Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
Antidiskriminierungsverband
Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
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Wie werden Sie unabhängige Antidiskriminierungsberatungsstellen politisch wie strukturell fördern und welche Mittel werden Sie hierfür im Bundeshaushalt bereitstellen?
Wir wollen den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes aufnehmen. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen und ein Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch unabhängige Beratungsstellen werden dadurch gestärkt. Die ausreichende finanzielle Absicherung ist Voraussetzung für den Erfolg einer bundesweiten Antidiskriminierungsarbeit.
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Werden Sie ein Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen und wenn ja, wird Antidiskriminierungsberatung als spezialisiertes Beratungsangebot Teil der Maßnahmen sein, die das Gesetz institutionell fördern wird?
Ja. DIE LINKE will ein Demokratiefördergesetz. Antidiskriminierungsarbeit ist für uns ein Teil der über ein solches Gesetz zu fördernden Strukturen.
DIE LINKE will die Antidiskriminierungsstelle des Bundes finanziell so ausstatten, dass sie Beratungsangebote zielgruppengerecht, mehrsprachig und barrierefrei in die Arbeitswelt hineintragen kann. Wir wollen den Diskriminierungsschutz für trans* und intergeschlechtliche Personen stärken.
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Werden Sie eine Novellierung des AGG vornehmen und falls ja, was werden bei der Überarbeitung des Gesetzes die zentralen Punkte sein?
Ja. DIE LINKE will eine grundlegende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und ein Verbandsklagerecht. Es braucht einen Diskriminierungsschutz, der auch staatliches Handeln einbezieht. Wir fordern ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Weiter wollen wir verbindliche und wirksame Regelungen in das AGG und in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie in alle Gesetze aufnehmen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß UN-BRK verpflichtet werden.
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Werden Sie sich dafür einsetzen, dass weitere Diskriminierungskategorien in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) aufgenommen werden und falls ja, welche werden das sein?
Wir fordern Diskriminierung schon auf grundrechtlicher Ebene stärker anzuerkennen und ihr vorzubeugen wir wollen daher in Artikel 3 des Grundgesetzes eine Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierung aufnehmen. Des Weiteren fordern wir eine Einbeziehung staatlicher Behörden in den Wirkungsbereich des AGGs, denn auch von Behörden kann Rassismus ausgehen. Ferner wollen wir den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 des Grundgesetzes aufnehmen. Um dieses erweiterte Grundrecht zu garantieren, braucht es Antidiskriminierungsstellen und ein Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Auch die soziale Herkunft darf nicht zu Diskriminierung führen.
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Werden Sie ein Bundesantidiskriminierungsgesetz einführen und falls nicht: Wie werden Sie gewährleisten, dass sich von Diskriminierung durch Bundesbehörden Betroffene effektiv rechtlich zur Wehr setzen können und Diskriminierung verhindert sowie beseitigt wird?
Ja. Wir fordern ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Es braucht zudem eine*n Antirassismus-Beauftragte*n mit echten Befugnissen und institutionalisierte Hilfs- und Beratungsstrukturen für Menschen mit Rassismuserfahrungen, die niedrigschwellig und angemessen sind. Diese Strukturen sollen flächendeckend regelfinanziert werden. DIE LINKE fordert, in Artikel 3 des Grundgesetzes eine Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierung aufzunehmen. Rassismus und Korpsgeist in den Behörden müssen endlich angegangen werden! Dafür braucht es eine Organisationsentwicklung in der Verwaltung, die für Diskriminierungen sensibel ist und eine Polizeireform.
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Werden Sie die in § 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) festgeschriebene Beweislasterleichterung zu Gunsten der von Diskriminierung Betroffenen überarbeiten und falls ja, wie konkret?
Mit dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz wurde ein Vorbild auch für eine Neuregelung im AGG geschaffen. Kann ein*e Betroffene*r glaubhaft machen, von Diskriminierung betroffen zu sein, liegt die Beweislast bei der Stelle der öffentlichen Verwaltung, der eine Diskriminierung vorgeworfen wird. Eine solche Beweislastumkehr fordert DIE LINKE bereits seit vielen Jahren. Zentral für eine verbesserte Position der Opfer von Diskriminierung ist aus unserer Sicht zudem ein Verbandsklagerecht, um die Betroffenen von der aufwendigen individuellen Durchsetzung ihrer Rechte zu entlasten.
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Werden Sie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um ein Verbandsklagerecht und das rechtliche Mittel der Prozessstandschaft erweitern?
Ja, wir streben sowohl ein Verbandsklagerecht im AGG an als auch ein Verbandsklagerecht für ein Entgelttransparenzgesetz, in welchem Frauen gegen ungleiche Bezahlung im Verband klagen können. Dieses Recht ist für uns ein wichtiger Faktor in der Umsetzung der von uns geforderten Novellierung des AGG. Ohne die Möglichkeit einer gemeinsamen Klage wird die Verantwortung auf einzelne Betroffene übertragen, die systemische Ungleichheit verschwindet so hinter individual Klagen und macht das eigentliche Problem wie Sexismus und Rassismus vor Gericht unsichtbar. Wir treten dem entgegen, denn die Rechtsprechung darf nicht die gesellschaftliche Wirklichkeit verkennen.
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Wie werden Sie den Antidiskriminierungsverbänden finanziell die rechtliche Vertretung und Begleitung von Betroffenen ermöglichen?
Ein Verbandsklagerecht im AGG, wie von uns gefordert, müsste mit den entsprechenden Regelungen zur Kostentragung verbunden sein.