Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Podcast FAMILIENpolitisch

Podcast Familien

Podcast FAMILIENpolitisch

1

Sind Sie für die Abschaffung des Ehegattensplittings? (Bitte begründen)
DIE LINKE will das Ehegattensplitting durch eine geschlechtergerechte Individualbesteuerung ersetzten. Lediglich ein nicht ausgeschöpftes steuerliches Existenzminimum soll noch zwischen Eheleuten bzw. eingetragenen Lebenspartner*innen übertragbar sein. Das entspricht der geltenden maximalen steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen zwischen Nichtverheirateten bzw. Nichtverpartnerten. Das Ehegattensplitting ist ungeeignet zur Familienförderung. Denn es begünstigt verheiratete oder verpartnerte Paare völlig unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Es entlastet umso mehr, desto höher der Einkommensunterschied zwischen den Partner*innen ist. Am meisten wird so das überholte Partnerschaftsmodell mit einem, meist männlichen Alleinverdienenden begünstigt. Das Ehegattensplitting trägt dazu bei, dass viele Frauen in der Minijobfalle verharren. Die Verantwortung für Partner*in und Kinder wird heute anders wahrgenommen als zur Einführung des Ehegattensplittings 1957. Es gibt immer mehr nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen. Eine Realität, die endlich anerkannt werden sollte.

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Welche Instrumente wollen Sie umsetzen, um die bestehende Lohn- und Rentenlücke zwischen Männern und Frauen abzubauen?
Um gleiche Entgelte für Frauen und Männer durchzusetzen, muss der Auskunftsanspruch im Entgelttransparenzgesetz durch ein Verbandsklagerecht ergänzt werden. Gewerkschaften müssen für ihre Mitglieder gleiche Entgelte einklagen können. Dafür setzt sich DIE LINKE ein. Gleiche Entgelte sind wiederum Voraussetzung um die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen abzubauen. Innerhalb des Rentensystems wollen wir zudem erreichen, dass die Erziehungszeit für alle Kinder mit drei Entgeltpunkten im Rentensystem anerkannt wird. Außerdem fordern wir, dass Menschen, die ihre Angehörigen pflegen zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Hier sollen vor allem Frauen, die ein Großteil der Carearbeit im Bereich der unbezahlten Pflege von Angehörigen leisten, entlastet werden. Gleichzeitig fordern wir aber auch die Unterstützung von queeren Menschen. Transfrauen und Transmänner sind noch einmal in gesonderter Weise von Arbeitslosigkeit und Altersarmut betroffen. Wir fordern daher Wohn- und Pflegekonzepte, die dies mitberücksichtigen.

3

Jedes fünfte Kind bzw. Jugendlicher gilt in Deutschland als arm (Die Situation ist seit 2017 nahezu unverändert und droht sich lt. Bertelsmannstiftung durch Corona noch zu verschärfen) – was wollen Sie dagegen unternehmen?
Kinderarmut ist immer Einkommensarmut der Eltern. Eine gute soziale Infrastruktur, gute Löhne und soziale Garantien sind wichtige Bestandteile im Kampf gegen Kinderarmut. Dazu kommen eine starke Kinder- und Jugendhilfe und eine armutsfeste Kindergrundsicherung. DIE LINKE streitet seit langem für die Einführung einer Kindergrundsicherung, die nachhaltig vor Kinderarmut schützt. Unsere Kindergrundsicherung besteht aus vier Komponenten. Als Sofortmaßnahme erhöhen wir das Kindergeld auf 328 Euro monatlich. Es wird an alle Familien gezahlt. Kinder aus armen Familien erhalten zusätzlich einen nach Alter gestaffelten Zuschlag bis zu 302 Euro. Außerdem sollen die tatsächlichen Unterkunftskosten sowie einmaliger und besonderer Bedarf (Klassenfahrten, IT-Ausstattung u. ä.) berücksichtigt werden.

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Sehen Sie Handlungsbedarf hinsichtlich der Situation der Hebammen in Deutschland? Wenn ja, was muss Ihrer Ansicht nach getan werden?
Es besteht weiterhin Handlungsbedarf in der Bezahlung und bei der Haftung von Hebammen. Wir wollen einen öffentlichen Haftungsfonds einrichten, um Hebammen unabhängig von privaten Versicherungen zu machen. Hebammen sollen erste Ansprechpartnerinnen für Schwangere und die Schwangerenvor- und -nachsorge sein - wie in den Niederlanden. Hebammen sind die begleitenden und betreuenden Fachkräfte bei der Geburt. Wir unterstützen die Forderung nach einem Geburtshilfestärkungsgesetz mit dem Ziel einer Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt.

