Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutsche Stiftung Eigentum

Stiftung Eigentum

Deutsche Stiftung Eigentum

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Freiheit und Eigentum sind eng verbunden. Beide erfüllen auch wichtige ökologische und soziale Funktionen. Meinen Sie, dass die Personenbindung des Eigentums dessen verantwortungsvollen Gebrauch sichert oder bedarf es ergänzend der staatlichen Steuerung – wenn ja: mit welchen Instrumenten?
Nein, im Gegenteil. Es bedarf zu einem nicht gemeinschaftsschädlichen Gebrauch von Eigentum - jedenfalls solchen, das über den Kreis der persönlichen Nutznießung und Lebenssicherung hinausgeht - immer einer gesetzlichen Reglementierung, um einen gemeinwohlorientierten Gebrauch sicherzustellen. Wo große Vermögenswerte - große Immobilienbestände, Unternehmen, etc. - gleichbedeutend mit politischer Macht und Einfluss auf die Leben vieler Anderer sind, sind auch engere staatliche Steuerungseingriffe erforderlich, wie sich am Beispiel der Wohnungsbau- und Mietenentwicklung oder dem Raubbau an den natürlichen Ressourcen der Erde eindrücklich zeigt. Es widerspricht aller Erfahrung, dass mit der Größe persönlichen Eigentums auch das persönliche Verantwortungsbewusstsein seiner Eigentümer wächst.

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Der Garantie des Eigentums steht die Möglichkeit der Enteignung gegenüber. Es gibt Stimmen, die Enteignung als ein gewöhnliches Mittel der Marktgestaltung sehen und sich darum offen für Enteignung oder Eigentums steht die Möglichkeit der Enteignung aussprechen, etwa auch von Wohnraum oder Unternehmen. Was halten Sie davon?
Wir streben eine Wirtschaft an, deren Zweck die Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen ist. Die derzeitige Wirtschaftsform stellt das Profitinteresse der Eigentümer an erste Stelle - kein Unternehmen kann überleben, dass nicht marktrational und an Betriebsergebnissen orientiert handelt. Deshalb treten wir dafür ein, dass alle Unternehmen, die der Versorgungssicherheit der Bevölkerung dienen - Verkehr, Energie, Wasser, Gesundheit, Wohnen, etc. - in öffentliches oder genossenschaftliches Eigentum überführt werden. Damit wollen wir sie der Markt- und Profitlogik entziehen.

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Die Frage nach der Verbindung von Eigentum und Verantwortung hat das Gesellschaftsrecht erreicht. Unter dem Schlagwort GmbH in gebundenem Vermögen wird über eine Rechtsform diskutiert, die keinen Eigentümer kennt und auf die Reinvestition von Gewinnen verpflichtet ist. Wie denken Sie darüber?
Wir nehmen die Diskussion hierüber interessiert zur Kenntnis. Auch in unserer Partei wird über neue Formen von Wirtschaftsunternehmen, die keinem persönlichen Profitinteresse dienen, sondern anderen Zwecken unterworfen sind, diskutiert. Wir wollen die Gemeinwohlorientierung in verschiedenen Sektoren stärken.

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Ein großer Teil der Vermögen ist in Betrieben und Sachwerten gebunden. Wie stehen Sie zur steuerrechtlichen Idee der Einführung einer Vermögensteuer? Wie wollen Sie ggf. sicherstellen, dass die Substanz der Betriebe – wie vom Bundesverfassungsgericht 1995 gefordert – effektiv geschont wird?
DIE LINKE fordert die Wiedererhebung der Vermögensteuer für Milliardäre und Multimillionäre. Durch einen Freibetrag für Privatvermögen in Höhe von einer Million Euro und einen Freibetrag für betriebliches Vermögen in Höhe von fünf Millionen Euro wird die Belastung auf die vermögendsten zwei Prozent der Bevölkerung begrenzt. Bezugsgröße ist dabei das verbleibende Vermögen nach Abzug der darauf lastenden Schulden (Nettovermögen). Das betriebliche Vermögen wird, sofern es den Freibetrag von fünf Millionen Euro übersteigt, durch einen progressiv verlaufenden Tarif geschont. Der Steuersatz startet mit einem Eingangssatz von einem Prozent und steigt dann gleichmäßig bis zum Höchstsatz von fünf Prozent, der ab einem Nettovermögen von 50 Millionen Euro greift.

