Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit e.V.
BAG Streetwork
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Das Europäische Parlament hat die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, bis 2030 Wohnungslosigkeit in der EU abzuschaffen. Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland das Ziel der Europäischen Union erreicht? Welche Maßnahmen werden Sie dafür umsetzen?
Wohnungslosigkeit ist ein Skandal, den sich ein reiches Land wie Deutschland nicht leisten darf. DIE LINKE hat bereits vor Jahren ein umfassendes Konzept zur Abschaffung der Wohnungslosigkeit vorgelegt, wie es das EU-Parlament jetzt fordert. Durch ein öffentliches Wohnungsprogramm über 15 Milliarden Euro im Jahr wollen wir bis zu 250 000 Sozialwohnungen pro Jahr schaffen. Zusätzlich sehen wir Mittel für 130 00 kommunal / genossenschaftliche Wohnungen vor. Das Wohngeld sowie die Leistungen für die Kosten der Unterkunft wollen wir erhöhen und EU-Bürger:innen zugänglich machen, den Spielraum für Mieterhöhungen wollen wir einschränken. Lücken im Kündigungsschutz, etwa bei Mietschulden und bei Eigenbedarfskündigungen, wollen wir schließen und Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit verbieten. Jeder Mensch hat das Recht auf Wohnen, das wollen wir ins Grundgesetz aufnehmen. Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung, um ein flächendeckendes Netz von Präventionsstellen gegen den Wohnungsverlust zu schaffen und Programme umzusetzen, die Menschen nach dem Prinzip "Housing First" von der Straße holen.
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Aktuell sind ca. 678.000 Menschen ohne Wohnung. Die Pandemie hat die prekäre Situation noch verschärft. Wie können Sie bewirken, dass Wohnraum geschaffen und die Enge in Sammelunterkünften reduziert wird? Wie werden Sie medizinische Hilfen auch für nicht Krankenversicherte zugänglich machen?
Wohnungslose Menschen brauchen günstige Wohnungen, die in den vergangenen Jahren durch Mieterhöhungen, auslaufende Sozialbindungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen weggefallen sind. Die Ursachen dieser Vernichtung günstigen Wohnraums wollen wir durch einen bundesweiten Mietendeckel, durch dauerhafte Sozialbindungen im Rahmen einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und durch ein Umwandlungsverbot in angespannten Wohnungsmärkten beseitigen. Ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild soll gleichzeitig den Bau günstiger Wohnungen ankurbeln. Sammelunterkünfte sind nie eine Lösung für das Problem der Wohnungslosigkeit – in der Pandemie wurden sie zur realen Gefahr. Deshalb haben wir die Auflösung solcher Unterkünfte gefordert, um die Menschen in Hotels oder beschlagnahmten leerstehenden Wohnungen unterzubringen. Masken, Tests und Impfungen muss die öffentliche Hand in ausreichendem Maße bereitstellen, ebenso wie eine verbesserte und auch aufsuchende Gesundheitsversorgung.
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Unabhängige Beschwerdestellen bei Polizeigewalt und polizeilichem Fehlverhalten werden seit Jahren von den Menschenrechtsorganisationen in Deutschland eingefordert. Welche Schritte werden Sie bis wann unternehmen, um unabhängige Beschwerdestellen einzurichten?
Die Einrichtung von unabhängigen Beschwerde- und Ermittlungsstellen gegen Polizeigewalt und Diskriminierung durch Polizeibeamt*innen! Wirksame Kontrolle kann nur durch eine unabhängige Instanz erfolgen. Sie erfordert einen kritischen Blick, institutionelle Unabhängigkeit von Polizei und Innenverwaltung sowie eine hinreichende Ausstattung mit Befugnissen und Ressourcen. Zur Aufklärung und Vermeidung von Übergriffen sollen Einsatzprotokolle und Polizeivideos bei Treuhandstellen aufbewahrt werden
Die Einrichtung von Polizeibeauftragten, die Fällen von Polizeigewalt und diskriminierendem Verhalten nachgehen sollen, ist eine unserer zentralen Forderungen im Bereich Bürgerrechte und Polizei. Konzepte liegen vor, in Berlin sind wir an der Einrichtung einer solchen Stelle als Regierungspartei beteiligt. Auch auf Bundesebene können wir damit sofort loslegen!
