Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

dbb Bundesseniorenvertretung

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Komplex Alterssicherung umfasst 4 Fragen. ***Antwort zu Frage 1*** DIE LINKE setzt sich für die Einführung einer Solidarischen Erwerbstätigenversicherung ein, die alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht. Das schließt Abgeordnete, Manager, Selbstständige und Beamte ein. Bestehende Ansprüche aus berufsständischen Versorgungswerken, Beamtenpensionen etc. bleiben in vollem Umfang bestehen und für die Einführung gelten lange Übergangsfristen. Die gesetzliche Rente soll wieder alleine ausreichen, um den Lebensstandard im Alter sichern. Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Jede*r muss wieder spätestens ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Wenn Menschen 40 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, sollen sie bereits ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Unser Nachbarland Österreich zeigt: Ein gesetzliches Rentensystem kann vor Armut schützen, den Lebensstandard sichern und zugleich finanzierbar sein. Statt einen Teil der Alterssicherung vom Kapitalmarkt abhängig zu machen, wurde in Österreich das gesetzliche Rentensystem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut. Das wollen wir auch in Deutschland erreichen. ***Antwort zu Frage 2*** Wir wollen den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen. Zeiten niedriger Löhne wollen wir ausgleichen. Die von der Großen Koalition beschlossene sogenannte Grundrente greift hier zu kurz. Wir wollen die »Rente nach Mindestentgeltpunkten« auch für Zeiten nach 1992 einführen und verbessern. Vollzeiterwerbstätige mit 13 Euro Stundenlohn erhielten dann in der Regel eine Rente von rund 1.200 Euro. Bei einem Rentenniveau von 53 Prozent hätte zum Beispiel eine Einzelhandelskauffrau mit einem Gehalt von2.200 Euro brutto dadurch nach 45 Jahren Arbeit monatlich knapp 198 Euro mehr als nach geltendem Recht mit der sogenannten Grundrente– ohne eine Einkommensprüfung. Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene ein, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben, um davon leben zu können. Denn wer heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb von der Rentenversicherung an alle Menschen im Rentenalter gezahlt, die im Alter weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen haben – bei Erwerbsminderung als Zuschlag, im Einzelfall auch als Vollbetrag. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt. Unser Versprechen lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.200 Euro leben müssen. Die Solidarische Mindestrente wird regelmäßig am 1.Juli eines jeden Jahres im selben Maße erhöht, wie alle anderen gesetzlichen Renten auch. ***Antwort zu Frage 3*** DIE LINKE macht sich seit Langem dafür stark, dass Überführungslücken bei der Überleitung von Ansprüchen aus dem DDR-Rentensystem in das bundesdeutsche behoben werden. In der DDR erworbene Rentenansprüche müssen auch in der Bundesrepublik gelten, gleichgültig ob aus der Gesundheitsversorgung, in der Wissenschaft, bei der Reichsbahn oder der Post. Darum wird DIE LINKE sich auch künftig dafür einsetzen, schnellstmöglich einen Ausgleich herzustellen. ***Antwort zu Frage 4*** Wir wollen die umlagefinanzierte gesetzliche Rente zu einer Solidarischen Erwerbstätigenversicherung umbauen, die alle Erwerbstätigen einbezieht. Die Beitragsbemessungsgrenze wird zunächst vereinheitlicht und dann in mehreren Schritten angehoben. Die Höhe der Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts soll abgeflacht werden. Gleichzeitig will DIE LINKE die Beitragsparität wiederherstellen. Zwar tragen im Moment Beschäftigte und Arbeitgeber den Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung gemeinsam. Die Beschäftigten werden jedoch angehalten, von ihrem Einkommen ohne Beteiligung des Arbeitgebers mindestens 4 % in private Vorsorge zu stecken, zum Beispiel in Riester-Produkte. Faktisch tragen Arbeitgeber also 9,3 Prozent, Beschäftigte aber mindestens 13,3 % Beitrag zur Rentenversicherung. Dabei kann die private Riester-Rente die in die gesetzliche Rente gerissenen Lücken nicht schließen. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne, statt in die Portemonnaies der Rentner*innen. Millionen Menschen mit normalem und niedrigem Einkommen können sich zudem eine private Rentenversicherung nicht leisten. Bei einer Anhebung des Rentenniveaus wieder auf 53 Prozent und durch die paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung würden Beschäftigten also sogar sparen, weil sie keine zusätzlichen Beiträge zur Riester-Versicherung mehr privat finanzieren müssen. Die Riester­Rente überführen wir auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp 4 Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Private und betriebliche Zusatzversorgung wird es weiterhin geben. Aber sie ist nicht mehr nötig, um im Alter über die Runden zu kommen. Statt einer überwiegend von den Beschäftigten finanzierten betrieblichen Altersvorsorge wollen wir eine überwiegend von den Arbeitgeber*innen finanzierte betriebliche Altersversorgung als betriebliche Sozialleistung. Dafür sollen verbindliche tarifvertragliche Regelungen die Grundlage sein. Wir lehnen es ab, die Arbeitgeber*innen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen. Das gilt auch für den Verzicht auf Rentengarantien zugunsten einer reinen Beitragszusage. Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt werden.

