Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Minderheitensekretariat der vier autochthonen nationale Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands

Minderheitensekretariat

Minderheitensekretariat der vier autochthonen nationale Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands

1

Unterstützen Sie die Forderung des Minderheitenrates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands nach Einführung eines Verbandsklagerechts für Dachverbände nationaler Minderheiten oder Volksgruppen?
Ja. Wir wollen ein Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einführen. Dieses könnte auch von den nationalen Minderheiten genutzt werden, um gegen Diskriminierung vorzugehen.

2

Unterstützen Sie die Initiative der Bundesländer Schleswig-Holstein, Sachsen und Brandenburg, den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufzunehmen?
Ja, DIE LINKE will den Schutz der nationalen Minderheiten im Grundgesetz verankern.

3

Wo verorten Sie die vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands innerhalb des Heimatbegriffes und was beabsichtigen Sie zu tun, um ihren gesellschaftlichen Mehrwert auf Dauer zu sichern?
Die Bezugnahme auf einen bestimmten Begriff von "Heimat" ist aus unserer Sicht kein geeigneter Ausgangspunkt staatlicher Politik. Was Menschen als "Heimat" empfinden, ist in hohem Maße von persönlichen Erfahrungen geprägt. Wo es Debatten um den Begriff "Heimat" gibt, ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass dieser Begriff nicht gegen eine Vielfalt von Lebensstilen und kulturellen Einflüssen gestellt wird, sondern diese Vielfalt als Bereicherung gesehen wird und erlebt werden kann.

4

Sind Sie im Falle des Einzuges der Partei einer nationalen Minderheit in den Deutschen Bundestag bereit, mit dieser im Bereich der Minderheitenpolitik und anderen gesellschaftspolitischen Aufgabenfeldern auf Bundesebene zusammenzuarbeiten?
Ja.

5

Unterstützen Sie die Verabschiedung eines „Bundesweiten Strategischen Rahmens für die Bekämpfung von Antiziganismus und die gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma“?
Ja. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik als Verfassungsauftrag muss auch für Angehörige diskriminierter Minderheiten bedeuten, dass sie sich überall auf ein vergleichbares Niveau von Schutz und Unterstützung verlassen können. In diesem Sinne unterstützen wir einen gemeinsamen, bundesweiten strategischen Rahmen, da viele relevante Fragen etwa im Bildungsbereich ohnehin in Zuständigkeit der Länder liegen. Wir unterstützen Maßnahmen gegen Antiziganismus sowie zur Stärkung der Teilhabe von Sinti*zze und Rom*nja und wollen den gesellschaftlichen Beitrag der Minderheit in Deutschland um fassender vermitteln, um der strukturellen Ungleichheit und der tief sitzenden Ablehnung gegenüber der Minderheit entgegen zuwirken. Die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission Antiziganismus müssen schnell umgesetzt werden.

6

Unterstützen Sie folgende Forderungen des Minderheitenrates zur Reformierung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG)?: a. Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von zwei auf sechs Monate, b. Streichung der wohnungsrechtlichen Ausnahmetatbestände, c. Erweiterung des AGG auf den öffentlichen Sektor, d. Antidiskriminierungsstelle stärken und niedrigschwellige, wohnortnahe Beratung ermöglichen, e. Reformierung der Vorgaben zur Besetzung der ADS-Leitung
Ja, DIE LINKE unterstützt diese Forderungen. Vor allem die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle muss gestärkt und ausgeweitet werden, eine leichtere Erreichbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger ist dabei ein wesentliches Element. Es braucht einen Diskriminierungsschutz, der auch staatliches Handeln einbezieht. Wir fordern ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Es braucht eine*n Antirassismus-Beauftragte*n mit echten Befugnissen.

7

Wie stehen Sie zur Europäischen Union und deren Grundwerten?
Die Europäische Menschenrechtskonvention und die revidierte Sozialcharta sind die Grundwerte in Europa und wir setzen uns für die Achtung dieser Rechte in der EU und den Mitgliedstaaten ein. Das Diskriminierungsverbot des Artikel 14 EMRK und Artikel E der revidierten Sozialcharta sind ein Ausgangspunkt zum Schutz nationaler Minderheiten. Der Europarat hat mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen weitere wichtige rechtsverbindliche Instrumente Europas geschaffen. Die EU fordert auf dieser Grundlage zwar ein "europäisches Mindestmaß" an Minderheitenschutz von ihren Beitrittskandidaten. Doch nach dem Beitritt spielt die EU keine hervorragende Rolle beim Minderheitenschutz, der vor allem als nationale Kompetenz gesehen wird, wie zuletzt bei der Eskalation in Katalonien in Spanien. Als ein positives Beispiel kann die politische und praktische Unterstützung der EU für die Sinti und Roma angeführt werden.

8

Werden Sie die Anerkennung der Europäischen Bürgerinitiative Minority SafePack weiter unterstützen?
Ja. DIE LINKE setzt sich für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger*innen am gesellschaftlichen Leben ohne strukturelle Benachteiligungen ein - auch nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft. Egal ob Sorbinnen oder Friesen, egal ob Däninnen oder Sinti und Roma: Nationale Minderheiten in Deutschland und in der ganzen EU müssen respektiert und unterstützt werden. Es darf keine Unterschiede in der Unterstützung geben. Der beste Garant dafür ist eine schnelle Umsetzung der Forderungen der Bürgerinitiative auf EU-Ebene durch die Kommission. DIE LINKE hat deshalb sowohl im Europäischen Parlament als auch im Bundestag die Inhalte des Minority Safe Pack unterstützt und wird dies auch weiterhin tun.