Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Erbbaurechtsverband
Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
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Plant Ihre Partei, zum Beispiel über KfW-Förderungen des Bundes, Anreize für Investments in Erbbaurechte zu schaffen?
Wir betrachten das Erbbaurecht als zentrales Instrument zur Förderung des Baus bezahlbarer Wohnungen, um auf diese Weise Bodenspekulation zu bekämpfen, Mieten zu begrenzen, langfristige Sozialbindungen abzusichern und den Zugriff der öffentlichen Hand auf die Entwicklung der Grundstücke zu wahren. Deshalb fordert DIE LINKE, öffentliche Grundstücke grundsätzlich nur in Erbpacht und bevorzugt an gemeinnützige Träger abzugeben. Die Höhe des Erbpacht-Zinses sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Niveau der Hypothekenzinsen stehen und nicht über das Maß des Verbraucherpreisindex steigen. Darüber hinaus will DIE LINKE 15 Milliarden Euro jährlich in den sozialen, kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau investieren, den vorhandenen Wohnungsbestand energetisch und demografiefest umbauen, über Förderung und Belegungsrechte die soziale Wohnraumversorgung stärker nutzbar machen und einen nicht profitorientierten Wohnungssektor aufbauen. Die öffentliche Hand werden wir mit einer Reform des Baugesetzbuches dazu befähigen, den Bau von Sozialwohnungen gegenüber Investoren auch tatsächlich durchzusetzen. Um den Anteil öffentlichen Eigentums am Boden zu erhöhen, fordern wir ein Ankaufprogramm in Höhe von zwei Milliarden Euro jährlich, aus dem Bund, Länder und Kommunen Mittel für den Erwerb von Boden erhalten.
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Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Bewertungspraxis für Erbbaurechte in Deutschland zu verbessern?
DIE LINKE setzt sich für eine grundlegende Reform der Grundstückswertermittlung ein, insbesondere, um die Bodenwertspekulation zu begrenzen und Druck überhöhter Kaufpreise in Richtung hoher Mietpreise zu mindern. Spekulationen mit Bauland wollen wir stoppen. Deshalb wollen wir leistungslose Gewinne durch den Wertzuwachs an Grundstücken über eine Bodenwertzuwachssteuer abschöpfen. Zudem fordern wir die Einführung eines sozialverträglichen Ertragswerts, die den Grundstückswert an den real erzielten bzw. erzielbaren Jahresnettokaltmieten bestimmt. Ausgehend davon wird der sozialverträgliche Ertragswert unter Einbeziehung der Kosten für Bewirtschaftung (Instandhaltungsrücklage, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnis) und ggf. nötige Sanierungen bzw. der Baukosten sowie über langfristige Finanzierungszeiträume (40 bis 50 Jahre) zu marktüblichen Konditionen bei Berücksichtigung von Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung berechnet. Zur Frage der Abschläge hat sich DIE LINKE noch keine abschließende Meinung gebildet.
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Was werden Sie tun, um der Problematik ablaufender Erbbaurechte bei Teilerbbaurechten zu begegnen?
Eine Zustimmungspflicht zur Verlängerung von Erbbaurechtsverträgen entsprechend des jüngst novellierten WEG halten wir für gut vorstellbar.