Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Deutscher Facharztverband e.V. (DFV)

Facharztverband

Deutscher Facharztverband e.V. (DFV)

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Welche gesundheitspolitischen Schwerpunkte sehen Sie und Ihre Partei für die kommende Legislaturperiode des Deutschen Bundestages?
Für DIE LINKE ist eine gute Gesundheitsversorgung der Menschen unabhängig vom persönlichen Geldbeutel eine besonders wichtige öffentliche Aufgabe. Wir wollen, dass wieder alle medizinisch notwendigen Leistungen ohne Zuzahlung der Versicherten bezahlt werden. Die Zwei-Klassen-Medizin wollen wir abschaffen und mit der solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerversicherung) allen Menschen in Deutschland eine Behandlung auf dem aktuellen Stand des Wissens ermöglichen. Eine notwendige Voraussetzung dafür ist genügendes und gut qualifiziertes Personal, daher treten wir für eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus und auch in der Altenpflege ein. Wir wollen die Rechte der Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden und den Krankenkassen stärken sowie die Profitorientierung im Gesundheitswesen, etwa bei Krankenhäusern, beenden. Wir wollen, dass die Pflegeversicherung alle pflegebedingten Kosten abdeckt und so zu einer Vollversicherung ausgebaut wird.

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Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde erkannt, dass die Budgetierung im GKV-Bereich keine Probleme löst, sondern vielmehr Ursache von Problemen in den Facharztpraxen ist. Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zur Forderung einer vollständigen Abschaffung der Budgetierung?
Die Budgetierung sehen wir grundsätzlich kritisch. Es darf keine medizinisch angezeigte Behandlung unterbleiben, weil die Ärztin oder der Arzt Angst vor Regressen haben muss. Das Ziel der Regelung sollte nicht eine kostenmäßige Deckelung der Leistungen, sondern die Förderung der notwendigen und hochwertigen Behandlung. Daher fordern wir die Ersetzung der Budgetierung durch qualitätsorientierte Kriterien, wie sie in etlichen KV-Bezirken schon heute teilweise praktiziert wird. Ein gutes Beispiel bietet auch die Arzneimittelinitiative Sachsen/Thüringen (ARMIN), die ein Konzept von KBV und ABDA umsetzt. Hier wird zum Beispiel erprobt, ob durch Wirkstoffverordnungen und Berücksichtigung eines Medikationskatalogs eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit entfallen kann.

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Welche Bedeutung hat für Ihre Partei die Förderung der Prävention auf allen Gebieten der Medizin?
Erkrankungen vorzubeugen ist in vielen Fällen für die Patient*innen und das Solidarsystem sinnvoller als nur manifeste Erkrankungen zu behandeln. DIE LINKE steht für eine deutliche Stärkung der Gesundheitsförderung in allen Politikbereichen, denn die Gesundheit kann in allen Lebensbereichen gefördert oder geschädigt werden. Der soziale Status entscheidet mit darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für schwere Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder vorzeitigem Tod ist. Wir setzen uns daher dafür ein, dass die sozioökonomischen Einflüsse auf Gesundheit in allen politischen Bereichen mitgedacht und die Auswirkungen auf die Gesundheit unabhängig begutachtet werden. Innerhalb des Gesundheitssystems wollen wir gut evaluierte Früherkennungsprogramme ausbauen, Präventionsangebote unabhängig von Krankenkassen organisieren und stärken sowie vor allem zielgruppenspezifische Verhältnisprävention in den Lebenswelten anbieten.

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Welche Bedeutung hat für Ihre Partei die Förderung des Zugangs zu und die Finanzierung von rehabilitativen Versorgungsangeboten?
DIE LINKE will einen gesetzlichen Anspruch der Reha-Anbieter auf leistungsgerechte Vergütung, dafür übergreifende Rahmenverträge und den "Reha-Deckel" des SGB VI aufheben. Wir wollen überhaupt mehr Transparenz über Vergütungsregelungen, Tariflöhne sicher refinanzieren und bedarfsgerechte Pflegesätze. Das schließt die Ermittlung genauer Tagessätze ein. Wir wollen die Mehrkostenregelung abschaffen. DIE LINKE wird den Reha-Sektor in die Nationale Gesundheitsreserve einbeziehen und weiter unter den Pandemie-Schutzschirm stellen. Für den wachsenden Reha-Bedarf durch Covid19 sollen Schwerpunkt-Rehas und entsprechende Forschung öffentlich gefördert werden, um Fachwissen zu bündeln. Mobile und ambulante Reha-Angebote wollen wir für geriatrische, chronische und Long-Covid-Patient*innen gesondert fördern. Auf Basis einer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung halten wir eine Beteiligung der Pflegeversicherung an den Kosten für geriatrische Rehabilitationsmaßnahmen für möglich.

