Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
ISDV e.V.
ISDV
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Welche Bedeutung haben selbständige Einzelunternehmer für Ihre Partei in der deutschen Wirtschaft und welche Rolle weisen Sie den Selbständigen zu?
Selbstständige und freiberufliche Tätigkeit ist aus unserer Sicht ein zentraler Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. Gleichzeitig ist prekäre Selbstständigkeit zu vermeiden. Deshalb fordert DIE LINKE bundesweite branchenspezifische Mindesthonorare, die einem ruinösen Preiswettbewerb entgegenwirken und Soloselbstständige schützen. Diese branchenspezifischen Mindesthonorare sind allen privaten und öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorzuschreiben. Wichtig ist aber auch der Grundsatz: Soziale Absicherung in allen Arbeitsverhältnissen! Wir wollen sämtliche Tätigkeiten über die Sozialversicherungen absichern. Die Pandemie hat gezeigt, dass viele sozialstaatliche Leistungen zu knapp bemessen sind. Wichtig ist außerdem, dass die Krankenversicherungsbeitrage für Selbstständige und andere freiwillig in der GKV Versicherte sich deutlich stärker am realen Einkommen orientieren.
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Sehen Sie die Notwendigkeit, dass auch Selbständige sozial abgesichert sein müssen und wenn ja, wie soll dies geschehen und welche Risiken sollen darüber abgedeckt werden?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Arbeitslosenversicherung für Selbständige so zu reformieren, dass auch Selbständige besser geschützt sind. Beitragsbemessung und Leistung sollen sich dabei an ihrem tatsächlichen Einkommen orientieren. Eine Überlastung Solo-Selbständiger durch den Arbeitslosenversicherungsbeitrag gilt es zu verhindern, und Möglichkeiten, die Auftraggeber in einem Umfang am Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu beteiligen, der im Wesentlichen dem Arbeitgeberanteil entspricht, sind zu prüfen. Alle Selbständigen sollen obligatorisch in den Schutz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten wird in unserem Konzept zur Arbeitslosenversicherung berücksichtigt: es soll ein jährlicher Inflationsausgleich gewährleistet werden. Solange ein solches System noch nicht greift, sollten im Fall einer Pandemie schneller fließende und umfangreichere Soforthilfen Selbständige besser schützen. DIE LINKE will Selbständigen, Freiberufler*innen und dem Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich eine gute Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten ermöglichen. In diesem Sinne soll für die Dauer der Corona-Pandemie der Zugang zu einer monatlichen Pauschale in Höhe von mindestens 1.200 Euro – auch rückwirkend ab März 2020 – ermöglicht werden.
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Selbständige werden als atypisch Beschäftigte gekennzeichnet. Was werden Sie tun, damit die Selbständigen als qualifizierter Berufsstand anerkannt werden, nicht als Angestellte zweiter Klasse eingestuft werden und nicht pauschal gleichbedeutend mit prekären Verhältnissen gesehen werden?
Selbstständige sind Personen, die zum Beispiel ein Unternehmen oder einen Betrieb beziehungsweise eine Arbeitsstätte als EigentümerInnen führen oder freiberuflich Tätige. Zu den Selbstständigen zählen keine Personen, die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stehen und lediglich innerhalb ihres Arbeitsbereichs selbstständig disponieren können (zum Beispiel selbstständige FilialleiterInnen). Deswegen können sie auch nicht als atypisch Beschäftigte gekennzeichnet werden, wie es in der Frage heißt. Grundsätzlich sind Selbständige als qualifizierter Berufsstand durchaus anerkannt, und sie werden keineswegs als Angestellte zweiter Klasse eingestuft, wie es in der Frage heißt. Auch werden sie nicht pauschal gleichbedeutend mit prekären Verhältnissen gesehen, wenn auch viele kleine Selbständige sicherlich in ihrer Existenz gefährdet sind, besonders im Zuge der Pandemie.
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Sehen Sie das Statusfeststellungsverfahren als richtig und funktionierend an und wo sehen sie möglichen Verbesserungsbedarf?
DIE LINKE sieht es grundsätzlich als richtig an. Vereinfachungen wären genau zu prüfen, um einerseits Verbesserungen möglich zu machen, andererseits aber eine widerspruchsfreie Ausgestaltung durch Synchronisation im Arbeits- und Sozialrecht zu garantieren - nicht zuletzt, um gegen die Scheinselbstständigkeit effektiv vorgehen zu können. Die vor kurzem im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetz beschlossenen Prognose- und Gruppenentscheidungen im Statusfeststellungsverfahren lehnen wir ab, da beide Instrumente sehr missbrauchsanfällig sind. Gerade den mehrheitlich schutzbedürftigen Erwerbstätigen kann so die soziale Absicherung im Rahmen der Sozialversicherung vorenthalten werden.
