Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V.

Verkehrsunfall-Opferhilfe

Verkehrsunfall-Opferhilfe Deutschland e.V.

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Eine Reduktion der durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten verringert nachweislich die Anzahl der schweren Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten. Wie steht Ihre Partei zur Einführung eines generellen Tempolimits von 30 km/h innerorts (mit der Möglichkeit für begründete Ausnahmen)?
Das entspricht unseren Forderungen. Wir wollen innerorts Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einführen, um die Städte lebenswerter zu machen und den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen. Ausnahmen hiervon für einige Hauptverkehrsstraßen sollen möglich bleiben. Leider wird in den Städten derzeit eher auf- als abgerüstet, wenn man sich die immer größer werdenden Fahrzeuge anschaut. Insbesondere In den Städten braucht es ein achtsames Miteinander auf den Straßen, teilen sich die verschiedenen Verkehrsmittel den knappen Raum, benötigen Radfahren und zu Fuß gehen dringend mehr Platz.

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Eine Reduktion der durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten verringert nachweislich die Anzahl der schweren Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten. Wie steht Ihre Partei zur Senkung des Tempolimits für Pkw und Motorräder auf Landstraßen auf 80 km/h?
Ja. Wir wollen für die überwiegende Mehrheit der Landstraßen ohne bauliche Trennung der Fahrspuren Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit einführen. Dies empfiehlt auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag. Nur wenige Prozent der zweispurigen Straßen sind bezüglich der Sicherheitsstandards unbedenklich. Wir wollen ein umfangreiches Sanierungsprogramms für Straßen, das mit Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wie Schutzplanken an Alleen, Rüttelstreifen am Fahrbahnrand und flächendeckendem Unterfahrschutz für Motorradfahrer:innen verbunden wird.

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Eine Reduktion der durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeiten verringert nachweislich die Anzahl der schweren Unfälle mit Schwerverletzten und Getöteten. Wie steht Ihre Partei zur Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen?
Ja, wir setzen uns seit Jahren sogar für ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen als Höchstgeschwindigkeit ein. Ein Tempolimit rettet Menschenleben und schützt das Klima - und ist eine der kostengünstigsten Maßnahmen überhaupt. Es ist völlig unverständlich, warum Deutschland hier weiterhin weltweit die absolute Ausnahme ist. Die Wirksamkeit eines solchen Tempolimits ist völlig unstrittig, dies zeigt u.a. die Einführung von Tempo 130 auf der BAB A 24 zwischen dem Autobahndreieck Havelland und dem Autobahndreieck Wittstock/Dosse auf einem Streckenabschnitt von 62 km, die zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl der Unfälle, der Getöteten und der Verletzten - es wurde annähernd eine Halbierung der Zahl der Verletzten erreicht - führte. Zudem ermöglicht es den meisten ein stress- und angstfreieres Fahren.

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Repräsentative Umfragen zeigen, dass eine deutliche Mehrheit in der Bevölkerung der Ansicht ist, dass der Konsum von Alkohol und das nachfolgende Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr zu verbieten sind. Wie steht Ihre Partei zu einem Alkoholverbot am Steuer?
Ja, die 0,0-Promille-Grenze im Straßenverkehr muss endlich kommen – dafür hat sich auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsministerium schon vor einiger Zeit ausgesprochen. Mit der derzeitigen Regelung, dass erst ab 0,5 Promille das Fahren eines Kraftfahrzeugs bestraft wird, täuscht man vor, dass das Fahren unter diesem Wert ungefährlich und legal sei. Das ist ein Trugschluss, den viele mit ihrer Gesundheit oder sogar mit ihrem Leben bezahlen – und nicht selten trifft es vollkommen Unbeteiligte. Es ist besser, wenn Klarheit herrscht und es eben nicht heißt, ein Bier (oder ein Wein) geht noch – und dann ist es eben doch das Glas zu viel. Aber auch die unzureichende Kontrolldichte wegen der vielfach erfolgten Einsparungen bei der Polizei sind ein großes Problem. Denn die Chancen, z.B. mit Alkohol am Steuer nicht „erwischt“ zu werden, sind so groß, dass dies viele dazu verleitet, es zu probieren – und damit andere zu gefährden.

