Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Kompetenzstelle Kinderrechte
Kompetenzstelle Kinderrechte
Kompetenzstelle Kinderrechte
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Sollen Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden? Wenn ja, soll die Umsetzung uneingeschränkt dem Niveau der Gewährleistungen der UN-Kinderrechtskonvention (insb: eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls sowie Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Ansichten eines Kindes) entsprechen?
DIE LINKE fordert seit langem, dass die Rechte von Kindern auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dazu zählen selbstverständlich auch eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls sowie das Recht auf Gehör und Berücksichtigung der Ansichten eines Kindes. Unsere Bundestagsfraktion hat in den vergangenen Wahlperioden wiederholt entsprechende Initiativen ergriffen und damit auch Druck aufgebaut. Das Vorhaben der Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist gescheitert. Dieses Scheitern ist eine Chance, da die von der Bundesregierung gewählte Formulierung keine Stärkung der Kinderrechte beinhaltete und gar ein Rückfall hinter den erreichten Status Quo drohte.
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Ist die Einführung einer Kindergrundsicherung geplant? Kindergrundsicherung i.S.d. der Fragestellung ist eine Sozialleistung, die elternunabhängig und unbürokratisch gewährt wird, die Kinder als Anspruchsberechtigte vorsieht und deren Höhe zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums ausreicht.
DIE LINKE streitet seit langem für die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung, die nachhaltig vor Kinderarmut schützt. Unsere Kindergrundsicherung besteht aus vier Komponenten. Als Sofortmaßnahme erhöhen wir das Kindergeld auf 328 Euro monatlich. Es erhalten alle Kinder. Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich einen nach Alter gestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro. Außerdem sollen die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie einmaliger und besonderer Bedarf (Klassenfahrten, IT-Ausstattung u. ä.) berücksichtigt werden.
3
Ist geplant, die Ansprüche aus dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket auszuweiten? Wenn ja, in welcher Hinsicht und in welchem Ausmaß?
Ja. Aus Sicht der LINKEN ist das Bildungs- und Teilhabepaket grundlegend zu überarbeiten. Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig:
1. Einbeziehung der Leistungen des BuT, wo sachlich möglich, in den allgemeinen Hartz IV-Regelbedarf der Kinder und Jugendlichen. Diese regelmäßigen Leistungen sind deutlich anzuheben und zu einer Kindergrundsicherung weiterzuentwickeln.
2. Bedarfe, die nur unregelmäßig anfallen (Schulausflüge, Klassenfahrten), sind als Mehrbedarfe und Geldleistung auszuzahlen.
3. Dienst- und Sachleistungen wie Schulverpflegung und Schülerbeförderung sind allen Schüler:innen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Lernförderung aller Schüler:innen muss selbstverständliche Regelleistung aller Schulen sein.
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Ist eine Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen und Europawahlen geplant?
Ja. DIE LINKE setzt sich für eine Absenkung des Wahlalters in allen demokratischen Entscheidungsprozessen auf europäischer, Bundes-, Länder- und Kommunalebene auf 14 Jahre ein. Das schließt das Wahlrecht für langfristig hier lebende Migrant*innen ein.
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Ist geplant, Abschiebungshaft für Kinder und Jugendliche und ihre Familien grundsätzlich zu untersagen?
Ja. DIE LINKE ist grundsätzlich gegen Abschiebungshaft. Selbstverständlich sind wir insbesondere dagegen, Kinder, Jugendliche und Familien in Haft zu nehmen, nur um sie abschieben zu können. Diese Menschen haben kein Verbrechen begangen und sollten deshalb auch nicht so behandelt werden.
Die Abschiebungsinhaftierung von Kindern verstößt nach unserer Auffassung auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention, denn sie ist mit der vorrangigen Beachtung des Kindeswohls nicht vereinbar.
6
Ist eine gesetzliche Ausweitung der Regelungen zum Familiennachzug geplant, insbesondere im Hinblick auf subsidiär Schutzberechtigte, dem Familiennachzug von (minderjährigen) Geschwistern zu unbegleiteten Minderjährigen sowie dem Familiennachzug bei eingetretener Volljährigkeit?
Ja. Wir setzen uns dafür ein, dass subsidiär Schutzberechtigte wieder einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug erhalten, wie es auch 2015 gesetzlich geregelt war.
Wir sind für ein Recht auf Geschwisternachzug bei unbegleiteten Minderjährigen, die als international Schutzberechtigte anerkannt wurden. Hierbei sollte die Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Asylantragstellung maßgeblich sein, wie es auch vom Europäischen Gerichtshof bereits entschieden wurde. Es darf nicht von der Schnelligkeit oder Langsamkeit des Behördenhandelns abhängen, ob der Rechtsanspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug gewährleistet wird oder nicht.
Die derzeitige Rechtslage und Praxis, bei der sich Eltern unter Umständen für eines ihrer Kinder entscheiden müssen, wenn es um den Nachzug einer Familie zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geht, ist grausam, inhuman und mit dem Kindeswohl nicht vereinbar.
7
Ist geplant, die maximale Dauer der Pflicht für Kinder und Familien, in einer Aufnahmeeinrichtung leben zu müssen, zu reduzieren? Wenn ja, auf welches Zeitfenster?
Ja. DIE LINKE setzt grundsätzlich auf eine dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden, möglichst in ganz normalen Wohnungen. Die rechtliche Verpflichtung, für bestimmte Zeiträume in großen Aufnahmelagern oder Massenunterkünften leben zu müssen, lehnen wir ab. Wenn dies möglich und erwünscht ist, sollten Asylsuchende z.B. auch bei bereits hier lebenden Verwandten (zeitweilig) unterkommen können. Massenunterkünfte sind keine geeigneten Wohnorte, für niemanden, aber insbesondere nicht für Familien mit Kindern.
Wir würden jede substantielle Verkürzung der verpflichtenden Aufenthaltsdauern für Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen begrüßen und unterstützen. Ein Verlassen der Aufnahmeeinrichtungen sollte unseres Erachtens so früh wie möglich erfolgen können.
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Sollen für (minderjährige) Opfer von Menschenhandel Vorschriften erlassen werden, die die Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung künftig nicht mehr daran knüpfen, ob sie als Opferzeug*innen auftreten?
Ja. DIE LINKE fordert seit langem, und zwar generell und nicht nur für Minderjährige, dass Opfer von Menschenhandel ein sicheres Aufenthaltsrecht erhalten sollen, das nicht davon abhängig ist, ob sie als ZeugInnen in einem Strafverfahren aussagen möchten oder ob ihre Aussage erforderlich ist, um zu einer Verurteilung kommen zu können. Die jetzige strengere Rechtslage instrumentalisiert die oft traumatisierten Opfer von Menschenhandel ein zweites Mal, das ist nicht akzeptabel.