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Für Soziale Arbeit ist eine Vertrauensbeziehung zu Adressat*innen unerlässlich. Wie bewerten Sie das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen? Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass in der Sozialen Arbeit ein Zeugnisverweigerungsrecht gilt?
Sozialarbeiter*innen sind - eben so wie die psychologischen Psychotherapeuten - in die zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger*innen in §53 StPO aufzunehmen. Die im Bundesdatenschutzgesetz aufgenommene Regelung, dass Mitarbeiter von Projekten in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft personenbezogene Informationen an Sicherheitsbehörden weitergeben dürfen, wollen wir wieder streichen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter*innen und ihrer Klientel muss umfassend geschützt werden.
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Menschen, die auf dem Land leben sind aufgrund der schlechteren Infrastruk-tur bezüglich Mobilität, Digitalisierung, Bildungs-/ Jugendhilfeeinrichtungen, strukturell benachteiligt. Wie wollen Sie den ländlichen Raum stärken? Welche Maßnahmen werden zum Abbau der Benachteiligung getroffen?
Die Grundlager zur Stärkung Ländlicher Räume liegt in der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dies beinhaltet vor allem die (Wieder)Herstellung einer bedarfsgerechten öffentlichen Daseinsvorsorge, um flächendeckend eine gute Versorgung und Zukunftsperspektiven für Jung und Alt zu gewährleisten. Um den unterschiedlichen Standortbedingungen und regionalen Entwicklungschancen gerecht zu werden, benötigt es angepasste Förderstrategien. Der soziale Zusammenhalt soll als Teil der Förderpolitik für den Ländlichen Raum anerkannt und damit eine unbürokratische Förderung des Ehrenamtes möglich werden. Neue Wertschöpfungspotentiale, die sich aus der digitalen Vernetzung ergeben, gilt es durch den schnellen Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu erschließen. Die Schaffung regionaler Bildungszentren und Hochschulstrukturen, die Entschuldung finanzschwacher Kommunen, der Abbau des kommunalen Investitionsstaus sowie der Aufbau eines leistungsfähigen, bezahlbaren und bedarfsgerechten ÖPNV sind weitere wichtige Infrastrukturmaßnahmen zur Belebung ländlicher Regionen. Mit Rekommunalisierungen, Dezentralisierungen sowie gemeinwohlorientierten und genossenschaftlichen Wirtschaftskonzepten wollen wir ländliche Potentiale erschließen und regionale Wirtschaftskreisläufe stärken.
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In Deutschland leben Menschen, die aufgrund von Krieg, Armut und Verfolgung geflohen sind und hier illegalisiert sind. Sie haben erhebliche Unterstützungsbedarfe. Wie bewerten Sie die Situation? Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um ihnen eine Perspektive zu geben und Wege in die Legalität aufzuzeigen?
Das ist ein vielschichtiges Problem, für das es viele Antworten gibt.
Am besten wäre es natürlich, wenn Menschen, die vor Krieg, Armut und Verfolgung fliehen, bereits im Asylverfahren einen sicheren Schutzstatus bekommen und gar nicht erst in eine Situation der "Illegalität" geraten. Hier sind wir für eine Ausweitung der asylrechtlich relevanten Fluchtgründe. Aber auch die Prüf- und Entscheidungspraxis des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) auf der Grundlage geltenden Rechts muss dringend verbessert werden, wie die hohe Zahl rechtswidriger Asylbescheide zeigt.
DIE LINKE tritt sowohl für eine Verbesserung der Lebenssituation von illegalisierten Menschen ein (a), als auch für eine stärkere Nutzung von Legalisierungsmöglichkeiten (b).
a) Die grundlegenden Menschenrechte müssen unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Der Zugang zu medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, zu Schule, zu Arbeitsgerichten usw. muss niedrigschwellig ermöglicht werden, ohne Angst haben zu müssen, bei Inanspruchnahme solcher Leistungen abgeschoben zu werden. Die diesbezüglichen aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten müssen entsprechend aufgehoben werden.
b) Menschen in der aufenthaltsrechtlichen "Illegalität" sollten Wege in die "Legalität" aufgezeigt werden. Das gilt besonders für Menschen, die schon seit Jahren in Deutschland leben, aber auch, wenn z.B. Kinder betroffen sind. Das kann in Form von Legalisierungsregelungen erfolgen, die meist zentral an der Aufenthaltsdauer anknüpfen, oder aber durch Einzelfallprüfungen, in denen besondere humanitäre Umstände oder persönliche Gründe besser berücksichtigt werden können.