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***Bitte Fragetext aus PDF entnehmen***
1. Für DIE LINKE braucht Prävention insgesamt einen höheren Stellenwert in der Gesundheits- und Pflegepolitik. Speziell für ältere Menschen müssen ambulante und zugehende Angebote ausgebaut und sicher finanziert werden. Die Umwandlung ambulanter Vorsorgeleistungen von Ermessens- in Pflichtleistungen soll nicht nur für anerkannte Kurorte gelten. DIE LINKE will eine tragende Rolle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Fragen der Prävention. Gesundheit wird maßgeblich durch die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen bestimmt. Deshalb wollen wir die Förderung von Gesundheitschancen als Aufgabe aller Politikbereiche von Bildung, über Verkehr und Umwelt, bis hin zu Verbraucherschutz gestalten. 2. Wir brauchen eine gesetzliche Personalbemessung für alle Berufe im Krankenhaus und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Wir benötigen 100 000 Pflegekräfte mehr in den Krankenhäusern und 100 000 Pflegekräfte mehr in den Pflegeheimen. Viele der ausgebildeten Pflegekräfte, die den Beruf verlassen haben, können wir mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen zurückgewinnen. DIE LINKE fordert deshalb 500 Euro mehr Grundgehalt für alle Pflegekräfte. In der Altenpflege setzen wir uns für einen allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag mindestens auf dem Niveau der Tarifverträge des Öffentlichen Dienstes für alle Beschäftigten ein, auch bei privaten und kirchlichen Trägern. Die momentane Finanzierung der Krankenhäuser über sogenannte Fallpauschalen muss abgeschafft werden, denn sie schafft falsche Anreize: Krankenhäuser werden unter Wettbewerbsdruck gesetzt und sparen am Pflegepersonal; Diagnosen, die sich lohnen, werden öfter gestellt; die Ausrichtung der Krankenhäuser am finanziellen Ertrag orientiert. Der individuelle gesundheitliche Bedarf steht nicht mehr im Mittelpunkt. Stattdessen müssen die Betriebskosten von den Krankenkassen vollständig refinanziert werden. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen müssen wieder gemeinnützig arbeiten und dürfen keine Gewinne an Aktionäre ausschütten. 3. DIE LINKE will, dass alle pflegenden Angehörigen zusätzliche Rentenansprüche aus ihrer Pflegetätigkeit für die gesamte Dauer der Pflegesituation erwerben. Das gilt auch im Pflegegrad 1 und wenn zusätzlich professionelle Pflegedienste genutzt werden. Wir wollen für alle Beschäftigten sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls. Auch bei längerer Übernahme häuslicher Pflege müssen Pflege und Beruf vereinbart und Armut verhindert werden können. Gemeinsam mit den Interessenvertretungen pflegender Angehöriger, Sozialverbänden und Gewerkschaften entwickelt DIE LINKE ein Konzept für eine Freistellung berufstätiger pflegender Angehöriger und Zugehöriger mit Lohnersatz. Die Schwellenwerte im Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz wollen wir abschaffen. 4. DIE LINKE will die Vormünder- und Betreuervergütung weiter verbessern und hat deshalb der Erhöhung im März 2021 zugestimmt. Das ab 2023 geltende "Notvertretungsrecht" sehen wir kritisch. Es hat nachteilige Folgen für die Rechtssicherheit und die Selbstbestimmung von Ehegatten bzw. Lebenspartner/innen. Wir wollen die individuelle Entscheidungskompetenz durch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, unabhängig vom sozialen Status fördern. Denn diese Vollmacht ist unmittelbarer Ausdruck des eigenen Willens des zu Betreuenden und ermöglicht, die oder den Menschen zu bevollmächtigen, der für eine erforderliche Vertretung am besten geeignet ist. Wir wollen Missbrauchsmöglichkeiten, insbesondere in vermögensrechtlichen Fragen, ausschließen.

