Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021
Bundestierärztekammer e. V.
Bundestierärztekammer
Bundestierärztekammer e. V.
1
Werden Sie das Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auf alle Tierarten erweitern, die Ausschlusskriterien konkretisieren und das Gutachten zur Auslegung des § 11b Tierschutzgesetz überarbeiten, durch weitere Tierarten ergänzen und an die aktuellen Entwicklungen anpassen?
Ja, das aktuelle Ausstellungsverbot war ein wichtiger, aber längst nicht ausreichender Schritt gegen Qualzucht. DIE LINKE fordert schon lange, Qualzucht und medizinisch nicht notwendige Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit bei Tieren zu verbieten, egal ob es um Nutz-, Haus- oder Heimtiere geht. Die Forderungen unterstützen wir vollumfänglich und erachten wir als öffentliche Aufgabe im Sinne des Staatsziels Tierschutz.
2
Werden Sie sich dem Beschluss des EU-Parlaments anschließen und sich im Sinne des Tierschutzes für die Einführung einer verpflichtenden, bundeseinheitlichen Registrierung und Kennzeichnung von Hunden und Katzen einsetzen?
Ja, DIE LINKE unterstützt eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen, um illegalen Handel sowie Tierwohlgefährdung einzudämmen. Dazu gehört aber auch die Registrierung in einer Datenbank. Das Tierschutzgesetz muss geändert werden!
3
Werden Sie das Tierschutzgesetz ändern und chirurgische Eingriffe an Jungtieren ohne Betäubung verbieten, die Ausnahmen vom Amputationsverbot für nicht-kurative Eingriffe streichen und die Prüfung und Zertifizierung von serienmäßig hergestellten Haltungseinrichtungen für alle Tierarten einführen?
Ja. DIE LINKE setzte sich für einen konsequenten Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration ein, aufgrund der bereits jetzt vorhandenen Alternativen. Das gilt auch für alle nicht-kurativen Eingriffe, die ganz unterbleiben sollten. Die Prüfung und Zertifizierung serienmäßig hergestellter Haltungseinrichtungen für alle Tiere hat DIE LINKE immer unterstützt. Haltungseinrichtungen müssen sich an angemessenen Lebensbedingungen für die Tiere anpassen, nicht umgekehrt.
4
Die Aktualisierung der AVV TierSchG steht seit Änderung des Tierschutzgesetztes im Jahre 2006 aus. Werden Sie sich für dessen zeitnahe Aktualisierung und Anpassung an das geltende Tierschutzgesetz einsetzen?
Aus unserer Sicht muss die Bundesregierung ihrer Pflicht zur Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift nachkommen. DIE LINKE wird sich dafür stark machen, dass dies - anders als beim völlig unbefriedigenden Gesetzgebungsprozess zum neuen Tierarzneimittelgesetz - mit ernsthafter Einbindung der Tierärzteschaft sowie der Tierhaltenden stattfindet.
5
Sehen Sie die Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um die fehlenden Nutztierarten, die Einführung einer Tiergesundheitsdatenbank sowie die inhaltliche Konkretisierung der tierärztlichen Bestandsbetreuung als probate Mittel, die Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere zu verbessern?
Ja. Regelungsdefizite sind zu beseitigen und der Vollzug muss gestärkt werden, inklusive personeller Stärkung der Veterinärämter und Schwerpunktstaatsanwalt- und -richterschaften. Nur so wird sowohl das Staatsziel Tierschutz als auch das One-Health-Konzept konsequent umgesetzt. DIE LINKE fordert schon lange eine gesetzliche Verankerung der integrierten tierärztlichen Bestandsbetreuung als den besten Weg für eine bessere Tiergesundheit, gesunde Lebensmittel und die Minimierung insbesondere, aber nicht nur kritischer Tierarzneimittel. Die Einführung der Tiergesundheitsdatenbank ist überfällig. Auch wenn die Tiergesundheit nicht zwingend von der Größe der Tierbestände abhängt, ist dennoch eine Deckelung der Bestandsgrößen am Standort und in Regionen im Sinne einer flächengebundenen Tierhaltung und zur Prävention und effizienten Bekämpfung von Tierseuchen, inklusive Zoonosen, sinnvoll.
6
Werden Sie sich dafür einsetzen, routinemäßige, tierschutzfachliche Kontrollen von verendeten und getöteten Tieren in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte einschließlich der Rückverfolgbarkeit angelieferter Tierkörper zum Herkunftsbetrieb für ALLE Tierarten einzuführen?
Ja, das ist überfällig. Die bisherigen Regelungen sind unbefriedigend und Transparenz ist dringend nötig zur Bewertung der Tiergesundheitssituation und ggf. Verfolgung von Fehlverhalten und Straftaten.
7
Stimmen Sie zu, dass Transportzeiten für Schlachttiere unabhängig vom Bestimmungsort auf 8 Stunden zu begrenzen sind, Lebendtierexporte zum Zweck der Tierzucht durch moderne Zuchttechniken ersetzt und Transportrouten in Drittländer zertifiziert und dortige Tierhaltungen vorab geprüft werden sollten?
DIE LINKE fordert schon lange eine Begrenzung der Transportzeit bei Lebendtieren auf maximal 4 Stunden plus Be- und Entladungszeit. Lebendtiertransporte sind immer mit enormem Stress verbunden und müssen minimiert werden. DIE LINKE will eine haltungsnahe Schlachtung, inklusive mobiler Schlachtmöglichkeiten und Weideschuss. Solche regionalen Strukturen müssen gefördert werden. Statt Lebendtiere sollte Erbmaterial transportiert werden. Lebendtiertransporte in Drittstaaten wollen wir verbieten.
8
Werden Sie sich im Sinne des Tierschutzes für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes einsetzen, das aufgrund des zunehmenden Anteils angestellter Tierärzt:innen den Besonderheiten des tierärztlichen Notdienstes Rechnung trägt – wie in der Schweiz oder der Humanmedizin bereits erfolgt?
DIE LINKE sieht dringenden Handlungsbedarf bei den arbeitszeitlichen Regelungen. Der Thüringer Weg für tierärztliche Notdienste kann ebenso ein Baustein sein wie die Anlehnung an humanmedizinische Regelungen. Zur Absicherung der gebotenen tierärztlichen Betreuung und zur Fachkräftesicherung gehört zwingend eine moderne Arbeitszeitregelung, die sowohl finanziell gerecht ist als auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Eine praxistaugliche Umsetzung des tierärztlichen Notdiensts wollen wir ermöglichen.