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Welche Position haben Sie zu den Paragrafen 218 und 219a Strafgesetzbuch, der 2019 angepasst wurde? Besteht hier in Ihren Augen weiterer Handlungsbedarf (Bitte begründen)
Wir wollen die Paragrafen 218 und 219a abschaffen. Sie stehen dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen entgegen. Der Paragraf 219a ist selbst bei Beibehaltung der Fristenregelung im Paragraf 218 offensichtlich unsinnig, er erschwert die Lage der betroffenen Frauen noch zusätzlich.

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Sollten Kinder wählen dürfen? Wenn ja: welches Modell vertreten Sie?
DIE LINKE spricht für sich für die unverzügliche Einführung des aktiven Wahlrechts für Jugendliche ab 16 Jahren bei auf Bundesebene aus. Hierfür gibt es viele Gründe. Zum einen würde die Ungleichbehandlung junger Menschen in Kommunal- und Bundestagswahlen überwunden. Bis heute gibt es keine belastbaren Erkenntnisse, dass jüngere Wähler:innen nicht verantwortlich mit ihrem Wahlrecht umgehen. Junge Menschen würden verstärkt auch an landespolitischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Im Ergebnis würden Demokratie und politische Bildung gestärkt. Es ist schwer zu vermitteln, warum sich junge Menschen z.B. mit 14 für eine Religion entscheiden können, sich strafrechtlich verantworten müssen, wenn sie arbeiten Steuern und Sozialabgaben zahlen oder mit 16 Jahren unter bestimmen Voraussetzung sogar heiraten können.

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Sollte Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen werden? Bitte begründen Sie.
DIE LINKE. setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der Menschen frei von Diskriminierung leben sollen. Dafür unterstützten wir aktiv die Gleichbehandlung von Frauen und Familien. Elternschaft beziehen wir dabei immer auf die betreffenden Personen und versuchen sie mit ihren verschiedenen Identitäten in den Blick zu nehme. Deshalb fordern wir unter anderem einen besseren Schutz von Frauen in der Arbeitswelt, durch beispielsweise Quoten, 30 Stundenwochen und einem bessern Gewaltschutz. Carearbeit spielt dabei eine zentrale Rolle und wir wollen sie als Fundament unsere Gesellschaft sowohl finanziell als auch rechtlich absichern. So fordern wir unter anderem drei Entgeldpunkte als Gutschrift auf das Rentenkonto pro Kind, eine Abschaffung des Ehegattensplittings und auch Karrierewege, die ein Teilzeitführungsmodell vorsehen. Gleichzeitig möchten wir auch queere Eltern unterstützen und ihnen Familiengründung ermöglichen, in dem wir das Abstammungsrecht reformieren. Das beinhaltet auch die rechtliche Anerkennung der Co-Elternschaft sowie von Trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern. Ob eine Aufnahme des Merkmals der Elternschaft in das AGG notwendig ist um Diskriminierungen zu verhindern diskutieren wir derzeit.

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Streben Sie Anpassungen der Elternzeit, bzw. Des Elterngeldes an und sehen Sie Änderungsbedarf bei Vater- oder Mutterschutz zum Beispiel während der Wochenbettzeit?
Wir sind der Meinung, dass es noch weiteren Anpassungen der Elternzeit bzw. des Elterngeldes bedarf. Unter anderem wollen wir, dass jedes Elternteil 12 Monate Elternzeit erhält und diese nicht auf den anderen Partner übertrage werden können. Alleinerziehende würden 24 Monate Elternzeit erhalten. Damit würde die Partnerschaftlichkeit bei der Kindererziehung gefördert werden. Des Weiteren sind wir der Meinung, dass das Mindestelterngeld erhöht werden muss, da dieses seit der Einführung des Elterngeldes nicht verändert wurde. Außerdem sollte Elterngeld nicht mehr auf Transferleistungen angerechnet werden. Auch sieht DIE LINKE. einen Änderungsbedarf im Bereich des Mutterschutz und wir fordern, dass ein Elternschutz von zehn Tagen für den zweiten Elternteil nach Geburt des Kindes eingerichtet wird, so dass beide Eltern von Anfang an bei ihrem Kind bleiben können. Alleinerziehende könnten eine soziale Bezugsperson benennen, die diese zehn Tage in Anspruch nehmen könnte.