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Eng verbunden mit dem Eigentum ist das Schenkungs- und Erbrecht. Die Freiheit, selbst zu entscheiden, wem zu Lebzeiten oder nach dem Tod Eigentum zugewandt soll, ist Anreiz, langfristig privates und unternehmerischer Vermögen aufzubauen. Wie verhalten Sie sich zum Schenkungs- und Erbrecht?
Wir haben im aktuellen Wahlprogramm keine Vorschläge zum Erb- und Schenkungsrecht. Klar ist aber, dass Vererbung und Verschenkung nicht zur Umgehung steuerrechtlicher Verpflichtungen dienen dürfen. Der Aufbau großer Vermögen und Eigentumstitel - jenseits von persönlichem Eigenheim und kleiner Vermögen - kann gar nicht gelingen, ohne dabei auf die Arbeit und Wertschöpfung durch viele andere Menschen und die gemeinschaftlich finanzierte öffentliche Infrastruktur zuzugreifen. Pro Jahr werden in Deutschland mittlerweile 400 Milliarden Euro pro Jahr vererbt, mit weiter steigender Tendenz. Damit nimmt die ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland noch weiter zu, denn 50 Prozent der Menschen verfügen über gar kein Vermögen. Wir fordern daher, Schlupflöcher im Erbschaftssteuerrecht zu schließen, Betriebsvermögen einzubeziehen und für hohe Schenkungen und Erbschaften und den Erbschaftssteuersatz anzuheben.

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Für viele Menschen ist selbstgenutztes Wohneigentum ein wichtiges Element der persönlichen Lebensgestaltung und der privaten Altersvorsorge. Wohneigentum ist allerdings sehr teuer geworden. Wie möchten Sie Neubau und Sanierung ankurbeln sowie die Kauf- und Kaufnebenkosten senken?
Viele Beschäftigte haben kaum noch die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, weil sie einen Großteil ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen. Deswegen steht der Kampf für bezahlbare Mieten an, auch für diejenigen, die Wohneigentum anstreben. Mit einem öffentlichen Wohnungsneubauprogramm wollen wir den sozialen, kommunalen und genossenschaftlichen Neubau ankurbeln. Wir wollen die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung aufstocken und so einsetzen, dass auch selbstnutzende Wohneigentümer*innen nicht überfordert werden. DIE LINKE setzt sich außerdem für eine Bodenpreisbremse ein, denn Spekulation mit Grundstücken benachteiligt Mieter*innen und private Bauherr*innen. Wir setzen uns zudem für eine Reform der Grunderwerbsteuer ein, die selbst nutzende Wohneigentümer*innen anders besteuert als Wohnungskonzerne. Außerdem wollen wir Schlupflöcher bei der Besteuerung von Immobilienkäufen durch sog. "Share Deals" schließen.

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Wichtig für private und gewerbliche Wohnungseigentümer sind die Bedingungen, zu denen Wohnraum vermietet werden kann. Dabei geht es um Fragen der Gestaltung der Miethöhe sowie der Umlagefähigkeit von Kosten. Wie sollte aus Ihrer Sicht die Gestaltungsfreiheit für Vermieter geregelt sein?
Studien zufolge sind bundesweit mehr als 11 Millionen Haushalte durch die zu hohen Mieten finanziell überlastet. Vor allem in den Großstädten, aber nicht nur dort, sind die Mieten in den vergangenen Jahren rasant angestiegen. Deshalb macht sich DIE LINKE für einen Mietenstopp stark und will zusätzlich Kommunen ermöglichen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt regional differenzierte Mietobergrenzen zu erlassen, auf die überhöhte Mieten dann auch abgesenkt werden können. Faire Vermieter*innen, die sich innerhalb des Mietspiegels oder darunter bewegen, sollen im Rahmen des Inflationsausgleichs weiter ihre Mieten anpassen dürfen. Wir setzen uns für einen fairen Ausgleich bei der Umlagefähigkeit von Kosten ein. Die Umlage der C02-Kosten allein auf die Mieter*innen abzuwälzen, lehnen wir ebenso wie die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form ab. Stattdessen setzen wir auf einen Mix aus staatlicher Förderung und Vorgaben bei der energetischen Gebäudesanierung.