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Wird sich ihrer Einschätzung nach etwas an der Statusfrage ändern, wenn alle Selbständigen eine irgendwie geartete soziale Absicherung nachweisen oder nur, wenn alle in der DRV verpflichtet sind oder selbst dann nicht?
DIE LINKE spricht sich unabhängig von der Statusfrage für den Umbau der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu einer Erwerbstätigenversicherung aus. Das bedeutet, dass alle Erwerbstätigen (also z. B. BeamtInnen, Selbstständige und PolitikerInnen) in die GRV einbezogen werden und entsprechend für alle Erwerbseinkommen Beiträge an die GRV abgeführt werden. Analog wären dann im Ruhestand natürlich auch alle demselben Leistungsrecht unterworfen. Die GRV sichert, anders, als es bei kapitalgedeckten Formen der Altersvorsorge üblich ist, neben dem (versicherungsrechtlichen) Risiko der Langlebigkeit auch das Risiko der Invalidität sowie das des Todes ab. Außerdem beinhaltet sie Leistungen des Solidarausgleichs (z. B. Anerkennung von Kindererziehungszeiten). Die Erwerbstätigenversicherung muss über einen längeren Zeitraum realisiert werden, in dem für die neu miteinzubeziehenden Gruppen Übergänge gesichert werden und erworbene Anwartschaften geschützt bleiben (Vertrauensschutz).
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Es gibt keine klare Definition zur Beurteilung von Aufträgen. Wie wollen Sie Rechtssicherheit herstellen, sodass selbständiges Arbeiten in Deutschland auch in Zukunft möglich sein wird und wie lautet Ihre mögliche Formulierung einer “Positivliste”, die die Merkmale der Selbständigkeit beschreibt?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass klare Kriterien für die Abgrenzung selbstständiger von abhängiger Beschäftigung definiert werden. Sinnvoll wäre es, gesetzlich wieder eine widerlegbare Vermutungsregelung aufzunehmen, wie sie in nahezu gleicher Formulierung bereits bis Ende 2002 im SGB IV enthalten war. Von abhängiger Beschäftigung ist auszugehen, wenn drei der folgenden Kriterien erfüllt sind: mit Ausnahme von Familienangehörigen keine Beschäftigung versicherungspflichtiger Beschäftigter ; Aufträge regelmäßig nur für eine/n Auftraggeber*in; Arbeitsleistungen typisch für Beschäftigte ; Weisungsgebundenheit gegenüber der/dem Auftraggeber*in; Einbindung in die Arbeitsorganisation der Auftraggeber*in; kein unternehmerischer Auftritt am Markt; Auftragstätigkeit inhaltsgleich mit einem zuvor bestehenden Beschäftigungsverhältnis.
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In keinem Ministerium, bei keinem:r Staatssekretär:in finden Selbständige Gehör. Was gedenkt ihre Partei dagegen zu machen? Stimmen Sie der Schaffung einer Staatssekretärsstelle im BMWI für die Selbständigen über alle Branchen hinweg zu?
Diese Frage erscheint weder sachlich, noch zielführend.
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Die Veranstaltungswirtschaft ist nicht gleichzusetzen mit der Kultur und auch nicht mit der Kultur – und Kreativwirtschaft. Sie gehört zu allem hinzu, ist aber nicht als eigenständige Wirtschaft erkannt. Was wollen Sie dazu tun, dies zu ändern?
DIE LINKE hat frühzeitig branchenspezifische Hilfsprogramme für die von Schließungen besonders betroffenen Wirtschaftsbereiche gefordert. Dazu gehörte auch die Veranstaltungswirtschaft. Darüber hinaus hat DIE LINKE die Bundesregierung immer wieder ermahnt, ihre Hilfsprogramme vorab von Praxisvertretern auf ihre Tauglichkeit und Angemessenheit prüfen zu lassen. Leider haben Union und SPD darauf weitgehend verzichtet. Deshalb ist es seit der ersten Corona-Soforthilfe immer wieder zu schwerwiegenden Regelungslücken und handwerklichen Fehlern gekommen. Die Abschlagzahlungen beispielsweise hätten sehr viel schneller erfolgen können, wenn die Bundesregierung - wie von der LINKEN vorgeschlagen - die Finanzämter zur Prüfung von Unternehmensidentitäten, Steuernummern und Umsatzsteuernummern einbezogen hätte.