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3-1. Was planen Sie, um die ausweislich des 8. Altersberichts zu befürchtende Entwicklung, dass es zu einer fortschreitenden digitalen Spaltung unserer Gesellschaft kommt, zu stoppen, von der insbesondere die ältere Generation und hier ganz besonders die im ländlichen Raum wohnende betroffen wäre? 3-2. Was werden Sie dafür tun, dass die Standards und Nomen zu Umgang und Speicherung von Diagnosedaten, die für eine stärkere Einbindung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin notwendig sind, beachtet werden? 3-3. Wie wollen Sie die Diskriminierung älterer Menschen durch KI-Systeme verhindern? 3-4. Wie stehen Sie zur Anerkennung der digitalen Grundversorgung als öffentliche Daseinsvorsorge?
3-1. Der Netzausbau muss am Ziel zuverlässiger Versorgung und am Gemeinwohl orientiert erfolgen. Dazu müssen die Breitband- und Mobilfunknetze in öffentliche Hand, denn die profitorientierten Mobilfunkbetreiber haben kein Interesse an einem flächendeckenden Netzausbau. Wir wollen den Glasfaserausbau mit Investitionen von 10 Milliarden Euro jährlich in ganz Deutschland fördern. Die Kommunen sollen die Netze dauerhaft in öffentlicher Hand betreiben können. Alle Wohnungen sollen Glasfaseranschluss erhalten. Wir wollen wohnortnahe soziale Zentren in den Dörfern schaffen, die als Orte der Begegnung dienen und grundlegende Dienstleistungen wie Post, Bank und öffentlichen Internetzugang anbieten. Gleichzeitig muss es immer auch nicht-digitale Arten geben, eine Karte fürs Schwimmbad und einen Termin beim Amt u.ä. zu bekommen, um sicherzustellen, dass niemand ausgeschlossen wird. Digitale Angebote dürfen nicht zum Personalabbau im öffentlichen Dienst genutzt werden. 3-2, Für DIE LINKE hat Datenschutz höchste Priorität, und umso mehr, wenn sensible Daten im Gesundheitsbereich betroffen sind. Die Datenschutzgrundverordnung muss deshalb gefestigt und erweitert werden. Unternehmen, die gegen Datenschutzauflagen verstoßen, müssen konsequent bestraft werden. Dazu gehört eine Stärkung der Datenschutzbehörden. Wir streben eine globale Kooperation im Bereich Künstlicher Intelligenz an mit dem Ziel, ein Regelwerk zu schaffen, das verbindliche Datenschutzregeln für Robotik, Datenflüsse und künstliche Intelligenz schafft und die Algorithmen transparent macht. Künstliche Intelligenz kann etwa bei Diagnoseverfahren viel Positives bewirken, dabei muss aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Daten so anonymisiert werden, dass sie nicht auf Personen rückführbar sind. Zu medizinischen Zwecken zwingend notwendige Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten bedürfen eines umfangreichen Datenschutz- und Datensicherheitskonzepts aller beteiligten Organisationen und der niedrigschwelligen Möglichkeiten für Patientinnen und Patienten, ihre personenbezogenen Daten bei Bedarf zu löschen. Die informationelle Selbstbestimmung von Patient*innen und Versicherten muss jederzeit gewahrt werden. Die Weitergabe der sensiblen Daten darf nur erfolgen, wenn eine Zustimmung entsprechend der DSGVO vorliegt. 