Wahlprüfstein Bundestagswahl 2021

Klinik Management aktuell

Klinik Management aktuell

Klinik Management aktuell

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Welche grundsätzlichen Lehren aus der Corona-Pandemie sollten nach der Wahl für die zukünftige Entwicklung der Krankenhauslandschaft gezogen werden?
Die Pandemie hat mehrfach gezeigt, dass eine Steuerung der Kliniken mit ökonomischen Anreizen aus Versorgungssicht und aus Effizienzgesichtspunkten gescheitert ist. Als Beispiele seien hier die Fehlanreize bei der Schaffung von Intensivkapazitäten, die Erlösgarantie und die Abhängigmachung von Zahlungen von dem Anteil freier Intensivkapazität genannt. All dies hätte man sich sparen können, wenn Krankenhäuser, wie andere (sozial)staatliche Einrichtungen auch, nach ihrem Bedarf finanziert würden.

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Die Rufe nach qualitätsorientierter zentralisierter Versorgung werden wieder lauter. Wie viele Kliniken können/sollten wir uns in Zukunft noch leisten, von welchen Modellen in anderen Ländern können wir lernen?
Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass weniger Kliniken auch weniger Kosten bedeuten. Alle diejenigen, die etwa nach Dänemark und den dortigen hohen Konzentrationsgrad schauen, sehen nicht auf die Kosten. Die sind dort deutlich höher und zudem hat man dort auch eine Menge Geld für die Zentralisierung investiert. Zentralisierung ist kein Kostensparmodell, daher ist die Frage, wie viele Kliniken wir uns leisten können, falsch gestellt. Unabhängig davon kann Zentralisierung auch nützlich sein, zumal nur selten durchgeführte Prozeduren durchschnittlich eher mit Qualitätsproblemen behaftet sind als häufig durchgeführte. Dies steht natürlich im Spannungsverhältnis mit einer flächendeckenden Versorgung. Letztlich ist diese Frage der Bedarfsnotwendigkeit demokratisch zu entscheiden. Schließungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen lehnen wir ab. Kleine Häuser würden übrigens häufiger Fälle, die sie überfordern, abgeben, wenn sie nicht betriebswirtschaftlich notwendig wären.

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Welche Rolle könnten kleine Grundversorger in der Region zukünftig übernehmen?
Im ländlichen Raum, wo es keine anderen gut erreichbaren stationären Versorgungsstrukturen gibt, werden sie hoffentlich stationäre Grundversorger bleiben. Anders ist die Bedarfsnotwendigkeit natürlich zu beurteilen, wenn andere Häuser ihre Aufgaben wohnortnah übernehmen könnten, insbesondere wenn damit eine Qualitätsverbesserung zu erwarten wäre. In beiden Fällen ist es wünschenswert, wenn die Sektorengrenzen durchlässiger werden und die Kompetenzen und die Ausstattung in den kleinen Häusern auch für die ambulante Versorgung mehr geöffnet würden.

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Wie könnte die Finanzierung von Vorhaltekosten klinischer Infrastruktur künftig aussehen?
Wir wollen die DRGs abschaffen und stattdessen eine Finanzierung nach dem Selbstkostendeckungsprinzip erreichen. Damit würde kein ordentlich wirtschaftendes Krankenhaus mehr Verluste machen, auch nicht wegen Vorhaltekosten.

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Es zeichnet sich ab, dass das bisherige System der Erlösfinanzierung über Fallpauschalen (DRG) nicht mehr ausreichend sein wird. Ist das DRG-System noch zu halten bzw. wie könnte es reformiert werden?
Nein, aus unserer Sicht ist schon seit Jahren klar, dass das DRG-System deutlich mehr schadet als nutzt. In der Pandemie ist dies nochmals offenkundig geworden (vgl. Antwort 1). Wie in Antwort 4 bereits geschrieben, wollen wir es durch Selbstkostendeckung ersetzen. Niemand käme auf die Idee, die Feuerwehr nach der Zahl und Heftigkeit der gelöschten Brände, die Schulen nach den erreichten Noten und die Polizei nach der Zahl der Festnahmen zu bezahlen. Das würde katastrophale Anreize schaffen. Diese existieren auch in den Krankenhäusern und untergraben das Vertrauen der Patient*innen ebenso wie das Berufsethos der Beschäftigten. DRGs belohnen nicht Leistung oder den Nutzen für die Patient*innen, sondern innerhalb möglichst kurzer Zeit mit möglichst wenig und möglichst schlecht bezahltem Personal möglichst viele Bewertungsrelationen zu schaffen. Das ist ein Unterschied. Zudem sind Gewinnentnahmen oder betriebswirtschaftlich notwendige Schließungen Folgeprobleme der DRGs.