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Welchen Stellenwert hat für Sie und Ihre Partei der wettbewerbliche Ansatz in der Gesundheitsversorgung?
Einen zentralen Stellenwert. Wir sehen, dass Wettbewerb in der Gesundheitsversorgung grundsätzlich deutlich mehr Probleme schafft als löst. Beispiel Krankenhaus: Die DRGs sorgen dafür, dass möglichst viele und möglichst schwere "Fälle" mit möglichst wenig und möglichst schlecht bezahltem Personal in möglichst kurzer Zeit belohnt werden. Beispiel Krankenkassen: Selektivverträge werden nicht mit dem Ziel guter Versorgung, sondern mit dem Ziel eines wettbewerblichen Vorteils geschlossen. Sollte doch gute Versorgung herauskommen, sind Versicherte anderer Kassen ausgeschlossen. Beispiel ambulante Versorgung: Der Wettbewerb hat ermöglicht, dass große Kapitalgesellschaften sich in die Versorgung einkaufen.

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Sollte nach Ihrer Auffassung die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen stärker durch Elemente der Eigenverantwortung gesteuert werden?
Nein, das ist nicht nur der falsche Weg, sondern "Eigenverantwortung" ist hierfür auch eine fragwürdige Vokabel. Denn damit wird in der Regel versucht, Leistungskürzungen durch Framing in ein positives Licht zu stellen. Die einzige Leistung, die Patient*innen selbst steuern können, ist, ob sie in eine Arztpraxis oder eine Notaufnahme gehen oder nicht. Das macht keine*r zum Spaß, sondern weil subjektiv die Notwendigkeit besteht. Es liegt an den Leistungserbringenden und deren Struktur, damit sinnvoll umzugehen. Alle anderen Inanspruchnahmen von Leistungen, seien es Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Heil- oder Hilfsmittel, sind ärztlich verordnet. Wir halten es für falsch, wenn man die Patient*innen bestraft, die sich an die ärztlichen Verordnungen halten.

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Wie positionieren Sie und Ihre Partei sich zur Ausweitung des Verbotsvorbehalts auf einen zu schaffenden intersektoralen Versorgungsbereich?
DIE LINKE stimmt der Forderung nach einem neuen intersektoralen Versorgungsbereich zu. Dazu wollen wir unter anderem regionale Gesundheitszentren einrichten, die neben der ambulanten auch akutstationäre, geburtshelferische und notfallmedizinische Leistungen unter einem Dach anbieten. Die Frage des Verbots- bzw. Erlaubnisvorbehalts ist für uns primär eine Frage des Patientenschutzes. Patient*innen sollten darauf vertrauen können, dass neue therapeutische und diagnostische Verfahren nicht ohne Belege für ihren Nutzen in die breite Versorgung kommen. Sie sollten daher in randomisierten Studien untersucht oder mindestens in evaluierten Modellversuchen erprobt werden, falls die internationale Studienlage keine Einschätzung des Patientennutzens erlaubt. Die entsprechenden Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss müssen erheblich beschleunigt, vereinfacht und ausgeweitet werden.

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Welche Vorstellungen hat Ihre Partei zur Forcierung der nach wie vor dringend erforderlichen Strukturreformen im stationären Versorgungsbereich bis hin zur Aufgabe und Umwidmung nicht mehr versorgungsnotwendiger Krankenhausstandorte?
Man muss unterscheiden. Selbstverständlich gibt es Krankenhausstandorte, deren Aufgaben andere Häuser in der Nähe übernehmen könnten. In der Regel gilt dies für kleine Krankenhäuser in Ballungsräumen. Wenn damit eine Qualitätssteigerung erwartet werden kann, ist eine Konzentration sinnvoll. Das muss dann demokratisch entschieden werden. Unakzeptabel ist es aber, wenn Schließungen von Krankenhäusern allein betriebswirtschaftlich induziert werden. Denn ob ein Haus Gewinne oder Verluste macht, sagt kaum mehr über seine Versorgungsnotwendigkeit aus als die Farbe seiner Fassade. Wir sind dafür, Krankenhäuser, die tatsächlich nicht mehr als versorgungsnotwendig angesehen werden, noch stärker als andere für die ambulante Versorgung zu öffnen und in die regionale Versorgungslandschaft zu integrieren. Bei Krankenhäusern im ländlichen Raum muss aber umso mehr auch die Frage einer wohnortnahen Versorgung in die Abwägung mit einfließen.