3-3. Sämtliche für Entscheidungen eingesetzte Algorithmen müssen von unabhängigen Stellen auf Diskriminierungsfreiheit geprüft werden. Wir wollen ethische Richtlinien für die Schaffung von Algorithmen. Die Entscheidungsprozess oder -faktoren sollten nachvollziehbar sein, tatsächliche oder vermutete Diskriminierung muss von Menschen überprüfbar sein, auch bei halb-automatisierten Systemen. KI-Systeme reproduzieren existierende Diskriminierungen, wenn die zugrundeliegenden Daten in der Gesellschaft vorhandene Ungleichheiten wiedergeben, ohne dass steuernd eingegriffen wird. DIE LINKE fordert daher mehr Forschung zu Potenzial und Regulierungsansätzen von KI und bis auf Weiteres das Verbot von automatisierten Entscheidungen, die die Grundrechte oder Teilhabechancen von Menschen unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigen könnten. 3-4. DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass alle Menschen digitale und andere öffentliche Dienstleistungen nutzen können, unabhängig vom Geldbeutel. Internet muss zur Grundversorgung zählen. Telefonanschluss und Internet dürfen wie Strom und Wasser nicht abgestellt werden, auch nicht bei Zahlungsrückstand. Die Kosten dafür müssen in der Mindestsicherung berücksichtigt werden, ebenso für die Endgeräte. Für Kinder fordern wir kostenfreie Leihgeräte für die gesamte Schulzeit, die jugendgerecht mit quelloffenen Betriebssystemen und freier Software ausgestattet werden sollen.

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4-1. Was planen Sie, um die Zahl altersgerechter und bezahlbarer Wohnungen, sei es im sozialen, sei es im Mietwohnungsbau, sei es im Wohneigentum zu erhöhen? 4-2. Wie wollen Sie die Kommunen in die Lage versetzen, lebenswerte Wohnquartiere für alle Generationen mit den notwendigen Unterstützungsstrukturen zu schaffen? 4-3. Was planen Sie, um barrierefreie, bezahlbare und allgemein zugängliche Mobilität auch in dünn besiedelten und strukturschwachen Regionen sicherzustellen? 4-4. Wie wollen Sie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen, insbesondere mit Blick auf ältere Menschen sicherstellen?
4-1. Mit einem öffentlichen Wohnungsbauprogramm im Umfang von 15 Milliarden jährlich wollen wir 250.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr bauen und dabei bedarfsgerecht seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen schaffen. Diese Wohnungen sollen dauerhaft sozial gebunden sein. Wir wollen die Herstellung von Barrierefreiheit als Gemeinwohlziel und als Teil einer angemessenen Wohnraumversorgung gesetzlich festschreiben. Das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" sollte ausgebaut und auf einem höheren Niveau verstetigt werden. Die Zuschussförderung ist besonders für ältere Eigenheimbesitzer*innen wichtig, die wenig Aussicht haben, einen Kredit zu bekommen. Damit Menschen im Alter in ihrer Wohnung bleiben können, wollen wir Eigenbedarfskündigungen gegenüber Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf sowie für Menschen ab 70 Jahren gesetzlich ausschließen. 4-2. Durch unser öffentliches Wohnungsbauprogramm im Umfang von jährlich 15 Milliarden Euro wollen wir die Kommunen bei der Schaffung von seniorengerechten und bedarfsgerechten Wohnungen unterstützen. Zudem wollen wir die Städtebauförderung des Bundes neu ausrichten, mit dem jährlich Projekte in Milliardenhöhe in den Kommunen unterstützt werden. Schwerpunkt der Investitionen soll auf Zukunftsaufgaben liegen, wie der Gebäudesanierung, der Verbesserung des Wohnumfelds, dem altersgerechten und barrierefreien Umbau von Gebäuden sowie der Förderung nachhaltiger Mobilität. Um Nahversorgung zu sichern und echte Stadt- und Regionalplanung vor-nehmen zu können, wollen wir