, auch ambulanten Pflegeeinrichtungen. Denn Personaluntergrenzen bilden den Versorgungsbedarf und gute Arbeitsbedingungen nicht ab. Der höhere Aufwand für multimorbide, insbesondere demenziell beeinträchtigte Menschen ist genauer abzubilden. Das Personalbemessungsinstrument in der stationären Langzeitpflege soll zügig und vollumfänglich umgesetzt werden. Zugleich brauchen Pflegekräfte mehr Kompetenzen.

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Wird Ihre Partei sich für eine Verringerung des von Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteils einsetzen und wenn ja, wie?
Ja. DIE LINKE fordert seit Jahren, die Kostenspirale ständig steigender Eigenanteile zu brechen. Bis zur Einführung einer Solidarischen Pflegevollversicherung, die alle Pflegeleistungen finanziert, sollen die Eigenanteile sofort aufdeutlich unter 450 500 Euro gesenkt und gedeckelt werden. Wenn alle Einkommen verbeitragt werden und die private in die Soziale Pflegeversicherung überführt wird, ist eine Deckelung der Eigenanteile sofort finanzierbar. Ergänzend müssen die Leistungssätze jährlich dynamisiert werden. Die Investitionskostenbelastung für die Menschen mit Pflegebedarf in der stationären und auch in der ambulanten Pflege soll ebenfalls sinken. Die Bundesländer müssen ihre Finanzierungsverantwortung wieder wahrnehmen. Dafür wollen wir eine Bundesförderung aus Steuermitteln für Investitionen, vor allem in die kommunale Pflegeinfrastruktur. Auch die Struktur des Ausbildungsfonds gehört auf den Prüfstand, denn die Pflegeausbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

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Durch welche Maßnahmen planen Sie, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern?
DIE LINKE will Familien überall dort unterstützen, wo sie es konkret brauchen. Ein Rechtsanspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten für alle, die Verantwortung in Erziehung und Pflege übernehmen. Alle Beschäftigten sollen sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich beim erstmaligen Eintreten einer Pflegesituation erhalten, unabhängig davon, ob sie als Pflegeperson die weitere Versorgung übernehmen. Ansprüche des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes müssen für alle gelten, die betrieblichen Schwellenwerte wollen wir abschaffen. Pflegepersonen brauchen Kündigungsschutz, wenn sie eine Pflegezeit nutzen. Vereinbarkeit gelingt nur mit wohnortnahen, professionellen und vollfinanzierten Angeboten der Tages- und Kurzzeitpflege, ergänzt durch ein Entlastungsbudget, das alle Leistungsansprüche einfach und bedarfsgerecht nutzbar macht. Unser Ziel bleibt die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich für ein Leben neben der Lohnarbeit.

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Unterstützt Ihre Partei die Einführung einer Lohnersatzleistung, also einer Pflegezeit anlog zur Elternzeit?
Ja, DIE LINKE will eine flexibel an die Pflegesituation angepasste Freistellung mit steuerfinanziertem Lohnersatz für pflegende Angehörige in Anlehnung an das Elterngeld. Wir orientieren auf das Modell des Beirates für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf mit einer flexibel teilbaren Freistellung von mindestens 36 Monaten, bei einer Arbeitszeitreduzierung von mindestens fünf Wochenstunden und einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden. Von den 36 Monaten kann eine vollständige Freistellung von sechs Monaten genutzt werden. Beim erstmaligen Eintreten einer Pflegesituation wollen wir einen einmaligen bezahlten Freistellungsanspruch für alle Beschäftigten (siehe Frage 4). Die Rentenansprüche für pflegende Angehörige werden angehoben und gelten für alle Pflegegrade. Auch pflegende Angehörige, die bereits Altersrente beziehen, sollen zusätzliche Rentenansprüche erwerben können.