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Der Investitionstau in den Krankenhäusern beträgt mehr als vier Milliarden Euro. Sollte der Bund viel stärker die Finanzierung von Investitionen im Krankenhausbereich übernehmen?
Ja, das sollte er. Wir fordern das seit über zehn Jahren. Die Länder sind aus eigener Kraft nicht in der Lage, die notwendigen Mittel zur Behebung des Investitionsstaus aufzubringen. Der Investitionsstau liegt übrigens bei deutlich mehr als vier Milliarden Euro, dies ist lediglich die seit vielen Jahren etwa fehlende jährliche Differenz zum Notwendigen. Wir fordern daher: zehn Jahre lang gibt der Bund auf jeden von den Ländern zusätzlich investierten Euro einen Euro drauf - bis zu einem Höchstbetrag von 2,5 Milliarden Euro jährlich. Gemeinsam mit den von den Ländern zusätzlich investierten Mitteln stünden damit zusätzliche 5 Mrd. Euro jährlich zur Verfügung, um den Investitionsstau zu beheben. Die Krankenhausplanung verbleibt bei den Ländern. DIE LINKE fordert außerdem, dass die Vermögensteuer wieder eingeführt wird. Die Einnahmen von 58 Mrd. Euro jährlich würden in die Länderhaushalte eingehen und bessere Investitionsleistungen ermöglichen.

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Der gesetzlichen Krankenversicherung droht bis 2025 ein Minus von mindestens 25 Milliarden Euro. Wer soll für die Unterfinanzierung aufkommen? Der Steuerzahler? Der Beitragszahler? Und: Wir haben immer noch 103 Kassen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu viel?
Über die Zahl der Krankenkassen kann man heftig debattieren. Das tun wir auch. Fakt ist jedoch, dass dies mit den Kosten der Krankenversicherung so gut wie nichts zu tun hat. Wir sehen die zunehmende Steuerfinanzierung kritisch, da so das Finanzministerium immer mehr Macht über die Kassenfinanzen und damit über die Versorgung erhält. Stattdessen schlagen wir unser Konzept einer Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung vor. Dieses Konzept beinhaltet im Wesentlichen die Integration der Privatversicherten, die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze und eine Beitragspflicht für alle Einkommensarten, insbesondere auf Kapitaleinkommen. Prof. Dr. Rothgang hat errechnet, dass sich der Beitragssatz in der Krankenversicherung so um rund 3,5 Prozentpunkte senken ließe. Rund 90 Prozent der Bevölkerung würden so entlastet. Wenn man den Beitragssatz nicht ganz so stark absenken würde, ergäben sich entsprechende Finanzierungsspielräume.

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Wie kann dem Personalmangel in der klinischen Pflege begegnet werden?
Wenn man will, dass mehr Pflegepersonal in der Krankenhauspflege arbeitet, dann muss man die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung verbessern, den Beruf attraktiver machen. Wir sehen es als großen Erfolg an, dass die Krankenhauspflege aus den DRGs ausgegliedert wurde, denn damit ist für die Krankenhausleitungen ein großer Anreiz verschwunden, die Pflege unattraktiv zu machen. So wurde auch der Schulterschluss in Sachen PPR 2.0 zwischen DKG, ver.di und dem Deutschen Pflegerat ermöglicht, den wir unterstützen. Um dem drohenden „Pflexit“ entgegenzuwirken und als Rückkehr-Anreize an die vielen Berufsaussteiger*innen der vergangenen Jahre wollen wir einen Fonds auflegen, der die Grundgehälter in der Pflege um 500 Euro aufstockt. Diejenigen, die sich vorstellen können, eine Pflegeausbildung zu machen, oder bereits Pflegekräfte sind, die aber nicht mehr in dem Beruf arbeiten, brauchen ein unmissverständliches und mit Beschlüssen unterfüttertes Signal, dass sie im Krankenhaus eine attraktive, gut bezahlte Arbeit erwartet und dass es ausreichend Personal gibt, um die Arbeit ordentlich zu machen. Anders ist dem Personalmangel nicht zu begegnen.

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Wie ist ihre Position zu den Personal-Untergrenzen in Kliniken?
Die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) sehen wir sehr kritisch. Zwar sind sie die erste Regelung überhaupt in diesem Bereich seit der PPR in den 1990ern. Aber sie sind erkennbar nicht dafür vorgesehen, die Pflege auf ein bedarfsgerechtes Maß zu heben. Sie sollen nur die allerschlechtesten Krankenhäuser auf ein immer noch schlechtes Niveau heben, das dann als nicht mehr patientengefährdend angesehen wird. Zudem sind die PPUG sehr bürokratisch umgesetzt, die Definition von "Pflege am Bett" ist problematisch, streitbehaftet und interpretationsfähig. Die PPUG sollten daher schnellstmöglich abgeschafft und durch die PPR 2.0 ersetzt werden (vgl. Antwort 8)