die Kommunen zudem dabei unterstützen Flächen anzukaufen und diese bedarfsgerecht zu entwickeln. Leerstehendes Gewerbe wollen wir in kommunale oder genossenschaftliche Hand überführen und zu sozialen Zentren weiterentwickeln. Wir wollen dafür sorgen, dass der Bund den Kommunen Mittel für die Rekommunalisierung von Wohnungen, Krankenhäusern, Wasser- und Energieversorgung zur Verfügung stellt. (Siehe auch Antwort auf Frage 4) 4-3: Wir wollen Mobilität für alle gewährleisten, unabhängig vom Einkommen und dem Besitz eines Autos. Das öffentliche Mobilitätsangebot wollen wir bis 2030 verdoppeln. Regionalstrecken der Bahn und der ÖPNV müssen flächendeckend und barrierefrei ausgebaut werden. Wir wollen für den ländlichen Raum eine Mobilitätsgarantie mit einer Anbindung zur nächsten Stadt mindestens im Stundentakt von 6 bis 22 Uhr. Dabei können Angebote wie Bürgerbusse oder Anrufsammeltaxis sowie moderne Flächenrufbussysteme und auch Taxen einbezogen werden oder die Grundversorgung ergänzen. Zusätzlich wollen wir Mobilitätsstationen mit einer Auswahl von geteilten Verkehrsmitteln aufbauen. 4-4: Die Grundlage zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen. Um die Kommunen dauerhaft auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, möchten wir die Gewerbesteuer, als wichtigste kommunale Einnahmequelle, zu einer Gemeindewirtschaftsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und unter Einbeziehung selbständiger Tätigkeiten weiterentwickeln. Kommunale Altschulden sollen vom Bund übernommen werden, damit überschuldete Kommunen Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Wir wollen verbindlich festschreiben, dass Aufgaben, die auf Bundesebene beschlossen werden, auch vom Bund finanziert werden müssen (Konnexitätsprinzip). Die Kosten der Grundsicherung müssen durch den Bund getragen werden. Die ungerechtfertigten Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau wollen wir endlich streichen. Durch einen Solidarpakt III wollen wir strukturschwache Kommunen weiterhin unterstützen und somit die Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen. Damit der Investitionsstau in den Kommunen abgebaut und die Infrastruktur auch für ältere Menschen wiederhergestellt werden kann, muss die Schuldenbremse abgeschafft oder zumindest reformiert werden. Kommunale Eigenanteile für Bundesprogramme, welche für finanzschwache Kommunen aufgelegt wurden, müssen gestrichen werden. Sie bewirken den Ausschluss gerade der schwächsten Kommunen und widersprechen damit dem eigentlichen Zweck dieser Förderprogramme.

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1.Wie stehen Sie zur Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes, beispielweise hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlungen verschiedener Altersgruppen bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen? 2. Wie stehen Sie zur Aufnahme des Merkmals "Lebensalter" in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG? 3. Werden Sie sich für eine moderne, zukunftsfähige und verlässlich finanzierte Seniorenpolitik, die Förderung der seniorenpolitischen Verbands- und Vereinsarbeit und eine stärkere Beteiligung älterer Menschen an politischen Entscheidungsprozessen einsetzen? 4. Wie wollen Sie unzulässige Einschränkungen von Grundrechten, wie sie in der Corona-Pandemie unter anderem in stationären Pflegeeinrichtungen vorkamen, zukünftig verhindern?
