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Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.

FV Heilpraktiker

Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.

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Heilpraktiker*innen üben Heilkunde eigenverantwortlich aus. Ihre patientenzentrierten naturheilkundlichen Therapien sind eine wichtige Ergänzung zur Schulmedizin und werden von der Bevölkerung stark nachgefragt. Wird sich Ihre Partei für den Erhalt des Berufes in seiner jetzigen Form einsetzen?
Wir beobachten eine gewisse Verunsicherung bei vielen Menschen bezüglich der Möglichkeiten und Begrenzungen einer heilpraktischen Behandlung. Sofern eine gesetzliche Klarstellung hier weiterhelfen kann, wäre sie nach unserer Ansicht zu befürworten. Für die Ausübung der Heilkunde sind nach Ansicht von DIE LINKE die Sicherheit und der Nutzen der angewandten Methoden ausschlaggebend. Für DIE LINKE ist zentral, dass bei der Anwendung sogenannter komplementärer Therapiemethoden keine Risiken für die Patientinnen und Patienten entstehen, sei es durch die Therapie selbst oder dadurch, dass notwendige medizinische Behandlungen unterlassen werden. In diesem Rahmen können heilpraktische Behandlungen, gerade auch in der Psychotherapie, eine wertvolle Ergänzung des Angebots.

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Die Heilpraktikerausbildung ist berufsständisch geregelt, sie vermittelt medizinische wie heilkundlich-therapeutische Kompetenzen, Qualitätsanforderungen sind am Patientenschutz ausgerichtet. Das soll auch weiterhin in berufsständischer Verantwortung bleiben. Wie ist die Haltung Ihrer Partei dazu?
Momentan ist für das Führen der Berufsbezeichnung Heilpraktiker*in keine Ausbildung vorgeschrieben, sondern das Ablegen der amtsärztlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt. Die vorbereitenden Ausbildungen sind freiwillig und werden privatrechtlich organisiert. DIE LINKE plant nicht, an dieser Situation etwas zu ändern.

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Das geltende Recht umfasst die nichtärztliche Heilkundeausübung, ohne Therapie- und Methodenfreiheit einzuschränken. Das soll für die Tätigkeit des Heilpraktikerberufs erhalten bleiben. Unterstützt Ihre Partei solche Forderung? Wie steht Ihre Partei zu Beschränkungen unserer Therapiefreiheit?
Die Sicherheit der Patient*innen steht für DIE LINKE an erster Stelle. Wir sehen es kritisch, dass durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auch invasive Maßnahmen durchgeführt werden dürfen, ohne dass eine entsprechende Qualifikation der/des Behandelnden, wie sie bei "schulmedizinischen" invasiven Eingriffen gefordert ist, nachgewiesen werden muss. Noch stärker als bisher wollen wir einen Fokus darauf legen, dass bei heilpraktischen Methoden keine unseriösen Heilversprechen abgegeben werden und insbesondere bei schweren Erkrankungen keine Patientinnen und Patienten von einer wissenschaftlich anerkannten Therapie abgehalten werden.

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Die Bundesärztekammer fordert Ausweitung eines Behandlungsverbots bestimmter Erkrankungen durch Heilpraktiker*innen. Das würde sowohl deren Tätigkeit als auch das Selbstbestimmungsrecht von Patient*innen erheblich einschränken. Wie steht Ihre Partei zu derartigen Behandlungsverboten?
Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, dass Menschen, die eine risikobehaftete Behandlung durchführen, auch entsprechend qualifiziert sind. Das zu gewährleisten sehen wir als Teil öffentlicher Daseinsvorsorge und ist selbstverständlicher Teil aller relevanten Gesundheitsberufe von PTA bis Medizin. Die Vorfälle um komplementärmedizinische Krebsbehandlungen zeigen, welches Vertrauen die Patient*innen oft mitbringen. Gerade bei schweren Erkrankungen ist der Leidensdruck hoch, sodass die Vulnerabilität der Menschen erheblich ist. Heilpraktische Behandlungen sollten sich daher auf die originären Kompetenzen der Behandelnden beschränkt sein, etwa bei invasiven Methoden.

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Arzneien der besonderen Therapierichtungen, insbesondere Homöopathika, soll der Arzneimittelstatus abgesprochen werden. Sie wären damit der Kontrolle des AMG entzogen, somit auch der Patientenschutz erheblich geschmälert. Wie ist die Haltung Ihrer Partei dazu?
DIE LINKE lehnt die Entlassung von Homöopathika aus der Apothekenpflicht ab. Alle Menschen haben in der Selbstmedikation das Recht, sich für diese oder andere Präparate ohne Nutzennachweis zu entscheiden. Die Apotheke sollte aber der Ort sein, in dem die Möglichkeit zu einer wissenschaftlich basierten Beratung möglich ist, wenn sie verlangt wird. Das trifft auf alle Mittel zu, die offensichtlich zur Behandlung oder Vorbeugung von Erkrankungen gedacht sind und dafür beworben bzw. von Heilpraktiker*innen empfohlen werden.