Für Letzteres sollte nach unserer Auffassung die bereits bestehende Härtefallregelung nach § 23a AufenthG viel stärker positiv genutzt werden. Wir fordern zudem, dass es Härtefallkommissionen auch auf kommunaler Ebene geben soll, weil die unterstützende Zivilgesellschaft (Nachbarschaft, Schulgemeinschaft, (Sport-) Vereine, Kirchengemeinden, Arbeitsstellen usw.), die mit den jeweiligen Einzelfällen vertraut sind, (mit-) entscheiden können sollen, ob die Menschen ein Bleiberecht erhalten - unabhängig von strengen Einkommensanforderungen oder aufenthaltsrechtlichen Restriktionen, wie es derzeit der Fall ist.
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Digitale Medien bestimmen unseren Alltag. Die Prozesse der Digitalisierung haben zu mehr Überwachung und Ökonomisierung von Daten geführt, auch zu neuen Formen sozialer Benachteiligung. Wie werden Sie die Bürger*innen hiervor schützen? Wie stehen Sie zu digitaler Selbstbestimmung als Menschenrecht?
DIE LINKE setzt sich für ein freies und offenes Internet ein, das allen zur Verfügung steht. Zur digitalen Teilhabe gehört schnelles Internet für alle und natürlich auch, dass die Mindestsicherung die Kosten für Geräte und Internetzugang beinhaltet. Entscheidungen über Sozialleistungsansprüche oder Kreditwürdigkeit dürfen nicht automatisiert getroffen werden.
Die Grundrechte müssen auch im Internet gelten: Es muss möglich sein, sich frei zu äußern, ohne dabei überwacht zu werden und zwar weder von Regierungen noch von Unternehmen. Deswegen fordert Die Linke ein Verbot von Staatstrojanern, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung. Auch personalisierte Werbung lehnen wir ab: Geschäftsmodelle, die darauf basieren, dass vorgeblich kostenfreie Dienste mit Daten bezahlt werden, müssen eingedämmt und reguliert werden. Nutzer*innen müssen immer auch alternative Optionen haben, die einfach zu nutzen und gut erkennbar sind. Auch deswegen fordern wir Plattform-Interoperabilität. Selbstverständlich muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung für alle gelten!
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Durch Drug-Checking können Konsumierende/Dritte sich über den untersuchten Stoff und mögliche Gefahren informieren. Gleichzeitig ist eine Kontaktaufnahme der Drogenhilfe zu den Konsumierenden möglich. Wie steht Ihre Partei zum Drug-Checking? Mit welchen Maßnahmen werden Sie Drug-Checking einführen?
DIE LINKE hat sich seit langem für Drugchecking-Projekte ausgesprochen und sie auch bereits durchgesetzt, etwa im Land Berlin. Drugchecking ist für uns nicht nur eine Möglichkeit, die Gesundheitsgefährdung aufgrund von verunreinigten Drogen zu reduzieren. Es ermöglicht auch, sich ein zuverlässigeres Bild vom Konsumgeschehen zu machen und es erschließt Konsumentengruppen für Präventionsangebote, die ansonsten wenig erreichbar sind (z.B. Clubszene). Daher befürworten wir ausdrücklich auch aufsuchende, mobile Testangebote neben der Testmöglichkeit etwa über Einrichtungen der Drogenhilfe. Auf Bundesebene wollen wir eine gesetzliche Klarstellung im Betäubungsmittelgesetz, dass Drugchecking von den Strafvorschriften ausdrücklich ausgenommen wird. Dies würde es Ländern und Kommunen ermöglichen, entsprechende Initiativen zu starten bzw. zu genehmigen. Zudem fordern wir evaluierte Modellprojekte in Finanzierung des Bundes.