1. Wir würden eine Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes begrüßen, da Menschen immer wieder auf Grund ihres Alters diskriminiert werden. Oft kommt es dann auch noch zu weiteren Diskriminierungen zum Beispiel auf Grund von Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung. 2. Die Aufnahme des Merkmals "Lebensalter" ins Grundgesetz begrüßen wir. Das scheint uns eine sinnvolle Ergänzung, da sowohl junge wie ältere Menschen oft Diskriminierungen auf Grund ihres Alters erleben. 3. Wir wollen ein eigenständiges Teilhabegesetz für Senior*innen, das den Rechtsanspruch auf volle soziale Teilhabe festschreibt, zum Beispiel den Anspruch auf barrierefreies Wohnen und wohnortnahe Gesundheitsversorgung im Alter, und die Kommunen dafür in die Pflicht nimmt. Die Mitbestimmungsrechte für Senior*innen auf Bundes-, Länder-, Kreis- und Kommunalebene wollen wir stärken. Insbesondere sollen die Rechte der Senior*innenvertretungen ausgebaut und bundeseinheitlich gestärkt werden. Jede Seniorenvertretung sollte in den kommunalen Vertretungen ein Vorschlags- und Rederecht zu den Belangen von Seniorinnen und Senioren bekommen. Bei direkt für Seniorinnen und Senioren geplanten Maßnahmen, müssen diese bereits bei der Planung mit einbezogen werden. Um nach der Umsetzung dieser Maßnahmen mögliche Schwachstellen zu erkennen, sollte es in Zusammenarbeit mit der örtlichen Seniorenvertretung eine Evaluation geben. 4. DIE LINKE setzt sich für eine deutlich bessere Ausstattung öffentlicher Einrichtungen, von Pflegeheimen, Krankenhäusern und Schulen ein. Viele der jetzt erlebten Einschränkungen wären nicht oder weniger einschneidend erforderlich gewesen, wenn in den letzten Jahrzehnten nicht radikal das Pflegepersonal, die Bestände an Schutzausrüstung, die Gesundheitsämter, die Investitionen in Schulen und Krankenhäuser zusammengespart und blind der Ausrichtung auf den Markt und auf Profite überlassen worden wären. Auch die Produktionsketten müssen wieder nach Deutschland zurückgeholt und regionaler organisiert werden, um krisensicher zu sein. Spätestens in der Coronapandemie hat sich gezeigt, dass der Markt keine verlässliche Instanz ist, wenn es darum geht, die Unversehrtheit von Menschen sicherzustellen. Benötigte medizinische Schutzausrüstung muss in ausreichender Menge in Deutschland hergestellt und bevorratet werden - da es bei einer weltweiten Gesundheitskrise am Markt erstens nichts zu kaufen gibt, und zweitens die Preise z.B. für Schutzmasken in exorbitante Höhen steigen. DIE LINKE setzt sich für eine finanzielle Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und eine bessere Koordinierung ein. Im Mittelpunkt der Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes muss die soziale Komponente von Gesundheit stehen. Pandemie- und Katastrophenschutzpläne müssen fortgeschrieben und auf kommunaler Ebene regelmäßig auf ihre Funktionalität überprüft werden. Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser dürfen nicht profitorientiert arbeiten, sondern müssen in gemeinnützige Hände überführt werden. Schutz- und Hygieneausrüstungen müssen verpflichtend vorgehalten werden. Zudem müssen auch digitale Kontakte, außerhäusliche Besuche und Sterbebegleitung durch Angehörige möglich sein. Für viele auch in der derzeitigen Pandemie mögliche Maßnahmen fehlte und fehlt in den Einrichtungen oft das Personal. Deswegen setzt sich DIE LINKE für 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in der Altenpflege und ebenso viele in den Krankenhäusern ein, die durch gute Arbeitsbedingungen und höhere Löhne auch kurzfristig gewonnen werden können. Das gleiche gilt übrigens für die Schulen: kleinere Klassen würden auch hier das Ansteckungsrisiko deutlich verringern und die Unterrichtsqualität für die Schüler*innen auch außerhalb der Pandemie deutlich verbessern. In allen Schulen müssen die Fenster zum Lüften geöffnet werden können, Luftfilter eingebaut werden und die Toiletten funktionieren. Dazu sind umfangreiche öffentliche Investitionen erforderlich. DIE LINKE will deshalb 120 Milliarden Euro jährlich in eine gesunde und zukunftsfähige öffentliche Infrastruktur investieren, um die Grundrechte und die soziale Teilhabe aller zu schützen und zu stärken. Mit unserem Steuerkonzept ist das auch finanzierbar.