Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutscher Heilbäderverband e.V.
Heilbäderverband
Deutscher Heilbäderverband e.V.
1
Befürworten Sie die Aufnahme auch wohnortferner Maßnahmen im beruflichen und im Freizeitbereich in das Leistungsspektrum des Präventionsgesetzes?
Ja. Das wichtigste Ziel von Prävention und Gesundheitsförderung ist für DIE LINKE, die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit zu verringern. Wir setzen prioritär auf "Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten" (§ 20a SGB V) statt vorrangig auf verhaltensbezogene Prävention, denn Gesundheit wird maßgeblich durch die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen bestimmt. Darin kann die Verknüpfung von stationärer wohnortferner und ambulanter wohnortnaher Prävention einen Beitrag leisten, insbesondere für Menschen, die überdurchschnittlich von krankmachenden Umständen betroffen sind. Dafür wollen wir eine datengestützte bedarfsorientierte Versorgungsplanung entwickeln.
Themen:
Gesundheit und Pflege
2
Stimmen Sie zu, die Heilbäder und Kurorte in den Bereichen der Vorsorge und Reha-bilitation sowie mit ihrer medizinisch-therapeutischen Kompetenz in der kurörtlichen Infra-struktur (Kurmittelhäuser, ambulante Behandlungszentren etc.) als systemrelevanten Teil des Gesundheitssystems finanziell zu sichern auf hohem qualitativem Niveau weiterzuentwickeln?
Ja. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hat die Angebotsmöglichkeiten der Heilbäder und Kurorte erweitert. Umso wichtiger ist es, mit guten Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass die bestmögliche Versorgungsqualität erreicht wird und alle Versicherten bedarfsgerecht Zugang zu den Angeboten haben. DIE LINKE will gleichzeitig die Versorgung vor weiterer Kommerzialisierung schützen. Die Entscheidungen in Einrichtungen dürfen nicht von Renditedruck beherrscht werden. Ärztliche Entscheidungen müssen medizinisch getroffen und dürfen nicht durch wirtschaftliche Interessen der jeweiligen Träger beeinflusst werden. Wir unterstützen Modellprojekte für neue Versorgungsformen insbesondere für Patienten, die nach einer Covid-19 oder einer Long-Covid Erkrankung eine spezielle Rehabilitation benötigen.
Themen:
Gesundheit und Pflege
3
Stimmen Sie zu, die personal- und kostenintensive Gesundheitsinfrastruktur der Heilbäder und Kurorte als systemrelevanten Teil des Gesundheitssystems finanziell zu sichern und auf hohem qualitativem Niveau weiterzuentwickeln?
Ja. DIE LINKE tritt auch bei Rehakliniken für eine Finanzierung ein, die sich am medizinischen Bedarf orientiert. Zur Sicherung der Versorgung wollen wir eine wissenschaftliche Bedarfsanalyse und eine entsprechende Bedarfsplanung, damit die medizinisch notwendigen Rehabilitationsleistungen auch zeitnah zur Verfügung stehen. Wir setzen uns für klare gesetzliche Vergütungsregelungen ein, die auch Diagnose und Fallschwere berücksichtigen. Wie bei Krankenhäusern lehnen wir die Finanzierung stationärer Reha-Leistungen nach SGB V über diagnoseabhängige Pauschalen ab. Wir setzen uns für eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessung auch in Rehakliniken ein. Abgestimmte Qualitätssicherungsverfahren zwischen Renten- und Krankenversicherung halten wir für erforderlich. Und wir wollen tarifliche Bezahlung für alle Beschäftigten in den Rehaeinrichtungen.
Themen:
Gesundheit und Pflege
4
Stimmen Sie damit überein, dass Fördermittel bereitgestellt werden für eine SWOT-Analyse, den Aufbau einer Datenbank für das In- und Ausland / Digitalisierung der staatlich anerkannten Heilbäder und Kurorte in Deutschland?
Ja. Die digitale Vernetzung kann durch einen versorgungsorientierten Datenaustausch dabei helfen, Behandlungsentscheidungen besser abzustimmen, die Selbstbestimmung der Versicherten zu stärken und eine integrierte und multiprofessionelle Versorgung voranzubringen. Für eine Versorgungsentscheidung brauchen Versicherte, Leistungserbringende und Krankenkassen bundesweit verfügbare Daten und Bewertungen zum Leistungsangebot auch in Heilbädern und Kurorten. Für den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur und das Einstellen von Daten zum Beispiel in die elektronische Patientenakte sieht DIE LINKE die Krankenversicherung in der Pflicht. Inwieweit staatlich anerkannte Heilbäder und Kurorte zusätzlich finanzielle Unterstützung für ihre Positionierung im touristischen Wettbewerb erhalten, liegt im Ermessen der Bundesländer, die diese Zertifikate vergeben.
Themen:
Gesundheit und Pflege
5
Werden Sie die Heilbäder und Kurorte dahingehend unterstützen, dass Sie wie bisher die Vorsteuer für die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Kureinrichtungen in vollem Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zuordnen können?