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Ein Masterplan wäre ein wesentlicher Schritt in Richtung erhöhter Resilienz des Verkehrssystems. Wie steht Ihre Partei zur Erstellung eines Masterplans „Verkehrssicherheitsmaßnahmen des Bundes und der Länder“ mit konkreten, einklagbaren Zielsetzungen?
Wir würden einen solchen Masterplan begrüßen. Klar ist, dass wir eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern brauchen, und eine Bundesregierung, die mutig voranschreitet und die nicht länger politisch auf der Bremse steht und die Verkehrssicherheit nur unter ferner liefen behandelt. Wir brauchen vor allem mehr Verbindlichkeit, Schluss mit den Absichtserklärungen, die dann doch meist folgenlos bleiben. Erforderlich ist eine klare Verpflichtung der Akteure aller politischen Ebenen für die Vision Zero mit eindeutigen und anspruchsvollen Zwischenzielen. Werden diese gesetzlich klar definiert, dann bei deren nicht-Erreichen zusätzliche Maßnahmen prinzipiell auch einklagbar sein, wie das aufsehenerregende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April diesen Jahres zum Klimaschutzgesetz gezeigt hat.

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Verkehrsunfallopfer, die faktisch die Beweislast tragen für die ihnen zugefügten Schäden, müssen in Deutschland manchmal Jahre um Versicherungsleistungen kämpfen. Plant Ihre Partei zur Verbesserung der Rechtsstellung sowie der Rehabilitation von Verkehrsunfallopfern Verbesserungsmaßnahmen?
Das deutsche Zivilrecht beruht auf dem Grundsatz, dass der/die Anspruchssteller*in die Rechtmäßigkeit seines/ihres Anspruchs beweisen muss, gleich ob er/sie Verbraucher*in oder Unfallgeschädigte ist. Diesen Grundgedanken stellen wir nicht in Frage. Gleichwohl sehen wir Verbesserungsbedarf bei der Anspruchsdurchsetzung nach einem Verkehrsunfall gegenüber einer Versicherung. Wichtig für DIE LINKE ist, dass Unfallopfer schnell und unbürokratisch Unterstützung und Entschädigungsleistungen erhalten. Langjährige Kämpfe um Versicherungsleistungen sind für uns nicht akzeptabel. Über das WIE bedarf es weiterer Diskussionen. So könnten wir uns eine Frist für die Zahlung der Entschädigungsleistung nach Eingang eines Versicherungsfalles vorstellen, wenn der/die Geschädigte alle formalen Voraussetzungen erfüllt hat, auch wenn der Versicherungsfall noch nicht abschließend geprüft ist. Ebenso könnte geregelt werden, dass ein einfaches ärztliches Gutachten für den Nachweis ausreicht, dass ein Personenschaden entstanden ist, der mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zurückzuführen ist. Der Versicherung sollte es dann jedoch auch zustehen, das Gegenteil zu beweisen und unberechtigte Zahlungen zurückfordern zu können.

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Unfallopfer können sich im Falle erheblicher gesundheitlicher Schäden oft nicht in dem gebotenen Umfang um die eigenen Angelegenheiten kümmern und benötigen den Schutz des Staates. Wie steht Ihre Partei zur Einrichtung eines Verkehrsunfall-Opferfonds (Straße, Schiene, Luft, Wasser) des Bundes?
DIE LINKE unterstützt die Einrichtung eines verkehrsmittelunabhängigen Verkehrsunfall-Opferfonds, der sich aus den Beiträgen entsprechend der Beurteilung des Gefährdungspotentials der Verkehrsmittel finanzieren müsste.

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Welche Maßnahmen sind aus Sicht Ihrer Partei die wichtigsten zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit in Deutschland?
Zuvorderst sind aus unserer Sicht nicht die eine oder die andere ganz konkrete Maßnahme entscheidend, sondern eine neue Philosophie im Straßenverkehr - die Vision Zero, dem alle verkehrspolitischen Maßnahmen untergeordnet werden müssen. Denn jede:r Verkehrstote ist eine:r zu viel! Zwar hat sich die noch regierenden Koalition erstmals der Vision Zero verpflichtet, doch krankt die Verkehrssicherheitsarbeit der Bundesregierung weiterhin an akuter Mutlosigkeit - wofür auch das kürzlich veröffentlichte Verkehrssicherheitsprogramm 2021-2030 der Bundesregierung Beleg ist. Wir brauchen ein ganz breites Bündel von Maßnahmen, das Ordnungsrecht für Tempolimits, infrastrukturelle Maßnahmen wie flächendeckenden Unterfahrschutz für Motorradfahrer:innen, technische wie Fahrassistenzsysteme, mehr polizeiliche Kontrollen, mehr Aufklärungsarbeit und auch mehr Alternativen zum Autoverkehr, Ausbau von kostenfreiem ÖPNV und der Bahnstrecken, Absenkung der Bahnpreise usw.