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Wie sollte die Förderung der Digitalisierung der Krankenhäuser weiter vorangebracht werden? Welche inhaltlichen Schwerpunkte?
Es ist gut, dass die Bundesregierung in dieser Wahlperiode unsere langjährige Forderung aufgegriffen hat, den Ländern bei Investitionen in die Krankenhäuser unter die Arme zu greifen (vgl. Antwort 6). Auch wenn wir die Fokussierung des Krankenhauszukunftsfonds auf Digitalisierung und Notfallversorgung kritisieren - es gibt krankenhausindividuell auch genügend Defizite in anderen Bereichen - so ist es natürlich richtig in Digitalisierung zu investieren. Der Schutz der Patientendaten gehört hier als Basis aller Anwendungen immer dazu, denn ohne ihn ist alles andere nichts wert. Ebenso müssen die Strukturen vor Ausfall und Angriffen geschützt werden, um den Betrieb des Krankenhauses sicherzustellen. Klar ist auch, dass wir Interoperabilität mit anderen Bereichen auf Basis offener Schnittstellen sicherstellen müssen, um nicht wieder neue Grenzen in der Versorgung zu schaffen. Wenn diese drei Punkte erreicht sind, können nutzbringende Anwendungen aller Art folgen.

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In der Pandemie haben telemedizinische Angebote, KI bzw. auch der Einsatz digitaler Apps geholfen, die Krise zu meistern. Wie weit sollte der Einsatz solcher digitalen Technologien gehen, können sie in Zukunft die bisherigen Versorgungsformen nachhaltig verändern bzw. gar überflüssig machen?
Digitale Angebote wie Telemedizin oder digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Versorgung darstellen. Sie sollten dafür wie alle anderen Verfahren auf ihren Nutzen und Risiken auf Basis aussagefähiger Studien bewertet werden. Die Datensicherheit und die informationelle Selbstbestimmung der Versicherten betrachten wir dabei als selbstverständlichen Teil der Digitalisierung und nicht als Hemmschuh. Zudem sehen wir die Gefahr, dass der Anspruch auf die wohnortnahe, persönliche Versorgung aller Menschen in Deutschland aufgegeben wird. Digitalisierte Versorgung darf nicht zu einer Art Billig-Medizin in ländlichen Regionen führen. Eine unkritische Digitalisierung, wie sie momentan vom Gesundheitsministerien forciert wird, lehnen wir dagegen ab. Momentan werden die Rechte der Versicherten verletzt, unfertige Anwendungen in die Versorgung gebracht, Datenschutzpannen provoziert und der reale Nutzen für die Versorgung kaum überprüft.

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Mit der zunehmenden Digitalisierung der Krankenhäuser und der erfolgten Einführung der elektronischen Patientenakte werden die Themen Datensicherheit und Datenschutz von Patienten immer wichtiger. Während viele Bürger den Missbrauch ihrer Krankenakte befürchten, beklagen Ärzte, Klinikmanager, Medtech-Branche etc. eine in Deutschland aus dem Ruder gelaufene Datenschutzdiskussion, die die weitere Digitalisierung gefährdet. Wie sollte dieser Konflikt gelöst werden? Wie gläsern darf der Patient werden?
Es ist sinnvoll, vorhandene Datensätze interoperabel zu machen und zusammenzuführen. DIE LINKE unterstützt die Stärkung der Versorgungsforschung. DIE LINKE steht klar zur Datensouveränität der Patient*innen über ihre Gesundheitsdaten und befürwortet den besonderen Datenschutz, den die DSGVO für Gesundheitsdaten vorschreibt. Das beinhaltet nicht nur eine formale Zustimmung zur Datenverarbeitung, sondern eine informierte Entscheidung der Patient*innen. Eine Datenspende ohne eine unabhängige und ergebnisoffene Aufklärung sehen wir daher kritisch. Eine Aufweichung der Datensouveränität, um mehr personenbezogene Daten für Forschungsvorhaben zu sammeln, lehnen wir ab. Vielmehr sind für viele Forschungen auch anonymisierte Daten ausreichend. Werden personenbezogene Daten benötigt, ist die Drittnutzung zu kommerziellen Zwecken auszuschließen und der Zugang von Unternehmen zu diesen Daten zu verhindern. Auch hier gilt, dass Datenschutz und Datensouveränität immanent dazugehören.