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Viele Betroffene nehmen eine 24-Stunden-Betreuung durch meist osteuropäische Hilfskräfte in Anspruch, für die es aber bislang keine spezielle gesetzliche Regelung gibt. Welche Gesetzesinitiativen planen Sie zur Verbesserung der Situation in der 24-Stunden-Betreuung?
DIE LINKE will die Rechte aller Beschäftigten in Privathaushalten stärken. Gleichzeitig wollen wir sichern, dass sich nicht nur einkommensstarke und vermögende Familien eine häusliche Rundum-Versorgung leisten können. Eine 24-Stunden-Pflege durch eine alleinige Betreuungsperson, die im Haushalt des Menschen mit Pflegebedarf lebt, verstößt nicht nur gegen das Arbeitszeitgesetz. Eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit oder Billig-Leiharbeit hebt diese Ausbeutung nicht auf. Nicht der Verzicht auf Mindestlohn und Sozialleistungen durch osteuropäische Pflegekräfte soll Pflegefamilien entlasten und den deutschen Pflegenotstand abfedern. Pflegeunterstützung in der eigenen Häuslichkeit soll auf dem Boden des geltenden Arbeitsrechts geregelt und über zertifizierte Agenturen, gemeinwohlorientierte oder kommunale Träger organisiert werden. Beschäftigte in Privathaushalten ohne Arbeits- und Aufenthaltsrecht sollen die Möglichkeit einer Legalisierung erhalten.

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Mit welchen Maßnahmen wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Angehörigenvertretungen und Selbsthilfegruppen bei Entscheidungen zur pflegerischen Versorgung mehr Mitspracherechte erhalten?
Die Interessenvertretungen pflegender Angehöriger und von Menschen mit Pflegebedarf sowie Senior*innenvertretungen brauchen in allen Gremien auf Bundesebene, wie dem Qualitätsausschuss, und in allen regionalen Pflegekonferenzen einen Sitz mit Stimmrecht. Im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung wollen wir einen Beirat für Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Angehörige, der bei allen die Versorgung betreffenden Vorhaben zu beteiligen ist und ein Vorschlagsrecht für Gesetzesinitiativen hat. Pflegeinitiativen vor Ort müssen im Rahmen der Selbsthilfe dauerhaft und besser öffentlich finanziert werden. Die Heimbeiräte in den Senior*innen-einrichtungen werden grundsätzlich mit Internetanschluss und notwendiger Hardware ausgerüstet. Pflegepersonen sollen in allen Versorgungssettings als Assistenzkräfte anerkannt und verpflichtend einbezogen werden. Die Pflegestützpunkte sind als Plattformen für die Selbsthilfe weiterzuentwickeln.

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Gesundheitliche Krisen, aber auch Naturkatastrophen und andere Notlagen können die nationale Gesundheitssicherheit gefährden. Wie will Ihre Partei den Katastrophenschutz und vor allem das Krisenmanagement in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verbessern?
Alle Menschen sollen in epidemischen Notlagen und anderen Krisensituationen gleichermaßen Zugang zu Schutz- und Versorgungsleistungen erhalten. Dafür wollen wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst personell und finanziell stärken. Alle Kommunen und Versorgungseinrichtungen sollen verbindlich regeln, wie Personal und Ressourcen vorgehalten oder schnell zusätzlich gewonnen werden können. Menschen mit Pflegebedarf und mit Behinderungen brauchen besondere Schutzregelungen. Das gilt auch im ambulanten Bereich, insbesondere für aufsuchende Unterstützung. Dazu gehören auch Maßnahmen gegen soziale Isolation, wie gebührenfreie WLAN-Verbindungen oder Besuchskonzepte und verfügbare Begegnungszonen für Angehörige. Diese Maßnahmen sind öffentlich zu finanzieren. Heimkontrollen dürfen nicht ausgesetzt werden. Heimbeiräte und Angehörige werden an der Erarbeitung von Schutzkonzepten aktiv beteiligt. Die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Hygienevorgaben muss im regulären Pflegealltag stärker kontrolliert werden.