Ja. Die Einordnung unternehmerischer Betätigung der kommunalen bzw. öffentlichen Hand bereitet bezüglich der Umsatzbesteuerung immer öfter große Abgrenzungsschwierigkeiten und ist sehr streitanfällig. Letztlich wird man um Einzelfallentscheidungen nicht herumkommen. DIE LINKE plädiert aber für eine großzügige Auslegung zugunsten von Heilbädern und Kurorten bei der Frage, inwieweit die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Kureinrichtungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet wird und ein Vorsteuerabzug möglich ist. Wir sind zum Beispiel auch gegen eine mögliche rückwirkende Steuernachzahlung für Kurbäder - gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang die Stärkung und Verstetigung der kommunalen Finanzen, u.a. durch eine Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer. Davon würden auch Heilbäder und Kurorte profitieren.
Themen:
Gesundheit und Pflege
6
Werden Sie sich für einen einheitlichen Steuersatz von 7 % für touristische Umsätze einsetzen?
Nein. Die konjunkturellen Wirkungen von Umsatzsteuersenkungen werden in der Fachwelt sehr unterschiedlich bewertet. Die Forderung nach einem ermäßigten Steuersatz von 7% für "touristische Umsätze" erscheint uns zu unspezifisch und somit sehr weitgreifend. Dies würde u.a. zu Steuerausfällen der öffentlichen Hand (Bund) führen. Für arbeitsintensives Handwerk, Produkte für Kinder und Arzneimittel fordern wir ermäßigte Steuersätze. Wir wollen alsbald einen sozialen Neustart des Tourismus, von dem auch Heilbäder und Kurorte profitieren. Dabei gilt es u.a., Anreize zu schaffen, um die Neu- bzw. Wiedergründung von Unternehmen im Gaststättengewerbe attraktiv zu machen und vor allem Unternehmen zu fördern, die mit nachhaltigen und ressourcenschonenden Konzepten betrieben werden.
Themen:
Gesundheit und Pflege
7
Durch welche Maßnahmen stellen Sie sicher, dass der Rechtsanspruch nach § 5 Abs. 6 SGB XI auf medizinische Leistung zur Rehabilitation verwirklicht wird? Wie lässt sich sicherstellen, dass bei der Ermessensentscheidung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Bestimmungen der § 23 Abs. 5 SGB V und § 40 Abs. 3 SGB V zur Berücksichtigung pflegender Angehöriger beachtet werden?
DIE LINKE steht konsequent zu dem Ansatz Prävention vor Rehabilitation vor Pflege. Bei Entscheidungen über die geriatrische Rehabilitation und Vorsorgeleistungen für pflegende Angehörige muss die Teilhabeorientierung des Pflegebegriffs stärker in den Fokus. Wir wollen auch für Menschen mit Pflegebedarf bei jeder stationären Behandlung die Anwesenheit einer Begleitperson sichern. Pflegende Angehörige sollen in kürzeren Abständen auch stationäre Reha- und Vorsorgeangebote nutzen können. Um sicherzustellen, dass die zu pflegenden Angehörigen entweder mitreisen oder in der Häuslichkeit versorgt werden können, wollen wir die Kurzzeit- und Tagespflegeangebote ausbauen und eine sektorenübergreifende regionale Bedarfsplanung implementieren. Die Mehrkostenregelung für pflegende Angehörige nach § 40, Abs. 2 Satz 4 gehört auf den Prüfstand. Wir wollen verbindliche Qualitätsstandards für Präventions- und Rehabilitationsangebote in stationären Pflegeeinrichtungen.
Themen:
Gesundheit und Pflege
8
Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass auch Vorsorge- und Reha-Kliniken zur ambulanten ärztlichen und fachärztlichen Versorgung zugelassen werden?
Nein, DIE LINKE setzt sich für eine konsequent menschenrechtliche Ausgestaltung auch von Prävention und Rehabilitation entsprechend Artikel 26 der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Deshalb wollen wir eine konsequente Umsetzung der Kriterien nach § 8 SGB IX und eine verpflichtende Evaluation darüber. Versorgungsentscheidungen müssen sich neben dem bestmöglichen medizinischen Behandlungserfolg an der Sicherung sozialer Teilhabe orientieren und dürfen nicht aus Kostengründen verwehrt werden (siehe Antwort 7). In die Erarbeitung entsprechender Rahmenverträge sind die Interessenvertretungen pflegender Angehöriger und der Menschen mit Pflegebedarf wirksam einzubeziehen.
Themen:
Gesundheit und Pflege
9
Halten Sie es für angemessen, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beim Wunsch- und Wahlrecht die gesetzlichen Grundlagen nach § 40 Abs. 2 SGB V nicht beachtet und es ausschließlich nach den in § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB IX genannten fünf Kriterien (persönliche Lebenssituation, Alter, Geschlecht, Familie sowie religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse) interpretiert sowie häufig nicht einmal diese Kriterien berücksichtigt?
DIE LINKE setzt sich für eine konsequent menschenrechtliche Ausgestaltung auch von Prävention und Rehabilitation entsprechend Artikel 26 der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Deshalb wollen wir eine konsequente Umsetzung der Kriterien nach § 8 SGB IX und eine verpflichtende Evaluation darüber. Versorgungsentscheidungen müssen sich neben dem bestmöglichen medizinischen Behandlungserfolg an der Sicherung sozialer Teilhabe orientieren und dürfen nicht aus Kostengründen verwehrt werden (siehe Antwort 7). In die Erarbeitung entsprechender Rahmenverträge sind die Interessenvertretungen pflegender Angehöriger und der Menschen mit Pflegebedarf wirksam einzubeziehen.
Themen:
Gesundheit und Pflege