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Sollten Health-IT-Unternehmen, Medtech-Branche oder Pharma-Industrie Zugriff auf Patientendaten bekommen, um die Produktentwicklung zu verbessern?
Es ist sinnvoll und notwendig, dass digitale Produkte, aber auch klassische Medizinprodukte valide auf ihren Patientennutzen hin untersucht werden. Die Hoffnungen, die dabei mit der sogenannten real-world-evidence (z.B. Versorgungs- und Registerdaten) verbunden werden, sehen wir als vielfach überzogen an. Deshalb, aber auch wegen den dargestellten Werten der Datensouveränität lehnen wir einen offenen Zugang von Unternehmen ab. Sinnvoll wäre stattdessen ein Netzwerk von unabhängigen, zertifizierten Forschungsinstitutionen aufzubauen, das Zugang zu Daten hat, die für diese Forschung von den Patient*innen freigegeben wurden. Es ist auszuschließen, dass Unternehmen Zugang zu den Primärdaten erhält und dass aus Veröffentlichungen die Anonymisierung rückgängig gemacht werden kann. Für die Nutzenbewertung von Verfahren sehen wir weiterhin die randomisierte Studie als Standard an.

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Wie sollte die Notfallversorgung reformiert werden?
Es ist äußerst ärgerlich, dass die Koalition entgegen ihrer Ankündigung in dieser Wahlperiode keine Reform der Notfallversorgung mehr zustande gebracht hat, denn in diesem Bereich ist es dringend nötig, die drei unterschiedlichen Leistungsbereiche - also Rettungsdienst, Notaufnahmen und kassenärztlicher Bereitschaftsdienst - näher zusammenzubringen. Wir brauchen Strukturen an den Krankenhäusern am besten gemeinsam mit den KVen, die auch Nicht-Notfall-Patient*innen auffangen und adäquat behandeln können. Hierfür sind die Voraussetzungen zu schaffen. Die Versorgung durch ambulante oder stationäre Reha, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen muss nahtlos erfolgen. Patient*innen dürfen nicht einfach nach Hause entlassen werden, wenn ihre Versorgung zuhause nicht geklärt ist. Die von uns gewünschte größere Rolle der Kliniken in der ambulanten Versorgung sollte einhergehen mit einer besseren Kooperation der ambulanten und stationären Leistungserbringenden.

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Der Medizinische Dienst wurde von den Krankenkassen organisatorisch entkoppelt, statt Einzelfallprüfungen sind nun Strukturprüfungen vorgesehen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hält das Verfahren für hochbürokratisch, die Kassen murren über ein fehlendes Vetorecht. Wie steht Ihre Partei zur MDK-Reform, ist das Verfahren „gerechter“ als die vorherige Einzelfallprüfung?
Hier sind wir noch nicht festgelegt und würden gerne weitere Erfahrungen auch gerade nach der Pandemie abwarten. Grundsätzlich sehen wir Bemühungen, die Konflikthaftigkeit der Prüfungen zu reduzieren positiv, sehen aber auch einen gewissen Konflikt mit der Krankenhausplanung der Länder. Wenn man, wie wir vorschlagen, die DRGs durch eine Selbstkostendeckung ersetzen würde, dann wären die Prüfungen sicherlich auch neu auszugestalten. Den Fokus auf die Strukturqualität zu legen, erachten wir als sachgerecht.

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Muss die Rolle der Selbstverwaltung neu definiert werden?
DIE LINKE fordert für die gemeinsame Selbstverwaltung mehr Patientenbeteiligung - auch weil dadurch mehr Bedarfsorientierung hergestellt werden kann. So soll die Patientenvertretung zwei der drei unabhängigen Mitglieder vorschlagen dürfen, die bei einem Patt der großen Bänke das Zünglein and der Wage bilden können. Wichtig ist auch, dass Beratungsthemen auf Antrag der Patientenvertretung nicht auf die lange Bank geschoben werden können, sondern in angemessener Zeit auch entschieden werden müssen. Längerfristig sollte die Patientenvertretung gleichberechtigt mitentscheiden dürfen. Voraussetzung dafür ist eine deutliche finanzielle und personelle Aufwertung der Selbsthilfe und anderer Organisationen der Patientenvertretung, damit sie sich fachlich auf Augenhöhe sowie unabhängig von Interessen von Politik oder Wirtschaft einbringen können.

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Was ist für die klinische Gesundheitsversorgung das wichtigste politische Projekt für die kommende Legislaturperiode bzw. welche „unerledigten Aufgaben“ müssten sofort angegangen werden?
Das sind einige: Wie schon geschrieben setzen wir uns für eine Neuregelung der Notfallversorgung und einen damit einhergehenden Abbau der Sektorengrenzen ein. Wir brauchen eine wissenschaftlich fundierte bedarfsgerechte gesetzliche und bundesweite Personalbemessung - übrigens nicht nur für die Krankenhauspflege, sondern auch für andere Berufsgruppen. Wir müssen den Pflegeberuf attraktiver machen. Und das Fundament, die Finanzierung der Krankenhäuser muss wieder dem Grundsatz des KHG in § 1 folgen: Die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser müssen wirtschaftlich gesichert werden und nicht ökonomisch ausgesiebt werden.